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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (22. Juli 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- Artikel78% der Uhrmacher sind im Zentralverband organisiert 447
- ArtikelWir basteln eine Experimentier-Einrichtung für elektrische Uhren ... 449
- ArtikelKleine Fähigkeitsproben 1932 für unsere Lehrlinge 452
- ArtikelSteuerfragen 452
- ArtikelSprechsaal 453
- ArtikelVerschiedenes 454
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 457
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 457
- ArtikelGeschäftsnachrichten 459
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 459
- ArtikelEdelmetallmarkt 459
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 460
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 30 DIE UHRMACHERKUNST sondern nur solche, zu denen man gewissermaßen ge zwungen ist oder sich verpflichtet fühlt. Meist werden solche wirtschaftlichen Belastungen in den familären Ver hältnissen begründet liegen, so z. B. in dem Unterhalt und in der Ausbildung der Kinder, in der Unterstübung hilfs bedürftiger Angehöriger, ferner in Krankheit oder in sonstigen Schäden. Bei der Entscheidung über die Frage, ob und in welchem Umfange die Steuer zu ermäßigen ist, wird die Steuerbehörde auch die Interessen der Allgemeinheit zu berücksichtigen haben. Da der Steuerdruck heule schon allgemein als außerordentlich hart empfunden wird, so verlangt Recht und Billigkeit, daß der Anwendung des Härteparagraphen im einzelnen Falle eine sorgfältige Prüfung der von dem Antragsteller angeführten Gründe vorangeht. Wie weit eine Vergünstigung zu gewähren ist, ist dem freien Ermessen des Finanzamtes anheim gestellt. Je nach dem ermittelten Tatbestand wird die Steuerermäßigung nach dem Grundsaß von Recht und Billigkeit zu gewähren sein. Hierbei ist insofern eine Grenze gezogen, als die Steuer höchstens um den Betrag ermäßigt werden kann, der zu entrichten wäre, wenn die außergewöhnlichen Aufwendungen in ihrer Gesamthöhe von dem Einkommen abgezogen würden. Die gesamten Verhältnisse des Antragstellers sind bei Prüfung der Anwendbarkeit des § 56 EinkStGes. zu berücksichtigen, insbesondere auch seine Vermögens verhältnisse. Bei verhältnismäßig hohem Einkommen kann unter Umständen die steuerliche Leistungsfähigkeit gering sein, weil z. B. bedeutende, bei Berechnung des steuerbaren Einkommens nicht abzugsfähige Verluste eingetrefen sind. Sie kann andererseits bei geringem Einkommen groß sein, z. B. im Falle von Vermögens vermehrungen, welche bei der Feststellung des Ein kommens diesem nicht hinzuzurechnen sind. Eine Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer kann neuerdings auch denjenigen zukommen, bei denen eine Berücksichtigung des Verlustvortrages nicht möglich ist, weil sie nicht nach dem Ergebnis ihrer Buchführung veranlagt werden. Buchführenden Gewerbetreibenden kann jedoch nicht über den Verlustausgleich hinaus im Hinblick auf den Verlust eine Ermäßigung verschafft Sprechsaal Die neuen Preislisten für silberne Bestecke 0 Besteckpreislisten Nr. 7, 8, 9, 10 mit 5 multipliziert, er geben den Silberkurs, der bei der Berechnung der Silber bestecke seitens der Fabrikanten zugrunde gelegt ist. Diese Berechnungsart hat den großen Vorteil, daß der Verkaufspreis für längere Zeit stabil bleibt. Die Besteck fabriken ändern den Preis erst, wenn das Silber etwa 3 31)1 je Kilogramm abweicht gegenüber dem zur Zeit herrschenden Silberpreis. Welche Fülle von Arbeit ist dadurch aufgehoben worden. Seit ungefähr drei Jahren haben sich namhafteEinzelhändler für eineTotalberechnung eingeseßt. Erfreulich, daß die Fabriken endlich die vor getragenen Wünsche durch Einführung derTotalberechnung erfüllten. Wenn man diese Tatsache weitausblickend be trachtet, scheinen zwei Dinge sicher einzutreten: 1. Im Laufe der Zeit verschwindet in den Offerten der Einzelhändler das Operieren mit den Gewichten und einem darauf aufgebaufen Preis; 2. wird im Laufe der Zeit der Bruttofabrikpreis der Mindestverkaufspreis werden. 