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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 28 (8. Juli 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kredit und Gesundung des Uhrengewerbes
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- ArtikelKredit und Gesundung des Uhrengewerbes 419
- ArtikelZur Reisezeit - zwei neue Schaufensterdekorationen 423
- ArtikelNeuordnung des Lehrplanes für unsere Schulwerkstätten 424
- ArtikelBilder von der Reichstagung 426
- ArtikelTick-Tack, Kling-Klang, der Uhrmachersang 427
- ArtikelVerschiedenes 427
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 430
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 430
- ArtikelGeschäftsnachrichten 430
- ArtikelEdelmetallmarkt 431
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 432
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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420 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 28 die man noch vor kurzer Zeit als die leßte Blüte der Wirt- schaltsenlwicklung ansah, haben kläglich Schiffbruch ge litten. Die Well sieht wieder ein, daß der Mensch, d. h._ der Mensch mit Kopf und Herz, unerseßlich ist, und daß er allein das Maß aller Dinge ist. Für den Kreditverkehr in einem Gewerbe müssen be stimmte Richtlinien bestehen, wenn nicht ein Durchein ander einlreten soll. Diese Bedingungen werden nicht immer gleich sein, sie richten sich nach der Stärke der beiden Parteien, Lieferant und Abnehmer. Erleichtert wird der Kreditverkehr, wenn die Möglichkeit gegeben ist, Kreditbedingungen gleichmäßig in größtmöglichem Umfange zur Durch führung zu bringen. Leider ist das im Uhrengewerbe nicht in dem Umfange möglich, wie es erwünscht wäre. Die Kreditbedingungen sind abhängig von der Ware. Waren mit geringer Umschlagshäufigkeit erfordern längere Kredite als Waren mit häufiger Umschlagsgeschwindigkeit. Schon hieraus ist es zu erklären, daß wir verschiedene Kreditbedingungen im Uhrengewerbe haben. Der Wirt schaftsverband der Deutschen Uhrenindustrie, der Ver band der Grossisten des Edelmetallgewerbes und die Be- steckfabriken haben Kreditbedingungen, die wesentlich voneinander verschieden sind. Die Zahlungsbedingungen des Wirtschaftsverbandes lauten: 90 Tage ab Rechnungsdatum rein netto, innerhalb 10 Tagen 5 %; bei Zahlung innerhalb 30 Tagen 3 % Skonto. Nach 90 Tagen Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Reichsbankdiskonls. Die Zahlungen des Grossistenverbandes des Edel metallgewerbes lauten: 3 - Monats - Wechsel bei Empfang der Ware, 3 Monatswechsel bei Empfang der Ware, Zahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum 5 c / ( , Skonto, innerhalb 30 Tagen 3 % Skonto. Die Zahlungsbedingungen der Besteckfabriken lauten: 30 Tage netto, bei Zahlung innerhalb 14 Tagen 3 Skonto. Vom Ende des auf den Liefermonat folgenden Mpnats an findet eine Verzinsung statt, die durch schnittlich 2 % über Reichsbankdiskont liegt. Gleichmäßig bei allen Zahlungsbedingungen ist ein Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung der Ware vorgesehen. Der Eigentumsvorbehalt in den Zahlungen des Wirtschaftsverbandes ist von uns abgelehnt worden, weil die Durchführung rechtlich zu unmöglichen Folge- lungen führen würde. Allzu scharf macht schartig, kann man auch hier sagen. Werden diese Zahlungsbedingungen heute praktisch auch durchgeführt? Ich glaube zu einem sehr großen Teile nicht. Die Zahlungsziele werden sehr häufig überschritten. Verzugszinsen sind sehr schwer hereinzubekommen. Der Lieferant scheut heute mehr als je davor zürück, die Zahlungsbedingungen streng zur Durchführung zu bringen, weil er es nicht riskieren will, Kunden zu verlieren. Andererseits sind die ungesunden Verhältnisse, die wir heute haben, zu einem Teile darauf zurückzuführen, daß