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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 35 (26. August 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- ArtikelLückenloser Preisschutz für Uhren 519
- ArtikelWirtschaft und Goldwährung 520
- ArtikelAufbauarbeit 521
- ArtikelSteuerfragen 521
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 523
- ArtikelGroße deutsche Funkausstellung 1932 524
- ArtikelVerschiedenes 525
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 528
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 528
- ArtikelGeschäftsnachrichten 530
- ArtikelBüchertisch 531
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 531
- ArtikelEdelmetallmarkt 531
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 532
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
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- Die Uhrmacherkunst
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526 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 35 des Handwerks zu beseitigen. Man ist leicht versucht, in diesen aufgestellten Forderungen des Berufssiandes eine Einschränkung der persönlichen Freiheit zu erblicken. Man darf aber nicht über sehen, daß auf Grund der geseßlichen Regelung der Beamte für seinen Lebensabend eine größere Sicherheit genießt, die der freie Gewerbetreibende nicht kennt. Es wird daher im Handwerk nur Zustimmung finden, daß sidi der Deutsche Handwerks- und Ge- werbekammmertag mit einer ausführlich begründeten Eingabe an den Reichsminister des Innern gewandt hat, um möglichst bald eine Änderung der durch die Verordnung vom 6. Oktober 1931 gegebenen Rechtslage zu erreichen, zumal eine solche Änderung sich durchaus auch mit den Bestrebungen der Reichsregierung zur Beschränkung des Doppelverdienerlums deckt. Der Reichs wirtschaftsminister hat Abschrift dieser Eingabe erhalten. RH. (V11/459) Aus dem Bericht des Stadtleihamts Hannover. Von der Not im Einzelhandel. Der Geschäftsbericht des Stadtleihamts Hannover gibt über die Inanspruchnahme des Leihamls durch den Einzelhandel interessante Aufschlüsse. Der Bericht umfaßt die Zeit vom 1. April 1931 bis zum 31. März 1932. In diesem Jahr ist die Anzahl der beliehenen Pfänder, die im Jahre 1913 rund 43600 betrug, von 74100 im Vorjahr auf 76300 gestiegen. Die ausgeliehene Summe machte im Jahre 1913 rund 876600 'Jttl aus; im Berichtsjahr belief sie sich auf 1096700 Jt)l gegenüber 1466800 ÄW im Vorjahre. Im Durchschnitt entfiel auf jedes Pfand im Jahre 1913 ein Betrag von 20 Jt)l, im Berichtsjahr ein Betrag von 14,80 Wtl gegenüber 19 im Vorjahr. Diese allgemeinen Zahlen kennzeichnen die Entwicklung wahrend des leßlen Berichtsjahres: weitere Zunahme der Pfänder, starker Rückgang der Leihsumme je Pfand und dementsprechend starkes Sinken der ausgeliehenen Gesamtsumme. Den Einzel handel interessiert insbesondere eine Zusammenstellung, aus der hervorgeht, in welchem Umfange die verschiedenen Berufs gruppen das Leihhaus in Anspruch genommen haben. Anzahl Betrag Gesamt anzahl Gesaml- summe 1. Arbeiter 2. Handwerkergesellen, Kellner, Diener, Kran 18945 136887 25,6 12,4 kenpfleger usw. . . . 3. Kaufmann, und Büro- 15582 158446 21,0 14,5 angeslellte, Techniker 4. Beamte,Lehrer.Reichs- 11 236 159 423 15,2 14,5 wehr und Polizei . . 5. Selbst. Kaufleute und 2695 52 062 3,6 4.7 Gewerbetreibende . . 6. Musiker, Artisten und 13 502 459 483 25,0 41,9 Schauspieler .... 