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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (21. Oktober 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- ArtikelWiedergeburt der Uhrkette! 623
- ArtikelVon besserer Beleuchtung 624
- ArtikelWie man Werbematerial des Zentralverbandes verwendet 625
- ArtikelSprechsaal 626
- ArtikelSteuerfragen 627
- ArtikelVerschiedenes 628
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 630
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 631
- ArtikelGeschäftsnachrichten 635
- ArtikelBüchertisch 635
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 635
- ArtikelEdelmetallmarkt 635
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 636
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 43 DIE UHRMACHERKUNST 627 Genüge getan, und die Besiberin bzw. auch der Besifeer einer solch schönen Armbanduhr hat seine Freude am Äutjeren, aber an ihrem Inneren — es ist nicht zuviel gesagt — nicht immer. Und mit der Bearbeitung dieser kleinen Dinger soll nun der Uhrmacher — leider nicht alle — seine Existenz finden. Hierüber noch Worte niederzuschreiben, halte ich für überflüssig, denn die Kollegen, welche praktisch am Werktisch arbeiten, kennen die „Freuden“ mit den Armbanduhren. Hoffentlich ist ihnen im Laufe der Zeit auch klar geworden, wie solche Arbeiten bei sauberster Ausführung bewertet werden müssen. Es handelt sich nun um die Frage: Ist eine Wandlung dieser Armbanduhrenmode durch den Uhrmacher möglich? Nein! Die Mode ist ein Tyrann! Und wie willig findet sich — besonders in den Kreisen der holden Weiblich keit — die grobe Zahl von Anhängern. Audi ein Zeichen der Zeit. Ob die Mode praktisch, schön oder gesund heitsschädlich ist, wird nicht gefragt; es ist eben Mode und wird mitgemacht. Es liebe sich über dieses Thema sehr viel sagen, aber für unsere Interessen dürfte die Berührung dieser Frage genügen. Man dürfte in die Versuchung kommen, zu sagen, Mode mub sein, sonst schläft das Geschäft ein; das ist ein Trugschluß Wir haben früher ohne manche Modeverschlechterung gute Geschäfte gemacht und haben ruhiger schlafen können. Scheinbar ist es eine Anpassung an die Verhältnisse; wenn man es aber beim richtigen Namen nennen will, sind das nur Krampferscheinungen. So wie alle Moden dem Wechsel der Zeiten entsprechend sich ändern, so wird auch unserer „geliebten“ Armbanduhr das gleiche Schicksal widerfahren. Solange die Uhr nicht alleiniges Verkaufsobjekt des Fachmannes ist, wird sie immer nur „Ware“ bleiben. Der Nichtuhrmacher und der Uhr macher - Kaufmann wird in den meisten Fällen sein Augen merk auf ein schöneres Äubere richten, immer das „Neueste“ und möglichst immer kleiner — das gefällt dem Publikum; und so kommt das Geschäft zustande in den Geschäften, welche „leistungsfähig" sind. Der Uhr macher am Werktisch darf dann später dafür sorgen, dab die Besiber dieser Prachtstücke erkennen können, welche Zeit es ist. Zunächst aber, liebe Kollegen, werden wir diejenigen auch weiterhin sein, welche durch die „Armbanduhr“ das Ansehen unseres Uhrmacherstandes hochhallen. Paul Magdeburg. 90prozenlige Silberauflage — wenn man so etwas in einer Besfeckanzeige eines Versandhauses liest, sagt man sich: der Mann versteht eben vom Besteckgeschäft nichts. Wenn man aber Schilder mit dieser Aufschrift im Fenster eines Fachgeschäft sein wollenden Einzelhändlers sieht, dann tut es weh! Ist es denn wirklich so schwer, sich ein ganz klein wenig darum zu kümmern, was man eigentlich verkauft? Ist es so schwer, wenigstens die Erklärungen über versilberte Be stecke und über die Bedeutung des Stempels „90", die man in jeder Preisliste einer Besteckfabrik findet, durch zulesen? Gewib nicht! Aber warum tut man es denn nicht — warum findet man Bezeichnungen, wie die an gegebene, in Schaufenstern von „Fachgeschäften“? (V 965) iiiiiiiiiiiiiiiiiiinniiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiMiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii<iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Horn uns. Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Was ist bei einer steuerlichen Nadischau zu beachten? Auch au&erhalb eines Steuerermiltlungsverfahrens kann bekanntlich das Finanzamt bei Unternehmern, die der Steueraufsicht unterliegen oder bei denen eine Steuer pflicht in Betracht kommt, Nachschau halten. Es steht in dem Ermessen des Finanzamtes, ob es den mit der Nachschau Beauftragten vorher anmelden will oder nicht. Meistens erscheint der Beamte unangemeldet. Zeitlich ist die Nadischau beschränkt auf die gewöhnlichen Ge schäftsstunden. Diese Beschränkung fällt nur weg, wenn Gefahr im Verzug liegt. Der Beamte mub sich über seinen Auftrag ausweisen. Es soll möglichst vermieden werden, dab der Geschäftsbetrieb durch die Prüfung ge stört wird, ferner auch, dab etwa im Laden anwesende Kunden auf die Vornahme der amtlichen Nachschau auf merksam werden. Sämtliche Geschäftspapiere, wie Korre spondenz mit den Warenlieferanten, Rechnungen, Aus züge von Bankkonten, Ausgabenbelege, Registrierkassen streifen, sind vorzulegen. Es empfiehlt sich in der Regel, diese Unterlagen unaufgefordert zur Einsicht zur Ver fügung zu stellen. Ein solches Verhalten erweckt Ver trauen und trägt zur schnelleren Abwicklung der Nach schau bei. Da die Steuerkontrolle meist ohne vorherige Benachrichtigung stattfindet, so mub rnan damit stets rechnen. Man soll daher auch seine Bücher laufend in Ordnung halten und nicht durch Bestürzterscheinen bei dem Prüfer den Eindruck erwecken, als sei irgend etwas steuerlich nicht in Ordnung. Die Nachschau im Betrieb ist ein wesentliches Mittel zur Ausübung der Steueraufsicht. Daraus ergibt sich die Befugnis der Beauftragten der Steuerstelle zum Be treten der Geschäftsräume und zur Nachprüfung der Be- Uhrmadier (Einheitjverband) obachfung aller dem Unternehmer obliegenden steuer lichen Pflichten, insbesondere der Aufzeichnung der ver einnahmten Entgelte, daraus andererseits für den Ge schäftsinhaber die Pflicht zur Vorlegung aller für die Prüfung in Betracht kommenden Schriftstücke. Zu be achten ist, dab der Nachschauhaltende befugt ist, zwar die Geschäftsräume, nicht aber die Privaträume zu be treten. Was hierbei unter Geschäftsraum zu verstehen ist, wird im allgemeinen klar sein; Zweifel können aber dann entstehen, wenn z. B. Geschäftsbücher in Privat räumen während der üblichen Geschäftsstunden aufbewahrt und vielleicht audi geführt werden. Daraus leiten die mit der Steueraufsicht beauftragten Beamten, namentlich wenn sie bereits irgendwelche Unregelmäbigkeiten ver muten, nicht selten ihre Berechtigung, auch solche Räume zu betreten, her. Um dem von vornherein zu begegnen, sollte man alle Bücher und Schriftstücke, zu deren Vor legung man verpflichtet ist, jedenfalls während der Ge schäftsstunden auch in den eigentlichen Geschäftsräumen zur Verfügung halfen. Alsdann wird das Verlangen oder der Versuch, Privaträume zu betreten, keineswegs gerecht fertigt sein können. Die Prüfung erstreckt sich nicht nur auf die formelle Seite der Buchführung. Die Bücher sind vielmehr auch daraufhin zu prüfen, ob sie sachlich richtig geführt sind. Zu diesem Zweck mub mehr oder weniger auch auf die geschäftlichen Verhältnisse des Betriebes eingegangen werden. Aus dem Buchinhalt allein läbt sich nicht be urteilen, ob z. B. die Inventuren vollständig sind, die Warenbewertung richtig vorgenommen ist, die Ab schreibung auf Anlagegegenstände stimmt, Gläubiger und Schuldner richtig angegeben sind sowie ob auch die sonstigen Grundlagen der Gewinnermittlung in Ord nung gehen.
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