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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40 (30. September 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- ArtikelFrauen wollen umworben sein! 585
- ArtikelModerne Küchenuhren 587
- ArtikelKennen Sie den Unterschied zwischen echtem Schleiflack und ... 589
- ArtikelEin Schaufenster verändert sich 590
- ArtikelSteuerfragen 590
- ArtikelVerschiedenes 591
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 593
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 593
- ArtikelGeschäftsnachrichten 594
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 595
- ArtikelEdelmetallmarkt 595
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 596
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST Abgabe einer ordnungsmäßigen Umsaßsieuererklärung richtigstem, kann wegen der wahrheilswidrigen Vor anmeldungen nicht mehr bestraft werden. Sind durch die für den Jahresumsaß abgegebene Steuererklärung die unrichtigen Voranmeldungen nur zum größten Teil richtiggesielll, so können die Voranmeldungen nur insoweit nodi eine Grundlage für Bestrafung bilden, als die endgültige Steuererklärung keine Berichtigung herbeigeführt hat. Soweit aber durch die nachträglichen Angaben die Steuerverfehlungen ausgeglichen sind, in soweit ist auch der strafbare Tatbestand beseitigt. Dies gilt nach dem Urteil des Reichsgerichts vom 12. April 1932 (1. D. 1456 31) nicht nur für die Frage, wie hoch die Slrafe für den noch verbleibenden Tatbestand zu be stimmen ist, sondern auch schon für die Frage, inwie weit überhaupt ein strafbarer Tatbestand vorliegt. Jeder selbständige Uhrmacher ist nach dem Llrnsaß- steuergeseß verpflichtet, sämllidie Entgelte, welche er für Lieferungen und Leistungen erhalt, aufzuzeidmen. Der Gesamtbetrag der hiernach vereinnahmten Gelder zuzüglich des Wertes etwaiger Entnahmen für private Zwecke ist in der Umsaßsieuererklärung zusammen zufassen. Wer seine Umsaßaufzeichnungen nicht mit genügender Sorgfalt oder vielleidit nur zeitweilig anstatt laufend macht, kann nicht von sich aus schäßungsweise den Umsaß ergänzend zu ermitteln suchen und diese Um- saßhöhe dem Finanzamt gegenüber in einem bestimmten Betrag als den seines Gesamtumsaßes bezeichnen. Sind die Aufzeidinungen nur teilweise oder so nadi- lässig gebucht, daß der lahresumsaß zuverlässig sich nicht angeben läßt, so muß in der Steuererklärung darauf hingewiesen werden. Es ist dann Sache des Finanzamts, im Wege der Schäßung des Umsaßes den Betrag der Umsaßsteuerschuld festzustellen. Wer troßdem ganz be stimmte ziffermäßige Angaben macht, obwohl es ihm an greifbaren Zahlenunterlagen für diese Umsaßangabe fehlt, handelt fahrlässig und ist, wenn dadurch Steuereinnahmen verkürzt werden, nach dem Urteil des Reichsgerichts vom 12. April 1932 wegen Steuergefährdung zu bestrafen. ISchluß folgt.) Steuertermine für Oktober 1932 Reichssteuern 1. Oktober: Inkrafttreten der Bestimmungen über Steuergutscheine. Siehe UHRMACHER- KUNST Nr. 38. 5- „ Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 15. bis 30. September und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe. „ Krisensteuer der Veranlagten. Siehe UHRMACHERKUNST Nr. 26. 10. „ Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsaßsteuer für September oder bei vierteljährlicher Zahlung für das dritte Quartal 1932. 10. „ Bürgersteuer 1932, erste Rate. Siehe UHRMACHERKUNST Nr. 39. 10. „ Personenstandsaufnahme. 20. „ Steuerabzug vom Arbeitslohn und A b - gäbe zur Arbeitslosenhilfe für die Zeit vom 1. bis 15. Oktober. Gewerbesteuern 5. Oktober: Badische Gewerbesteuer bei monatlicher Erhebung. 8. „ Württembergische Gewerbesteuer. 10. „ Bremer Firmen- und Gewerbesteuer. 10. „ Hamburgischer Gewerbekammerbeitrag. 10. „ Lippesche Gewerbesteuer. 10. „ Lübeckische Gewerbesteuer. 10. „ Oldenburgische Gewerbesteuer. 15. „ Preußische Lohnsummensteuer. 