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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (27. Mai 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- ArtikelDie Hausfrau im Uhrengeschäft 323
- ArtikelDas Schaufenster im Dienste der Geschenkartikel-Werbung 324
- ArtikelUnd so soll man Geschenke verkaufen . . . . 326
- ArtikelWir und die Geschenke 328
- ArtikelWarum Bestecke als Geschenkartikel empfehlen? 328
- ArtikelWas kann den Verkauf von Uhren als Geschenk fördern? 329
- ArtikelWelche Geschenke werden im Uhrengeschäft gekauft? 330
- ArtikelNachwort zur zwölften Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 331
- ArtikelSteuerfragen 333
- ArtikelVerschiedenes 334
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 336
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 337
- ArtikelGeschäftsnachrichten 339
- ArtikelBüchertisch 340
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 340
- ArtikelEdelmetallmarkt 340
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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334 Nr. 22 die Zwecke der Realsleuern erforderlich sind. Dabei isi zu beachten, daß Werlveränderungen, die auf allgemeiner Veränderung der Wirlschaftsverhällnisse beruhen, nicht zu einer Neufeststellung führen. Der schematische 20prozentige Vermögensteuer- abschlag mag manchem zuviel, manchem zu wenig Er leichterung schaffen. Es wird auch keinem Zweifel unter liegen, daß sich aus dem Ausschluß der Neuveranlagung bei größeren Vermögensrückgängen Härten ergeben können. Diese Härten sollen indessen mit Rücksicht auf die Finanzlage des Reiches grundsäßlich in Kauf ge nommen werden müssen. Wo sich infolge ganz außer gewöhnlichen Vermögensverfalls untragbare Härten er geben, kann nur im Billigkeilswege abgeholfen werden, wie dies auch sonst bei besonderer wirtschaftlicher Not lage zu geschehen hat. Bei der Erbsdiaftsleuer sind für die Wertermittlung die Verhältnisse am Stichtag, also dem Todestag oder dem Tag der Ausführung der Schenkung maßgebend. Eine Ausnahme gilt nur für den Grundbesiß, der in der Regel mit dem Einheitswert zu bewerten ist. Bei Sfeuerfällen des Jahres 1932 kann dem Wertrückgang nicht wie bei der Vermögensteuer durch einen allgemeinen Abschlag von der Steuer, sondern nur durch einen Ab schlag von den für den Grundbesiß geltenden Werten in Frage kommen. Dieser Abschlag ist auf 20°/ 0 bemessen worden. Bei der Grunderwerbsteuer ist im allgemeinen vom Einheilswert des Grundstüdes auszugehen. Er ist der Steuerberedinung zugrunde zu legen, es sei denn, daß der Veräußerungspreis oder das Meistgebot höher als der Einheilswerl ist und daher bei der Steuerberedinung an seine Stelle trilt. In den Fällen, in denen die Steuer schuld im Jahre 1932 entsteht, ist vom Emheitswert von einem um 20°/ o niedrigeren Wert auszugehen. Dieser um ein Fünftel gekürzte Einheilswert tritt also an die Stelle des Einheitswerles. Hieraus ergibt sich, daß der so gekürzte Wert auch der Besteuerung zugrunde zu legen ist, es sei denn, daß der Veräußerungspreis oder das Meistgebot höher ist. Steuertermine tür Juni 1932 Reichssfeuern 6. Juni: Steuerabzug vom Arbeitslohn und Krisenlohnsteuer für die Zeit vom 16. bis 31. Mai. 10. „ Vorauszahlung auf Einkommen - und Körper- schaflsteuer für das zweite Quartal 1932. Zahlung ist bekanntlich einen Monat früher als sonst zu leisten. (Siehe hierzu Nr. 4 der UHRMACHERKUNST, S. 56.) 10. „ Zahlung der Zuschläge zur Einkommen steuer für die Einkommen von mehr als 8000 ’Ji)l sowie der Zuschläge zur Einkommen steuer der Ledigen. (Siehe Nr. 50 der UHR MACHERKUNST 1930, S. 1019.) 10. „ Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsaß- steuer für Mai, wenn leßtjähriger Umsaß über 20000 '.R)l. Schonfrist bis 17. Juni. 10. „ Zahlung der Bürgersteuer (Gemeindesteuer) für Lohnsteuerpfliditige. (Siehe Nr.44 derUHR- MACHERKUNST 1931, 5. 823.) 20. „ Steuerabzug vom Arbeitslohn und Krisen lohnsteuer für die Zeit vom 1. bis 15. Juni 1932. Gewerbesteuern 6. Juni: Badische Gewerbesteuer bei monatlicher Erhebung. 8. „ Wu r 11 e m be rg i s c h e Gewerbesteuer. 15. „ . Sächsische Gewerbesteuer. 