Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (6. Mai 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Internationales Uhrmachertreffen in Montreux (Schluß aus Nr. 18)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- ArtikelRevision der persönlichen Beziehungen 279
- ArtikelInternationales Uhrmachertreffen in Montreux (Schluß aus Nr. 18) 281
- ArtikelSteuerfragen 285
- ArtikelAus Laden und Werkstatt 286
- ArtikelSprechsaal 286
- ArtikelVerschiedenes 287
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 289
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 290
- ArtikelGeschäftsnachrichten 292
- ArtikelBüchertisch 293
- ArtikelEdelmetallmarkt 293
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 294
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Kompromisse in die Klasse aller Kompromisse und Iinl- gegenkommen einordnen, in die heule jede Industrie, jeder Kleinhandel versinkt. Ihr Fabrikanten und Etablisseure, vet langt von Euren Detaillisten, große Kapitalien lahmzulegen, die Mchihcit unter Euch hat ihre Detaillislen mißbraucht, und nun wollt Ihr sie noch mehr der Möglichkeit, ihr Leben zu verdienen, berauben? Für diese Frage lasse ich keinen Kompromiß zu. Der Organismus der IJhrcninduslrie darf nur den Fabi ikanlen. seinen Distribuleur, seinen Detaillislen und das zu Detailpreisen kaufende Publikum enlhalten. Es ist also an den Detaillisten (der Fabrikant soll mil diesen Fragen nichts zu tun haben), sich über die Be- dmgungen zu einigen, zu denen man Uhren als Prämien für Industrielle oder als Preise für SpoiIveibindungen anbielen wird. (| 806) miiiiiimimMiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimminmimi iiiimiiiiiimiiiimtiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiimmiiiimiiiiiuiiiiiiitmiiiiiiiiiiiimiiiiimiimimimiiiiiiiiiiiiHiiiiiimimtmimimiiimiiiim Steuerfragen Gearbeitet von Dr. Hornung, Sleuerjvndikus des Zenlrolverbondes der Drutscbeu Uhrmadirr Itmheils'erbo idl Sind beim Uhrmacher die Ausgaben für einen Kursus bei der Schule für Optik als Werbungs- kosten abzugsfähig:? bei einem Kollegen war Neuveranlagung ei folgt, weil gelegentlich einer Örtlichen Nachschau feslgestelll wurde, daß die durch den Besuch der Deutschen Schule für Optik und Phototechnik in Berlin entstandenen Un kosten von etwa 1000 !R)l als Werbungskoslen beim ge werblichen Gewinn in Abzug gebracht worden waren. Gegen die Nichtanerkennung dieses Ausgabepostens als Geschäftsunkosten wurde Einspruch eingelegt, dieser aber in der Einspruchsentscheidung als unbegründet zurück gewiesen. „Der betroffene Uhrmachermeister habe sich als solcher durch Teilnahme an einem Kursus für Optik und Phototechn'ik nicht fortbilden können, auch sei die Teil nahme an dem Kursus zur Weiterführung seines Ge schäftes in dem bisherigen Umfange oder um mil den anderen gleichartigen Geschäften am Orte wettbewerbs fähig zu bleiben, nicht erforderlich gewesen. Es handle sich hier vielmehr um Aufwendungen, die zur Verbesserung einer bereits vorhandenen Einnahmequelle und daher nur mittelbar zur Erzielung von Einnahmen gemacht seien. Der Uhrmachermeister habe sich als Optiker und in der Pholotechnik ausbilden, aber nicht fortbilden lassen. Ausgaben zur Erlernung eines Berufes seien aber weder als Werbungskosten noch als Ausgaben für Fortbildung in dem ausgeüblen Berufe abziehbar.