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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (17. Juni 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhren zwischen Paragraphen
- Autor
- Heßler, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gangleistungen deutscher Gebrauchs-Wanduhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- ArtikelUhren zwischen Paragraphen 367
- ArtikelGangleistungen deutscher Gebrauchs-Wanduhren 368
- ArtikelSteuerfragen 370
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 372
- ArtikelVerschiedenes 373
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 375
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 376
- ArtikelGeschäftsnachrichten 378
- ArtikelBüchertisch 379
- ArtikelReichstagung der Deutschen Uhrmacher in Berlin 379
- ArtikelEdelmetallmarkt 379
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 380
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST Nr. 25 Zweifelhaft ist es, ob der Uhrmacher im Falle eines Rücktritts von dem Reparaturvertrag berechtigt ist, eine Vergütung für das Auseinandernehmen und Wieder- zusammenseßen der Uhr zu beanspruchen. Selbst wenn der Uhrmacher rechtlich einen solchen Anspruch haben sollte, würde dessen Geltendmachung wohl kaum in seinem geschäftlichen Interesse liegen. In einem Urteil vom 16. Januar 1932 hat das Amts gericht Leipzig — 21 Cg. 627/31 — entschieden, daß sich der Uhrmacher dadurch eines etwaigen stillschweigenden Rückfrittsrechtes von dem Reparaturauftrage begeben habe, insofern er einen Teil des Gesamtauftrages aus geführt, nämlich an das Gehäuse ein neues Armband mit Osen angebracht habe. Auf die Rechtsverteidigung des Uhrmachers, daß zwar an sich ein einheitlicher Auftrag Vorgelegen habe, daß aber die an dem Gehäuse aus zuführende Arbeit einem Gehäusemacher und die Repa ratur des Uhrwerkes einem Uhrmacher übertragen worden sei, hat sich das Gericht nicht eingelassen. Darf eine Großhandlung Im Wege eines Aus verkaufes unmittelbar an das Publikum ab setzen? Grundsätzlich wird rechtlich dagegen nichts ein zuwenden sein, wenn die Voraussetzungen für die Durch führung eines Ausverkaufes vorliegen, als insbesondere ein wirtschaftlich hinreichender Grund für die beschleunigte Räumung des vorhandenen Warenlagers besieht. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, ob es sich nicht um eine verschleierte Umstellung des bisherigen Großhandels betriebes auf ein Einzelhandelsgeschäft handelt. Der Schluß, daß es dem Großhändler mit dem Ausverkauf nicht ernst ist, liegt nahe, wenn er an sich in der Lage wäre, „sich im Wege des üblichen Absaßes an denjenigen Kreis, der für den Großhändler in Betracht kommt, der Waren zu entledigen“ (vgl. Gutachten 7/31 des Sonder ausschusses zur Regelung von Wettbewerbsfragen). Andererseits wird man hierüber dem Großhändler keine „Prophetengabe" zumuten dürfen (vgl. hierzu Wassermann, Dürfen Großhandlungen im Falle eines Ausverkaufes ihre Betriebsform ändern und — eventuell unter Ermietung eines Ladens — unmittelbar an die Verbraucher abseßen? in GRUR 1932, S. 253 ff). Darf der Zuschlag bei Zwangsversteigerungen von Uhren auf jedes Gebot erteilt werden? Nein) Soweit der Gold- oder Silberwert solcher Uhren höher ist als die Hälfte ihres gewöhnlichen Ver kaufswertes, darf der Zuschlag nur auf ein Gebot erteilt werden, das den Gold - oder Silberwert erreicht, ln allen anderen Fällen dürfen die Uhren nur auf ein Gebot zu geschlagen werden, das mindestens die Hälfte des ge wöhnlichen Verkaufswertes erreicht. Der gewöhnliche Verkaufswert ist der Preis, der im freien Verkehr an dem Plaße, wo die Zwangsversteigerung stattfindet, zu derselben Zeit durchschnittlich für Uhren gleicher Art und Güte erzielt wird. Er ist vor der Ver steigerung zu schaßen. Die Schäßung nimmt regelmäßig der Gerichtsvollzieher allein vor. Er kann jedoch