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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (3. Juni 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- ArtikelDie Werkstatt im Dienste der Werbung 341
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 342
- ArtikelBerlin als Ort der diesjährigen Reichstagung 344
- ArtikelDer geräuschlose Wecker ist da! 345
- ArtikelSteuerfragen 346
- ArtikelVerschiedenes 347
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 349
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 349
- ArtikelGeschäftsnachrichten 350
- ArtikelBüchertisch 351
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 351
- ArtikelEdelmetallmarkt 351
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 352
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 23 DIE UHRMACHERKUNST 347 langt werden kann — auch sonst die Vorauszahlungen unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse, also nicht schematisch, bemessen werden sollen. Bei der Überprüfung des Steuerbescheides hat man zu beachten, daß das veranlagte Einkommen in der Regel mit dem deklarierten Einkommen mit Rücksicht auf die abgerundeten Einkommenstufen des in Nr. 9 der UHR MACHERKUNST angegebenen Tarifs nicht übereinstimmen wird. Zunächst ist noch der steuerfreie Einkommenteil abzuziehen und das sich so nach der Steuererklärung zu berechnende Einkommen in den Stufentarif einzuschalten. Würde das deklarierte Einkommen z. B. 5800 AH sein, so stellt sich der Veranlagungsbetrag auf 6000 AH; der gleiche Betrag ergibt sich bei einem Einkommen von 6200 0Dl, weil sowohl das Einkommen von 5800 AH als auch das von 6200 AH in die Tarifstufe 5750 — 6250 'Ji)l fällt. Wenn das Einkommen nur mit einigen Mark über die Stufengrenze hinausgeht, so sind die Finanzämter er mächtigt, Entgegenkommen zu zeigen. Wir machen in diesem Zusammenhang auch noch auf S. 201 in Nr. 13 der UHRMACHERKUNST: „Stufentarif und Härten, die sich dabei ergeben", aufmerksam. Umsatzsteuer bei Versteigerungen Während sonst die Vorausseßung für die Umsaß- sleuerpflicht von entgeltlichen Lieferungen ist, daß diese innerhalb einer gewerblichen Tätigkeit zur Ausführung kommen, sind die Lieferungen auf Grund einer Ver steigerung der Umsaßsteuer unterworfen, ohne Rücksicht darauf, ob der Auftraggeber Gewerbetreibender ist oder nicht. Eine Stadtgemeinde ist z. B. der Umsabsteuer unterworfen für den Erlös, der bei der Versteigerung von Fundsachen ihres Fundbüros oder von nicht eingelösten Pfändern ihres Leihamts vereinnahmt wird. Da häufig gerade Gegenstände der Art, wie sie inUhrenfachgeschäffen gehandelt werden, gern als Pfand dem Leihamt über geben und oft nicht abgeholt werden, so ist es für den Verschiedenes Der Außenhandel Deutschlands mit Uhren im April 1932. Im April 1932 nahm Deutschland 58 dz Uhren im Werte von (68000 AH aus dem Ausland auf gegen 117 dz = 785 000 AH im April 1931 und 42 dz = 278000 AU im März 1932. Gegenüber dem Vorjahr blieb die Einfuhr der Menge nach um 50 °/o zurück, hob sich aber im Vergleich zum Vormonat um rund 26%. Die Aus fuhr stellte sich im April 1932 auf 4265 dz =2481000 A)l gegen 5863 dz = 3954000 A)l im April 1931 und 3935 dz = 2371000 AU im März 1932. Der Versand weist demnach gegenüber dem Vor jahr einen Rückgang von 26 °/ 0 auf, doch konnte derselbe im Vergleich zum März 1932 um rund 7% gesteigert werden. Dem Werte nach ergibt sich für den Monat April 1932 ein Ausfuhr überschuß von rund 2 Mill. AU gegenüber dem März 1932 von 2,1 Mill. AU und rund 3,2 Mill. AU im April 1931. An Taschenuhren wurden im April 1932 nur 6016 Stüde = 57000 AU aus dem Ausland, darunter 3948 Stück aus Groß britannien (meist Rüdeware), sonst meist aus der Schweiz, be zogen gegen 21761 Stück = 343000 AU im April 1931. Verladen wurden 91917 (i. V. 97113) Stüde = 258000 (381000) A)l, wobei es sich meist um Taschenuhren in Stahl-, Nickelgehäusen usw. handelte. Der Export in leßteren belief sich auf 88542 (92765) Stück = 201000 AH, wovon Großbritannien allein 73725 Stück abnahm. Gehäuse zu Tasdienuhren wurden 1467 (44249) Stück = 7000 27000) AH importiert, 1093 (43365) Stück davon aus unedlen Metallen. Die Gehäuse kamen alle aus der Schweiz. Abgegeben wurden an das Ausland im ganzen 19497 (58658) Stück = 50000 (208000) AH, darunter 19032 (55284) Stück aus unedlen Metallen. Von den leßteren gingen 6331 Stück nach Frankreich und 8032 Stüde nach der Schweiz. ln fertigen Werken zu Taschenuhren steht dem Import von 9374 (9517) Stück = 70000 (71000) AU aus der Schweiz ein Export von 215 (5181) Stück = 2000 (18000) AU gegenüber. Uhrmacher von Interesse, zu wissen, daß die Gemeinden als Veranstalter solcher Versteigerungen keine Umsaß- sfeuerfreiheil für Lieferungen auf Grund derartiger Ver steigerungen genießen. Die Gemeinden haben dann in der Regel auch die Pflicht, innerhalb eines Monats eine entsprechende Steuererklärung abzugeben und denSteuer- betrag zu entrichten. Wenn zwecks Aufteilung einer Erbmasse unter Mit erben Versteigerung erfolgt, so tritt Umsaßsteuerfreiheit unter der Vorausseßung ein, daß lediglich Miterben als Bieter zugelassen sind. Steuerfrei bleibt ferner der Vorgang der Zwangs versteigerung, wie sie vorwiegend auf Grund einer Urteils pfändung vorgenommen wird. Eine Zwangsversteigerung liegt nicht vor, wenn z. B. während des Konkurses Gegen stände durch den Gerichtsvollzieher versteigert werden; die Steuervergünstigung tritt dann also nicht ein. Gelangen aus irgendwelchen Gründen sonst Gegen stände zur freiwilligen Versteigerung, so wird die Umsaß- steuer nicht zu erheben sein, wenn der Auftraggeber die Ware selbst ersteht. Die Umsaßsteuerpflicht knüpft an die Lieferung an, zu der es aber nicht kommt, wenn der Auftraggeber seine eigenen Waren in der Versteigerung ersteht. Bayrisdie Gewerbesteuerzahlungen vorverlegt, nächste Vorauszahlung am 10. Juni 1932 Wir machen darauf aufmerksam, daß zufolge einer Bekanntmachung des Staatsministeriums die Gewerbe steuervorauszahlungen an den gleichen Zeitpunkten zu entrichten sind wie die Einkommen- und Körperschaft sfeuer, mithin statt am 10. |uli bereits am 10. Juni, statt am 10. Oktober bereits am 10. September, statt am 10. Januar 1933 bereits am 10. Dezember 1932. Da in den bekanntgegebenen Sleuerterminen für Juni die Gewerbesteuervorauszahlungen für Bayern noch nicht vermerkt sind, wird dies hiermit ergänzt. (II 843) Teile zu Taschenuhren bezog Deutschland im April 1932 1869 (3033) kg aus anderen Landern mit einem Wert von 287000 (245000) AH, davon 1770 kg aus der Sdiweiz. Geliefert wurden an das Ausland 164 (144) kg Ersaßteile zu Taschenuhren im Werte von 16000 (13000) AU. Die Einfuhr von Zählwerken, selbsttätigen Meß- und Re gistriervorrichtungen mit Uhrwerk betrug im April 1932 4 (6) dz = 3000 AU, die Ausfuhr bezifferte sich dagegen auf 115 (184) dz = 175000 AU. Wichtigste Abnehmer waren Belgien mit 20 dz und Großbritannien mit 18 dz. Der Außenhandel mit Wand- und Standuhren ist stark zurückgegangen. Bei einer Einfuhr von 18 (37) dz = 17000 (36000) AU, wovon 10 dz aus der Schweiz kamen, stellte sich die Ausfuhr auf 2665 (4589) dz = 1244000 (2392000) AU. Haupt kunden waren Großbritannien mit 771 dz und Holland mit 485 dz. Uhrwerke zu Großuhren führte Deutschland 1 (8) dz = 3000 (8000) A)l ein und 660 (664) dz = 366000 (447000) AH aus, davon 454 dz nach Großbritannien. Der Import von Uhrenteilen zu Großuhren stellte sich auf 6 (8) dz =22000 (43000) AU, davon 3 dz aus der Schweiz und 2 dz aus Frankreich. Der Export bezifferte sich auf 728 (282) dz = 351000 (181000) AH, Frankreich nahm davon 448 dz und Groß britannien 134 dz ab. Turmuhren wurden nicht importiert, exportiert wurden 15 (40) dz = 6000 (13000) AU. In Uhrgläsern steht der Einfuhr von 3 (7) dz = 5000 (8000) AH aus Frankreich keine Ausfuhr gegenüber (im Vorjahre 3 dz = 2000 AH). (VI 1,13) Vom Berliner Kunstmarkt. Am 10. u. 11. Mai fand bei Rudolf Lepke eine Versteigerung von Kunslgewerbegegenständen des 18. Jahrhunderts statt, die aus der Sammlung des Herrn Dr. Ludwig Meyer, Berlin, sowie anderer Kunstsammler stammten. Es wird von Interesse sein, einige Preise, die für die Uhren- und Silber-
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