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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (11. März 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- ArtikelVom kommenden Kaufmanns-Denken 163
- ArtikelZeitschriftenschau 165
- ArtikelWenn die Turmuhr schlägt 167
- ArtikelSteuerfragen 169
- ArtikelVon der Leipziger Frühjahrsmesse 1932 171
- ArtikelVerschiedenes 172
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 173
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 174
- ArtikelGeschäftsnachrichten 177
- ArtikelEdelmetallmarkt 177
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 178
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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Nr. 11 173 Am 26. Februar ist ein Schweizer Bundesratsbeschlufe über die Beschränkung der Einfuhr erschienen, der am 1. Marz in Kraft getreten ist. Unter den Waren dieser Liste befindet sich auch die Schweizer Zolltarifnummer Q73a: Waren vergoldet oder versilbert. Hierzu ist folgendes zu bemerken: Gold- und silberplaltierte Waren fallen nicht darunter (sondern unter Nr. Ö73b, die nicht auf der Liste steht). Für einfach vergoldete oder ver silberte Waren wird also in Zukunft für Deutschland und Frank reich, nicht dagegen für andere Länder, z. B. Tschecho-Slowakei, eine Einfuhrbewilligung nötig sein, wenn der bisherige Zoll von 120 Schw. Fr. für einen Doppelzentner in Anspruch genommen wird. Andernfalls kommt ein erhöhter Zoll von 400 Schw. Fr. für einen Doppelzentner zur Anwendung. (VI 1/544) Schaufensterplakat. Die Firma Gustav Bössenroth (Berlin) hat ein Plakat hersteilen lassen, welches im Fenster des Uhrmachers stark für die Küchenuhr werben wird. Das Plakat ist speziell für die Schleiflack-Uhr geschaffen. Die Gröfeen des Plakates sind: 29,5 cm X 40,5 cm Hochformat. Die Farben des Plakats sind die gangbaren Schleiflackfarben. Grund elfenbein farbig, Aufdruck in Hellgrün und Dunkelbraun, oder Grund elfen- bein, mit rotem und grauem Aufdruck. Der Text ist sehr kurz und gut gewählt. Das Plakat wird an einer guten Stelle im Schaufenster seine Wirkung nicht verfehlen. Das Plakat trägt weder einen Namen noch ein Zeichen der Uhrenfabrik und ist dadurch als Werbung für den Uhrmacher noch persönlicher und wirkungsvoller. Die Plakate werden den Uhrmachern kostenlos von der Firma Gustav Bössenroth zur Verfügung gestellt. (VII 576) Die Dufa, Deutsche Uhrenfabrik AG., Leipzig, hat einen Hausuhrenprospekt herausgebracht, der bestimmt dazu beiträgt, den Verkauf von Hausuhren zu erleichtern. Der Prospekt zeigt acht Abbildungen von Hausuhren von der einfach-schlichtesten Ausführung in Eiche bis zur hochmodernen Ausführung in kaukasisch Nufebaum poliert. Auf jeden überflüssigen Text ist bei diesem Prospekt verzichtet. Es sind nur ganz klar die Mafee, die Art der Ausführung und die Gongs aufgeführt. Die Abbildungen sind in Klischee und Druck so gut, dafe ein Ver kauf danach bestimmt nicht schwerfallen wird. Unter jeder Ab bildung ist der Publikumsverkaufspreis gedruckt. (VI 1/555) Die Firma Rudolf Flume, Berlin, läfet im Anschluß an ihre „Notpreisliste”, die Ende vorigen Monats erschien, um die Kollegen mit den neuen gesenkten Preisen in den verschiedenen Artikeln bekannt zu machen, ihren Frühjahrskatalog 1932 folgen. Wenn dieser Katalog im Format kleiner als in früheren Jahren ausfällt, so ist darum sein Inhalt nidit weniger reichhaltig und interessant. Schon aus dem Titel „Frühjahrsneuheiten und Preise von 1932” kann man schließen, dafe die abgebildeten Schmuckwaren hinsichtlich Muster und Preise das besondere Interesse der Kollegen erwecken dürften. Es werden gezeigt: eine hübsche Serie Behangkolliers in allen Qualitäten, Armbänder, Kordel- und Zierkolliers, Hängeketten, Ringe, Ohrringe, Zigarettenetuis, Feuerzeuge, Bleistifte, eine grofee Anzahl Geschenkartikel für Damen und Herren. Ansafebänder sind in Anbetracht der Wichtigkeit dieses Artikels besonders stark vertreten. Auch Sport- und Vereinspreise sowie Fahnennägel, die im Frühjahr besonders gern gekauft werden, sind in vielen Mustern abgebildet. Für Anfangspreislagen ist eine besondere Seite vorgesehen. Reparaturteile, Schaufensterarlikel, insbesondere Oster dekorationsartikel, vervollständigen den Katalog. Interessant ist die vierte Umschlagseite. Die Firma Flume geht dabei von dem Gesichtspunkt aus, dafe es in der heutigen Zeit besonders notwendig ist, die Furnituren für den täglichen Bedarf fertig passend, aber trofedem billig für das Reparaturgeschäft