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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (18. März 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- ArtikelVerordnung des Reichspräsidenten zum Schutze der Wirtschaft vom ... 179
- ArtikelVon der Leipziger Frühjahrsmesse 1932 (Fortsetzung und Schluß ... 181
- ArtikelDie Schulungswochen für rentable Geschäftsführung in Altona, ... 182
- ArtikelZum 22. März 185
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 187
- ArtikelSteuerfragen 188
- ArtikelVerschiedenes 189
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 191
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 192
- ArtikelGeschäftsnachrichten 193
- ArtikelBüchertisch 193
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 193
- ArtikelEdelmetallmarkt 193
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 194
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST Nr. 12 Klebestoff versehen, können Sie sie immer wieder leicht entfernen und wieder fiir andere Plakate verwenden. Ich hoffe, Ihnen mit vorstehendem eine große Sorge abgenommen /u haben, und gebe mich der Hoffnung hin, fiir die Folgezeit mehr gute Texlplakate als bisher in den Uhrenfenstern zu sehen. Mit etwas gutem Willen und Lust und Liebe zur Sache wird es Ihnen nun nicht mehr schwerfallen, Plakate, die verkaufen helfen, anzufertigen. Ich wünsche allen, die sich an die Sache heranmachen, die besten Erfolge. (111/775) E. Rautenberg. 11 ti 11111 ii im in immun u« Steuerfragen i L)f. hornunu. Stcucrsynüikus des Zenlrolverbandrs r Deulsdicn Uhrmacher (tinheitsverbondl Wann und wie ist der Geschäftswert zu aktivieren? Wenn bei dem Erwerb eines Unlernehmens ein über den Wert der einzelnen Gegenstände des Betriebsver mögens hinausgehender Preis bezahlt wird, so kommt damit zum Ausdruck, daß der Erwerber den Wert des Geschäfts im ganzen hoher veranschlagt als die Summe des Wertes der einzelnen vorhandenen Gegenstände des Betriebsvermögens. Dieser Mehrwert, der als Geschäfts wert bezeichnet wird, kann auf verschiedenen Umständen beruhen, z. B. Reklamewert, Kundschaft, Organisation, die Erhöhung der Rentabilität des Unternehmens mit sich bringen. Wird nun hierfür ein besonderes Entgelt be zahlt, so ist dies als Geschäftswert in Höhe der ge machten Aufwendungen zu aktivieren. Dieser so aktivierte Geschäftswerl kann nun ent weder sich vergrößern, oder er kann sinken, oder er kann im Werte gleichbleiben. Der Reichsfinanzhof hat sich wiederholt mit den Gesichtspunkten beschäftigt, nach denen der Geschäftswert zu aktivieren ist. Die leßten in dieser Hinsicht ergangenen Urteile sind die vom 29. Juli und 30. September 1931. Abschreibungen vom Geschäflswerl können nur so weit zulässig sein, als der Geschäftswert im ganzen be trachtet, am Schlüsse eines Wirtschaftsjahres niedriger ist als der dafür in der Bilanz eingeseßte Buchwert. Es kommen zwar Abschreibungen zum Zwecke des Über gangs auf den unter dem Anschaffungspreis bzw. dem Buchwert liegenden gemeinen Wert in Frage, nichl aber sogenannte Abnußungsabseßungen. Solche Abseßungen beim Ansaß für Geschäffswerl sind froß verbreileter kaufmännischer Gepflogenheit einkommensteuerrechlich nicht zugelassen. Ist einmal der Geschäflswert buchmäßig ausgewiesen, so kann dieses Aklivum wie jedes andere Aktivum der Bilanz nur dann herabgesetzt werden, wenn es im Wert gesunken ist. Der Fortfall früherer Beziehungen, z. B. zu Kunden, berührt den Buchansaß nicht, wenn der buch mäßig ausgewiesene Geschäftswert durch Anknüpfung neuer Beziehungen aufrechferhatten ist. (II 770) Wann