Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (15. Juli 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- ArtikelWorauf warten Sie . . . .? 433
- ArtikelWir basteln eine Experimentier-Einrichtung für Uhren 434
- ArtikelVerbandstag Deutscher Uhrengrossisten 437
- ArtikelSteuerfragen 437
- ArtikelSprechsaal 439
- ArtikelVerschiedenes 440
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 442
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 442
- ArtikelGeschäftsnachrichten 445
- ArtikelBüchertisch 445
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 445
- ArtikelEdelmetallmarkt 445
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 446
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
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- Die Uhrmacherkunst
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440 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 29 zur Vernunft zu bringen? Wenn die Fabrikanten einen guten Zweck verfolgen (wie sie angeben) und durch die Verkaufspreislisten gesunde Zustände ins Besteckgeschäfl bringen wollen, so müssen sie zumindest eine Kalku lationsgrundlage nehmen, die ihren Abnehmern auch einen angemessenen Nufcen Jäfjt. Es ist sehr bequem, vom Dienst am Volksganzen zu reden, wenn andere die Kosten zu tragen haben. Wenn führende Besteckfabriken in den lebten jahren noch einen Überschuß von 12°/ 0 herauswirtschaften konnten, so ist dies ein Beweis, da& dort die Kalkulationsbasis eine gesunde ist. Um so mehr mub man erstaunt sein, dafj uns von dieser Seite die Verdienstmöglichkeiten ge nommen werden sollen. Auch wir müssen verdienen, nicht zulebt um unseren Verpflichtungen gegenüber den Lieferanten nachkommen zu können. Welche Verdienst spanne dazu nötig ist, wissen nur wir Einzelhändler. Wenn Detailverkaufspreise festgesebt werden, dann sind wir und unsere Organisationen dazu da. Die iebigen Listen sind willkürlich und einseitig von der Fabrikantengruppe festgesebt, wir Detaillisten müssen diese als Verkaufs preislisten ablehnen. Wenn den Fabrikanten daran liegt, allerorts am Besteckmarkt gesunde Verhältnisse zu schaffen, so sollen sie mit uns Zusammengehen und sich verpflichten, Schleudergeschäfte nicht zu beliefern. Davon steht aber nichts im Begleitschreiben. Während den Detaillisten, fürs erste fast unbemerkt, Fesseln an gelegt werden, behalten sich die Fabrikanten alle Hände frei. Dieser unwürdige Zustand darf nicht bestehen bleiben. Solange wir unsere Geschäfte selbst finanzieren und nicht abhängige Verkaufsstellen von Besteckfabriken sind, wollen wir selbst bestimmen, welche Preise wir fordern müssen, um unsereBetriebe lebensfähig zu erhalten. (V/878) E. Bornschein. iiiHiiiimimiimimiiimiimiHiiiiimtiiiiiiiiiii iiiuimi iiiiiiiimiiiiiiiiii i iiiimiiiimimiiiiiii Verschiedenes Golddouble und vergoldete Ware. Die von den Internationalen Kongreb der Fabrikanten-, Grossisten- und Einzelhändler-Ver bände des Juwelen- und Edelmetallfadies in London 1930 er nannte Kommission zur Prüfung aller Fragen, die den Unterschied Golddouble und vergoldete Ware betreffen, hat für den 1933 in Rom stattfindenden Kongreb folgende Beschlüsse ausgearbeitet. Sie sind nach Befragung aller in Betracht kommendenVerbände ausgearbeitet. 1. Be ze i ch nu n g e n: a) Die Bezeichnungen „Double“, „Plaque“, Lamine“, „Gold Filled", „Rolled Gold“ sollen nur für solche Ware Anwendung finden, welche aus einem Unedelmetall bestehl, das mit einer Goldplatte oder mit Goldplatten bedeckt ist. die auf mechanischem Wege aufgeprejjt und aufgewalzt sind. b) Die Bezeichnungen „Galvanique“, Dore“, „Vergoldet“, „Gilt“, „Gold Cased“, „Gold Shell“, „Fire Gilt“, „Mercurial Gilt“ sollen nur für eine solche Ware Anwendung finden, die aus einem Un edelmetall besteht, das auf elektrolytischem oder chemischem Wege mit einem Niederschlag von Feingold oder einer Goid- legierunq bedeckt ist. 2. Stempel für Ware aus gewöhnlichem Melall mit Gold bedeckt: a) Alle Ware, die nach Ziffer 1a herqestellt ist, soll mit einem Quadrat gestempelt werden, b) Alle Ware, nach Ziffer 1 b hergestellt ist, soll mit einem Kreis gestempelt werden. c) Alle mit Gold bedeckte Ware soll ferner, ganz gleich nach welchem Verfahren sie hergestelll wurde, mit der Fabrikmarke des Herstellers gestempelt werden, damil die Hersteller solcher Ware festzustellen sind. Diese Stempel sollen obligatorisch sein. 3. Unterschied zwischen mit Gold bedeckter und goldener Ware: Um eine Verwechslung von mit Gold be deckter Ware und echter Goldware beim Publikum zu verhindern, soll: a) Ware aus einem mit Gold bedeckten Unedelmetall keinen Stempel tragen, der den Feingehalt des verarbeiteten Goldes angibt; b) auf Ware, die aus einem mit Gold bedeckten Unedel metall hergestelll ist, in einem Stempel das Wort „Gold“ niemals von den Worten „Filled“ oder „Rolled” od. dgl. gelrennt werden und es solien auch die Buchstaben des Wortes „Gold" nicht gröber sein als die Buchstaben der Worte „Filled“, „Rolled" usw. und c) es unter der Voraussetzung der Ziffer „b“ zulässig sein, das Worl „Gold“ in Verbindung mit dem Wort „Filled“, „Rolled" u. dgl. zu benuben. 