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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (16. Dezember 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einladung zur dreizehnten Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher 1933
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- ArtikelNicht hinter dem Ofen sitzen! 727
- ArtikelKann man bei Kurzpendel-Federzuguhren den Einfluß der in ihrer ... 728
- ArtikelWir stellen vor 729
- ArtikelKann man bei Kurzpendel-Federzuguhren den Einfluß der in ihrer ... 729
- ArtikelEinladung zur dreizehnten Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 731
- ArtikelSteuerfragen 732
- ArtikelVerschiedenes 733
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 735
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 736
- ArtikelGeschäftsnachrichten 738
- ArtikelBüchertisch 739
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 739
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 739
- ArtikelAnzeigen 740
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 51 DIE UHRMACHERKUNST 731 Einladung zur dreizehnten Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentral verbandes der Deutschen Uhrmacher 1933 Hierdurch laden wir alle Lehrmeister ein. ihre Lehr linge zur Beteiligung an unserer Lehrlingsarbeitenprüfung anzuhalten. Berechtigt zur Teilnahme sind alle Lehrlinge von deutschen Uhrmachern, die dem Zentralverband als Mitglied angeschlossen sind. Die Beteiligung ist frei willig und kostenlos. Laut Beschluß der Reichstagung 1930 in Münster i.W. dürfen die Schüler von Uhrmacher-Berufsschulen mit Schulwerkstätte sich an dieser Prüfung beteiligen, falls die Schulen sich hierzu bereit finden und der Lehrmeister nicht die Anfertigung in der eigenen Werkstatte vorzieht. Dem Lehrmeister soll hierbei die freie Wahl bleiben, ob die Arbeit in der Meisterwerkstätte oder in der Berufsschulwerkstätte an- Die Prüfung ist kein Ersah für die von der Gewerbe ordnung vorgeschriebene Gehilfenprüfung, sondern eine Einrichtung des Zentralverbandes der Deutschen Uhr macher. Sie soll den Jüngern unseres Faches ein Ansporn sein zu besonders guten Leistungen und gleichzeitig eine Anerkennung in sich schließen für die Aufopferung der Herren Lehrmeister. Es ist von dem einzelnen Lehrling diejenige Arbeit zu wählen, die für das betreffende Lehrjahr aus geschrieben ist; doch mufj der Lehrling in dem betref fenden Lehrjahr bereits mindestens Abb. 1 j sechs Monale tätig gewesen sein. Als Stichtag gilt der vorgeschriebene Ein- sendungstermin. Die Aufgabe aus zwei iT nebeneinanderliege den Lehrjahren ein zureichen , ist daher nicht gestattet. In Zweifelsfällen ist anzufragen. Auch 6— Abb. 3 Abb. 2 gefertigt werden soll. Auf keinen Fall darf eine Arbeit doppelt (Meister- und Schulwerkstatt) eingereicht werden. Die Arbeiten aus einer Berufsschule müssen in einer Sendung zusammen eingesandt werden. Hierbei ist dann in Vordruck 1 die Schule statt des Lehrmeisters zu nennen. Auch die Unterverbände müssen die getrennte Einsendung dieser Arbeiten beachten, da die Prüfung der ein gegangenen Arbeiten aus Meisterlehre und Fachschulen an zwei Tagen gesondert vorgenommen wird. Der Landesverband Bayern als Unteiverband des Zentral verbandes hat bereits im Jahre 1928 durchgeführt. da| die Einreichung der Arbeiten bis zum 20. März an die Ortsvereinigungen erfolgt. Dort wird eine Vorprüfung (ohne Zensur!) und Rangfestslellung vorgenommen und, soweit Arbeiten nicht als mangelhaft zu bezeichnen sind, bis zum 2. April an den Vorstand des Unlerverbandes weitergegeben. Hier wird dann eine Rangfestsefeung aller eingegangenen Arbeiten nach Lehrjahren vor genommen, und bis zum 16. April werden alle sich hierbei ergebenden guten bis vorzüglichen Arbeiten nach Leipzig weitergesandt. Diese Einrichtung kann nun in gleicher Weise von allen Unterverbänden angeordnet werden. Hierzu ist jedoch strenge Befolgung der zu beachtenden Vorschriften und genaue Einhaltung der Einreichungs termine erforderlich. Auf keinen Fall darf vor der Prüfung in Leipzig irgendeine Zensur erfolgen. die freiwillige Einreichung einer unserer Aufgaben aus früheren Jahren ist nicht gestattet. Bereits an anderer Stelle geprüfte Arbeiten dürfen nicht eingereicht werden. Gefordert werden von den Lehrlingen: Erstes Lehrjahr: Drehherz aus Messing, Stahl schraube in der üblichen Härte mit viereckigem Kopf ohne Einschnitt. Grö&e und Form nach der Ma&skizze der Abb. 1. Zweites Lehrjahr: Eine Radscheibe aus Messing anfertigen, die beiden Flachseiten in Mattschliff, die Schenkelung mit polierter Kantenbrechung versehen. Diese Radscheibe ist auf ein anzufertigendes Futter mit drei Schrauben aufzumontieren; das Loch für die Wellenstärke soll 1 >/2 mm sein - Die Radschenke! haben nach innen 3, nach au&en 2 mm. Die übrigen Ma&e nach Abb. 2. Die nicht genannten Mage sind in das Belieben des Lehrlings gestellt. Drittes Lehrjahr: Vier Majjzapfen anfertigen nach beistehender Abb. 3. Die Zapfenstärke für die vier Ma|- zapfen sind in 5 /ion"U" mit 9, 12, 15 und 18 zu nehmen. Auf dem runden Messingplättchen ist die betreffende Mafestärke einzuri|en oder die Nummer einzuschlagen. Die zwei ersten Zapfenslärken sind als Unruhzapfen (Trompetenzapfen) zu behandeln; die zwei stärkeren Zapfen sind Slirnzapfen.
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