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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 34 (19. August 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschaftspolitische Forderungen der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- ArtikelWirtschaftspolitische Forderungen der Hauptgemeinschaft des ... 505
- ArtikelSteuerfragen 509
- ArtikelSprechsaal 510
- ArtikelEine neue elektrische Uhr: Die Junghans Electora 512
- ArtikelVerschiedenes 513
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 515
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 515
- ArtikelGeschäftsnachrichten 516
- ArtikelBüchertisch 517
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 517
- ArtikelEdelmetallmarkt 517
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 518
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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506 Nr. 34 2. durch Verhinderung unlauteren und mit der Auffassung des ordentlichen Kaufmannes nicht zu vereinbarenden Wettbewerbes. Die rechtliche Begrenzung und verwaltungsmäßige Beaufsichtigung der Ausverkäufe ist im Sinne der Notverordnung vom 9. März 1932 durchzuführen. Die Begrenzung der Sonder- Veranstaltungen ist durch schleunige Inkraftsetzung der Einigungsämter bei den Industrie- und Handelskammern zu fördern. Die Begrenzung eines Übermaßes von Sonderangeboten und ihre Zurüdeführung auf die wirklichen Bedürfnisse gesunder Absaßregelung ist Auf gabe der Einigungsämter und des Sonderausschusses zur Regelung von Wettbewerbsfragen der Hauptgemein schaft und des Deutschen Industrie- und Handelsiages, die Richter und Verwaltungsbehörden sollen auf Ver anlassung der Reichs- und Landesregierungen den Gut achten und Sprüchen dieser Selbstverwaltungsstellen als Äußerungen der guten kaufmännischen Standessitte Be achtung schenken. Hauptgemeinschaft, Sonderausschuß und Einigungsämter sollen unter Beteiligung der an geschlossenen Verbände die Irreführung von Verbrauchern und die Schädigung des ehrlichen Wetlbewerbers durch betrügerisch angekündigte Lockartikel und durch be trügerisch angewandte Maße und Gewichte verhindern. Zugaben sind völlig zu verbieten. Betrieben und Personen, die auf Grund rechtskräftigen Urteils eines im Rückfall eines Verstoßes gegen wesentliche Tatbestände des Standes-undVermögensrechts (Betrug, Wucher, unlauterer Wettbewerb im Sinne der Strafbarkeit, Verstoß gegen hygienische Geseße) überführt sind, ist die Befugnis zur Ausübung der Handelstätigkeit zu entziehen. Gegen die Errichtung von Einheitspreis geschäften ist in Orten jeder Größe auf die Dauer von zwei Jahren eine Sperre durchzuführen. III. Steuer- und Finanzpolitik A) Forderungen zum öffentlichen Haushalt 1. Abbau der Staatsaufgaben. Die gegenwärtige steuerliche Belastung, die durch das Übermaß staatlicher Aufgaben bedingt ist, hindert die Rettung der Wirtschaft aus der Krise. Daher sind die Staatsaufgaben soweit wie möglich abzubauen. Grundsätzlich ist bei jeder Mehr ausgabe gegenüber der Vorkriegszeit zu prüfen, ob sie unbedingt notwendig ist. 2. Verfassungs- und Verwaltungsreform, zu nächst auf den in den Gutachten der Reichsratsausschüsse (insbesondere Vorschläge von Brecht und Poeßsch - Heffter) vorgesehenen Wegen. Verminderung der Zahl und der Größe der Parlamente, Abbau von Ministerien, deren Zuständigkeiten sich zur Zeit überschneiden und häufig ein Gegeneinanderarbeiten zeigen. Beseitigung ent behrlicher Mitleiinstanzen, Erweiterung der unteren Ver- waltungsbezirkeusw. Endlich können auchVereinfachungs- maßnahmen in einzelnen Verwaltungszweigen zu erheblichen Ersparnissen führen (Beispiel: Eichverwaltung). Besonders notwendig sind Vereinfachungen bei der Erwerbslosenfürsorge, die die unnötige und überflüssige Kosten bereitende Dreiteilung in Arbeitslosenversicherung, Krisenfürsorge und Wohlfahrtsfürsorge aufheben. 