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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. April 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Garantieversprechen und Zugabegesetz
- Autor
- Heßler, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Internationales Uhrmachertreffen in Montreux
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- ArtikelDie Lage der deutschen Edelsteinindustrie 235
- ArtikelGarantieversprechen und Zugabegesetz 236
- ArtikelInternationales Uhrmachertreffen in Montreux 237
- ArtikelSteuerfragen 242
- ArtikelVerschiedenes 243
- AbbildungDie Teilnehmer der internationalen Uhrmacher-Tagung in Montreux 245
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 245
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 246
- ArtikelGeschäftsnachrichten 246
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 247
- ArtikelEdelmetallmarkt 247
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 248
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Ablehnung jeder Definition geführt haben. Wie sich aber bereits jefet zeigt, ist eine scharfe Abgrenzung des Be griffes „Zugabe“ von ähnlichen, unter Umständen in der selben Weise unlauteren Formen der Kundenwerbung an zustreben. Die gewöhnliche Bedeutung des Begriffes „Zugabe“ liegt darin, daß sie als Nebenleistung zu einer Hauptleistung hinzutritt. „Zugegeben“ in diesem Sinne sind die Bonbons, die der Krämer dem Kinde gibt, es sind die Kalender, die am Jahresende die Zeitung an ihre Bezieher verteilt, es sind die Gegenstände, die auf Grund gesammelter Gutscheine von Fabriken ab gegeben werden, es ist das dreizehnte Paar Strümpfe, das die Kundin nach Einkauf von zwölf Paar Strümpfen umsonst erhält. Diese einfache Begriffsbestimmung ist jedoch für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung der „Zugabe“ nicht brauchbar. Die „Zugabe“ im wettbewerbs rechtlichen Sinne seßt weiterhin voraus, daß es sich um eine Zuwendung handelt, die in den Abnehmerkreisen eine kaufanreizende Wirkung ausübf und nicht nur dem Bekanntwerden oder dem Bekanntbleiben eines Geschäftes oder einer Ware dient. Jene Zweckbestimmung, welche der „Zugabe“ im weitbewerbsrechtlichen Sinne eigen tümlich ist, begründet ihren wettbewerblichen Charakter und äußert sich in der Form einer ausdrücklichen Kunden werbung, deren Eigenart darin besteht, daß neben der Hauptleistung eine ihr wesensfremde, selbständige Leistung mit eigenem Gebrauchs- oder Genußwert (unentgeltlich) gewährt wird. Die Zugabe ist eine neben der Ware oder sonstigen Leistung (unentgeltlich) gewährte selbständige Zuwendung mit eigenem Gebrauchs- oder Genußwert, die in den beteiligten Abnehmerkreisen einen Anreiz zum Abschluß gerade dieses Geschäftes bildet 4 ). Geht man von dieser Begriffsbestimmung aus, so ist nicht schwer zu erkennen, dafj das Garantieversprechen keine Zugabe ist, stellt doch das Garantieversprechen nichts anderes dar als eine Erweiterung und Abänderung der Gewährleistungsansprüche, die nach den §§ 459ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches dem Käufer einer Sache zustehen 5 ). Sowenigwie die geseßlichenGewährleistungs- 4) Aus Hehler, Zugaben und unlauterer Wettbewerb, 1929. 5) Vgl. heßler, Das Garantieversprechen des Uhrmachers, in L1HRMACHERKUNST 1930, S. 415/17. ansprüdie kann auch das Garantieversprechen als eine „selbständige Zuwendung mit eigenem Gebrauchs- oder Genußwert“ angesehen werden, und wir kommen des halb zu dem Ergebnis, daß es nach wie vor zulässig ist, im Hinblick auf das Garantieversprechen von einer „kostenlosen“ Beseitigung aller Gangstörungen und einer „kostenlosen“ Instandsetzung der gekauften Uhr zu sprechen. Anders liegt der Fall, wenn es sich um eine Zu wendung handelt, die nicht nur als Erweiterung der ge- seßlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers zu be urteilen ist, wie beispielsweise die Ankündigung: „Jede in unserem Geschäft gekaufte Uhr wird auf Wunsch zweimal im ersten Jahr kostenlos nachgesehen.