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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (24. Juni 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Zeit ist tot - es lebe die Zugabe!
- Autor
- Heßler, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- ArtikelEin herzliches Willkommen den deutschen Uhrmachern in der ... 381
- ArtikelZum 25jährigen Berufsjubiläum des Herrn Verbandsdirektor Willi ... 382
- ArtikelWohin in Berlin? 382
- ArtikelUhren in Berlin 385
- ArtikelDie Frau auf der Reichstagung 387
- ArtikelDie Assa-Elektro 388
- ArtikelDie Zeit ist tot - es lebe die Zugabe! 389
- ArtikelSteuerfragen 390
- ArtikelSprechsaal 390
- ArtikelAnzeigen -
- Artikel25 Jahre Tätigkeit für die "Uhrmacherkunst" -
- ArtikelVerschiedenes 393
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 395
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 400
- ArtikelGeschäftsnachrichten 402
- ArtikelBüchertisch 402
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 403
- ArtikelEdelmetallmarkt 403
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 404
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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390 Nr. 26 »handelsübliche Nebenleistungen« an, und auch diese dürfen deshalb nicht mehr als »unentgeltlich« bezeichnet werden.“ Ja, wie ist es denn da mit dem Schild in meinem Schaufenster: »Gravieren der Trauringe erfolgt gratis«?“ „Das ist jefet verboten, Herr Krause! Wenn es sich hierbei nicht um eine »handelsübliche Nebenleistung« handelt, dann liegt eine nach der Zugabenverordnung unzulässige Zugabe vor. Ist das Gravieren der Trauringe dagegen eine »handelsübliche Nebenleistung«, so gehört es zu den sogenannten »zugelassenen Zugaben«, aber auch hier darf der Eindruck der Unentgeltlichkeit nicht erweckt werden. Die Worte »unentgeltlich«, »umsonst«, »gratis« usw. müssen Sie gewissermaßen in Ihrem kaufmännischen Sprachschaß völlig streichen. Sie können also schreiben: »Der Trauring kostet einschließlich Gravieren soundso viel Mark«." „Darf ich das wirklich, Herr Doktor? Wie ich gehört habe, wird es doch auch als Zugabe angesehen, wenn zu deren Verschleierung eine Ware mit einer anderen Leistung zu einem Gesamtpreis angeboten wird.“ „Schon richtig! Aber das gilt eben nur dort, wo nicht die Ausnahmen Plaß greifen. Mein Vorschlag wäre also dann nicht möglich, wenn es sich bei dem Gravieren der Trauringe nicht um eine »handelsübliche Neben leistung« handeln würde.“ „Gut, das ist mir jeßt klargeworden. Nun etwas anderes. Das Garantieversprechen ist doch eine »handelsübliche Nebenleistung«, folglich darf man doch dort nun auch nicht mehr den Eindruck der Un- entgelllichkeit erwecken." „Das ist nicht meine Auffassung. Gewiß ist das Garantieversprechen eine »handelsübliche Nebenleistung«, aber dem Charakter nach doch keine Zugabe, und das darf man schließlich nicht außer Betracht lassen. Das Garantieversprechen ist lediglich eine Erweiterung der geseßlichen Gewährleistungsansprüche. Der Uhrmacher übernimmt eine bloße Haftung für später eintretende Gangstörungen, indem er hofft, daß solche überhaupt nicht Vorkommen werden. Er garantiert für das einwandfreie Funktionieren des Uhrwerkes. Das alles hat mit dem Charakter der Zugabe nichts zu tun, und die Zugaben verordnung hat deshalb meines Erachtens in keiner Weise auf ein solches Garantieversprechen Anwendung zu finden, vor allem nicht die Beschränkungen für die sogenannten »zugelassenen Zugaben«.“ „Ich finde, daß das alles recht kompliziert ist. Da werden sich wohl sehr viele Streitfragen ergeben.