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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 39 (23. September 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- ArtikelZweck und Sinn der Organisation 571
- ArtikelElektrische Uhren im Elektroladen? 572
- ArtikelWas die anderen sagen 574
- ArtikelSprechsaal 575
- ArtikelSteuerfragen 575
- ArtikelVerschiedenes 576
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 579
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 580
- ArtikelGeschäftsnachrichten 582
- ArtikelBüchertisch 583
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 583
- ArtikelEdelmetallmarkt 583
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 584
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Sprechsaal Wichtiges für Käufer und Verkäufer von ziselierten Trauringen Verkäufer von ziselierten Trauringen haben in den lebten jahren die Erfahrung gemacht, dadieselben nidil bei allen Kreisen Anklang finden. Der Grund ist zweifel los auch darin zu suchen, daß es viele gibt, die zu stark abgetragene ziselierte Trauringe tragen. |eder Fachmann gibt es auch zu, daß ein abgetragener Trauring schlecht aussieht. Zu empfehlen sind deshalb Muster mit ge schrotteten Ornamenten, also mehr vertieft gearbeitet. Zum Beispiel trägt sich ein erhabenes Rosenmuster schon nach einigen Monaten ab. Deshalb ist es gut, wenn man dieselben von Zeit zu Zeit wieder nachziseliert. Die Kosten sind gering. Bei gehämmerten Trauringen trifft dies noch mehr zu. Solche, die am Tag dubendmal die Hände waschen, wie etwa ein Friseur, sollten keine ziselierten Trauringe wählen. Man kann sich denken, wie ein solcher Trauring nach einigen Jahren aussicht. Man erspart sich manchen Ärger, wenn man gleich von solchen Ringen abrät. Die Verwendung von hoch karätigem Gold bei ziselierten Trauringen ist ebenso nicht ratsam. Wenn ein ziselierter Trauring gleichmäßig abgetragen ist, ist das Ornament immerhin noch ansehnlich. Ist ein solcher Trauring aber zu klein, so daß er sich nicht mehr dreht, so wird er meistens nur an der oberen und unteren Stelle abgenußt. Auf alle Falle wähle man die Ornamente nicht zu zart, obgleich sie bei neuen Ringen schöner aussehen. Man empfehle der Kundschaft aber lieber, was mehr von Dauer ist. (V/903) C. Fischer jun. iiimiimiintiimimiiiiimmimiimiimiiiiiiiiiiiiimimmmiiiimiiiiiiiiiiiiiMiiiimiimtmimmimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiHi!iiiriiiiiiiiiiiimmimimiiimiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiimimtii Steuerfragen Bearbeitel von Dr. Hornung. Sleuersyndikus des Zentrolverbandes dei Deutschen Uhrmacher (Einheilsverband! Was man von der Bürgersteuer wissen sollte Erste Rate fällig am 10 Oktober 1932 Für das Jahr 1932 wird die Bürgersteuer im Laufe der Monate Oktober, November und Dezember 1932 er hoben. Der hier zur Hebung kommende Gesamtbetrag richtet sich lediglich nach dem Gesamtbetrag der Bürger steuer 1931. Von diesem Betrag ist aber nur die Hälfte (vier Achte!) anzuseßen und diese Hälfte außerdem nocli um ein Viertel zu kürzen. Die im leßten Viertel des laufenden Kalenderjahres zu zahlende Bürgersteuer be trägt demnach insgesamt drei Achtel des für das Rech nungsjahr 1931 ohne Ehefrauenzuschlag angeforderten Steuerbetrages. Beispiele: ■Jl)l 3 6 9 12 18 Steuerbetrag 1931 1932 Jl)l ■Ji)l 9 3,38 18 6,75 27 10,12 36 13,50 54 20,25 Einkommensteuer frei Einkommen bis 4500 'A)l 4500- 6000 „ 6000- 8000 „ 8000-12000 „ Ein Verheirateter mit einem Einkommen von z. B. 4200 Ji)l hatte 6x3=18 7?)