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Sächsischer Landtag
- Bandzählung
- N.S. 2. Wahlper. 1950/52,1/14
- Erscheinungsdatum
- [1951]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1950/51,1/14
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20071869Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20071869Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20071869Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1946 - 1952
- Wahlperiode
- 1950-11-03 - 1952-07-25
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1951-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsischer Landtag
- BandBand N.S. 2. Wahlper. 1950/52,1/14 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesÜbersicht -
- RegisterRegister 3
- SonstigesÜbersicht über die Arbeiten des sächsischen Landtages (II. ... -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 99
- Protokoll6. Sitzung 135
- Protokoll7. Sitzung 187
- Protokoll8. Sitzung 207
- Protokoll9. Sitzung 247
- Protokoll10. Sitzung 279
- Protokoll11. Sitzung 315
- Protokoll12. Sitzung 371
- Protokoll13. Sitzung 395
- Protokoll14. Sitzung 439
- BandBand N.S. 2. Wahlper. 1950/52,1/14 -
- Titel
- Sächsischer Landtag
- Autor
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mäßig durchgeführten Wohnungsaustausch. In Bären stein wohnen noch 71 Einzelpersonen in eigenen Woh nungen. Wir sehen also, wo wir hier angreifen könnten und wo die gesamte Bevölkerung mithelfen kann.“ Mehr Beachtung müssen wir jedoch der Angelegenheit schenken, die Wohnungsämter anzuweisen, sich bei asozialen Hausbesitzern besser und richtig durchzusetzen. Diese Hausbesitzer haben zwar nichts dagegen, daß die Wohnungsausschüsse über Zuweisungen und Umsied lungen innerhalb des Dorfes beschließen, jedoch unter stützen sie die Durchführung der Beschlüsse höchst mangelhaft. In Oberschöna, Kreis Freiberg, wohnen die Gebrüder Konradi, die sehr viel unterbelegten Wohnraum haben, etwa 100 qm. Die Gebrüder Konradi nahmen zwar Um siedler auf, ekelten und schikanierten sie aber schnell wieder hinaus. Auch jetzt beschloß der Oberschönaer Wohnungsausschuß, drei Familien in Konradis Villa und Fabrikgebäude unterzubringen. Aber er kann den Be schluß des Wohnungsausschusses nicht durchführen, weil ihm niemand hilft. Seit fünf Jahren lachen sich die Ge brüder Konradi in Oberschöna eins ins Fäustchen, weil sie unsere demokratische Verwaltung ungestraft übers Ohr hauen können. Sämtliche bestehenden Instanzen werden benutzt, um die Durchführung hinzuhalten. Willig folgen ihnen die Instanzen, und dann dauern solche Realisierungen viele Jahre. Unsere Meinung ist, daß diesen Instanzen ein besseres und schnelleres Arbeitstempo beizubringen ist. Sie müssen den Wohnungsausschüssen behilflich sein. Nun wendet sich der Kreisrat in Oberschöna in seiner Not an alle höheren Stellen, um den letzten Beschluß vom 7. No vember 1950 zu realisieren. Es ist notwendig, daß das Landeswohnungsamt die Kreiswohnungsämter in ihrer operativen Arbeit besser anleitet und kontrolliert. Es darf nicht wieder passieren, daß asoziale Elemente mit den demokratischen Stellen Schindluder treiben und sie für ihre Zwecke ausnützen können. Eine richtige Arbeit löst auch Zufriedenheit bei unseren ehemaligen Umsiedlern aus. Die Umsiedlerin Türme aus Steina erklärt: Mit dem Bürgermeister und der Verwaltung bin ich sehr zufrieden, wenn wir eine Wohnung und Arbeit haben. Dazu kommt noch die Hilfe durch das Umsiedlergesetz. Durch solche Maßnahmen wird das Gefühl, Umsiedler zu sein, bald verschwinden. Frau Förster in Steina erklärt, daß sie bis auf die Schikanen durch ihre Hauswirtin, Frau Hager, mit der Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik sehr zufrieden ist. Was ist in dieser Frage zu tun? Trotz aller vorhandenen Schwierigkeiten, welche zweifellos bestehen, müssen die Wohnungsämter der Gemeinden, Kreise und des Landes die bessere Unterbringung der ehemaligen Umsiedler