die Zahlungsbedingungen nicht mit genügender Schärfe durchgeführt werden. Nur die Besteckfabriken machen hier eine Ausnahme. Infolge ihrer Geschlossenheit und auch wohl wegen ihrer finanziellen Stärke werden die Zahlungsbedingungen scharf zur Durchführung gebracht. Begünstigt werden die Besteckfabriken dadurch, daß das Besteckgeschäft auch in dieser Krisenzeit im Verhältnis zu den anderen Waren ein leidliches gewesen ist. Anderer seits muß man troß allem sagen, daß die Verhältnisse auf dem Besteckmarkt gesunder sind als im übrigen Geschäft. Ohne Kredit kein Geschäft! An wen soll Kredit gewährt werden? Wenn jemand Sicherheiten bieten kann, so wird er leicht Kredit erhalten. Das ist aber heute den wenigsten Geschäftsleuten möglich. Wie schon gesagt, tritt im Ge schäftsleben an die Stelle der Sicherheit die Persönlich keit. Kredit soll an solche Uhrmacher ge währt werden, die solide sind, strebsam, fachkundig, also an Menschen, die eine Gewähr bieten, daß sie das ernste Be streben haben, ein gegebenes Versprechen zu erfüllen. Kredit soll auch an solche Uhrmacher ge geben werden, die sich nur vorübergehend in Schwierigkeiten befinden, die aber innerlich gesund sind. Es ist kein Kunststück für den Lieferanten, fest zustellen, wer von seinen Kunden innerlich gesund ist oder wer schon lange pleite ist. Kredit soll an die gesunden und lebensfähigen gegeben werden. Kredit soll un gesunden und nicht lebensfähigen Ge schäften verweigert werden. Dann wird es möglich sein, daß die gesunden stärker gestüßt werden können und die ungesunden ausgemerzt werden. Das mag im Einzelfalle sehr bitter sein, aber wir haben die Pflicht, für die Gesundheit des Ganzen zu sorgen. WielangesollKreditgewährtwerden? Das wird sich nicht in ein Schema pressen lassen. Nur Richtlinien müssen auch hier gelten. Die Zahlungs bedingungen der Uhrenindustrie und des Schmuckwaren gewerbes wird man, soweit die Kreditlänge in Betracht kommt, als gesund ansehen können. Ungesund aber ist, diese Zahlungsziele so weit hinauszuschieben, acht bis zwölf Monate, wie es heute häufig geschieht. Nicht der Lieferant ist unser wahrer Freund,der weich und schwächlich ist und der das längste Ziel gibt! Nicht nur er, sondern auch seine Abnehmer werden eines Tages zusammenbrechen. Darin liegt nicht nur für ihn, nicht nur für seinen Kunden, sondern auch für die gesunden Geschäfte eine große Gefahr. Bricht der Lieferant zusammen, so ist die Folge eine möglichst schnelle Abwicklung der Kredite. Dadurch kommen aber auch die Geschäfte in ernste Gefahr, oder -sie werden in den Zusammenbruch mit hineingezogen, die innerlich gesund sind und bei langsamer Abwicklung ihrer Verpflichtungen über die gegenwärtige Krise hinweg kommen würden. Der Abnehmer, der derartig lange Zahlungsziele be ansprucht, wird von seinen alten Schulden nicht herunter kommen, sondern er wird sich ewig damit abquälen, neu aufgenommene Kredite abzutragen. Audi hier steht bei den jeßigen Wirtsdiaftsverhältnissen am Ende der Zu sammenbruch, d. h. zunädist der Vergleidi, dann der Kon kurs, und zum Schluß der Offenbarungseid. Das ist mandimal ein langer Weg und auch er führt dazu, daß die gesunden Gesdiäfte krank werden. Zahlungsschwie rigkeiten zeigen sich zuerst dadurch an, daß Preisunterbietungen stattfinden. Ein Vergleidi ermöglicht die Verschleuderung der Ware und der Konkursausverkauf kann die Gesdiäfte einer Stadt auf Monate hinaus lahm legen. Auch hier wieder An steckung des Gesunden durch den Kranken. Gesunder Kredit ist deshalb nur solcher, der darauf Bedacht nimmt, die Abnehmer gesund zu erhalten und sie in ihrer Wett bewerbsfähigkeit zu stärken. Ungesunder Kredit ist das Uberwasser haltenwollen von Existenzen, die doch trotz aller Hilfe zugrunde gehen werden.
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