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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (19. Februar 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht der Steuerabteilung
- Autor
- Hornung, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- ArtikelHauptausschußsitzung des Zentralverbandes der Deutschen ... 117
- ArtikelBericht der Steuerabteilung 123
- ArtikelDr. h. c. Reinhold Thiel am 23. Februar 50 Jahre 125
- ArtikelVerschiedenes 126
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 128
- ArtikelGeschäftsnachrichten 130
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 131
- ArtikelEdelmetallmarkt 131
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 132
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST Ni. 8 bleiben dann schließlich noch die Abgaben und Gebühren oder Beiträge, Gemeinde-, Orts-, Bezirks-, Kreis- und Kirchenumlagen. Wenn man heute die Fadischriften größerer an gesehener Verbände liest, so fällt ohne weiteres darin auf, daß dem Sleuergebief ein verhältnismäßig großer Raum gegeben ist. Dies ist in den leßten Jahren ganz besonders zu beobachlen gewesen. Daraus gehl hervor, daß die Mitglieder maßgebender Verbände ihr Interesse für Steuerfragen reichlich bekundel haben, so daß den Verbänden nichts anderes übriggeblieben ist, als eben den Wünschen der Mitglieder Rechnung zu tragen und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich, soweit es für einen Gewerbetreibenden notwendig ist, mit Steuersachen be kanntzumachen. Selbst auch die Tageszeitungen sind gefüllt mit Nachrichten aus dem Steuergebiet, weil eben die steuerliche Belastung einen Druck angenommen hat, den jeder einzelne Bürger in der unerhörtesten Weise zu spüren bekommt. Wenn man bedenkt, daß es viel Unternehmer gibl, welche ihre Steuern der verschiedensten Art nicht einmal aus den Erträgen zu nehmen in der Lage sind, sondern zur Deckung dieser Steuern ihre Vermögenssubstanz anzugretfen haben, so geht doch daraus hervor, daß die elementaren Grundsäße des Sleuerrechtes jedenfalls heule mit zu dem kaufmännisch absolut notwendigen Wissen gehören. Die im verflossenen Jahr an die Steuerabteilung des Zentralverbandes gerichteten Anfragen bewegten sicli auf den verschiedenen Gebieten der vorher genannten Steuerarien. Im großen und ganzen überwiegen Fragen betreffend die Besteuerung des Einkommens und des Ertrages, wo die Belastung am höchsten ist. Läßt es der Gewerbetreibende an der richtigen Ermittelung seines Gewinnes fehlen, so kann ihm dies Versäumnis steuer lich teuer zu stehen kommen. Es gibt immer noch Herren, die der Ansicht sind, daß sie sidi besser stehen, wenn sie nur die notwendigsten Aufzeichnungen machen und im übrigen mehr oder weniger es dem Finanzamt uberlassen, im Pauschalwege Schäßungen vorzunehmen. Das ist aber durchaus falsch, denn gerade die richtige Ermittelung des Gewinnes, d. h. unter Berücksichtigung der zulässigen Abseßungen und Abschreibungen, dann weiter der Posten, welche noch unter Gesdiäflsunkoslen oder allgemeine Werbungskoslen fallen, ist von außer ordentlicher Widdigkeit. Oft genug kommen zu unserer Kenntnis Fälle, in denen offenbar nur Sdieingewinne er zielt worden sind, die dann eben auch, weil die Buch führung nidit entsprechend eingeriddet war, zur Ein kommen- bzw. Gewerbesteuer herangezogen wurden, während in Wirklichkeit, wenn richtige Bilanzaufstcllung und Gewinnermittelung vorlag, nicht nur kein Gewinn hälfe in Erscheinung treten können, sondern sogar ein Verlust. Der große Vorteil, den die großen Unter nehmungen gegenüber dem kleineren Unternehmen haben, liegt oft darin, daß die großen Gesellschaften oder Unternehmer der Körperschaftsteuer zu begegnen wissen, indem sie sich einer geschickten Budiführungsmethode bedienen, einer Methode, welche besonders, was ja heute unbedingt notwendig isl, auf steuerliche Gesichtspunkte Rücksicht nimmt. Gerade das vergangene |ahr wiid zeigen, daß das Aufkommen an Körperschaftsteuer fast auf den Nullpunkt