1) Siehe auch Artikel von Bornschein, UHRMACHERKUNST 1932, Nr. 29, Seile 439. werden, denn sie haben steuerlich die Möglichkeit, im Falle eines späteren Gewinns den Verlust eines Jahres wieder auszugleichen. Würde man daneben für das Verlustjahr die Steuer nach § 56 ermäßigen, so würde unter Umständen der Verlust doppelt berücksichtigt, nämlich im Verlustjahr und in den Ausgleichsjahren. Wie in unserem Artikel „Begriff des Einkommens bei Anwendung des Härteparagraphen, insbesondere beim Grundstückseigentümer“ in Nr. 42/1930 der UHRMACHER KUNST erläutert wird, ist nicht ohne weiteres das „Ein kommen" ausschlaggebend, es muß vielmehr untersucht werden, ob in dem Einkommen Posten enthalten sind, wie Abseßungen für Abnußung und Minderbewertung. Solche einkommensmindernde Posten können nur dann als besondere Belastung anerkannt werden, wenn sie einen im Verhältnis zum ganzen bisherigen Vermögen sehr großen Umfang annehmen. Wegen Verschuldung lassen sich Anträge auf Er mäßigung der Einkommensteuer nur etwa damit begründen, daß Beträge zur Tilgung von Schulden an den Gläubiger abzuführen waren. In der Regel trilt eine besondere Belastung erst mit der Tilgung der Schulden ein, nicht schon mit der bloßen Eingehung einer Schuld. Es kommt aber auf die Beweggründe zur Schuldaufnahme an; nicht jede auf Kosten des Einkommens erfolgte Schuldtilgung kann steuerlich begünstigt werden, sondern nur solche, die durch außergewöhnliche Aufwendungen der eingangs dieser Ausführungen gedachten Art veranlaßt ist. So wird z. B. regelmäßig die Tilgung eines zur Bestreitung von Krankheitskosten aufgenommenen Darlehns den An spruch auf Ermäßigung der Einkommensteuer unter dem Gesichtspunkt des § 56 EinkStGes. rechtfertigen können. Nach einem in Nr. 50/1928 der UHRMACHERKUNST be sprochenen Urteil des Reichsfinanzhofs kann für einen Gewerbetreibenden, der zu Beginn des Geschäftsjahres stark überschuldet war und der am Schluß des Wirtschafts jahres nur eine Verringerung der Überschuldung erreichen konnte, Steuerermäßigung zuzulassen sein. Immer aber muß man bei solchen Anträgen nachweisen, daß durch den angegebenen Grund, z. B. wie im leßtangeführlen Falle, die Überschuldung eine wesentliche Beeinträchtigung der steuerlichen Leistungsfähigkeit verursacht ist. (II 882) Sieht man die Entwicklung so, dann muß man die Totalpreisberechnung als Fortschritt ansehen. Ist nun der Nußen LS °/o von °ben genügend? Diese Frage läßt sich nicht einfach mit einem einfachen Ja oder Nein be antworten. Bei den Unterhaltungen, die der Einführung der Totalberechnung vorausgingen, ist von seiten einiger Einzelhändler DS °/ 0 Aufschlag als wünschenswert be zeichnet worden. Einmal ist die Lagerhaltung in Bestecken im Vergleich zum Umsaß gering; weiter muß in die Kalku lation einbezogen werden, daß Ladenhüter in diesem Artikel kaum in der Praxis vorhanden sind. Aber die Verdienstspanne des Einzelhändlers isl eine Sache, die eigentlich von dieser Seite gelöst werden muß. Ein Beispiel, wie das möglich ist, zeigt ein Abkommen des Plaßes Hamburg. An diesem Plaße sind die am Be steckhandel interessierten Uhrmacher und Juweliere eine Preisbindung eingegangen. In diesem Abkommen, dem etwa 250 Firmen von Hamburg und Umgebung angehören, werden im Prinzip die Listen der Fabriken als Basis der Verkaufspreise genommen mit der Bestimmung, daß eine gewählte Kommission bestimmt, welche Listennummer jeweils als Unterlage für die Verkaufspreise dient. Zur Zeit wird in Hamburg nach Liste 9 verkauft, unbeschadet
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