für eine Schwerpunktaufgabe halten. Der Landeswohnungs ausschuß sollte nicht eher Ruhe geben, bis die ehemaligen Umsiedler so untergebracht sind wie die übrige Bevölke rung auch. Die Vertreterschaften der Kreise und Ge meinden sollten auf jeder Tagesordnung ihrer Sitzung den Punkt ,,Bericht des Wohnungsausschusses“ oder des „Wohnungsdezernates“ aufnehmen und in Beschlüssen dazu Stellung nehmen. Das Landeswohnungsamt soll die Kreiswohnungsämter besser anleiten und ihre Arbeit besser kontrollieren. Der Minister sollte sich mindestens aller 14 Tage Bericht er statten lassen über die Wohnlage der ehemaligen Umsied ler sowie über die schlechte Wohnlage der Aktivisten und der übrigen Bevölkerung. Wir wissen aber auch, es gibt Menschen, die über ihre schlechte Lage nicht sprechen. Hier sollten Bewohner, die die Verhältnisse kennen, eingreifen und sie melden, damit sie abgeändert werden können. In den Betrieben müssen — wie in Chemnitz — Sprechstunden durch geführt werden, damit die werktätigen Menschen ihre Wünsche vortragen können. Diese Sprechstunden haben sich gut bewährt, und es wäre zu raten, daß sie in allen Betrieben durchgeführt werden. Zum Schluß möchte ich darauf hinweisen, daß auch die Kernbevölkerung in höchstem Maße mithilft, von sich aus Wohnungstausche zu beantragen, wenn sie mehr Wohnraum besitzt, als ihr zukommt. Die Hauswirte sollen starke Familien nicht ablehnen, sondern bevorzugen. Hierbei soll auch die gesamte Bevölkerung mithelfen, um dies durchzuführen. Wollen wir dies nun verwirklichen, damit die Neu bürger so behandelt werden wie die Kernbevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik, stehen wir auf dem Standpunkt, daß jeder Bürger unserer Deutschen Demokratischen Republik mithelfen muß, diesen Zustand zu ändern, mithelfen muß, Wohnraum zu finden, der noch nicht so ausgelastet ist wie vorgeschrieben. Ich denke, daß wir dann dazu beitragen, daß auch unsere Neubürger die neue Heimat lieben lernen. (Beifall.) Präsident Otto Buchwitz: Wir kommen nunmehr zum Punkt 10: Entgegennahme einer Mitteilung des Ministeriums des Innern über den Erlaß einer Durchführungsbestimmung zum Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Be völkerung. Das Wort hat Herr Minister Hofmann. Minister Arthur Hofmann: Meine Damen und Herren! Durch die Zerschlagung des Hitlerfaschismus durch die siegreiche Rote Armee, wobei die Völker der Sowjetunion die größten Opfer brachten, wurden die slawischen Völker endlich von der deutschen Gefahr befreit. Der Drang der Deutschen nach dem Osten gehört damit der Vergangen heit an. An seine Stelle ist die friedliche Zusammenarbeit getreten und findet ihren Ausdruck beispielsweise in der Deutsch-Sowjetischen Freundschaft, in der Friedens grenze an der Oder und Neiße, im Willen der Zusammen arbeit mit allen friedlichen Völkern. Auch das Gesetz zur Wahrung der Rechte der sor bischen Bevölkerung vom 23. März 1948 ist ein Ausdruck der friedlichen Zusammenarbeit mit der sorbischen Be völkerung. Damit wurde die Unterdrückung der sor bischen Bevölkerung in Deutschland beendet. Auf Grund der Bedeutung dieses Gesetzes über die Rechte der sor bischen Bevölkerung gestattet sich die Regierung, dem Hohen Haus die 1. Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz zur Kenntnis zu bringen: 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Wah rung der Rechte der sorbischen Bevölkerung vom 23. März 1948. Um die der sorbischen Bevölkerung garantierte staatliche Förderung in bezug auf ihre Sprache, kul turelle Betätigung und Entwicklung zu verwirk lichen, wird in Durchführung der §§ 3 und 4 des Gesetzes zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung gemäß § 7 des Gesetzes verordnet: § 1 In den Kreisen Bautzen, Hoyerswerda, Kamenz, Löbau und Niesky ist die Anstellung von Referenten für die im Gesetz festgelegten Rechte der sorbischen Bevölkerung sicherzustellen.
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