3. Subventionen in jeder Form, sei es durch Zu wendung öffentlicher Gelder an einzelne Betriebe oder ganze Wirtschaftszweige, sei es durch Vergünstigungen im Wege von Steuervereinbarungen, Frachtermäßigungen und ähnlichem, müssen als ungerechte, von der Öffentlich keit unkontrollierbare Maßnahmen unterbleiben. Sind Unter- stüßungen bestimmter Betriebe in außerordentlichen Not zeiten erforderlich, so müssen sie in voller Öffentlichkeit und unter Anwendung besonderer Maßnahmen zur Verhütung der Verschleuderung von öffentlichen Geldern erfolgen. 4. Finanzielle Unterstüßungen von Sport vereinen, kulturellen Vereinigungen usw. müssen grundsäßlich wegfallen. In einem verarmten Staate ist es Sache der Organisationen und nicht Sache der finanziell auf das äußerste angespannten öffentlichen Körper schaften, die Aufgaben auf diesen Gebieten durchzuführen. 5. Die wirtschaftliche Betätigung der öffent lichen Hand muß weitgehend verringert werden. Er fahrungsgemäß werden bei wirtschaftlichen Einrichtungen der öffentlichen Hand sehr off Steuergelder verschleudert. Außerdem werden von den öffentlichen Betrieben nicht diejenigen Steuern bezahlt, die die private Wirt schaft zu entrichten hat. 6. Eine Reform der Finanzverwaltung der Ge meinden ist unbedingt erforderlich. Herstellung einer Musterhaushaltsordnung für Ge meinden im Zusammenhang mit einer durchgreifenden Neuregelung des kommunalen Haushaltswesens. Äußerste Sparsamkeit gerade dieser öffentlichen Körperschaften, die besonders verschwenderisch mit öffent lichen Geldern umgegangen sind. Maßnahmen, die zur Verhinderung jeglicher nicht un bedingt notwendiger Neuverschuldung der Gemeinden beitragen. Schaffung der Möglichkeit reichsrechtlicher Eingriffe in die Finanzgebarung der Gemeinden zur unbedingten Sicherung einheitlicher Wirtschaftlichkeits- und Ordnungs regeln für die Haushallsgebarung der Gemeinden. B) Forderungen zur Steuergesetzgebung Allgemeine Forderungen 1. Rationalisierung des Steuersystems. Das gegenwärtige Steuersystem ist so unübersichtlich, daß eine Vereinfachung nicht zu umgehen ist. Besonders die Inhaber kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen kennen sich in dem ungeheuren Steuerwirrwarr nicht mehr aus. Die Einkommensbesteuerung, die in den leßten Jahren durch zahlreiche Notsteuern, die alle einkommen steuerartigen Charakter tragen, völlig systemlos geworden ist, ist durch Einbau der einkommensteuerartigen Neben steuern in das Einkommensteuergeseß zu vereinheitlichen. Bei der Umsaßsteuer bringt die Phasenpauschalierung Verwaltungsvereinfachung. 2. Das Steuersystem muß auf die Wettbewerbs fähigkeit der deutschen Volkswirtschaft weit gehend Rücksicht nehmen. Es wird sich zwar nicht ver meiden lassen, daß der deutsche Unternehmer im Vergleich zum ausländischen Wettbewerber durch Steuer- und Sozialabgaben stärker belastet wird. Soweit aber ein Ausgleich möglich ist, muß er geschaffen werden. 3. Wegen des großen deutschen Kapitalhungers muß dem Kapital der Aufenthalt in Deutschland mög lichst erleichtert werden. Vorausseßungen hierfür sind gesicherte Verhältnisse und eine geringe Besteuerung des Kapitalertrages. Es ist widersinnig, einerseits nach innerer Kapitalbildung oder nach Auslandskapital zu rufen und andererseits eine hohe Besteuerung des Kapitalertrages zu verlangen. 4. Da der Ertrag der deutschen Volkswirtschaft in den nächsten Jahren sehr gering sein wird und außerdem durch die hohe Besteuerung in Deutschland Versuche aller Art unternommen werden, um die Besteuerung des in Deutschland erzielten Ertrages zu verhindern (z. B. Bildung von ausländischen Kapitalgesellschaften, die hohe Zinsen usw. fordern und dadurch den Ertrag der deutschen Unter nehmung verringern), ist die Realbesieuerung nicht in erster Linie auf dem Ertrag, sondern auf anderen Merkmalen aufzubauen. In erster Linie sind Umsaß, Lohnsumme und Kapital der Besteuerung zu-
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