Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (2. Dezember 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vorstandssitzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am 17., 18. u. 19. Novbr. 1932 in Halle (Saale), in der Geschäftsstelle
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- ArtikelWas ist mit den Uhrenpreisen los? 701
- ArtikelWir stellen vor 703
- ArtikelDie Spirale "Nivarox" 704
- ArtikelVorstandssitzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am ... 705
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 707
- ArtikelVerschiedenes 707
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 709
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 709
- ArtikelGeschäftsnachrichten 710
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 711
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 711
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 712
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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706 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 40 • -»teilenden firmen durch ein Verbot Entlassungen Tausender von Arbeitern vorgenommen werden müßten, was im gegen wärtigen Moment, für das Ganze gesehen, nicht tragbar wäre.“ Bewilligung der Mittel für Herausgabe eines Merkblattes für nicht abgeholte Rep.a- i u 1 u r e n. Die Kosten hierfür werden abgelehnt mit Rücksicht auf unsere beschränkten Mittel. Die Kollegen sollen auf die zahlreichen Veröffentlichungen in der UHRMACHERKUNST über die Behandlung nicht abgeholter Reparaturen hingewiesen werden. Die Sibung wurde abends fl 20 Uhr geschlossen. Am 18. November fand sodann eine gemeinsame Sibung des Vorstandes und des Viererausschusses statt. Vom Vierer ausschub waren anwesend die Herren Krab (Minden) und Firl (Erfurt). Entschuldigt fehlt Herr Wcmpe (Hamburg), unent schuldigt Herr Rothmann (Berlin). Man tritt zunächst in eine allgemeine Aussprache über die fragen des Frankfurter Ver trages ein, die mehrere Stunden andauert. Zwischendurch fand ein Telephongesprädi mit Donaueschingen statt, da die Fabri kanten gleichfalls eine Sibung über den Abschluß einer Wecker konvention abhielten. Das Ergebnis dieser Aussprache labt sich wie nachstehend zusammenfassen. 1. Nachtrag zum Frankfurter Vertrag und Preiskonvention. Im Zusammenhang mit der bekannten Klage vor dem Kartellgericht und im Zusammenhang mit den Vorarbeiten zu einer neuen Preiskonvention ist zwischen den Fabriken, die den Frankfurter Vertrag unterzeichnet haben, und den sogenannten Aukenseiterfabriken vereinbart worden, zum Frankfurter Vertrag einen Nachtrag zu machen, wenn die be absichtigte Preiskonvention zustande kommt. Dieser Nachtrag bedarf der Zustimmung des Zentralver bandes der Deutschen Uhrmacher. Man war sich darüber einig, dab dieser Nachtrag in ein zelnen Punkten abgeändert werden soll. Die abgeänderte Fassung ist dem Wirtschaftsverbande zugesandt worden. Als Bedingung für die Zustimmung des Zentralverbandes zu diesem Nachtrag wurde gefordert, dab bei der Preis konvention die Warenhauspreise und die Uhrmacherpreise gleichgestellt werden nach dem Grundsafc: Gleiche Mengen, gleiche Preise. Das folgende Telegramm wurde an den Wirtschaftsverband der deutschen Uhrenindustrie, Donaueschingen, abgesandt: „Zustimmung zum Nachtrag nur diskutabel, wenn Kon vention Uhrmacher grundsätzlich nicht ungünstiger stellt als Bazare, Warenhäuser usw. Fordern bei Kistenbezug Preise gleich bei Warenhäusern und Uhrmachern, hei gröberen Menqen Staffelrabatt, schlagen vor: 60 0 %, 250 5 %, 500 10 %, 1000 15 % 2500 20 %, 5000 Grossistenrabatt. Begrüben Stabilisierung der Preise. Vorstand und Viererausschub“ Hierzu ist zu sagen, dab durch den Vorschlag einer der artigen Staffelung unsererseits ein grobes Entgegenkommen liegl. Wir sind der Ansicht, dab eine Mengenstaffel sich in viel engeren Grenzen bewegen mub und dab sie allerhöchstens 15°.'o betragen sollte. 2. Preisfestsetzung für Uhren. In der lebten Zeit sind die Uhrenfabriken in grobem Umfange dazu über gegangen, Ladenpreise für ihre Erzeugnisse festzusetzen. Nach § 4 des Frankfurter Vertrages kann diese Preisfest- sebung nur mit Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher erfolgen. In den Sibungen wurde festgestellt, dab bei einer groben Zahl von Uhren diese Zustimmung des Wirtschaftsausschusses nicht ein geholt worden ist und die betreffenden Ladenpreise allein von der herstellcnden Fabrik festgesebt wurden. Daraufhin wurde folgender Beschlub gefabt, der den Fabriken zur Kenntnis gebracht wurde: „In der heutigen Sibung des Vorstandes und des Vierer ausschusses wird folgendes festgestellt: 1. Nach § 4 des Frankfurter Vertrages haben sich die Uhrenfabriken verpflichtet, .Publikums - Verkaufspreise nur im Benehmen mit dem Wirtschaftsausschub festzuseben. 