“ Hier handelt es sich nicht darum, daß der Uhrmacher eine bloße Haftung für später eintretende Gangstörungen übernimmt, sondern er verpflichtet sich schlechthin, die Uhr zweimal im ersten Jahr „kostenlos“ nachzusehen. Jene Verpflichtung ist tatsächlich eine „selbständige Zu wendung mit eigenem Genußwert“, also eine Zugabe. Sie ist nach dem Zugabegeseß verboten, es sei denn, daß sie als „handelsübliche Nebenleistung“ zu erachten wäre ß ). Aber selbst dann wäre es verboten, von einem „kostenlosen“ Nachsehen der gekauften Uhr zu sprechen. Dieses Verbot ist übrigens nicht nur auf „öffentliche Be kanntmachungen oder Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind“, beschränkt, sondern es ist „bei dem Angebot, der Ankündigung und Gewährung“ einer der zugelassenen Zugaben verboten, die Zuwendung als „unentgeltlich gewährt“ zu bezeichnen. Wie aus vorstehenden Ausführungen hervorgeht, wird das Zugabegesetz in der Praxis zu zahlreichen Streit fragen führen und der Schikane des unfreundlichen Mit bewerbers Tor und Tür öffnen. Troß des Zugabegesetzes wird deshalb der anständige Mitbewerber auf eine Recht sprechung angewiesen bleiben, die sich die Auffassung der ehrbaren Kaufmannschaft als Maßstab für die Un lauterkeit der Gewährung oder der Ankündigung von Zugaben dienen läßt. (1804) 6) Nach einem Gutachten aus dem Kreise der Vorstands mitglieder des Zentralverbandes vom 2ö. März 1932 ist eine der artige Verpflichtung nicht handelsüblich. iiiHiimiMiiiMminiiiimiiiiiimiimHiiHiiiHiiiimiMiiimiMHiimiiMmimiiMiimiiiiMiiiimimiimmiiimimmmiiiimiiimmiiiimmiiiiimiiiiHimiiimmmmiimimimmiiiimiiiimiMimiiiiiiiimmi Internationales Uhrmachertreffen in Montreux Delegierten-Sitzung des Internationalen Uhrmacherverbandes in Montreux, 4. u. 5. April 1932 Auf Einladung eiries Komitees und unter Mitwirkung des Internationalen Uhrmacherverbandes fand am 4. u. 5. April in Montreux eine Aussprache größerer Uhrengeschäfte über die Lage des Uhrengewerbes und über die Möglichkeiten zur Besserung dieser mißlichen Lage statt. Die Konferenz zählte rund 130 Teilnehmer aus 13 Ländern, Deutschland war durch zwölf Kollegen vertreten. Im Mittelpunkt der Beratungen stand ein großes Referat des Herrn de Trey (Lausanne), mit dessen Abdruck wir hiermit beginnen. Leider war es notwendig, daß wir Kürzungen vornehmen mußten. — Die Beschlüsse bringen wir unter Verbandsnachrichten. — Uber die Sißung selbst werden wir noch ausführlich berichten. Die Schriftleitung. Einführung Niemals wird der Mensch glücklich sein, der nur für sich allein arbeitet und lediglich an sein persönliches Wohlbefinden denkt. Für unsere Mitmenschen müssen wir leben, wenn wir mehr für uns selbst vom Leben haben wollen. Durch seine Arbeit muß der Mensch zum Wohl befinden seines Nächsten beitragen; denn nur wer der Allgemeinheit dient, dient sich selbst. „Geben ist seliger als Nehmen“, und wer schon hier auf Erden die Glückseligkeit erlangen möchte, kann dies nur dadurch, daß er glücklich zu machen versucht. Was dem Bienenstock schadet, kann nicht der einzelnen Biene zuträglich sein. Wir, die wir heute und morgen zu gemeinsamer Arbeit hier Zusammenkommen, wollen es uns zur höchsten Aufgabe machen, einem Handel und einer Industrie, die in ein Nichts zusammenzusinken drohen, ihre Daseins berechtigung zurückzugeben. Ihnen allen, die Sie hier versammelt sind, rufe ich ein eindringliches „Halt!“ zu. Genug der Unordnung, des Egoismus und der Unauf richtigkeit! Der Augenblick ist für Sie alle gekommen, wo Sie sich über die Ihnen zur Verfügung stehenden Machtmittel klar werden und die Aufgaben richtig verteilen müssen, um in gemeinsamer Arbeit so schnell wie möglich Uhren industrie und -handel vom Dornenpfad der Verirrung auf den richtigen Weg zurückzubringen. Für alle diejenigen, meine Herren, die noch das Herz auf dem rechten Fleck haben und ihre Privatinteressen hinter denen der All gemeinheit zurückzustellen wissen, handelt es sich jeßt zunächst einmal vor allem darum, nach Kants kategori schem Imperativ „so zu handeln, daß unser Tun von
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