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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- ArtikelZum Neuen Jahre! 1
- ArtikelRückblick und Ausblick 2
- ArtikelGibt es einen Ausweg aus der Krise? 3
- ArtikelJuwelier- und Uhrenfachgeschäfte in Amerika und Warenverteilung 4
- ArtikelSprechsaal 6
- ArtikelSteuerfragen 8
- ArtikelVerschiedenes 9
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 11
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 12
- ArtikelGeschäftsnachrichten 13
- ArtikelPatentschau 14
- ArtikelWichtig für den Gold-An- und -Verkauf! 15
- ArtikelEdelmetallmarkt 15
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 16
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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10 DIE UHRMACHERKUNST Verkehr angewandt werden soll und dab die als Ausnahme er laubte Zugabe von Reklamegegenständen von „geringem Wert auf die Zugabe von Reklamegegenständen „ohne Verkaufs- wert" einzuschränken ist. Für die vorsäbhche Zuwiderhandlung gegen das Zugabeverbot soll statt der vorgesehenen Strafverfol gung nur auf Antrag eine Strafverfolgung von Amts wegen vor gesehen werden. Dazu soll das Zugabeverbot ausdrücklich auf den sogenannten gekoppelten Verkauf einer Hauptware mit einer galtungsfremden Nebenware ausgedehnt werden. Zur Begründung dieser Vorschläge nimmt die Eingabe bezug auf die zu den einzelnen Punkten beigefügte erläuternde Darstellung. Der Reichswirlschaftsmmister und der Reichskommissar für das Handwerk und das Kleingewerbe haben Abschrift der Eingabe erhalten. RH. (V11/166) Rundfunkvortrag des Vorsitzenden des Reidisverbandes des deutschen Handwerks. Nach einer Mitteilung der Deutschen Welle mufcte der von dem Vorsibenden des Reichsverbandes des deutschen Handwerks für den tö Dezember vorgesehene Rund funkvortrag über das Thema: „Der Handwerker in der Krise” verschoben werden, da zufolge einer Verfügung des Reichs innenministeriums alle Rundfunkvorträge, die auf die gegenwärtige Krise Bezug nehmen, in Anpassung an die Notverordnung be züglich des Weihnachtstriedens bis zum 3. Januar unterbleiben. Ein neuer Termin ist für Freitag, den 15. Januar 1932, festgesebt, und zwar für die Zeit von 18 bis 18 25 Uhr. RH. IV11/167) Kursus für fachliche Fortbildung im Uhrmacherhandwerk vom 22. bis 26. Februar 1932 in den Räumen der Handwerkskammer von Oberbayern (München, Damenstiftstrabe 5), veranstaltet von der Verkaufsberatung fiir den Deutschen Uhrenfachhandel (Halle |Saale|). 22.Februar, vormittags: Statistik im Uhrenfachgeschäft (Einteilung des Warenlagers — Aufnahme des Lagers für die Statistik — verschiedene statistische Methoden — Kassenzettel — Technik und Einrichtung der Statistik — Auswertung der Statistik — Verbandsstatistik). 22. Februar, abends: Verkaufsmelhoden im Uhrenfach geschäft (Kundendienst — Persönlichkeit des Verkäufers — Kundenbehandlung — schwierige Verkaufssitualionen — Empfang des Kunden). 23. Februar, vormittags: Kalkulation und Rentabilität (die Unkosten — rationelle Lagerhaltung — Staffelpreise — Kalkulationsmethoden — Preisveränderungen — Rabatte und Verluste). 23. Februar, abends: Verkaufsmethoden im Uhrenfach- geschäfl (das Warenangebot — Einreden des Kunden — Ab- schlub des Verkaufs — Mehrverkauf — Umtausche — Reklama tionen — Reparaturannahme und -ausgabe). 24. Februar, vormittags: Kalkulation und Rentabilität (Mindeslumsäbe — Rentabilität des Reparaturgeschäftes — Kredit politik — Entschuldung). 24.Februar,abends: Das Schaufenster des Uhrmachers (Psychologie des Schaufensters — Schaufensterbeleuchtung — Blickfang — das Plakat im Schaufenster — Preise im Schau fenster). 