7. Ärzte, Zahnärzte. Apo theker, Ingenieure und 854 18 669 1,2 1.9 Rechtsanwälte . . . 8. Rentner und Rentne- 2 446 56 226 3.3 5,1 rinnen 2 522 24 413 3,4 2,2 9. Ohne Beruf .... 1 282 31 103 1,7 2,8 Summe: 74 066 1 096 712 100,0 100,0 Die vorstehende Tabelle zeigl, daß von den enlgegen- genommenen Pfändern etwas mehr als ein Viertel, nämlich 25.6 %, auf Arbeiter entfallen. Nahezu ebenso groß ist aber die Zahl’ der Pfänder, die von selbständigen Kaufleuten und Ge werbetreibenden verpfändet wurden. Die Vergleichszahl beträgt hier 25%. ln geringem Abstand folgen als dritte Gruppe: Handwerkergesellen, Kellner, Diener, Krankenpfleger usw. mit 21%. Die vierte Gruppe, die zahlenmäßig noch ins Gewidit fällt, ist die der kaufmännischen und Büroangestellten sowie der Techniker, die 15,2% aller Pfänder stellte. Ein anderes Bild ergibt sich, wenn man der Betrachtung die ausgeliehene Summe zugrunde legt. Alsdann stehen weitaus an erster Stelle die selbständigen Kaufleute und Gewerbetreibenden mit 41,9% der gesamten Leih summe. In großem Abstand folgen mit 14,5% die unter 2 u. 3 aufgeführten Gruppen, während die Arbeiter, die mit 25,6% den größten Teil aller Pfänder stellten, nur 12,4% der Gesamtsumme enthielten. Die Tatsache, daß im Stadtleihamt Hannover ein Viertel aller beliehenen Pfänder aus Kreisen der Kaufleute und Gewerbe treibenden stammten, und daß rund 42% der ausgeliehenen Summe diesem Berufszweige zur Verfügung gestellt wurden spricht beredt für die Not, der das selbständige Gewerbe ins besondere der Einzelhändler, heutzutage ausgeseßt ist. (VI 1/388) Anstellungsschreiben für Gehilfen. Die langjährige Erfahrung zeigt immer wieder, daß sieh allzuoft Differenzen aus Anstellungs- verhällnissen ergeben, weil die Einzelheiten über die Bedingungen der Anstellung entweder überhaupt nicht oder doch ungenügend besprochen und vereinbart worden sind. Sehr oft wird es auch übersehen, den einen oder anderen Punkt zu erörtern. Es empfiehlt sich deshalb dringend, um spätere Differenzen zu ver meiden, über alle in Frage kommenden Punkte eindeutige Ver einbarungen zu treffen. Auch der Vorstand des Zentralverbandes hat sich mit dieser Frage in seiner leßten Sißung befaßt und hat ebenfalls festgestellt, daß es unbedingt wünschenswert ist, alle für ein Anstellungsverhältnis eines Gehilfen in Betracht kommenden Punkte vor Antritt der Stellung schriftlich festzuiegen. Um dies zu erleichtern und vor allen Dingen Gewähr zu bieten, daß keiner der in Betracht kommenden Punkte übersehen wird, ist ein vor gedrucktes Formular für solche Anstellungsschreiben geschaffen worden, das an den beireffenden Stellen nur ausgefüllt zu werden braucht, um eine eindeutige Klarstellung aller in Frage kommenden Punkte zu erreichen. Der Vordruck hat die Größe eines normalen Briefbogens. Bei Verwendung dieser Formulare kann man sich also für wenige Pfennige die Sicherheit verschaffen, daß bei der Anstellung nichts übersehen wurde und spätere Differenzen ver mieden werden. Der Preis beträgt bei Voreinsendung des Betrages für zwei Slück 35 Pf. einschließlich Porto, für sechs Stück 90 Pf. einschließlich Porto. Es empfiehlt sich selbstverständlich, jeweils eine Kopie an zufertigen und zurückzubehalten. Die Annahmebeslätigung durch den Gehilfen muß im Hinblick auf die sonst entstehende Stempel steuer durch eine besondere Postkarle oder einen besonderen Brief erfolgen. Würde die Annahmeerklärung durch den Gehilfen auf dem Schreiben selbst erfolgen, so entstände