komme: II „Und in Folge der verschiedenen Be- schaffenheit von Object und Eigenscbaft Beschriinkung der Wahrnehmung“. Nach der Vrtti ist das nachste Sutra (imBliashyalll 1, 39): «0'«Sh'TH^)T1JT*f ^rT^q«rfaa: II „Das Nichtwahrnehmen des [vom Auge ausgehenden Strabis] ist wie das Nichtwahrnehmen des hellen Scheins eines Feuerbrandes am MittagL Zwischen diesen beiden Sutren liegen die drei beanstandeten Satze, III, 1, 36: 11 37 ^^Tftrraf^mrr ssrf: 5^- II 38 HrftaTrft II Der erste Satz ist ein Citat aus den Vaiseshikasutren, IV 1, 8, und bedeutet „Und Wahr- nehmung der ausseren Gestalt in Polge ihres Haftens an einem mehratomigen Dinge und in Polge des deutlichen Hervortretens der Gestalt“. Im Bbashya auf den vorliegenden Fall angewendet: Weil bei dem Gesichtsstrahl die aussere Gestalt und die Fiihlbarkeit nicht deutlich hervortritt (anudbhuta), deshalb wird er nicht sinnlich wahrgenommen. Audi der im zweiten Satze enthaltene Gedanke llisst sich dem Sutra III 1, 35 unterordnen: „Und die verschiedene Einrichtung der Sinnesorgane, die durch [friiheres] Thun bewirkt ist, richtet sich nach der Bestimmung der Seele“. Die Bestimmung der Seele, durch friiheres Thun des Menschen bewirkt, ist, die Objecte wahrzunehmen, Lust und Unlust zu empfinden; die Disposition des Gesichtsstrahls ist auf die Erlangung des Objects gerichtet, und der Umstand, dass Gestalt und Fiihlbar- keit bei ihm nicht zum Vorschein kommen, deutet darauf hin, dass er eben fur den Verkehr (vyavahara) mit den Objecten da ist. Der dritte Satz end- lich spricht nur ausdriicklich die bestimmte Lehre des Nyaya aus, welche den Hintergrund der ganzen Discussion hildet, von III 1, 30 an, dass namlieh das Sinnesorgan materiellen Ursprungs (bhautika) ist. Nur von dieser Lehre aus begreift sich der Versuch, erkliiren zu wollen, warum man den Gesichtsstrahl nicht sinnlich wahrnimmt. Ais Grund dafiir, dass das Sinnesorgan materiellen Ursprungs ist, wird angegehen, dass es in seiner Wirksamkeit behindert werden kann (z. B. wenn eine Mauer das Ding, das man sehen will, verdeckt); solche Behinderung sei ein Merkmal der Substanz materieller Art. Die Punkte, die im Bhashya hier ausserdem erwahnt werden, sind dem Gedankenkreise von III 1, 44 und der folgenden Sutren entnommen. Jener dritte Satz aber ist zu iibersetzen „Und die Behinderung ist ein Merkmal der materiellen [Substanz],