25. Februar, vormittags: Neuzeitliche Buchhaltung (Notwendigkeit guter Buchführung — die Methode der doppelten Buchführung — Technik der Einheitsbuchführung — praktische Übungen — schwierige Buchungsfälle). 25.Februar, abends: DasSchaufenster des Uhrmachers (Dekorationsaufbau — Ideenschaufenster — Stapeldekoration — Dekorationsmaterial — Schaufenslerkontrolle). 26. Februar, vormittags: Erfolgreiche Werbung (psycho logische Voraussefeungen erfolgreicher Werbung — Auswahl der Werbemittel — Werbeetal — Inserate — Werbebriefe — Pro spekte, Diapositive und weitere Reklamemittel — die Reparatur werkstatt in der Werbung — praktische Übungen). 26. Februar, abends: Das Schaufenster des Uhrmachers [praktische Dekoralionsübungen — Übungen im Blickfang herstellen). Vortragende: H. W. Tümena und E. Rautenberg. An meldungen sind an den Uhrmachermeisterverein München e. V., zu Händen des 1. Vorsitzenden Herrn W. Tombrock (München, SchüJzenstra&e 9) zu richten. (VI 1,186) Warenzeichenverlefeung bei Herstellung von Reklame- Taschenmessern für eine Uhrenfabrik. Für die Klägerin, eine Eisen- und Stahlwarenfabrik in Solingen, ist seil dem 12. April 1898 als Warenzeichen für Messerschmiedewaren (Messer und Scheren aller Art) das Wort „Omega” in Verbindung mit dem griechischen O eingetragen. Schon seit dem 7. September 1896 isl für die Schweizer Firma B. das gleiche Warenzeichen für „Uhren und Teile derselben” eingetragen. Die Schweizer Firma hat nun in neuerer Zeit die beklagte Firma, eine Konkurrentin der Klägerin in Solingen, zur Lieferung von jährlich 5000 Taschenmessern ver pflichtet, die auf jeder der beiden schwarzen Schalen in großen Buchstaben das Wort „Omega" tragen sowie das zur Hälfte sichtbare Bild einer liegenden Taschenuhr. Diese Taschenmesser, die au&er einer gewöhnlichen Klinge einen Uhrenöffner enthalten, werden von der Schweizer Firma an ihre Vertreter geliefert, die sie kostenlos ihren Kunden (Uhrenhändlern) obgeben Die Klägerin verlangt in der gegenwärtigen Klage von der Beklagten Unter lassung der Anbringung des Wortes „Omega' auf Taschenmessern sowie Feststellung der Schadenersabpflicht der Beklagten. Landgericht Elberfeld und Oberlandesgericht Düsseldorf er kannten auf Abweisung der Klage. Auf die Revision der Klägerin hat jekt das Reichsgericht das Urteil des Oberlandesgendits auf gehoben und die Beklagte verurteilt, „zu unterlassen, Taschen messer und sonstige Messerschmiedewaren mit dem Zeichen Omega' zu versehen und die so bezeichnten Waren in Verkehr zu bringen” ln den reichsgerichtlichen Entscheidungsgrunden wird ausgeführt: Das Oberlandesgerichl hat mit der Annahme, dab die von der Beklagten an die Schweizer Firma B. gelieferten Messer „kaum” in den Besib anderer Personen als der Uhren händler kamen und eine Verwechslungsgefahr auch dann nicht bestehe, wenn sie von dem Uhrenhändler an eine andere Person weitergegeben würden, die §§ 12, 20 WZO. verlebt. Unstreitig hat die Beklagte die auf Bestellung der Schweizer Firma an gefertigten Messer mit dem Wortzeichen „Omega” versehen, einem Bestandteil des Warenzeichens der Klägerin. Damit hat sie widerrechtlich in das Zeichenrecht der Klägerin eingegriffen. Dem sieht nicht entgegen, dab sie auf den Messern neben dem halben Bild einer Taschenuhr von dem Warenzeichen der Klägerin nur das Wort „Omega” anbrachte. Denn bei Kombinalionszeichen überwiegt regelmäbig der Wortbestandteil. Mögen auch die Messer im allgemeinen nicht über den Kreis der Uhrmacher und Uhrenhändler