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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (8. Januar 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vier erfolgreiche Uhrmacher äußern sich über die Garantiefragen
- Untertitel
- Busse (Berin), Carstensen (Köln), Döhlemann [Huber] (München), Sander (Hannover)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- ArtikelVier erfolgreiche Uhrmacher äußern sich über die Garantiefragen 17
- ArtikelStellungnahme zu den Vorschlägen zur Einführung vereinfachter ... 21
- ArtikelWie war das Weihnachtsgeschäft 1931? 22
- ArtikelJuwelier- und Uhrenfachgeschäfte in Amerika (Schluß) 25
- ArtikelSteuertermine für Januar 1932 27
- ArtikelVerschiedenes 28
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 29
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 30
- ArtikelGeschäftsnachrichten 30
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 31
- ArtikelEdelmetallmarkt 31
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 32
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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18 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 2 je kleiner und zerbrechlicher das Werk ist. Das ist ein grofeer Mangel, weil übertriebene Anforderungen des Publikums leicht zurückgewiesen werden können, wenn man seine Worte schwarz auf weife belegen kann. Uber die Dauer der Garantieverpflichtung eine Einigung herbeizuführen, wäre nur durch »Notverord nung« möglich, weil die Ansichten darüber zu ver schieden sind und weil trofe aller Vereinbarung einzelne Uhrenhändler immer wieder aus der Reihe tanzen. Aber es lohnt sich, einmal zu überlegen, was ver- nunftgemäfe dem Kunden zur Stärkung seines Ver trauens recht und dem Uhrenhändler zum Schüfe gegen Überforderungen in bezug auf die Dauer der Garantie verpflichtung billig ist. Vor dem Kriege war fast allgemein die Dauer der Garantie mit zwei bis drei Jahren üblich, und es darf gesagt werden, dafe bei den durchweg guten Qualitäten, die damals gehandelt wurden, und bei der Gröfee der damals verwandten Werke eine so lange Garantiezeit keine übermäfeige Belastung des Uhrmachers bedeutete. Anders ist es heute! Der Wandel der Mode hat es mit sich gebracht, dafe wesentlich kleinere Werke zur Verwendung kommen, die eine ganz andere Bemessung der Garantiezeit bedingen. Mit Rücksicht darauf wäre die Garantieverpflichtung wie folgt zu bemessen: a) Keine Garantie für alle Uhren in den Werbe preislagen, aber Umtauschmöglichkeit innerhalb 14 Tagen. b) */ 2 Jahr Garantie für Reparaturen. c) 1 jahr Garantie für Kleinuhren und Wecker. d) 2 Jahre Garantie für Taschenuhren mit Werken höchster Vollendung. e) 3 Jahre Garantie für alle Grofeuhren besserer Qualität. Diese Aufstellung ist nach meinen Erfahrungen ein erstrebenswertes Vorbild, obwohl mancher Fach mann anderer Ansicht sein wird und andere Vorschläge für zweckmäfeiger hält. Aber die Einführung einer kürzeren Garantie als die einjährige wird beim Publikum auf Widerstand und Argwohn sfofeen, weil sich die einjährige Garantie für alle Uhren, also auch Armbanduhren, eingebürgert hat. Gewife leiden Arm banduhren innerhalb einer einjährigen Garantie schon so stark unter Staub und Olverdickung, dafe sie einer Repassage bedürfen. Deshalb möge mehr als bisher auf die Fabrikanten gedrungen werden, dafe sie ihre Gehäuse mit Staubschufe versehen, dafe sie die Werke einwandfrei ölen und mit einem besseren Ol versehen. Es erschien mir ferner vorteilhaft, wenigstens für die feineren Herrenuhren eine längere Garantie zu geben, weil diese Uhren einer längeren Überwachung während des Gebrauches bedürfen, und weil Nachreglage so wieso innerhalb mehrerer Jahre umsonst ausgeführt zu werden pflegt. Die von mir vorgeschlagene Garantie für Grofeuhren wird gleichfalls zu lang erscheinen. Bei diesen Uhren sind Reklamationen aber nicht so häufig, und ihre Kosten werden dadurch ausgeglichen, dafe eine Verbindung zwischen Käufer und Verkäufer aufrechterhalten wird, die einem rührigen Uhrenhändler immer wieder Gelegenheit gibt, sich durch aufmerksame Bedienung angenehm in Erinnerung zu bringen. Von den vielen Dingen, die im Uhrenhandel einer Verbesserung bedürfen, ist die Garantie eins der wichtigsten. Dabei hängt die erhoffte Besserung nicht davon ab, ob über die Länge der Garantiedauer eine Verständigung erzielt wird, sondern vielmehr davon, ob die getroffenen Abmachungen mit bindenden Ver pflichtungen ausgestatlet werden können. Hierin ähneln sich Garantiezeit und Preisgestaltung. Beide werden zur Uberlrumpfung des Konkurrenten benufet, und beiden kann die Gefahr eines Abgleitens bis zur Unlauterkeit nur durch Zwangsmafenahmen genommen werden.“ 2. Karl Carstensen (Köln): „Wichtiger als die Frage, ob wir für unsere Uhren ein )ahr oder ein halbes Jahr Garantie leisten sollen, und weit schwieriger als diese Angelegenheit scheint es mir, unseren Kunden die Bedeutung der fachmännischen Garantie klar zu machen. Wenn wir unseren Kunden erläutern könnten, dafe die Garantiezeit für Uhren nichts anderes ist als eine Probezeit, die dem Besifeer Ge legenheit geben soll, festzusfellen, dafe die Uhr frei von Fehlern ist, die in der Konstruktion und im Material liegen, dann würde selbst eine Garantiedauer, die länger ist als ein Jahr, uns Uhrmachern nicht den geringsten Nachteil bringen. Es gibt keine Uhr, die, wenn sie frei von Material- und Konstruktionsfehlern ist, schon nach Karl Carslensen (Köln a. Rh.) einem Jahr Störungen zeigt, ohne dafe Beschädigung oder Verstaubung die Ursache sind. Nun sind ja Stö rungen, die durch diese äufeeren Einflüsse entstanden sind, von der Garantie ausgeschlossen, was auch aus dem Inhalt unserer Garantiescheine meist hervorgeht. Von einem Verbrauch des Werkes schon nach einem Jahr kann selbst bei den billigsten Uhren keine Rede sein, es kann sich also nach dieser Zeit immer nur entweder um Fehler handeln, die schon von Anfang an irp Werke vorhanden waren, auf deren Beseitigung der Kunde also ein gutes Recht hat, oder aber um Störungen, die durch Verstaubung oder schlechte Behandlung ent standen sind, deren Beseitigung aber schon innerhalb ^Garantiezeit fur den Besi ber der Uhr kosten pflichtig ist. Diese Garantie mit Vorbehalten könnte logischer- weise also zeitlich so begrenzt sein, als mit einem Materialverschleifc noch nicht zu rechnen ist. In der Praxis hat aber der Kunde, dessen Uhr schon innerhalb eines ahres wegen einiger Staubteilchen stehenblieb, kein Verständnis dafür. da| er schon Kosten für eine Reinigung bezahlen soll. Jedem Kollegen werden solche unangenehmen Auseinandersetsungen bekannt sein, wo der Kunde Beispiele von Uhren anführt, die viele Jahre ohne Reparatur gingen, weshalb er an die Notwendig- nhhl Tk Rein ' gu na "ach dieser kurzen Zeit einfach nicht glaube. Es bleibt oft nur übrig, auch diese Fälle,
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