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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (5. August 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Härteprüfung des Stahles in der Werkstatt
- Autor
- Schwenk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- ArtikelMerksätze für den Uhrmacher aus der ... 475
- ArtikelDie Härteprüfung des Stahles in der Werkstatt 477
- ArtikelSteuerfragen 479
- ArtikelVerschiedenes 481
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 482
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 483
- ArtikelGeschäftsnachrichten 484
- ArtikelBüchertisch 485
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 485
- ArtikelEdelmetallmarkt 485
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 486
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 32 DIE UHRMACHERKUNST 479 eine noch genügende Rolglulhärte. Mil wachsendem Kohlensloffgehall nimmt die natürliche Harle des Stahles zu. Die Harte der im Einsaß gehärteten Stahle kann durch das Brinellverfahren nur ermittelt werden, wenn mindestens eine Einsaßtiefe von 1 mm erreicht wurde, und aucli dann noch ist das Durchdrucken der gehärteten Außenschicht in die weichere Innenschichl bei zu hohem Druck zu befürchten. Angemessen ist eine Stahlkugel von 5 mm Durchmesser und 750 kg Prüfdruck. Dagegen zeigt das Skleroskop auch eine ganz dünne Oberflächen hartung an; die natürliche Harte des Stahles ist bei der Härlebeslimmung von bedeutendem Einfluß. Die Härte prüfung mittels Skleroskop ist besonders geeignet zum Vergleich der Härte zementierter Werkstücke. Die größte Härte wird erreicht bei nitrierten Stählen (bis zu 1000 Brinclleinheiten). Die Kugeldruckprüfung darf nicht zu nahe an einer Kante stattfinden, weil ein Ausweichen oder gar Ausbrechen des Materials zu befurchten ist. Man darf von der Härle des Stahles bei Schneidslählen nicht auf Neigung zur Abnutzung allgemeingiilltg schließen wollen; doch Sind bei gleichen Stahlsorten hierin Rückschlüsse wohl möglich. Immer mehr wird die rein gefühlsmäßige Härteprüfung durch die exakte Messung verdrängt werden, genau so wie das Ablesen der Glüh - und Härtetemperaturen durch die weit zuverlässigeren Pyrometer dem bloßen Abschäßen der Glutfarbe entschieden vorzuziehen ist. |e zuver lässiger die Härteprüfung in einer Werkstatle der Slahl- verarbeitung ausgeiibt wird, um so weniger Ausschußstücke sind zu befurchten. (I 844) IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllltllllllllllllllllllllllllllMIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIMIIIIItlllillllllllllllllllllllllllllllllllMIIIIIIIIIIMIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIUIllllll Steuerfragen l Dr. Hornung, Slcucrsyndikus des Zentrolverbondes der Deutschen Uhrmodier (Einheilsverband) Abrechnung; der Aufbringungsumlage 1931. Umlagesatz für 1931 8 vom Tausend statt des vorläufigen von 6,1 vom Tausend des auf bringungspflichtigen Vermögens. Bei der Aufbringungsumlage für das Rechnungs- lahr 1931 bestimmt sich die persönliche Aufbringungspflicht nach dem Stande vom 1. Januar 1931. Der Bemessung der Aufbringungsumlage ist der auf den 1. Januar 1931 ermittelte Vermögenswerl zugrunde zu legen. Ent sprechend der für die Vermögenssteuer getroffenen Regelung haben Erhöhungen oder Ermäßigungen nach diesem Zeitpunkt auf die Höhe der Aufbringungsumlage keinen Einfluß. Die Aufbringungsumlage wird nicht erhoben, wenn das nicht abgerundete aufbringungspflichlige Betriebs vermögen an dem maßgebenden Zeitpunkt die Ereigrenze von 20000 'R)l nidit übersteigt. Diese Freigrenze