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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (15. Juli 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- ArtikelWorauf warten Sie . . . .? 433
- ArtikelWir basteln eine Experimentier-Einrichtung für Uhren 434
- ArtikelVerbandstag Deutscher Uhrengrossisten 437
- ArtikelSteuerfragen 437
- ArtikelSprechsaal 439
- ArtikelVerschiedenes 440
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 442
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 442
- ArtikelGeschäftsnachrichten 445
- ArtikelBüchertisch 445
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 445
- ArtikelEdelmetallmarkt 445
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 446
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 29 DIE UHRMACHERKUNST 439 des Schuldners kann die Zwangsversteige rung auf die Dauer von längstens sechs Monaten einst weilen eingestellt werden; dies insbesondere dann, wenn der Schuldner fiir eine innerhalb der eisten sieben Zehntel des Grundstückswertes stehende Hypothek keinen Ersah gefunden hat. Eine weitere Voraussetzung fiir die Antrag- Stellung wird dann als gegeben angesehen, wenn der Schuldner infolge von Ausfallen an Miefe oder infolge eines wesentlichen Rückgangs der sonstigen Erträgnisse des Grundstückes oder eines im Grundstück befindlichen Betriebes nicht in der Lage war, die aus den Erträgnissen /u deckenden wiederkehrenden Leistungen zu erfüllen. Allerdings soll der Antrag abgelehnt werden, wenn die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung dem be- tieibenden Gläubiger einen unvei hallmsmäfeigen Nachteil bringen würde. Letzteres soll im Zweifel angenommen w'crden, wenn der Schuldner mit einer Leistung an den Gläubigei bei Eröffnung des Verfahrens über drei Monate im Rückstände war und die Gefahr besteht, dafe die Lage des Gläubigers durch das Anwachsen von Rückständen öffentlicher Abgaben und sonstiger Leistungen wesent lich verschlechtert w’ird. )e niedriger daher der Grundstückswert fcstgelegt ist, desto niedriger liegt auch die Grenze von 70 °/ 0 für das Meistgebot. Die Gefahr, ein Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung zu verlieren, ist somit größer. Eine niedrige Einheitsbewertung kann mitunter auch den Gläubiger berechtigen, vorzeitige Rückzahlung des Hypothekendarlehns ganz oder teilweise zu fordern. Der artige Bedingungen sind insbesondere in den mit Hypo thekenbanken geschlossenen Verträgen für den Pall der Wertverringei ung des belasteten Grundstücks häufig enthalten Etwaigen Anregungen solcher Banken, einen niedrigeren als den festgestellten Einheitswert anzustreben, seilte man nach dem Gesagten mit einigem Mißtrauen begegnen, jedenfalls vorsichtig erst Erwägungen anstellen, bevor man den Andeutungen Folge gibt. Wer Kredite, denen das Grundstück als Sicherung dienen soll, in Anspruch zu nehmen hat, wird an einer möglichst hohen ßeleihungsgrenze und somit an einem höheren Einheitswert Intel esse haben. Ein hoher Einheits wert wird ferner meist dem zugute kommen, der sein Grundstück zu verkaufen beabsichtigt. Wenn eingangs gesagt ist, daß ein niedriger Einheits wert unter Umstanden auch steuerlich nachteilig werden könnte, so ist hierbei z.. B. an irgendeine neue Form der Besteuerung des Wertzuwachses durch das Reich gedacht. Sprechsaal Die neuen Preislisten für silberne Bestecke Wir verweisen die Leser dieser Ausführungen auf die Reichstagung Berlin {UHRMACHERKUNST Nr. 27, S. 407/40Ö und 412), auf der ein den folgenden Ausführungen ent sprechender Beschluß gefafel wurde. Die Sdiriflleitung. Die neuen Preislisten für silberne Bestecke sind mit dem 1. Juli in Kraft getreten. Allen Protesten aus De taillistenkreisen, deren Innungen und Verbänden zum Trotz, hat der Verband der Silberwarenfabrikanten Deutschlands E. V., Berlin, diese seit langem vorbereitete Bruttopreisliste, die zugleich als Verkaufspreisliste ge dacht ist, mit einer Verdiensfspanne herausgebrachf, mit der man sich normalerweise