2. Tatsächlich haben in lebter Zeit die Uhrenfabriken Publikums - Verkaufsprei«e festgesebt. ohne dab hierüber vorher die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses eingeholt worden ist. 3. In diesem Vorgehen der Uhrenfabriken liegt eine Ver- lebung der nach § 4 des Frankfurter Vertrages übernommenen Verpflichtungen. Es wird erwartet, dab künftig derartige Ver tragswidrigkeiten unter allen Umstanden vermieden werden. 4. Zur Bereinigung des vertragswidrigen Zustandes, der durch die Festsebung nicht genehmigter Publikums-Verkaufs preise besteht, werden die Uhrenfabriken aufgefordert, un verzüglich dem Zentralverband mitzuteilen, für welche Uhren Publikums-Verkaufspreise festgesebt worden sind, ohne dab die Uhrenfabriken hierüber im Besib einer ausdrücklichen Zu stimmungserklärung des Wirtschaftsausschusses sind. Der Zentralverband wird die Berichte der Uhrenfabriken dem Wirtschaftsausschub zur weiteren Entschliebung darüber zu leiten, ob er jene Preise nachträglich genehmigen will oder nicht.“ 3. Herausgabe von Werbematerial für das Publikum, ln der Sibung wurden verschiedene von Fabriken und Grobhandlungen herausgegebene Kataloge bzw. Prospekte besprochen, die zur Versendung an das Publikum bestimmt sind. Es wurde mit Mehrheit beschlossen, solche Publikums- Kataloge und Prospekte nicht zu untersagen, aber zu be stimmen, dab die in solchen Katalogen und Prospekten an gegebenen Ladenpreise vorher dem Wirtschaftsausschub 7-ur Genehmigung vorzulegen sind. Auberdem müssen die in diesem Werbematcrial angegebenen Ladenpreise lückenlos geschübt werden. 4. Geschübte Ladenpreise und Kassaskonlo. Uber die Frage, ob der Uhrmacher bei geschübten Laden preisen dem Kunden bei Barzahlung einen Skonto bis zu 5 % vom Ladenpreis gewähren soll, entspann sidi in den Sibungen eine längere Debatte, die damit endete, dab Vorstand und Viererausschub beschlossen, der Gewährung von Skonti bis zu 5 % zuzustimmen. Der Uhrmacher darf also bei den Uhren, die einen geschübten Ladenpreis haben, i m N ot f a 11, wenn sonst ein Geschäft scheitern würde, bis zu 5 % Skonto bei Bar zahlung gewähren, ohne dab dies als eine Unterbietung des Ladenpreises angesehen wird. Eine öffentliche Ankündi gung desSkontos im Schaufenster darf nicht erfolgen. 5. Neuregelung bei der Verteilung der Anfangs preislagen. Vorstand und Viererausschub beschlossen ein stimmig, dem Vorschlag der Verkaufsberatung zuzustimmen, wonach künftig die billigsten Anfangspreislagen nur noch über die Verkaufsberatung gelieferl werden dürfen. Die billigsten Anfangspreislagen sollen also aus dem Verkehr gezogen werden. Praktisch würde sich dies wie folgt auswirken: ,,A) Der billigste Kampfwecker, Uhrmacherpreis B.DSÄW, geht wie bisher nur durch die Verkaufsberatung. Die Lieferung erfolgt nach einem Schlüssel durch alle Firmen, also auch durch die Aubenseiterfirmen, sobald die Konvention zustande gekommen ist. Keine Firma kann dann den billigsten Wecker mehr anbieten, er geht nur nodi durch die Verkaufsberatung. B) Die billige zweiteilige Taschenuhr, Uhrmacherpreis B.RbV* Ml, wird ebenfalls von allen Firmen aus dem freien Verkehr gezogen und nur nodi über die Verkaufsberatung geliefert. Die endgültige Entscheidung hierüber wird auf einer Ende November stattfindenden Sibung der Fachgruppe Taschenuhren fallen. C) In ähnlicher Weise wäre der Vertrieb einer billigsten Küchenuhr und einer billigsten Stiluhr zu organisieren. D) Je nach notwendigem Bedarf sebt die Verkaufs beratung andere Kampfpreislagen im Benehmen mit der Industrie ein.“ 6. E in he i t s k a t al o g. Vorstand und Viererausschub billigten einstimmig folgenden Vorschlag der Verkaufsberalunq: „In Besprechungen mit der Industrie wurde festgestellt, dab die Schwierigkeiten, die der Schaffung eines Einheits- kataloges der Industrie entgegenstehen, zur Zeit unüberwind lich sind. Die Verkaufsberatung macht daher einen Vorschlag, der für die Industrie tragbar sein würde. Allen Lieferfirmen, also Uhrenfabriken, Besteckfabriken, Schmucklieferanten, Grossisten usw. wird anheimgestellt, ihre Waren (jeweils ein bis drei Stück) auf einem genormten Blatt abzubilden und anzupreisen. Diese Blätter stehen den einzelnen Geschäften auf Anfordern zur Verfügung. Die Ver kaufsberatung liefert den Geschäften, die einen Katalog ver schicken wollen, eine passende Sammelmappe mit Einheftvor richtung zur Verfügung. Die Fachgeschäfte können dann in die eigenen Sammelmappen mit eigenem Firmenaufdruck die Blätter der Waren einfügen, die sie am Lager feilhalten. Auf diese Weise nimmt der Einzelhändler selbst die Ver teilung der einzelnen Muster vor und fordert nur die not wendigen Blätter von den Lieferanten an.“ Es werden weiterhin auf Grund des vorliegenden Materials die Uhren, für die ein geschübter Ladenureis vorgesehen ist, durchgesprochen, und die Geschäftsstelle beauftragt, nach Vor lage des vollständigen Materials von seiten der Fabriken ent sprechende Beschlüsse des Wirtschaftsausschusses herbeizu führen. (VIL966) (Sdiluft folgt.)
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