zu liefern. Bei einzelnen Teilen, nach Muster oder Angabe be stellt, wird das nicht immer so billig möglich sein, wie es Uhrmacher und Furniturenhändler wünschen. Für den Uhrmacher nicht, weil die Porioauslagen und die Schreibarbeit hinzutreten, für den Furniturenhändler nicht, weil die Arbeit des Einzel- aussuchens einen Lohnaufwand erfordert, der in dem Preis zum Ausdruck kommen mufe. Deshalb bietet die Firma Flume fertig ab gepackte Furnituren an, einmal für die Hauptmarken assortiert, das andere Mal für die Marken getrennl. Diese Packungen werden in grofeen Quantitäten nach genauen Unterlagen serienweise zu sammengestellt, verursachen weniger Unkosten und Arbeitslohn und sind im Preis auch vorteilhafter. Hier wird ein Versuch ge macht, der vielleicht wegweisend wird im Furniturenhandel. Wir können eine genaue Durchsicht des kleinen Katalogs unseren Lesern nur empfehlen. (V11/537) Woher stammt der Ausdruck Achat? Achal isl wie Metall oder Kupfer eine Fundorlsbezeichnung, nämlich nach dem sizilischen Flusse Achates, wo dieser Halbedelstein zuerst ge funden wurde. Wir wissen das durch den älteren Plinius, dem Verfasser von 37 naturwissenschaftlichen Büchern. Plinius ist 79 beim Ausbruche des Vesuvs ums Leben gekommen. Woher stammt der Ausdruck Granat? Ist eine Struktur bezeichnung wie Granit. Lapis granatus — körniger Stein. Malum granatum -gekernter Apfel. Granate = mit kernigen Bestandteilen bzw. Liebenswürdigkeiten gefülltes Geschofe in der Form eines Granatapfels. Woher stammen die Ausdrücke Jaspis, Saphir, Topas, Malachit, Opal? Jaspis und Saphir sind Namen arabischen Ur sprungs. — Topas entstammt dem Griechischen topazion; indisch tapus= Feuer. — Malachit: Dieses grüne Kupfererz ist der Farbe nach benannt. Die Farbe gleicht der der Malve. Malve griechisch = malacbe. — Opal entstammt dem Indischen upula = Stein, Edelstein. mm huhu „„ml min ui um um min um Zentralverbands - Nachrichten Die Geschäftsstelle des Zentralverbandes erteilt unentgeltlich Auskunft in allen Rechtsfragen sowie über sonstige geschäftliche Angelegenheiten. Auskünfte werden jedoch nur dann erteilt, wenn der Einsender (mittelbares) Mitglied des Zentralverbandes ist und mit der Entrichtung fälliger Beiträge nicht im Rückstand ist. Jeder Anfrage sind Briefmarken für die Antwort beizufügen. Nauener Zeitzeichen. Wir sind erneut an das Reichspost ministerium herangetreten mit der dringenden Forderung, das Nauener Zeitzeichen nach wie vor über die Bezirkssender zu verbreiten. Wir haben uns einverstanden damit erklärt, dafe die Vorzeichen in Fortfall kommen, so dafe das Zeitzeichen nur zwei Minuten in Anspruch nehmen würde, und dafe es auch auf 12 Uhr mittags verlegt werden kann, um Störungen des Programms zu vermeiden. Wir haben mit allem Nachdruck auf die unzuverlässige Zeitansage durch die Rundfunkansager hin gewiesen, und dafe der Rundfunk nicht dem Vergnügen, sondern der Wirtschaft zu dienen hat. Wir bitten unsere Mitglieder immer wieder, an ihre Rund funksender und auch an das Reichspostministerium Zuschriften zu richten, in denen sie die Wiedereinführung des Zeitzeichens fordern. (Vll/475) Richtlinien über die Invalidenversicherungspflicht der Lehr linge. Durch den Ständigen Ausschufe des Reichsverbandes Deutscher Landesversicherungsanstalten in Übereinstimmung mit den Vertretern der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeber verbände und des Reichsverbandes des deutschen Handwerks sind die nachstehenden Richtlinien aufgestellt worden: 1. Ein Lehrling, der nur freien Unterhalt als Lohn erhält, ist gemäfe § 1227 RVO. versicherungsfrei. 2. Ein Lehrling, der nur eine Barvergütung für seine Arbeitsleistung erhält, unterliegt der Invalidenversicherungspflicht gemäfe § 1226 RVO., wenn die Barvergütung ein Drittel des jeweiligen Ortslohnes überschreitet. 3. Ein Lehrling, der neben freiem Unterhalt eine Bar- \ ergütung erhält, unterliegt der Invalidenversicherungspflicht, wenn die Barvergütung ein Sechstel des jeweiligen Ortslohnes über schreitet. 4. Änderungen in der Ortslohnfeslsefeung sind ohne Ein- flufe auf eine einmal begründete Versicherungspflicht. (Vgl. Ent scheidung des Reichsversicherungsamtes, „Amtliche Nachrichten 1906, S. 469.) Die endgültige Stellungnahme zu diesen Richtlinien hat sich nur die Landesversicherungsanstalt Berlin Vorbehalten bis zur Entscheidung in einem schwebenden Rechtsstreit. (VII/478) Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) W. König
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