15. „ Badische Gewerbesteuer bei vierteljähr licher Erhebung. MMiiiiiimnHHiiiiiiiimiMiimHiniiiiiiiimmmiiiMNmiiiimiimimiimiiiimiimiiiimimitmimimiiimiiimmiiimmimmimmHimHmimimiiiimimiiHiimtmmmmmimimmMiiMimimiiiiiimim Verschiedenes Neue Preise für silberne Beslecke. Der Verband der Silber- waren-Fabrikanten teilt uns folgendes mit: „Angebote von edit silbernen Bestecken in anscheinend niedriger Preislage, aus gehend von Leihhäusern und ähnlichen Geschäften, haben in leßter Zeit, besonders in Großstädten, unsere Fachkundschaft beunruhigt. Zur Abwehr derartiger Angriffe hat der Verband der Silber warenfabrikanten Deutschlands E. V. beschlossen, daß jedes seiner Mitglieder ein sogenanntes Abwehrmuster heraus bringen darf, das bei gewohnter erster Qualität einen bisher nicht gekannten niedrigen Preis hat. Unsere Mitglieder stehen ihren Herren Abnehmern auf Wunsch mit näheren Angaben zur Verfügung.” Dazu fügen wir erläuternd hinzu, daß die Preisspanne zwischen dem Kampfbesteck und den regulären Mustern rund DS°/ 0 beträgt! Wie dieser Preisunterschied hinter dem Laden tisch begründet werden kann, wissen wir nicht. Es ist deshalb kaum anzunehmen, daß dieser Preisunterschied auf die Dauer haltbar ist. (VI 1/641) Aus der Arbeit des Reichsverbandes und des Kammer tages. In den Tagen vom 19. bis 23. September 1932 hielten der Reichsverband des deutschen Handwerks und der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammerlag eine Reihe von Sißungen und Besprechungen in Berlin ab. Der Ausschuß für Gewerbepolitik beschäftigte sich mit dem von einer Kommission vorbereiteten Entwurf eines Ge lbes zur Einschränkung der Gewerbefreiheit. Der Ausschuß stimmte dem von der Kommission vorbereiteten Geseßentwurf grundsäßlich zu. Der Entwurf will künftig unter Einschaltung einer Übergangszeit die Ausübung eines Handwerksbetriebes ab hängig machen von der Ausfertigung einer Handwerkerkarte, die auf der Grundlage der Handwerksrolle auszustellen ist. Als Vorausseßung für die Eintragung in die Handwerksrolle und damit für die Ausstellung der Handwerkerkarte wird neben der selbständigen Ausübung eines Handwerks als stehendes Ge werbe die Berechtigung zur Führung des Meistertitels oder die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen vorgesehen. Die Zu stimmung des Ausschusses erfolgte insbesondere aus der Er wägung heraus, daß die Einführung der Handwerkerkarte auf Grund der Handwerksrolle eine praktische Tat in der Richtung des geschlossenen berufsständischen Aufbaues des Handwerks darstellt und daß auf dem Wege über die Handwerkerkarle eine Bekämpfung des Pfuscherlums sowie eine Eindämmung der großen tlberseßung der handwerkerlichen Berufe möglich sein wird. Der Aussdiuß gab im übrigen der Auffassung Ausdrude, daß die Verwirklichung des Geseßentwurfes zu beschleunigen sei. Der Gesamtausschuß beauftragte noch den Arbeitsausschuß, Vorsdiläge für eine geseßliche Bekämpfung der Schwarzarbeit vorzulegen. In dieser Frage wurde die Fühlung mit der Haupt gemeinschaft des Deutschen Einzelhandels aufgenommen, um den Versuch zu unternehmen, den Kampf gegen die Schwarzarbeit in breiter Front zu führen. Verhandlungen mit dem Reichswirtschafts ministerium. In Ergänzung der fortlaufenden Verhandlungen der Spißenverbände mit den zuständigen Regierungsstellen empfing Reichswirlschaftsminister Dr. Warmbold am 2t. Sep tember Vertreter des Präsidiums des Deutschen Handwerks und Gewerbekammertages und des Vorstandes des Reichs verbandes des deutsdien Handwerks. Die Aussprache beschäftigte sidi mit der Verordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1932. Dabei wurde von den Ver tretern des Handwerks eine Ergänzung der Verordnung zur aus reichenden Arheitsbesdiaffung für die mittelständische Wirtschaft gefordert. Weiter wurde die Frage der Rationalisierung des ge werblichen Genossenschaftswesens behandelt und endlich die Frage nach Einseßung eines Staatssekretärs für das Handwerk. Der Minister erklärte sich bereit, die Wünsche des Handwerks dem Kabinett zur Entscheidung vorzulegen. In der Frage der Unlerstüßung der gewerblichen Genossen schaften ist unterdessen vom Reichswirtschaftsminislerium eine
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