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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (17. Juni 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhren zwischen Paragraphen
- Autor
- Heßler, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- ArtikelUhren zwischen Paragraphen 367
- ArtikelGangleistungen deutscher Gebrauchs-Wanduhren 368
- ArtikelSteuerfragen 370
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 372
- ArtikelVerschiedenes 373
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 375
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 376
- ArtikelGeschäftsnachrichten 378
- ArtikelBüchertisch 379
- ArtikelReichstagung der Deutschen Uhrmacher in Berlin 379
- ArtikelEdelmetallmarkt 379
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 380
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 57. JAHRGANG / HALLE (SAALE), 17. JUNI 1932 / Nummer 25 IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIilllllllllllllltllllllllHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIllllllllllllllllIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIilllllMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIMMIIIIIIIII Uhren zwischen Paragraphen Eine bunie Fragenfolge von Rechtsanwalt Dr. Friß Hehler in Halle (Saale) Kann der Uhrmacher für eine dem Kunden während der Reparaturzeit überlassene (Leih-) Uhr eine Vergütung beanspruchen, wenn der Kunde die Reparaturuhr nicht rechtzeitig ab holt und deshalb die Lelhuhr verspätet zurückgibt? Nein, ohne weiteres nicht. Selbstverständlich könnte der Uhrmacher eine Vergütung dann beanspruchen, wenn er mit dem Kunden bei Überlassung der Leihuhr ent sprechendes vereinbart hätte. Regelmäßig wird aber eine solche Vereinbarung nicht getroffen, vielmehr überläßt der Uhrmacher dem Kunden die Leihuhr un entgeltlich, in der Erwartung, daß dieser die Reparatur- uhr rechtzeitig abholen und dabei die Leihuhr zurück geben wird. Holt nun der Kunde die Reparaturuhr unter Rück gabe der Leihuhr nicht rechtzeitig ab, so ist das für sich allein noch kein Grund, von dem Kunden eine Vergütung zu verlangen. Der Uhrmacher könnte allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens Ansprüche gegen den Kunden erheben. Ist nämlich der Kunde mit der Rückgabe der Leih uhr in Verzug geraten, so hat er dem Uhrmacher den Schaden zu erseßen, der diesem daraus entstanden ist. Jener Schaden besteht darin, daß dem Uhrmacher der Besiß der Uhr länger als vereinbart entzogen war und daß der Kunde die Uhr länger als vereinbart benußt hat. Wann ist nun der Kunde mit der Rückgabe der Leihuhr in Verzug geraten? Nicht schon dann, wenn er die Reparafuruhr unter Rückgabe der Leihuhr nicht rechtzeitig abgeholt hat, es sei denn, daß hierfür bei der Annahme der Reparatur „eine Zeit nach dem Kalender“ bestimmt worden war. Regelmäßig geschieht das nicht, und der Kunde kommt deshalb erst dann in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Uhrmachers, die nach Wiederherstellung der zur Reparatur gegebenen Uhr erfolgt ist, die Leihuhr nicht zurückgibt. Die Mahnung muß die Erklärung des Uhr machers enthalten, daß er Abholung der reparierten Uhr unter Rückgabe der Leihuhr bis zu einem bestimmten Tage erwarte. Muß der Uhrmacher eine ihrem Eigentümer gestohlene Uhr, die er gutgläubig gekauft hat, wieder herausgeben? Ja; denn an gestohlenen Uhren kann selbst gut gläubig kein Eigentum erworben werden, es sei denn, daß jemand gutgläubig die gestohlene Uhr im Wege öffentlicher Versteigerung erworben oder zehn Jahre im Eigenbesiß gehabt hat. Der Uhrmacher ist deshalb regelmäßig ver pflichtet, dem Eigentümer die gestohlene Uhr ohne jedwede Gegenleistung herauszugeben. Wegen seines Schadens kann er sich nur an denjenigen halten, der ihm die Uhr verkauft hat. Kann derUhrmacher die zu einem bestimmten Preise übernommene Ausführung einer Repa ratur nachträglich ablehnen, wenn sich erst beim Auseinandernehmen des Uhrwerkes herausstellt, daß die Uhr Beschädigungen auf weist, die der Uhrmacher bei der Bestimmung des Reparaturpreises nicht berücksichtigt hat und nicht berücksichtigen konnte? In der Natur des Uhrenreparaturgeschäftes liegt es begründet, daß sich zuweilen der Umfang der vor zunehmenden Arbeiten erst dann ergibt, wenn das Werk auseinandergenommen, also mit der Reparatur bereits begonnen worden ist. Zeigen sich jeßt erst Schäden, die vorher überhaupt nicht erkennbar waren, so muß der Uhrmacher nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitle die Möglichkeit haben, sich wegen der gänzlich verändertem Sachlage von dem Reparaturvertrag loszusagen. Gleichwohl empfiehlt es sich dringend, daß der Uhrmacher bei Annahme der Reparatur ausdrücklich auf jene Möglichkeit hinweist, weil dadurch unerfreu liche Auseinanderseßungen mit dem Kunden vermieden werden. Zeigen sich versteckte Mängel und ist der Uhrmacher nicht in der Lage, diese für den genannten Preis zu be seitigen, so muß er den Kunden hierüber entsprechend aufklären. Tut er das nicht und führt er die Reparatur aus, so hat er keinen Anspruch auf eine höhere Ver gütung als die vereinbarte.
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