erhöht sich für das in Nr. 34, S. 663, der UHRMACHERKUNST 1931 näher bezeichnete Osthilfegebiet auf 500000 Der Umlagesaß für 193t ist auf 8 vom Tausend des aufbringurrgspflichtigen Betriebsvermögens feslgeseßt. Vorläufige Vorauszahlungen waren am 15. August 1931 und 13. Februar 1932 noch nach dem Stande des Betriebs vermögens vom 1. Januar 1928 zu entrichten, und zwar unter Zugrundelegung eines Umlagesaßes von 6,1 v. T. des pflichtigen Vermögens. Der endgültige Umlagesaß ist also um etwa ein Drittel des vorläufigen erhöht, so daß, falls das Betriebsvermögen vom I. Januar 1931 gegenüber dem vom 1. Januar 1928 sich nicht wesentlich verändert hat, noch ein Drittel der geleisteten Vorauszahlungen nachzuzahlen wäre. ln den Fällen, in denen der Befrag der Aufbringungs umlage für 1931 gegeniiber den Vorauszahlungen höher ist, ist der Unterschiedsbetrag innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids zu entrichten. Ist der im Bescheid festgeseßte Betrag geringer, so ist der Unter schiedsbetrag, wenn Rückstände an anderen Steuern nicht bestehen, auf solche Steuerschulden zu verrechnen, die innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids über die Aufbringungsumlage fällig werden; ein darüber hinausgehender Betrag ist zu erstatten. Ab t. April 1932, also beginnend mit dem Redinungs- lahr 1932, beträgt die Freigrenze allgemein 500000 Nur einzelne Uhrenfachgeschäffe werden daher künftig noch aufbringungspflichtig bleiben. Für 1932 ist der Saß der Aufbringungsumlage auf vorläufig 6 vom Tausend des aufbringungspflichligen Betriebsvermögens festgeseßt, zahlbar in zwei gleichen Raten am 15. August 1932 und 15. Februar 1933. Audi hierfür ist, ebenso wie für 1931, der auf den 1. Januar 1931 ermittelte Vermögenswert (Einheitswerl) maßgebend, ohne Rücksicht darauf, ob nach diesem Zeitpunkt das Betriebsvermögen sich erhöht oder ermäßigt hat. Die Aufbringungsbesdieide werden in Kürze zuge stellt werden. Daß der Yerleilungssdilüssel für 1932 mit 6 vom Tausend sogar niedriger ist als für 1931, obwohl der Kreis der Pfliditigen ganz bedeutend, infolge Erhöhung der Freigrenze, sich verkleinert, wurde nur durch Ermäßigung der Umlage von 200 auf 100 Mill. 'JiU ermöglicht. Er wähnt mag noch sein, daß 40 Mill. .'/?)/ des Aufkommens aus der Aufbringungsumlage dem allgemeinen Reidis- haushall zufallen. Der Restbetrag von 60 Mill. geht an die Bank für deutsdie Industrieobligationen; hiervon werden 45 Mill. für Zwecke der landwirtschaftlichen Ent schuldung im Osthilfegebiet und 15 Mill. für Kredite an gewerbliche Betriebe, insbesondere kleinen und mittleren Ilmfanges, zur Verfügung gestellt. (II 891) Mit Wirkung vom I. April !932 Ist gegen die Höhe einer Schätzung des Umsatzes oder des Einkommens an Stelle des Besdiwerdever- fahrens im Berufungsverfahren zu entscheiden Eine wichtige Änderung. Früher konnte ein Steuerbescheid, der auf Sehäßung beruhte, hinsichtlich der Höhe der Sehäßung nur im Wege der Beschwerde an das Landesfinanzamt, <?lso lediglich im Verwaltungsverfahren, angegriffen werden. Seit dem 1. April 1932 ist diese Beschränkung in Wegfall gekommen, d. h. über die Höhe der Sehäßung ist im Deiufungs- verfahren zu entscheiden. Diese Änderung findet auch auf die am 1. April 1932 noch schwebenden Verfahren Anwendung. liiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiit Bei Adressenänderungen bitten wir stets auch die frühere Adresse anzugeben, da uns nur dann eine Berichtigung der Adresse möglich ist. Verlag der UHRMACHERKUNST Halle (Saale), Mfihlweg 19
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