3S ?T flTfTT'5^1 „[I)as trifft nicht zu, dennj das Annehmen eines Charakters betrifft eine Substanz, die unter den allgemeinen Begriff fallt, nicht aber den allgemeinen Begriff selbst“. Goldsein und Lautsein sind darin verscbieden, dass „Laut“ nicht in derselben Weise eine Substanz ist wie „Gold“. Eigentlich war dieso Sache scbon ini Bhashya zu II 2, 49 erledigt, wenn daselbst gesagt wurde ^f%rl VHFT VRfrf ffa 'IBT h rj ?T „Das Gold verharrt ais der Trager der Forni, wilhrend eine Forni aufgegeben wird, eine [neue] entsteht, nicht aber ist ebenso ein Lautding aufzufinden, wiihrend das I-sein aufgegeben wird, das Jod-sein entsteht". Aber Paksliilasvamin 1'and jene beideu Siitze formulirt vor, sie gehorten zura gastra, und er erkliirte sie wie die Sutren. Vielleicht hatte er gar nicht die philologische Absicht, streng zvvischen dem urspriinglichen Bestand und spiiteren Zusiitzen zu unterscheiden; er kaun diese Siitze den Sutren eingereilit habcn, jedenfalls liegt in seinem Bhiishya keine Andeutung davon vor, dass sie nicht Sutra seien. Aber wie wir aus der Vrtti vvissen, gab es nocli eine Tradition des «jastra neben dem Bhashya, die in der Vrtti melir oder weniger zum Ausdruck gekoinmen ist, und in dieser wird eben die An- sicht vertreten gewesen sein, dass jene beiden Siitze nicht Siitra sind. Der Verfasser der Vrtti sagt nichts davon, sondern liisst sie einfach weg. In dem init Sutra III 1, 52 beginnenden Abschnitt des Bhashya (= III 53 der Vrtti) iiber die Frage, ob man etwa nur ein Sinnesorgan annehmen diirfe anstatt einer Vielheit derselben, hat die Vrtti vier Sutren weniger ais die Aus- gabe des Bhashya: III l, 53, 54, 55 und 57. In Sutra III 1, 52 wird ais dieses einzige Organ der an der Haut haftende Gefiihlssinn liingestellt, weil die Haut an keineni Sitze der Sinnesorgane ausgeschlossen ist. Die Vrtti widerlegt diese Behauptung sogleich mit dem Satze *T „Das ist nicht der Fall, weil die Sinnesobjecte nicht gleichzeitig wahrgenommen werden" (Vrtti III 54 = Bhashya III 1, 56), im Bhashya wird zuvor ein anderer Weg der Widerlegung eingesclilagen: III 1, 53 „Das ist nicht der Fall, weil die Objecte der anderen Organe nicht wahr genommen werden". Gemeint ist im Besondern, dass z. B. von einem Blinden das Aussehen eines Dinges nicht durch das Gefuhlsorgnn wahrgenommen vverde. In Folge davon wird III 1, 54 die Behauptung, dass die Haut das eine Sinnes-