hinausdringen, so kommen doch gelegentlich Aus nahmen vor. Damit ist ohne weiteres die Möglichkeit gegeben, dab die Leute, die das Wortzeichen der Klägerin kennen, an nehmen, die Reklamemesser stammten aus dem Betriebe der Klägerin. Der Unterlassungsanspruch ist somit begründet. „Reichs- gerichtsbriefe.” (1173/31. — 24. November 1931.) (VI1/171) Versteigerung des bayerischen Kronschabes in London. Während in Berlin in den Wochen vor dem Fest wenig beacht liche Kunstauktionen stattfanden, fand am 21. Dezember 1931 in London bei Christie, Manson & Woods eine seltene Kunstauktion statt. Dieses Kunstaukiionshaus ist uns ja bereits bekannt durch eine Versteigerung von mehr als 80 Uhren, über die wir vor einigen Monaten berichten konnten. Diesmal handelte es sich um einige Kostbarkeiten aus dem Kronschab des bayerischen Königshauses der Wittelsbacher. Neben vielen Juwelen, Brillant- und Smaragdringen, die teils aus bayerischem, teils aus anderem Besib stammten, waren vor allem drei Stücke der Kronjuwelen der Erwähnung wert. Als erstes der Wittelsbacher blaue Diamant mit einem Gewicht von 35,32 Karat, ein prächtiger blauer Diamant in etwas ovaler Form mit feiner blauer Farbe. Dieser Diamant lag in einem groben Gehänge von weiben Brillanten, die in Form von Blütenzeichnungen im Kreis angebracht waren. Aufgehängt war er an einer Brillantschleife, die in der Milte einen länglichen Brillanten von rosa Färbung hatte. Er kam im Jahre 1722 durch Maria Amalia von Österreich, die Tochler Kaiser Josephs I., bei ihrer Heirat mit dem Erzherzog Karl Albrechl von Bayern, dem späteren Kaiser Karl VII., in die Wiltelsbacher Familie. Er wurde für 5600 engl. £ versteigert. — Als zweites Stück aus dem Wiltelsbacher Besib kam ein grobes Brillantohrgehänge, aus drei groben Sleinen bestehend, zur Versteigerung. Der miltlere Stein war von runder Form, die beiden anderen halten Tropfenform. Der obere und mittlere Stein waren von kleineren Brillanten eingefabt, die Fassung bestand aus Silber. Nach einem Ver zeichnis von 1774 über die Juwelen des Erzherzogs Joseph 1. wurde dieses Ohrgehänge in der jebigen Form von dem Münchener Juwelier C. Rielander hergestellt. Das Schmuckstück ging bei der Versteigerung für 4000 ^’ fori. Das drille und lebte gröbere Stüde dieser Sammlung bestand aus einer groben Tiara aus Brillanten, die als Kopfreif mit 49 Brillanten gearbeitet war. über diesem Kopfreif von 49 Brillanten war ein breites Gitter band, an dem 36 Steine von verschiedener Gestalt hingen. Darüber wundervoll gearbeitete Blumenzweige mit einer auf gegangenen Rose, in deren Mitte sich ein schöner runder Stein befand. Alle Blälter waren ebenfalls aus Edelsteinen 1 über ihnen hing ein Tropfenstein, der eine Rose darstellie. Die Krone wurde ursprünglich von dem Pariser Juwelier Borgois 1817 angefertigt und dann 1832 nach Anweisungen des Königs Ludwig 1. durch den Münchener Juwelier Kaspar Rieländer neu eingefabt. Die Tiara konnte den besten Preis mit 7000 £ erzielen. - Die ganzen Kromuwelen der Wittelsbadrer, unter denen sich nodi weitere Brillanten, so einer von 30,25 Karat und auch viele Smaragden, h t r J “, n , deren 0 ri >61e 99 Karat halten, ™ so™ 5 ra e o,^',.. de , r Versteigerung eine Gesamtsumme 39300 4 ein. (VI t/187] Ku rl Fe lg ent re f f. w„„,inl e NeeiotesPlakelte 1932 der Firma B. H. Mayers Hof- läml* T 1 I ' Pterzheim, '?* wieder mit künstlerischem Ge- sckmack entworfen und ausgefuhrt. Die Darstellung lehnt sidr den astronomischen Zeichen an: Das neue Jahr fahrt im Kampf-
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