Stempelsteuer pflicht, wenn das Gesamljahresgehalt mehr als 1500 beträgt. Erfolgt die Annahmeerklärung aber gesondert, so besteht keine StempelsteuerpflicJit. Durch dieses Formular ist nun die Möglich keit geschaffen, Differenzen aus Anstellungsverhältnissen zu ver meiden. Wir hoffen, daß davon Gebrauch gemacht werden wird. (VI 1/382) Die Steuerfragen für den Uhrmacher, die in der UHR MACHERKUNST fortlaufend nach dem neuesten Stande der Rechtsprechung und Geseßgebung behandelt werden, sind für jeden einzelnen Kollegen von größter Wichtigkeit. Durch auf merksame Verfolgung dieser Veröffentlichungen hat schon mancher Kollege erhebliche Beträge an Steuern erspart. Die Wichtigkeit dieser Aufsäße wird auch von seilen der Lieferanten anerkannt. So schreibt tins z. B. eine Fabrik, ob wir ihr nicht den Steuerartikel nebst Fortseßung zur Verfügung stellen könnten, der in Nr. 13 unter der Überschrift erschienen ist: »Wann kann beim Uhreneinzelhandel Umsaßsteuerfreiheit ein- Ireten?" Die Fabrik wünscht diesen Artikel als »Dienst am Kunden” an ihre Kundschaft abzugeben. Leider konnten wir nicht in der gewünschten Zahl Nr. 13 abgeben, da diese inzwischen vergriffen ist. Wir freuen uns aber, daß auch unsere Lieferfirmen darauf Bedacht nehmen, so wichtige Veröffentlichungen ihrer Kundsdiaft noch besonders zuzustellen. Das aufmerksame Lesen der UHRMACHERKUNST macht sich in jedem Falle bezahl!. (VI 1/431) übler Geruch und Geschmack an Bestecken. In den leßten Jahren sind dem Forschungsinstitut des öfteren von der Besteck industrie zur Begutachtung versilberte und echt silberne Bestecke vorgelegt worden, die von der Kundschaft zurückgesandt worden waren, mit der Begründung, daß sie einen sehr unangenehmen Geruch und Geschmack hätten. Die Prüfung der Bestecke lieferte eine Bestätigung dieser Angaben. Besonders charakteristisch ist der widerliche Geruch, den sie namentlich dann annehmen, wenn die Oberflächen zwischen den Fingern gerieben werden. Am stärksten läßt sich der Geruch wahrnehmen, wenn man auf die Bestecke verdünnte (etwa zehnprozenlige) Salzsäure tropft. Durch Abwaschen mit Wasser verschwindet er zwar, tritt aber beim Auftropfen von Salzsäure in der gleichen Stärke wie vorher wieder auf. Versuche zur Verstärkung des Geruchs mit anderen Säuren als Salzsäure oder mit Laugen verliefen negativ. Zur Aufklärung dieser merkwürdigen, für die Besteckindustrie wich tigen Erscheinungen wurden viele Versuche durchgeführt, die bisher aber noch keine endgültige Klärung brachten. Wegen der Wichtigkeit, welche die vorbesprochenen Fragen für das gesamte Silberwarengewerbe haben, beabsichtigt das Forschungsinstitut für Edelmetalle in Schwäb. Gmünd, in der nächsten Zeit diese Untersuchungen fortzuführen, um — wenn möglich — eine Klärung der Angelegenheit zu erreichen. Wir möchten deshalb an die Herren Fabrikanten wie die Juweliere, die schon von ihrer Kundschaft Klagen über üblen Geruch und Ge schmack an Bestecken oder Silberwaren erhalten haben, die Bitte richten, uns Mitteilung darüber zu machen, wie oft, wann (zu welcher Jahreszeit) und aus welchen Gegen den hauptsächlich Beanstandungen kommen. Besonders wert voll wäre für uns die Einsendung solcher übelriechender Be stecke, da ein möglichst umfangreidies Material für die Fest stellung des Ubelstandes und seiner Behebung nötig ist. Die Rückgabe der Versuchsstücke erfolgt baldmöglichst. (VI 1/397)
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