kann man Herabsetzung festgesetzter Einkommensteuer-Vorauszahlungen erwarten? Gleichzeilig mit dem Einkommensfeuer - Bescheid werden die Vorauszahlungen, die für das laufende |ahr zu zahlen sind, festgesebl. Wenn sich nun zeigt, wie iiiiiiHiiiiiimmiimiiiimiHiiuiiimiimiiiiimmiiiiiHimiimiiilirmiimiimiiiiimimiiiiiiiiiiiiiiiiii ist die ersle Bedingung des Vorwartskommens. Kollegen, führt Bücher! Ordnung Benuß! dazu unsere Verbandsbuchführung mit der genauen Anleitung. Preis mit Abschlußbuch 6,75 Mk. Zentralierband der Deutschen Uhrmacher. Halle (Saale), KcnigstraBe 84 dies vielfach bei Gewerbetreibenden und auch sonst der Fall sein wird, daß das Einkommen für das laufende Jahr wesentlich niedriger sein wird, als dies der Höhe der Vorauszahlungen entspricht, so kann der Jahresbefrag der Vorauszahlung anderweitig feslgeseßt werden. Nach dem Einkommensteuer - Geseß soll hierfür die Voraus- seßung sein, daß sich das Einkommen um mehr als den fünften Teil, mindestens aber um 1000 r Jt)l niedriger be rechnet. Im Uhrmachergewerbe wird das voraussichtliche Einkommen des laufenden Jahres infolge des immer weiteren Rüdeganges des Umsaßes und durch den Ver lust an Lagerwert infolge Preissenkungen zu einer wesenllichen Änderung des Einkommens führen können. Wenn nun dieser Rückgang nicht ein Fünftel des Ein kommens erreicht, so besteht ein Anspruch auf Herab- seßung der Vorauszahlungen in diesen Fällen nicht. Bedingung für eine Herabseßung der Vorauszahlung ist insbesondere, daß der Rückgang des Einkommens glaubhaft gemacht wird. Diese Glaubhaftmachung wird bei einem Gewerbetreibenden nicht leicht sein, denn die Entwickelung des Umsaßes läßt sich in den ersten Monaten des Jahres noch nicht für das ganze Jahr be urteilen; infolgedessen werden, wenn die Glaubhaft machung nichl durch einen auffallenden Umsaßrückgang gestußt ist. die Vorauszahlungen, wie sie in dem leßten Bescheid festgestellt sind, weiter zu leisten sein. Es ist nicht angängig, daß Vorauszahlungen lediglich auf Grund allgemeiner Behauptungen oder Ausführungen über die Wirtschaftslage oder über die Lage eines speziellen Betriebes ermäßigt werden. Nach ministeriellen Anordnungen soll nur da, wo sich mit ziemlicher Sicher heit übersehen läßt, daß und um wieviel das Einkommen 1932 sich verringern wird, eine Herabseßung der Voraus zahlungen vorgenommen werden. In solchen Fällen soll auch entgegengekommen werden, selbst wenn der Rück gang des Einkommens nicht voll ein Fünftel ausmacht. Im allgemeinen sollen indessen Anträge auf Herab- seßungen von Vorauszahlungen auf ihre Berechtigung hin genau geprüft werden. Bei dieser Gelegenheit machen wir nochmals darauf aufmerksam, daß die Vorauszahlungstermine für die Ein kommen- und Körperschaftsteuer verlegt sind, und zwar statt am 10. April 1932 am 10. März 1932, 10. Juli 1932 „ 10. Juni 1932, ,, 10. Oktober 1932 ,, 10. September 1932, 10. Januar 1933 „ 10. Dezember 1932, „ 10. April 1933 ,, 10. März 1933. Abgesehen von den besonderen im Einkommen- steuergeseß gestellten Bedingungen für die Herabseßung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen, kommen Anträge auf Stundung der Steuer oder eines Teilbetrages der selben in Betracht. Wenn der Einkommensrückgang er heblich, jedoch die Grenze von einem Fünftel nicht er reicht wird, so lassen es die allgemeinen Billigkeits- Vorschriften der Reichsabgabenordnung zu, Steuer stundung zu gewähren. Allerdings wird dann nach zuweisen sein, daß in der Einziehung der Steuer eine „erhebliche Härte« liegen würde. (II 776)
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