einen Sachverständigen zur Schäßung zuziehen. Gegen eine zu niedrige oder zu hohe Schäßung können sich Gläubiger oder Schuldner im Wege der Erinnerung wenden, über die das Vollstreckungsgericht entscheidet. Gegen die Entscheidung des Vollsfreckungsgerichtsist (sofortige) Be schwerde zulässig. Wird das Mindeslgebot nicht erreicht, so ist kein Zu schlag zu erteilen, es sei denn, daß Gläubiger und Schuldner damit einverstanden sind. Läßt sich annehmen, daß auch bei späteren Verwertungsversuchen kein Er gebnis erzielt wird, so ist die Pfändung aufzuheben. (1/850) iiiiiiiHiiiiHiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiitmiiiimiiminiiiiimiHiiiiiiminimiiiimmiHiimiiimiiiimiimiiiimiiiimHiiiimimiHimMmmmuiiiiiiiiiimiMimiiiiiiiiiimminimiHmmimmimiimimmimii Gangleistungen deutscher Gebrauchs-Wanduhren Die in Nr.13 der UHRMACHERKUNST veröffentlichten Ergebnisse der Serienprüfungen von Tisch- und Wand uhren, die auf der Technischen Hochschule in Karlsruhe vorgenommen wurden, sind sehr interessant und lehrreich für die Uhrmacherei. Für manche Uhrenfachmänner, be sonders auch Uhren - Kaufmänner, moditen einige Hinweise auf das Ablesen der Diagramme willkommen sein, denn die Zickzacklinien der Diagramme sehen oft viel gefähr licher aus, als sie in Wirklichkeit sind. Da ist zunächst zu berücksichtigen, daß der Abstand zwischen zwei Horizontalen (Ordinate) in diesen Dia grammen nur 0,05 Minuten, also nur drei Sekunden Differenz darstellt. Das Berechnen der Zeit nach hundertstel Minuten ist uns Uhrmachern unbequem, weil ungewohnt. Die eigentlichen Beobachtungen hat der Wissenschaftler nach zehntel Minuten genommen, da aber zehn Versuchs uhren von jeder Art Vorlagen, kam beim Ausrechnen des mittleren Ganges durch Addieren und Dividieren eben fünf hundertstel Minuten heraus. Man muß also, wenn man eine richtige Vorstellung von den täglichen Gängen dieser Uhren haben will, ein wenig kopfrechnen und die Dezimalbrüche der Minuten in Sekunden umrechnen. Man wird dann erkennen, daß manche Uhrenserie, deren Dia gramm auf den ersten Blick hin wenig vertrauener weckend aussieht, in Wirklichkeit gar nicht schlecht ist, während der ganzen Dauer von 14 Tagen. Nehmen wir einmal die Serie L auf Seite 199: Die senkrechten Tageslinien (Abszissen) fangen nicht mit Null, sondern gleich mit der Differenz des ersten Tages an - Es ist also so zu verstehen, daß bei mittlerer Tempe ratur, also bei Kurve I, die Uhren einen Sprung von 0 bis /-0,48 Minuten machten, am nächsten Tag nur von 4-0,02 Minuten; dagegen am folgenden dritten Tag einen Sprung im entgegengeseßten Sinne, von -j- 0,50 bis -f- 0,07, mithin von — 0,43 Minuten machten. So arg schlecht der Anfang dieser Kurve I auch auf dem Papier aussieht, so geringfügig sind die Abweichungen in Wirklichkeit. Die Sprünge während der ersten drei Tage betragen kaum 30 Sekunden, und nach Ablauf von 14 Tagen ist nur eine Differenz von 0,60 Minuten oder 36 Sekunden Nachbleiben. Die Kurven II u. II! für niedere und hohe Temperatur der selben Serie L sind noch günstiger als die Kurve I, so darf man von einer einfachen Wanduhr für bürgerlichen Ge brauch wirklidi nicht mehr erwarten. Eine geringe Ex zentrizität des Zifferblattes, also wenn die Zeigerwelle nur wenig außerhalb des Mittelpunktes des Minutenteil kreises liegt, kann sehr leicht Ablesefehler ergeben von -4 1 2 Minute auf der einen Seite des Blattes und — L /., Minute auf der gegenüberliegenden Seite des Minutenkreises. Es kann dann bei solcher Uhr, die in Wirklichkeit genau reguliert, doch innerhalb einer Stunde Differenzen von einer Minute oder mehr geben. Bei den täglichen Beobachtungen des Standes der zu beobachtenden Uhren kann es auch kleine Differenzen geben, die nicht auf Kosten der Regulierung der Uhr kommen. Wenn z. B. der Eingriff des Minutenrades ein
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