4. Mindestfeingehall. Der Mindestfeingehalt für das Gold, das zur Deckung des Unedelmetalls benuM wird, soll nicht weniger als 9 Karat beiragen. 5. Garantie. Unsere Verbände sollen jede Garantie für die Dauerhaftigkeit von mit Gold bedeckter Ware ab 1. Januar 1935 verbieten. Es wird dahingegen von jefet an die Hinzufügung der Angabe der Dicke der Goldschicht anheimgeslellt. 6. Gesetzliche Regelung. Eine gesehliche Regelung soll nur für die Bezeichnung der mit Gold bedeckten Ware und für die Verhinderung des Verkaufs solcher Ware, welche den Be dingungen nicht entspricht, verlangt werden. Alle weiteren Vor schriften müssen durch die Entscheidung der Verbände getroffen werden, welche sich auf alle Weise bemühen sollen, ihr Wirk samkeit durchzusefeen. 7. Anwendung der gefabten Beschlüsse. Der Kongreb entlastel die in London ernannte Kommission von ihrem erfüllten Auftrag und beauftragt sein Büro, entweder direkt oder durch Vermittlung der lokalen Verbände die Anwendung der gefabten Beschlüsse durchzuführen. (VI1/238) Die wirtschaftliche Lage des Pforzheimer Bezirkes. Wie wir hören, hat sich in allen Geschäftszweigen die Wirtschaftslage weiterhin verschlechtert. Die Zahl der Arbeitslosen in der Schmuckwarenindustrie hat sich im Vergleich zu denselben Monaten des Jahres 1930 nahezu verdreifacht: April Mai Juni 1930 3365 3473 3272 1931 5430 6209 6445 1932 9775 10104 - Die unterslübten Kurzarbeiter werden erst seil Juni 1931 ge zählt. Auch hierbei ergibt sich eine Zunahme von 3595 auf 3739. Der Absab im Inland und nach dem Ausland hat gegenüber dem lebten Vierteljahr einen Rückgang yon etwa20 —30 0 / 0 , gegen über der gleichen Zeit des Vorjahres einen Rückgang um etwa 60 —75°/o erfahren. Die Auftragseingänge sind um 50°/ 0 niedriger als im Vorjahre. Für die Juwelenindustrie sind kaum noch Verkaufs aussichten vorhanden. Die Zahlungsweise des Inlandes ist äu&erst schlecht. Infolge der immer schärferen Handhabung der Devisenbestimmungen und der Zunahme der Zahlungsaufschübe ist es vielfach unmöglich, fällige Auslandsforderungen einzubringen. ln der Uhreninduslrie ist in den lebten Monaten ebenfalls keine Besserung eingetreten. Der Beschäftigungsgrad ist nach wie vor unbefriedigend. (V11/214) Kontingenlverteilungsstelle in Pforzheim. Die bereits von uns in Nr. 28 der UHRMACHERKUNST erwähnte Kontingent verteilungsstelle für die Einfuhr deutscher Bijouterie nach Frank reich wurde am 7. Juli an der Handelskammer in Pforzheim ins Leben gerufen, ln der Gründungsversammlung wurden die Sabungen beschlossen und der Kontingentausschub gewählt. Alle Interessenten haben sich wegen der Zuteilung eines Kontingents mit dieser Stelle in Verbindung zu seben. (V11/2411 Rundfunkvorträge. Dr. Tiburtius von der Hauptgemeinschal! des Deutschen Einzelhandels c. V. hält am Freitag, dem 15. Juli, in der Zeit von 18®° bis 18 6ft Uhr auf dem Sender „Deutsche Welle” einen Vortrag über „Binnenmarkt, Kaufkraft und Krise’. Ferner findet am Dienstag, dem 26. Juli, in der Zeit von 19 88 bis 20™ Uhr auf dem Sender der Berliner Funkstunde ein Zwiegespräch zwischen Dr. Tiburtius und dem früheren Kaufmann und jebigen Journalisten Weill über „Neue Wege im Einzelhandel’ statt. (VI 1/248) Die Generalversammlung der „Ankra E. V.“ fand am 2. und 3. Juli in Kassel statt. Ihr war eine Ausstellung der Vertrags- Grossisten angegliedert. Nach dem Geschäfts- und Kassenbericht ist die Vermögenslage der Ankra eine sehr gute. Der Notzeit entsprechend wurden die Beiträge um 20%, die Reklamebeiträge um 50°/o gesenkt. Zum Vorsibenden wurde Alex (Cottbus), zum Schriftführer Trawny (Dortmund) und zum Kassierer Hardt (Kassel) gewählt. Die Geschäftsstelle befindet sich beim Vorsibenden Alex (Cottbus). (VI 1/237) Deutsche Uhrmacherschule Glashütte (Sa.). Die Sommer ferien dauern vom 11. Juli bis 9. August. (VI 1/235) Beschäftigung der Schweizer Uhrenindustrie. Das Bundes ministerium für Industrie, Gewerbe und Arbeit macht alle Viertel jahre Erhebungen über die Lage der verschiedenen Industrien. Von der Uhrenindustrie beteiligten sich im lebten Jahre im Durch schnitt 159 Unternehmen. Die Gesamtzahl der in diesen Betrieben beschäftigten Personen belief sich auf 11939 im Durchschnitt. Die Beurteilung der Beschäftigung durch die Betriebsinhaber im ersten Quartal 1932 sowie in den vier Quartalen 1931 lä&t am besten folgende Übersicht ersehen:
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