“ „Ganz gewiß, Herr Krause. Ich empfehle Ihnen deshalb, Ihre UHRMACHERKUNST immer recht genau zu studieren, sie wird Sie gewiß über alle diese Fragen auf dem laufenden halten und Sie richtig informieren." (1/867) IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIlIHMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIKIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIinillllillllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllilllllllllllinilllllllllllllUllilllllHIIIIIlllllllllllllllllll Steuerfragen Bearbeite! von Dr. Hornung, Sleuersyndikus des Zentralverbandes der Deutsdten Uhrmacber CEinheitsverband) Steuerliche Änderungen durch Notverordnung vom 14. Juni 1931 Mit dem 1. Juli 1932 kommt bei der Umsaßsteuer die Freigrenze, welche seit 1. Juli 1931 bei Jahresumsaß von nicht über 5000 RU bestand, wieder ganz in Wegfall. Diese Änderung ist für die kleinen Uhrmacherbetriebe sehr zu bedauern, auf der anderen Seife hat sie aber den Vorteil, daß die Wandergewerbetreibenden, die Hau sierer und das Handelsgewerbe von Beamten mit ihren wohl meist unter 5000 'Ji)l liegenden Umsäßen steuer pflichtig werden. Sollte übrigens die Phasenpauschal besteuerung eingeführt werden, so wäre ohnehin mit dem Wegfall der Freigrenze zu rechnen gewesen. Krisenlohnsteuer wird von dem Arbeitslohn, der für die Zeit nach dem 30. Juni 1932 gewährt wird, nicht mehr erhoben. Dafür wird aber von den Lohn - und Ge haltsempfängern für die Zeit vom 1. Juli 1932 bis zum 31. März 1933 eine Abgabe zur Arbeitslosenhilfe zugunsten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung erhoben. Das Arbeitsentgelt der Lehrlinge ist von der Abgabe befreit. Die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe beträgt bei Monats arbeitsentgelt bis 125 m 1,5 °/ 0 , 125 — 300 RU 2,5 °/ n , 300 — 700 RH für die ersten 300 RU 2,5 °/ für die weiteren Beiträge 5,75 °/ 0 . Die Krisensteuer der Veranlagten (siehe S. 758 in Nr. 40 der UHRMACHERKUNST 1931) wird weiter er hoben. thr unterliegen außer den Gehaltsempfängern über 16000 RU alle sonstigen Einkommenbezieher ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens. Die nädiste Rate ist am 10. Oktober 1932 fällig; außer dieser soll nun noch eine weitere Rate am 10. Januar 1933 gezahlt werden. Bei einem veranlagten Einkommen von 6000 RU beträgt z. B. die Krisensteuer 67,20 RU. (II 863) IHHMIIMIIIIIIMIII1IIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIH IUI IIII1 III III Illlllllllllll Illlllllll Illltllllllllllllll Illllllllllllll Sprechsaal Zur Frage der „Synchronuhren“ und ihrer Zukunft Im Sprechsaal der UHRMACHERKUNST 1932, Nr. 24, Seite 358, veröffentlichten wir die Ansicht eines Pessimisten in dieser Frage. Wie nach der heutigen Bedeutung dieses Ge bietes für den Uhrmacher zu erwarten war, erhielten wir dazu Erwiderungen von der Seite der Verfechter des Synchronuhren- systems wie von der Gegenseite. Wir bringen nachstehend vier verschiedene Äußerungen und machen dabei unsere Leser be sonders auf die Ansichten zweier erfahrener Konstrukteure des Synchronuhrenbaues aufmerksam. Die Schriftleitung. Der Einsender des ersten Artikels über diese Frage geht von falschen Vorausseßungen aus. Die Kraftwerk- zentrale einer Stadt ist nicht in der Lage, in einzelnen Stadtvierteln oder Häusergruppen eine Änderung der Fre quenz herbeizuführen, sie kann nur innerhalb des Gesamt gebietes Änderungen vornehmen. Grundsäßlich ist des halb damit zu rechnen, daß Differenzen an Synchronuhren beliebiger Konstruktion, welche durch Unterbrechungen in der Zuführung von Neßwechselstrom zu den Uhren auf- tiefen, nur durch Richtigstellung von Hand ausgeglichen werden können. Es würde zu ganz unmöglichen Verhältnissen führen, wenn an Stelle einer dauernden, auf Ausgleich der unver meidlichen geringen Schwankungen gerichteten Regelung der Netzfrequenz eine solche während kurzer Zeit zum Ausgleich zeitlidi zurückliegender Differenzen treten würde. Es ist zwar möglich, auch dann noch „auf Zeit" zu synchronisieren, wenn während einer relativ kurzen Zeit des Tages die Stromversorgung aus einem nicht genau synchronisierten Neß, etwa aus einer Überlandleitung, erfolgt. Die während der größeren Zeit des Tages den
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