/ und für seine Frau 9 :R)l, zusammen also 21'.RU, für 1931 zu zahlen. Da für seine Ehefrau keine Bürgersteuer 1932 zu zahlen ist, beträgt für ihn die jeßige Bürgersteuer 6,75 7?)/ gegenüber 27.7?)/ in 1931. Von der Bürgersteuer befreit sind Personen, deren gesamte Jahreseinkünfte 500 AH nicht übersteigen; hierbei ist jedoch die weitere Vorausseßung, das deren Grund- und Betriebsvermögen unter Zugrundelegung der Einheits werte vom 1. Januar 1931 5000 7?)/ nicht übersteigt. Wer wegen Geringfügigkeit seines und seiner Ehe frau Einkommen zu einem Einkommensteuerbetrag nicht herangezogen war, so wurde nur von der Hälfte des niedrigsten Landessaßes von 6 ‘Jt)l ausgegangen. Er hatte also, wie in obigen Beispielen angegeben, bei einem Steuersaß von 300 °/ 0 9 A)i zu zahlen. Betrug aber sein Vermögen am 1. Januar 1931 mehr als 10000 7?)/, so kommt die Ermäßigung des Landessaßes in Wegfall. Abweichend von den Bestimmungen für 1931 wird die Bürgersfeuer 1932 in gleichen Teilbeträgen fällig. Wird die Steuer durch besonderen Bescheid erhoben, so ist die Hälfte am 10. Oktober, die zweite Hälfte am 10. November 1932 fällig. Das wird für die meisten Gemeinden gelten, da nur selten weniger als 200" H1 Sleuersaß in Betracht kommt. Beträgt jedoch dieser Saß nicht mehr als 200° )( , so ist der Gesamtbetrag am 10. November zu zahlen. Soweit die Steuer durch Einbehalfen eines Lohnteiles erhoben wird, so ist bei Zahlung des Arbeitslohnes für Zeiträume von mehr als einer Woche die Bürgersteuer in drei Teilbeträgen, und zwar am 10. Oktober, 10. November und 10. Dezember 1932, abzuführen. Der Arbeitgeber hat diesmal die Höhe der ein- zubehaltenden Teilbeträge selbst zu berechnen. Die Be rechnung geschieht in folgender Weise: 1. Auszugehen ist von dem Gesamtbetrag der Bürger steuer 1931 (aber ohne den Zuschlag für die Ehefrau), der auf Seife 4 der Steuerkarte 1932 von dem Arbeit nehmer angefordert ist. 2. Der einzelne einzubehaltende Teilbetrag beläuft sich bei Arbeitnehmern, deren Arbeitslohn gezahlt wird für Zeiträume a) von mehr als einer Woche auf ... 1 K , b) von nicht mehr als einer Woche auf '/in des Gesamtbetrages der Bürgersteuer 1931 ohne den Zuschlag für die Ehefrau. Der Arbeitgeber hat die einbehallenen Bürgersteuer beträge bis zum 5. des folgenden Kalendermonats an die in der Steuerkarte bezeichnele Gemeindekasse ab zuführen. Bei Arbeitnehmern, für die bei der nächsten auf die Fälligkeit folgenden Lohnzahlung ein Steuerabzug vom Arbeitslohn wegen Nichfüberschreitens der Freigrenze nicht einzubehalten ist, ermäßigt sich der an diesem Tage einzubehaltende Teilbetrag der Bürgersteuer auf die Hälfte, also auf >/ic bzw. ‘ iS2 des Gesamtbetrages der Bürgersteuer 1931. Diese Ermäßigung findet jedoch keine Anwendung, wenn bereits wegen Einkommensteuer freiheit 1930 auf der Sfeuerkarte 1932 nur der halbe Bürgersteuerbetrag angefordert, bei der Anforderung also statt von einem Grundbetrag von 6 7?)/ für den Ledigen von einem solchen von 3 7?)/ ausgegangen worden ist. Arbeitnehmer, deren Vermögen 10000 7?)/ übersteigt oder bei denen nach den Verhältnissen am Fälligkeits tage anzunehmen ist, daß sie auf Grund ihrer gesamten Jahreseinkünfte im Jahre 1932 nicht einkommensteuerfrei sein werden, haben den noch nachzuzahlenden Bürger steuerbetrag selbst an die Gemeindekasse abzuführen.
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