15. „ Preußische Gewerbesteuer, falls keine Sondervorsdiriften beslehen. (11/8421 llllllllllllllllinUIIIIMIIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIMHIillllllllllllllllllllllMllllllllllllllllllllllilllllllllllllllllllMIllMlllllllllllllllllllllimillMIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIimitlll Verschiedenes Einfuhrverbot von Juwelen und Uhren in Österreich. Am 30. April ist in Österreich ein Einfuhrverbot für folgende Waren in Kraft getreten: 1. T.-Nr. 475a u. bl aus T.-Nr. 475b2, Arbeiten ganz aus Edelmetallen, auch in Verbindung mit echlen Edelsteinen oder echten Perlen, andere Arbeiten aus Gotd oder Platin der T.-Nr. 475b 1, Doubleware aus T.-Nr. 475b2. 2. T.-Nr. 469a u. b, Taschenuhren. und Uhren für Arm bänder u. dgl. mit Gehäusen aus Plalin oder Gold. 3. T.-Nr. 490a u. b, Gehäuse zu Taschenuhren und Utiren für Armbänder u. dgl. aus Platin oder Gold. Voraussichtlich wird für diese Waren ein bestimmtes Kon tingent für die Einfuhr freigegeben werden. (VI 1/965) Maßnahmen zur Behebung der Mißstände im Edelstein schleiferei-Gewerbe in Idar. In der Sißung der Industrie- und Handelskammer für den Landesteil Birkenfeld besprach Kammer präsident Falz (Idar) das Gutachten des Professors Vershofen (Nürnberg), das dieser über die Idarer Edelsteinindustrie, ihre heutige Lage und einzuleitende Schrille zur Besserung vor einem größeren Kreise von Interessenten in Idar abgab 1 ). Kammer präsident Falz beionle, daß die Hauptpunkte die Zwangsver steigerung gewisser Rohsteine und die Feslseßung der Preise für Stapelwaren durch einen besonderen Ausschuß sowie Er richtung einer Auffangsleile für die auf den Markt kommende und nidit gebrauchte Ware seien. Auf Veranlassung der Re gierung fand eine weitere Besprechung stall, in der Professor Vershofen über die Weiterlührung seiner Vorschläge sprach. Es wurde dabei betont, daß einer allgemeinen zwangsmäßigen Ver steigerung alter Rohedelsteine nidil entsprodien werden könne. Bei den hier vorherrsdienden großen Sdiwierigkeiten sei eine Gesundung nur möglidi, wenn auf allen Seiten der Wille zu einer Zusammenarbeit vorhanden sei. Das von Professor Vershofen verfaßte Gutaditen werde in nädister Zeit der Offenthdikeit zu 1) Siche UHRMACHtPKUNST 1932. Nr. 16. geleitet werden. Es sei ein Geseß ins Auge gefaßt, wonach ge wisse Rohsteine nur nodi auf dem Wege der Versteigerung ver äußert werden können. Diese Verordnung werde wohl eine kleine Revolution im Lande hervorrufen. Schweren Herzens habe man sich enlsdilossen, den Geseßgeber anzurufen, aber es müsse endlich etwas geschehen, damit die Steinindustrie nicht ganz aut den Hund komme. Es müsse auch darauf hingewiesen werden, daß sdion ein Reichsgeseß über den Verkehr mit Edelmetallen und Edelsteinen aus dem Jahre 1922 und 1926 bestehe, daß aber die darin enthaltenen Vorschriften keineswegs eingehalten würden. Das Geseß sehe vor: Verbot des Handels für Personen unter 16 Jahren, Feilbieten von Waren auf öffentlichen Pläßen und in den Wirtschaften usw. Die Regierung werde erneut angehallen, für strenge Durchführung dieses Geseßes Sorge zu tragen. Audi die Frage der Vermittelung der Geschäfte (Kommissionärwesen) erheische eine besondere Regelung, die auch eventuell reichs- geseßlich festgetegt werden müsse. Die Vorbereitungen hierzu seien schon so weil gediehen, daß der Regierung bereits Vor schläge zur Begutachtung unterbreitet wurden. Die Vollver sammlung erklärte nach eingehender Besprechung ihr Einver ständnis mit den Vorschlägen der verschiedenen Ausschüsse. (VI 1 979) Internationale Diamant-Konferenz. Nach südafrikanischen Nachrichten soll eine internationale Diamant-Konferenz abgehalten werden. Man will sidi mit einer endgültigen Quolenregelung der Gewinnung von rohen und der Erzeugung von geschliffenen Diamanlen auseinanderseßen. Außerdem sollen die internationale Preispolitik und eine gemeinsame Aktion gegen den Schleich handel in Diamanten besprochen werden. (VI 1/995) Diamanten nicht mehr gefördert. Die Consolidated Diamond of Southweslafrica stellt Ende Juni die Diamanlenförderung end gültig ein. De Beers, Premier Jagenfontein und Koffyfonlein fördern bereits nicht mehr, so daß nunmehr die Tätigkeit sämt licher Mitglieder des Diamanten-Syndikats zum Stillstand (je- , kommen ist. (V11/11
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