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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 34 (19. August 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschaftspolitische Forderungen der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- ArtikelWirtschaftspolitische Forderungen der Hauptgemeinschaft des ... 505
- ArtikelSteuerfragen 509
- ArtikelSprechsaal 510
- ArtikelEine neue elektrische Uhr: Die Junghans Electora 512
- ArtikelVerschiedenes 513
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 515
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 515
- ArtikelGeschäftsnachrichten 516
- ArtikelBüchertisch 517
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 517
- ArtikelEdelmetallmarkt 517
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 518
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 57. JAHRGANG / HALLE (SAALE), 19. AUGUST 1932 / Nummer 34 iiimiiimiiiimmiiiiiiiHiiimiiiiiiiiiimiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiimimiiiiiiiiiimiminiiiji Wirtschaftspolitische Forderungen der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels (Aufgestellt auf Grund der Geschäftslage Anfang August 1932) I. Die Hauptgemeinschafl ist der Spißenverband des seßhaften deutschen Einzelhandels, der auf privatwirl- schaftlicher Grundlage geführt wird, d. h. weder im Eigen tum öffentlich - rechtlicher Stellen steht noch von solchen Vergünstigungen erhalt. II. Die Hauplgemeinschäfl tritt für eine geregelte Ausübung des Kaufmannsberufes ein, d. h. für eine Freiheit, die begrenzt ist durch die Normen der guten Standes sitte und der volkswirtschaftlichen Zweckmäßigkeit. Diese Regelung ist durchzuführen 1. durch Stärkung des ehrlichen Wettbe we rbes. Hierzu gehören a) eine umfassende berufliche und fachliche Vorbildung zum Einzelhandelsberuf. Diese Vorbildung ist in Schule und betrieb zu leisten, sie ist vorzubereiten durch eine Gestaltung des Unterrichts in der Elementar schule, die im lebten Schuljahr mehr als bisher auf die Verwendbarkeit von Wissen und Können in der späteren praktischen Berufsarbeit einzurichten ist. In den Berufs und Fachschulen sind die zur Erreichung einer praktisch verwertbaren kaufmännischen Bildung notwendigen Lehr fächer mit ausreichenden Unterrichtsstunden zu bedenken, alle entbehrlichen Zweige sind dem unerläßlichen Unter richt in Schule und Betrieb hintanzuseßen. Fachliche Prüfungen sind als pädagogischer Antrieb zu fördern, ihre Verknüpfung mit Berechtigungen ist Sache der Entscheidung durch die einzelnen Branchen. Ungeeigneten Betrieben und Personen ist die Befugnis zum Halten und Ausbilden von Lehrlingen abzuerkennen. Uber Lehr pläne und Lehrgang ist mit den Angestelltenverbanden eine Verständigung zu suchen. b) Förderung der betrieblichen Selbsthilfe. Die Betriebsführung ist durch periodische Vergleichungen von Umsäßen, Kosten und Lagerbewegung innerhalb der Branchen zur Berücksichtigung von Saison- und Kon junkturschwankungen zu stärken. Uber Grundfragen der Lagerbildung, der Anpassung des Sortiments an Kauf kraft und Bedürfnisse der Verbraucher, insbesondere zur jeweils zweckmäßigen Abgrenzung zwischen Spezial geschäften, Warenhäusern und Einheitspreisgeschäften und zur Stärkung der Konkurrenzfähigkeit der kleineren und mittleren Fachgeschäfte, hat die Hauplgemeinschaft eine aufklärende Zusammenarbeit der angeschlossenen Fach verbände und Einkaufsgenossenschaften zu fördern. Von Zeit zu Zeit sind Kurse und schriftliche Aufklärungen zur Ausbildung fachlicher Lehrkräfte durch die Hauptgemein schaft in Verbindung mit dem Reichskuratorium für Wirt schaftlichkeit und unter Beteiligung daran interessierter Einzelhandelsverbände durchzuführen. Buchführung und Rechnungswesen müssen auf der Grundlage des von der Hauptgemeinschaft aufgestellten Konlenrahmens unter besonderer Berücksichtigung ihrer praktischen Anwend barkeit in Klein- und Mittelbetrieben verbessert und zweckmäßig vereinheitlicht werden. Maßstäbe der Bilanz prüfung und -bewertung sind von den Fachverbänden aufzustellen. Diese Vorarbeiten sollen die Grundlage für eine Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern mit spezieller Sachkunde in den einzelnen Branchen bilden. Buchführung und Bilanzbewertung durch sachkundige Wirtschaftsprüfer sollen als Grundlage für einen gesunden Personalkredil dienen, die Buchführung ist zugleich die Grundlage einer der betrieblichen und personellen Leistungsfähigkeit ge recht angepaßten Besteuerung, ebenso natürlich auch Ausgangspunkt aller innerbetrieblichen Maßnahmen zur Hebung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe. Hierzu bedarf es der freiwilligen Zusammenarbeit möglichst vieler Be triebe aus allen Branchen, Betriebsgrößen und -formen des Einzelhandels. Der Wareneinkauf durch Genossenschaften ist zu fördern. Hierzu ist eine Aufklärung im Einzelhandel darüber erforderlich, welche Vorzüge diese Einkaufsform gegenüber anderen Formen des Warenbezuges, ins besondere in Rabatten und Lagerhaltung, besißt. Eben sosehr sind die Fehlerquellen zu schildern, die in un genügender Konstruktion der Genossenschaften sowie in ihrer Anwendung für ungeeignete Aufgaben liegen. Zu einer Verbesserung der Kreditversorgung des Einzelhandels gehört eine Verständigung mit den Banken über die oben erwähnten Vorausseßungen eines erleichterten Personalkredits. Kreditgenossenschaften und Sparkassen sind durch die zentralen Bankinstitute in ihrem Streben nach Sicherheit und Liquidität zu unterstüßen. Der Kredit weg der Einkaufsgenossenschaften des Einzelhandels, namentlich der Verkehr milder Reichsbank, ist abzukürzen und zu verbilligen. Zu allen diesen Maßnahmen ist die Uniersiüßung durch den Reichskommissar für das Bank gewerbe herbeizuführen;
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