“ Gegen diese Einspruchsentscheidung wurde jedoch auf unser Anraten hin Berufung eingelegt und die von uns ausgearbeitete Berufung unter anderem etwa wie folgt begründet: Bedingung für die Zulassung zum Kursus der Deutschen Schule für Optik und Photolechnik ist der Nachweis mehrjähriger Oplikergehilfenlätigkeit. Die Ent scheidung übersieht den § 129 der Gewerbeordnung. Hiernach steht in Handwerksbetrieben die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen nur denjenigen Personen zu, welche eine Meisterprüfung bestanden haben. Haben solche Personen die Meisterprüfung nicht für dasjenige Gewerbe oder denjenigen Zweig des Gewerbes bestanden, in welchem die Anleitung der Lehrlinge erfolgen soll. so haben sie die Befugnis dann, wenn sie in diesem Ge werbe oder Gewerbezweige fünf Jahre hindurch persön lich das Handwerk selbständig ausgeübt haben. Wenn also ein Uhrmachermeister fünf Jahre sich selbständig im Optikerhandwerk betätigt hat, gehl auf ihn das Recht über. Lehrlinge im optischen Gewerbe auszubilden. Von einer Ausbildung als Optiker kann bei demjenigen, der selbst Lehrlinge für das Optikerhandwerk anzuleitcn hot, nicht die Rede sein. Es kann sich daher bei dem Besucti des Kursus der Schule für Optik in Berlin nur um Fort bildung, nicht um Ausbildung im Beruf handeln, und zwar mit der Absicht, auf dem Gebiete der Technik in optischen Sachen auf dem laufenden zu bleiben. Die dabei ent standenen Ausgaben sind in Rücksicht auf den Betrieb erfolgt zum Zwecke der Sicherung der Einnahmen im Betrieb. Solche Ausgaben stellen Werbungskosten, die den gewerblichen Gewinn mindern, dar und sind als solche als Belriebsunkosten obzugsfätiig. Die mit obiger Begründung eingelegte Berufung führte bereits zur Zurücknahme der Einspruchscntscheidung und zur Anerkennung der in Höhe von etwa 1000 IRtl für den Kursus entstandenen Ausgaben als Werbungskoslen. Die Inanspruchnahme des Finanzgerichtes als Berufungs instanz erübrigte sich damit, auch wurde die Festseßung einer höheren Einkommensteuer sowie Gewerbeertrag sfeuer vermieden. Der Kollege schrieb uns: Bl., 7. April 1932. „Auf Grund der Steuerreklamation erhielt ich heute vom Finanzamt die Nachricht, daß die Einsprudisentscheidung zurück- genommen und die Einkommensteuer auf den ursprünglichen be trag herabgesetzt worden ist. Somit ist die Angelegenheit er ledigt und ich danke Ihnen bestens für Ihre Muhe. W.” (11814) Steuertermine für Mai 1932 Reichssfeuern 6. Mai: Steuerabzug vom Arbeitslohn und Krisen loh nste ue r für die Zeit vom 16. bis 30. April. 10. „ Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsaß- sfeuer für den Monat April (Monatszahler), Schonfrist bis 17. Mai. 10. „ Bürgersteuer (Gemeindesteuer) für Lohn- steuerpflichtige. 17. „ Vermögensteuerzahlung entsprechend dem Vermögensteuerbescheid. Mit Rücksicht auf die eingetrelene Entwertung fast aller Ver mögensfeile werden wahrscheinlich noch Er leichterungen bekanntgegeben. 20. „ Steuerabzug vom Arbeitslohn und Kiisen- lohnsteuer für die Zeit vom 1. bis 13. Mai 1932. Gewerbesteuern 6. Mai: Badische Gewerbesteuer bei monatlicher Erhebung. 9. „ Wü r I lembe rg isc he Gewerbesteuer. 10. „ Thüringische Gewerbesteuer. 17. „ Braunschweigische Gewerbesteuer. 17. „ Hamburgische Gewerbeertrag- und Gehalt- summensteuer. 17. „ M eck I enbu rg - Slreli ß sehe Gewerbesteuer. 17. Mecklenburg -Schwerinsche Gewerbe steuer. 17. „ Preußische Gewerbeertragsteuer, eventuell auch Gewerbekapital- oder Lohnsummensleuer. (11,815)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder