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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (10. Juni 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- ArtikelHerstellung und Instandhaltung feiner Schneidwerkzeuge 353
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 355
- ArtikelSteuerfragen 356
- ArtikelSprechsaal 357
- ArtikelVerschiedenes 358
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 361
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 362
- ArtikelGeschäftsnachrichten 364
- ArtikelBüchertisch 365
- ArtikelEdelmetallmarkt 365
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 366
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 24 DIE UHRMACHERKUNST rechtigt, die gesamte Veranlagung nachzuprüfen. Eine Beschränkung darauf, wie weit allein die neuen Tat sachen zu einer höheren Veranlagung berechtigen, findet nicht statt. Ob das nachträgliche Bekanntwerden von geringfügigen neuen Tatsachen, welche das Gesamt ergebnis der ursprünglichen Veranlagung nur unwesent lich beeinflussen, geeignet ist, die nochmalige Prüfung der gesamten Veranlagung zu rechtfertigen, hängt von den Umständen des einzelnen Palles ab. Eine Neuveranlagung ist nicht in allen Fällen zu lässig, in denen durch eine Buchprüfung durch das Finanzamt ein höherer Gewinn festgestellt wird. Hat der Gewerbeausschuß bei der Veranlagung einen zu niedrigen Gewerbeertrag auf Grund der ihm vorgelegten Bilanz angenommen, so können neue Tatsachen nicht allein darin gesehen werden, daß das Finanzamt einen höheren Gewinn feststellte. Es bleibt vielmehr zu prüfen, ob die Feststellungen, die das Finanzamt zur Annahme eines höheren Gewinns veranlagten, auch für den Ge werbesteuerausschuß neu sind, woraufhin gegebenenfalls eine Neuveranlagung der Gewerbesteuer vorgenommen werden könnte. Was bei pflichtmäßiger Prüfung auf Grund von Unterlagen, z. B. der Bilanz, festgestellt weiden kann, gilt als bekannte Tatsache. Hat z. B. das Finanzamt die Abschreibungen hinsichtlich ihrer Höhe beanstandet, so ist das keine neue Tatsache, die den Gewerbesteuerausschuß berechtigt, eine Neuveranlagung vorzunehmen, denn bei sorgfältiger Prüfung der Unter lagen mit Abschreibungsangaben war er auch in der Lage, vor der Veranlagung dies zu berücksichtigen. (11/849) Sprechsaal Bewegliche Blickfänge im Uhrmacherschaufenster Kollege Remmert bezeichnete in Nr. 19 der UHR MACHERKUNST bewegliche Blickfänge als wünschens wert. Man kann darüber geteilter Meinung sein, da sie geeignet sind, das Interesse von den anderen Waren abzulenken, die Zeit des Beschauers in Anspruch zu nehmen, so daß er für leßtere nur noch einen flüchtigen Blick im Abgehen hat. Bewegliche Blickfänge kennt das Uhrmacherschau fenster wohl von jeher. Es schweben mir aus der Erinnerung noch die Wanduhren vor, die mit bunten Blättern Figuren zeigten, welche Augen verdrehten, Holz sägten usw. Zwischen 1860 und 1880 hatte man vielfach die sogenannten Schaukeluhren, deren Werk durch eine Gabelanordnung mit einer darüber schwebenden Schaukel stange verbunden war. Auf den Enden dieser Stange saß je eine aus einer Tonmasse modellierte und ent sprechend bemalte Figur. Dieses einfache Schaustück hatte eine überraschend lange Zugkraft auf kleine und erwachsene Kinder, aus denen sich immer eine — oft die einzige — Schicht der Schaufensterfreunde zusammen- seßte. Daneben hatten größere Geschäfte oft teurere Zugstücke, z. B. die ein Perpetuum mobile vortäuschende Uhr mit laufender Kugel oder ähnliches. Ließe sich nicht aus diesen sehr verschieden gestalteten Modellen mancherlei Brauchbares schaffen? Audi die Sammler besißen fast alle solche Sonderlichkeiten, die einen guten Blickfang abgäben. Näher dem Ideale kommen wir mit den weiteren Vor schlägen des Kollegen Remmert, weil sie dem Gedanken gange des Beschauers die zweckmäßigere Richtung geben. Solche von ihm gewünschten Riesenwerke bestehen; zuleßt waren sie gelegentlidi des Verbandstages in Frankfurt (Main) zu sehen. Aber sie können höchstens Leihobjekte für einzelne bevorzugte Geschäfte sein, denn ihr Her- Elnheitswert und Betriebsvermögen, wenn Betriebsinhaber Miteigentümer des Hauses In dem Einheitswertbogen der Offenlegungsliste für die Grundstücke ist, wenn das Grundstück mehreren Eigen tümern gehört, der betreffende Anteil jedes einzelnen Eigentümers in Bruditeilen in Spalte 4 angegeben. Ferner ist in Spalte 8 vermerkt, welcher Teil von dem Einheits werte des Grundstücks zu einem gewerblichen Betrieb des Eigentümers gehört. Für die Zugehörigkeit zum Betriebs vermögen ist nicht Alleineigentum Bedingung, sondern es genügt Miteigentumsredit an der Sadie. Das Recht jedes Miteigentümers ist Alleineigentum, aber nicht an der ganzen Sadie, sondern an dem Anteil am Hausgrundstück. Angenommen, Eigentümer eines Hauses sind drei Geschwister zu je einem Drittel. Ein Bruder betreibt in dem Hause sein Uhrengeschäft, ein anderer gewerblicherBetrieb befindet sich nicht im Hause. Der Grundwertausschuß hat Entscheidung darüber zu treffen, welcher Teil des Einheitswertes des Hauses dem gewerblichen Betrieb des Uhrmachers dient, was durch Vergleich der Gesamtmiete mit der auf den Betrieb entfallenden Miete geschieht. Nach dem Reichsbewertungsgeseß zählen zum Betriebs vermögen alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit, die dem Betrieb eines Gewerbes dient, soweit die Gegen stände dem Betriebsinhaber gehören. Zu dem Betriebs vermögen des Uhrmachers rechnet in unserem Beispiel ein Drittel des auf den gewerblich genügten Raum ent fallenden Teiles des Einheitswertes, da der Betriebsinhaber nur mit einem Drittel gleichzeitig Hauseigentümer ist. stellungspreis ist sehr hoch. Eine Serienfabrikation, die vielleicht den Preis etwas ermäßigen würde, besteht nicht, da einzelne Fabriken nur ihre besten Kaliber in dieser Art hersfellen. Immerhin ist die Anregung eine Ermittelung wert, damit sich die dafür erwärmten Kollegen zuerst ein mal über den Preis ein Bild machen können. Eigent lichen Wert hat ein solches Werk auch nur dann, wenn es ein Kaliber darstellt, was man besonders führt und empfiehlt, und daran würde die Herstellung einer größeren Menge wohl zunächst scheitern. Ein guter Blickfang sind und waren gehende Jahres uhren unter Glasglocke. Man mag als Fachmann darüber denken, wie man will, als Blickfang waren sie fachlich, hatten den Respekt des Laien und verkauften sich auch. Jefet sind sie leider Bazarartikel geworden. Sollte man heute nicht ebenso einmal eine elektrische Uhr von der Werkseite zeigen, so daß der Laie den Kontakt und die Räderbewegung beobachten kann? Daneben vielleicht dieselbe gleich eingestellte Uhr von der Blattseite ? Warum wollen wir mit derart gut aufklärenden Fensterauslagen erst warten, bis uns die Elektriker zuvorkommen? Den Anfang machen sie schon. Ist die elektrische Uhr in den Augen des Publikums erst einmal „Elektrischer Apparat“, dann hat das Hinterherlaufen keinen Wert mehr. Ein guter fachgemäßer Blickfang ist immer das gehende Werk in einer Kollektion gleicher, vielleicht gleich eingestellter Taschenuhren von der Blattseite. Das ist sicher vertrauenerweckend. Ein Marinechronometer, das die Normalzeit gibt, ist gleichfalls ein guter Blick fang und zugleich geeignet, die Achtung vor dem Uhren geschäft zu heben. Selbstgebaute Instrumente dieser Art sind im Fenster besser angebracht als auf dem Laden tisch, wo man sie oft findet. Wenn ihnen ein kleines Schild mit Erklärung beigegeben wird, sind sie Blickfänge von ausgezeichneter Wirkung.
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