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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (25. März 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus Laden und Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- ArtikelAn unsere Lieferanten! 195
- ArtikelGangleistungen deutscher Gebrauchs-Wanduhren 196
- ArtikelSteuerfragen 200
- ArtikelAus Laden und Werkstatt 201
- ArtikelSprechsaal 202
- ArtikelVerschiedenes 202
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 204
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 205
- ArtikelGeschäftsnachrichten 206
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 207
- ArtikelEdelmetallmarkt 207
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 208
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 13 DIE UHRMACHERKUNST 201 können von uns allgemeine Informationen über Kalku lation sowie über Preisentwickelung einholen. (I! 783) Stufentarif bei der Einkommensteuer und Härten, die sich dabei ergeben In der Presse ist vielfach darauf aufmeiksam ge macht worden, daß es bei der Anwendung des Sfufen- larifs auf 1 JiH mehr oder weniger Einkommen ankommen kann. Ergibt sich 1 lR)i Einkommen mehr, so kann dies zur Folge haben, daß die nächsthöhere Einkommenstufe für die Besteuerung maßgebend ist. Allerdings ist dies audi umgekehrt der Fall, wenn 1 .7?>/ weniger eine niedrigere Einkommenstufe bewirkt. Im großen und ganzen werden sich die Vor- und Nachteile im Laufe mehrerer aufeinanderfolgender Jahre wohl ausgleiehen. Wenn in vereinzelten Fallen jedoch das Einkommen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren sich zufällig nahe an der unteren Grenze einer Stufe bewegt, so sind die Finanzämter ermächtigt, in angemessenem Umfange Ent gegenkommen zu zeigen. Das gleidie gilt, wenn das Einkommen zufällig in einem Jahre nur mit einigen Mark über die Stufengrenzc hinausgeht. (11786) Vermögensteuerbescheid und Einheitswerte des Betriebsvermögens bis Ostern werden den meisten Kollegen die Ver- rnögensleuerbescheide nach dem Stande des Vermögens vom I. Januar 1931 zugestellt sein. In diesem Bescheid ist zunächst das Gesamtvermögen wie ermittelt ange geben und danach die Vermögensteuer, welche für die Zeit vom 1. Januar 1931 bis 31. März 1932 zu zahlen ist. berechnet. Diesmal handeil es sich um einen Zeitraum von fünf Vierteljahren, weil künftig die Vermögensteuer nicht mehr nach dem Kalenderjahr, sondein nach dem Rechnungsjahr erhoben wird. Weiler ist in dem Bescheid niedergelegt, welche Vorauszahlungen für das Jahr 1932 zu leisten sind. Diese Vorauszahlungen sind fällig am 15. Mai, 15. August, 15. November 1932 und 15. Februar 1933. Da die neu eimittelten Vermögensteuerwerle bis zum 31. Marz 1935 maßgebend sind, so werden die festgesetzten Voraus zahlungen im allgemeinen bis zu dem letztgenannten Zeit punkt Geltung haben. linier D des Vermögensteuerbesdieides sind Er läuterungen zur Vermogensermiltelung insoweit gegeben, als der. Betrag, w'elcher von dem Gesamtvermögen auf Grundbesitz und gewerblichen Betrieb entfällt, in einer Summe ausgeschieden ist. Wie in Nr. 5 der UHRMACHER KUNST angegeben, wird die Offenlegung der Einheits werte für Wohn- und Betriebsgrundstücke jetzt erfolgen. Eine Zustellung geschieht nur in einzelnen Fällen. Im übrigen muß sich jeder um die öffentlichen Bekannt machungen kümmern und nachsehen, wie sein Wohn- grundstiiek und sein Befriebsgrundstück bewertet ist. Ist er mit der Festsetzung der Werte, sei es nun des Grund stücks oder des zum Betriebsvermögen gerechneten Grund stücksteils, nicht einverstanden, so kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Einspruch gegen die Feststellung erhoben werden. Die Einspruchsfrist für den Vermögensteuerbescheid und für die Festlegung der Einheitswerte, wie offengelegt, ist verschieden. Will man gegen den Vermögensteuerbescheid Ein spruch erheben, so kann man das einmal deswegen tun, weil das Gesamtvermögen nicht richtig ermittelt ist oder weil die Summe unter D, gewerblicher Betrieb und Be triebsgrundstück, mit der Summe der für die beiden letzteren feslgestellten Einheitswerte nicht übereinstimmt. Erfolgt auf Grund des Einspruches gegen den Einheits wert des Betriebes oder des Belriebsgrundstückes eine Änderung dieser Einheitswerte, so hat diese Änderung ohne weiteres auch die Folge, daß das Gesamtvermögen, wie durch den ießt zugestellten Vermögensteuerbescheid ermillelt, von Amts wegen geändert wird. Während nun für dos Befriebsgrundstück ebenso wie für das Wohngiundslück eine besondere Zustellung nicht erfolgt, wird demgegenüber der Einheitswerl des gewerb lichen Belriebsvermögens durch einen besonderen Ein- heilswertbescheid, der zugestellt wird, bekanntgegeben. In einem solchen Einheilswertbescheid ist dann das Be triebsvermögen, soweit es aus Warenlager und Anlage- gegensländen des Betriebes besteht, angegeben, und falls zu dem Betriebsvermögen auch ein Grundstück oder Grundstücksteil gehört, so ist aus dem betreffenden Be scheid zu ersehen, in welcher Höhe das Betriebsvermögen ohne Grundstück und mit Grundsliick ermittelt ist. Wir machen dabei darauf aufmerksam, daß eine zu hohe Be wertung des Betriebsgrundstuckes regelmäßig innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist und nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ein heilswertbescheides über das Betriebsvermögen ein zulegen ist. III 791) mmimiimiimimtmiiiiMimiiiiimiiiiiiiiimmimimmmimimiiiimiiimmmiimiiiiiiiiiiiiimiii Aus Laden und Werkstatt Eine elektrische Autouhr Aulouhren stehen meistens. Sehen Sie einmal parkende Autos daraufhin nach, so werden Sie finden, daß bei den meisten Autos die Uhren stehen, weil sie nicht aufgezogen sind. Nirgends ist deshalb eine elek trische Uhr mehr angebracht als beim Auto. Die bei stehend abgebildete Aulouhr wird von der Firma jauch & Schmidt, Schwenningen (Neckar), auf den Markt ge bracht. Sie ist für 4 bzw. 6 Volt Spannung eingerichtet. Durch die eine Konfaktvorrichtung, die deutlich aus der Abbildung zu ersehen ist, wird der geblätterte Anker hereingezogen, er spannt dabei eine schwache Spiral feder, die für den Antrieb des Laufwerkes die Kraft hergibt. Die Konstruktion ist einfach und zuverlässig. Der Stromverbrauch beträgt bei jedem Stromschluß, der etwa je l 1 .> bis 2 Minuten erfolgt, 120 mA. (III 779) Kleine Anzßissn» Gehilfengesuche, Reparaluranzeigen, Ge legenheitskaufe usw. gehören ln die UHRMACHERKU11ST
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