nicht begnügen kann. Wenn im Begleitschreiben auch gesagt ist, dafe die eingesetzten Preise Mindestpreise sein sollen und es freistehl, höhere Aufschläge zu nehmen, so weife jeder Kaufmann, dafe das praktisch undurchführbar ist. Dasselbe wurde ge sagt, als die Fabrikanten Totalpreislisten für versilberte Bestecke einführten. Man suche heute ein Geschäft, Solche Erwägungen hinsichtlich steuerlicher Entwicklungs möglichkeiten sind vielleicht — ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen — nicht ganz, von der Hand zu weisen, auch wohl nicht die Idee, dafe hierbei von dem Einheitswert ausgegangen werden könnte. Schliefet man indessen solche Gedankengänge aus, so ist ein niedriger Einheitswert steuerlich ohne Zweifel recht vorteilhaft. f'in Vorteil der niedrigen Bewertung ergibt sich zu nächst direkt bei der Vermögensteuer 1931, die nach dem Stande des Vermögens vom 1. Januar 1931 zu veranlagen ist. Isl der neue Einheitswerl niedriger als der frühere, so weren in der Regel die geleisteten Vorauszahlungen höher sein als die für 1931 festgesetzte Vermögensteuer- schuld. Der liberbezahlte Betrag wird dann verrechnet Die Zahlungen für 1932, welche mit dem 1. April 1932 beginnen, richten sich, da keine Neuveranlagung er folgt, nach dem Vermögensleuerbescheid 1931, jedoch mit der Mafegabe, dafe die Steuer um 20 ', ermäfeigt wird, also liir 1932 nur vier Fünftel der Steuer 1931 zu zahlen ist. Diese Senkung soll der Vermögensminderung Rechnung tragen, gleichgültig, an welchem Teil des Vermögens, sie tatsächlich eingelrcten sein mag, gleichgültig auch, ob sie überhaupt im einzelnen falle sich wirklich gezeigt hat. Zu einer Befreiung von der Vermögensteuer im Hinblick auf die für Vermögen bis 20 000 ‘JlH bestehende Freigrenze kann diese Steuermilderung nicht fuhren. Es kann also jemand, der z. B. am 1. Januar 1931 ein Vermögen von 22 000 ‘JiH deklarierte, mit Rücksicht auf die Senkung von 20', nicht folgern, nunmehr vermögensteuerfrei zu bleiben, denn die Senkung bezieht sich nur auf die Steuer als solche, nicht auf das Vermögen. Von besonderer Bedeutung kann endlich ein niedriger Einheitswert auf die Hohe der den Hausbesife stark be lastenden Grundsteuer werden, wenn die rcichsrechtliche Regelung der Grundsteuer in Anlehnung an den Einheits- w'ert durchgeführt wird. Eine solche Neuregelung wird eine starke Verschiebung der Grundstucksbelastung durch Grundsteuer, möglicherweise aber auch der durch die Hauszinsstcuer herbeiführen. Fast alle Einzelstaaten haben fiir 1932 die Hinausschiebung des Inkrafttretens der Grundsteuerrahmenvorschriften des Reiches beantragt und erheben daher die Steuer noch wie früher. In Sachsen richtet sich übrigens bemerkenswerterweise die Grund steuer schon nach dem früheren Einheitswerf vom 1. Januar 1928, und kann dort die Steuer im Erlafewcgc herabgesetzt werden, wenn der neue Einheitswert um mehr als 25 niedriger festgestellt ist. (11/868) welches noch höhere als die Listenpreise berechnet! Ge nau so wird es werden, wenn die gedruckten Listen für echte Bestecke erst allgemein eingeführt sind und dem Kunden in die Hand gedrückt werden. Dafe dieser Zu stand für die Fabrikanten erstrebenswert erscheint, kann man sich wohl denken, denn deren Preise haben durch die neuen Listen keinerlei Änderungen erfahren, nur die Detailverkaufspreise wurden gedrückt. Will man sich schon mit der neuen Berechnungs art einverstanden erklären, warum hält es der Verband der Silberwarenfabrikanten nicht für nötig, bei Aufstellung der Detailverkaufslisten Einzelhändler heranzuziehen, die praktische Erfahrungen besitzen? Warum werden alle Proteste in den Wind geschlagen und nur das schlechte Beispiel von Berlin und einiger anderer Grofestädfe an geführt, um die niedrige Kalkulation zu begründen? Warum die einigermafeen gesunden Zustände der Provinz mit den Krankheitskeimen der Grofestädte infizieren? Wäre es im Gegenteil nicht richtiger, diese Minderheit
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