gesunken ist, während es bei den kleineren Unternehmungen noch weniger zu direkten Vcr- lustabschliissen und Wegfall der Einkommensteuer ge kommen sein wird. Je mehr nun der Ausfalt an Steuern bei den großen Unternehmungen isl, desto schärfer werden die kleineren herangezogen, ein Gesichts punkt, der nicht oft genug vor Augen geführt werden kann. ln der Steuerabteilung wurden im Berichtsjahr etwa 1800 Antworten erteilt. Es ist keineswegs so, daß diese Fragen vorwiegend einfacher Art sind, sondern im Gegen teil, es gelangen hier Sadien zur Erledigung, die meist komplizierter liegen. Das erklärt sich unter anderem daraus, daß Anfragen oft erst erfolgen, wenn die Sache verwickelt ist und Beanstandungen seitens der Finanz behörden vorliegen. Die UHRMACHERKUNST hat sich bemüht, die Uhr- maeherschaft auf steuerlichem Gebiet, soweit dies in einer Fachschrift geschehen kann, auf dem laufenden zu halten. Angeslrebt ist bei den Ausführungen, daß sie für jeden Leser verständlich sind, daß Phrasen und Schlagworle wegbteiben, ebenso auch sfeuerwissenschafl- hche Ausdrücke. Das Verbandsorgan hat auch zu den neuen Steuervorschriften und der Geseßgebung kritisch Stellung genommen. Steucrpohtisch sind die Wünsche der Ge werbetreibenden bei den neuen geseßtichen Vorschriften nur in bescheidenem Maße berücksichtigt worden. Hier bei ist gewiß nicht zu verkennen, daß durch die Wirt schaftslage zu enge Grenzen gezogen sind. Aber immerhin sind Möglichkeiten auf den verschiedensten Gebieten gegeben, wo im Wege der Vereinfachung gespart werden könnle. Es muß angestrebt werden, daß diese Ein sparungen im Laufe dieses Jahres erfolgen. Im ver gangenen Jahr war die Beschäftigung bei den Finanz ämtern und Landesfinanzämtern durch die Einheits bewertung eine sehr lebhafte. Das Arbeitsgebiet bei den Finanzämtern isl indessen durch eine Reihe von Momenten auch wohl künftig vereinfacht. Wir nennen hierbei die Heraufseßung der Vermögensteuer-Frei grenze auf 20000 '.RH, die Vermögensleuerveranlagung auf drei Jahre; bei der Einkommensteuer isl die Arbeit bedeutend vereinfacht durch die Veranlagung nach Ein kommenstufen, bei der Lohnsteuer durch Wegfall der Lohnsleuererstatlungen, bei der Umsaßsteuer durdi Be freiung der Umsäße bis 5000 31)1 jährlich. Weiler dürfte die Erleichterung in der Verwaltung herbeigeführt sein durch die Beschränkung der Rechtsmittel und Ein schränkung der Neuveranlagungen. Steuerpolitisdi slehen wir unter anderem auf dem Slandpunkt, daß die Subventionierung größerer Betriebe, auch der Banken, nur unter Vorausseßungen erfolgen sollte, die darin liegen, daß in erster Linie die die Subvention beantragenden Gesellschaften nachweisen, daß sie größte Sparsamkeit in ihrem Beiriebe obwalten lassen. Daran lassen aber diese Gesellschaflen es häufig noch fehlen; sic zahlen sehr hohe Gehäller nidit nur an leitende Be amte, sondern überhaupt, weiter gründen sie große Pensionsfonds, so daß viele soldier Privalbeamten eine Pension beziehen, die der der 13eidisbeamfen nicht nadi- steht, sondern häufig nodi darüber hinausgeht. Die Steuerzahler haben ein Inleresse daran, daß soldie Subventionen mehr eingesdiränkt werden. Wir haben weiter angeregt, daß audi in den Betrieben der öffent- lidien Hand, insbesondere der Gemeinden, nidit Auf- sidilsratsmilglieder bestellt und bezahlt werden, weldie bereits als Beamte, z. B. der Gemeinden, ihr Gehalt beziehen. Wir haben uns reidilich mit dem Problem der Haus- zinssteucr beschäftigt. Mit Riicksidif auf das große Auf kommen aus dieser Steuer wird man den Verwendungs zweck sorgfältig im Auge behallen müssen im Inleresse des Steuerzahlers. Ist nunmehr festgelegt, daß die Hanszinssleuer durch Zahlung eines bestimmten Betrages abgelöst v\ erden kann, nadidem die Erhebung der Steuer befristet worden ist, so darf man nur hoffen, daß Ände rungen nicht von neuem vorgenommen werden. Erwähnt mag sein, daß, wenn eine Ablösung, wie sie in Preußen
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