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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (25. März 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- ArtikelAn unsere Lieferanten! 195
- ArtikelGangleistungen deutscher Gebrauchs-Wanduhren 196
- ArtikelSteuerfragen 200
- ArtikelAus Laden und Werkstatt 201
- ArtikelSprechsaal 202
- ArtikelVerschiedenes 202
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 204
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 205
- ArtikelGeschäftsnachrichten 206
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 207
- ArtikelEdelmetallmarkt 207
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 208
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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?04 DIE UHRMACHERKUNSl Nr. 13 auszugeslalien. Hingegen wurde eine Verschärfung zur Unler- bindung des sogenannten Lockartikelunwesens allgemein ge wünscht. Eine lebhafte Diskussion entspann sidi über die * ra 9^.“? r weiteren Ausdehnung der von der Regierung getroffenen Maß nahmen über die Regelung bezüglich der Einheitspreisgeschäfte. Es wurde hier beschlossen, die Ausdehnung der Sperre für die Einheitspreisgeschäfte nach der Notverordnung vom 9. Marz 1932 für alle Orte zu fordern. Ferner wurden klarere und schärfere Bestimmungen bezüglich der Einhaltung handelsüblicher Maße und Gewichte verlangt. Wi 1 627) Die Reichstagung des Wirtschaftsverbandes optischer Ge schäfte soll, falls keine unvorhergesehenen Umstande eintreten, am Sonntag, dem 22. Mai 1932, als reine Arbeitstagung unter Beschränkung auf das Allernotwendigste in Berlin statlfinden. (VI 1 616) Ein Beispiel von guter Gemeinschaftsreklame gibt die Uhr macherinnung Berlin. Der „Berliner Lokal-Anzeiger” vom 13. März bringt eine besondere Beilage zum bevorstehenden Umzug und unter dem Motto: „Wer des Handwerks Arbeit braucht,, soll den Meister nicht umgehen, wenn des Meisters Schornstein raucht, kann der Nachbar auch bestehen.” — Im Textteil wird dann über die Uhr folgendes gesagt: Die Uhr im Heim I Genau nadi der Sekunde müssen wir in unserer heutigen schnellebigen Zeit unsere Tagesarbeit einteilen. In jedem Zimmer sollte eine Uhr sein, die uns genau und zuverlässig die Zeit anzeigt, wann wir dies und das zu tun haben. Dann werden wir niemals nervös zu hasten brauchen, niemals zu spät kommen, wenn wir nur wirklich gute Uhren mit genauem Gang benufeen. Die Uhr ist auch ein Schmuckstück unserer Wohnung in ihrer eleganten, stilreinen und künstlerischen Form. So vielseitig sind ihre Formen und Ausführungen, dafj man für jeden einzelnen persönlichen Geschmack, zu jeder Wohnungseinrichtung passend und genau auf den Ton jeden Zimmers abgestimmt Zimmeruhren beim Fachmann erhält. Jahrhunderte technischer Arbeit und künstleiischen Schöpfersinnes haben die Uhr auf ihren heutigen Hochstand gebracht. Im technischen Zeitalter ist daher eine moderne Wohnung ohne Uhren undenkbar. Frühmorgens, zur richtigen Zeit, weckt deutlich und doch mit angenehmen Klang der Wecker. Früh genug aufgestanden, in Ruhe gefrühstückt, ein freundliches Abschiedswort in guter Laune, keine Hast, pünktlich an der Arbeitsstelle, kein Ärger mit den Vorgesehen heifct Nerven sparen und Spannkraft ge winnen. Im Laufe des Tages zeigt für alle Familienangehörigen die Wanduhr mit dem klaren, gro&en Zifferblatt und dem rhythmisch schwingenden Pendel die Zeit. Wieviel Schulkinder werfen noch schnell einmal einen Blick des Morgens auf ihre Zeiger! Wie wartet die Hausfrau auf die Heimkehr des Mannes! Wie mahnt die Uhr zu Fteifc und Pünktlichkeit! Wenn man in Anbetracht dieser Schilderung zu dem Ergebnis kommt, da& eine Wohnung ohne Uhren tot ist, sollte man sidi beim Einkauf doppelt die Frage vorlegen: „Wo kaufe ich meine Uhr?” Hierauf kann es natürlich nur eine Antwort geben, näm lich, da& man Uhren beim Spezialisten, beim Uhrmacher, kaull. Die in der Uhrmacherinnung vereinigten Uhrmacher Berlins bieten die Gewähr für gute und reelle Bedienung. Ferner bringt die Uhrmacherinnung folgendes Inserat: Uhren | bedürfen auch Wartung und Pflege ■ Zum Umzug daran gedacht zu haben, bringt Vorteil! Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Uhr macher, der Ihre Uhren überholt, tadellos gereinigt und genau reguliert in der neuen Wohnung gangbar aufstelll UHRMACHER-INNUNG BERLIN (VI 1,624) Berichtigung. Hermann Wiese, Edelmetallschmelzerei, Berlin. Uber diese Firma haben wir in unserer Nummer vom 27. No vember 1931 eine Notiz gebracht, nadi der Hermann Wiese wegen Verdachtes der Hehlerei verhaftet worden war. — Wie uns die Anwälte milteilen, wurde Wiese ohne Kaution aus der Haft ent lassen und in der Hauptverhandlung vom 27. März 1932 frei gesprochen. Die Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt. Mil den Einbrechern Wenzel und Zachnielewski hat Wiese niemals, wie die Verhandlung ergeben hat, in irgendeiner Verbindung gestanden. (VII '6501 Uhrendiebstahl. Am 11. Marz, zwisdien 12V* Uhr und 12\ Uhr mittags, wurden bei dem Uhrmadier C. Baufe, Döbeln, auf dem Niedennarkt, zwei weitvolle Herren - Armbanduhren mit Lederarmband gestohlen. Als Täter kommen zwei etwa 30 Jahre alte Männer in Frage, die in dem Laden einen Taschenuhrschlüssel kauften. Für Wiederherbeischaffung des gestohlenen Gutes und Ermittelung der Tater sind vom Be stohlenen 10°. f o vom Werte der gestohlenen Gegenstände als Belohnung ausgesefet. (VI t,'626l Kassel, ln der Nadil vom 12. zum 13. März wurde das Uhren- und Sdimuckgesdiäfl Jäger am Friedrichsplafe von Ein brechern heimgesucht. Die Täter müssen die Lage vorher genau ausgekundschaflel haben, denn ohne dalj der Einbrudi bemerkt wurde, konnten sie die ziemlidt umfangreidie Beute in Sicher heit bringen. Um zum Ziele zu kommen, haben sie die Schau fensterscheibe zertrümmert und die gesamle Auslage mitgehen heifjen. (VI 1/623) iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiHiiiiiiiiiiHiniiiiimimimmimmmiiiimiiiimiiiiiiiiimiiiiiiiiimiiiiiHiiimiiiiimimiiiiiimiiiimiiiiiimiiimiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiijiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiimiiiimiiiiiiiiiiiiiiiii Zentralverbands - Nachrichten Die Geschäftsstelle des Zentralverbandes erteilt unentgeltlich Auskunft in allen Rechtsfragen sowie über sonstige geschäftliche Angelegenheiten. Auskünfte werden jedoch nur dann erteilt, wenn der Einsender (mittelbares) Mitglied des Zentralverbandes ist und mit der Entrichtung fälliger Beiträge nicht im Rückstand ist. Jeder Anfrage sind Briefmarken für die Antwort beizufügen. Am 1. April 1932 treten die neuen Bestimmungen über Aus verkäufe in Kraft. Zu beaditen ist vor allem folgendes: 1. Als Ausverkäufe dürfen nur solche Veranstaltungen an gekündigt werden, die ihren Grund entweder al in der Aufgabe des gesamten Gesdiättsbelriebes, oder b) in der Aufgabe des Geschäftsbetriebes einer Zweig niederlassung, oder c) in der Aufgabe einer einzelnen Warengaltung haben. Bei der Ankündigung eines Ausverkaufes isl anzugeben, welcher der genannten Gründe für den Ausverkauf vorliegt, im Falle c) ist überdies die Warengattung anzugeben, auf die sidi der Ausverkauf bezieht. 2. Nach Beendigung eines Ausverkaufes ist es dem Ge- sdiäflsinhaber vor Ablauf einer Frist von einem Jahre nicht ge stattet, an dem Ort, an dem der Ausverkauf statlgefunden hat, einen Handel mit den davon betroffenen Warengatlungen zu er öffnen. Ausnahmen kann die höhere Verwaltungsbehörde nadi Anhörung der zuständigen Berufsvertretungen (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) gestalten. Der Er öffnung eines eigenen Handels steht es gleidi, wenn der Ge- sdiäftsinhaber sich zum Zwecke der Umgehung dieser Vor schriften an dem Geschäft eines anderen beteiligt oder in diesem tätig wird. 3. Wer den Verkauf zum Zwecke der Räumung eines be stimmten Warenvorrates aus dem vorhandenen Bestände an kündigt, mu| in der Ankündigung den Grund angeben, dei zu dem Verkauf Anla& gegeben ha!. Betrifft der Verkauf nur einzelne der in dem Geschäftsbetrieb geführten Warengattungen, so sind in der Ankündigung weiterhin die Warengattungen an zugeben, auf die sidi der Ausverkauf bezieht. (VI1/5071 Der Abschluß einer Sparuhr-Versicherung enthalt gleichzeitig einen Kaufvertrag über die Sparuhr, und zwar gegen Teilzahlungen unter Eigentumsvorbehalt. Hieraus folgt, da{j der Abschlufe von Sparuhr - \ crsidierungen audi den besdiränkenden Vorschriften über den Gewei bebetrieb im Umherziehen unterliegen kann. Desudien nämlich ortsfremde Agenten für auswärtige Sparuhr- Versicherungen zum Zwecke der Vermittelung einer Sparuhr- Versicherung ohne vorherige Einladung Kunden, so ist diese Tätigkeit wandergewerbescheinpflichtig, vor allem liegt audi eine Zuwiderhandlung gegen § 56 a Ziffer 4 der Gewerbeordnung vor, wonach das Feilbielen von Waren oder das Aufsuchen von Be-
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