Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (16. Dezember 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- ArtikelNicht hinter dem Ofen sitzen! 727
- ArtikelKann man bei Kurzpendel-Federzuguhren den Einfluß der in ihrer ... 728
- ArtikelWir stellen vor 729
- ArtikelKann man bei Kurzpendel-Federzuguhren den Einfluß der in ihrer ... 729
- ArtikelEinladung zur dreizehnten Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 731
- ArtikelSteuerfragen 732
- ArtikelVerschiedenes 733
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 735
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 736
- ArtikelGeschäftsnachrichten 738
- ArtikelBüchertisch 739
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 739
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 739
- ArtikelAnzeigen 740
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
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Nr. 51 DIE UHRMACHERKUNST 733 erspart werden können, und es würde die Verschieden- ariigkeit der Richtsätze vermieden werden. Leider wird uns milgeteilt, dab es auch für die nächstjährige Ein kommensteuerveranlagung nicht für tunlich gehalten wird, schon jetzt ein einheitliches Schema einzuführen. Man hält die wirtschaftlichen Verhältnisse für zu anormal und will lieber ruhigere Zeiten abwarten, bevor man zu Neuerungen in dieser Beziehung übergeht. Das wirtschaftliche Ergebnis für das Jahr 1932 wird bei den einzelnen vielleicht doch trotz einer gewissen Einheitlichkeit im Umsatzrückgang sehr verschieden sein können. Wenige Betriebe mag es geben, denen es ge lungen ist, ihren Umsatz auf der bisherigen Höhe zu halten. Die meisten werden neben dem Rückgang des Waren umsatzes auch einen ähnlichen Rückgang des Reparatur umsatzes zu verzeichnen haben; insgesamt mag der Um satz des Jahres 1932, verglichen mit dem des Jahres 1929, etwa 6O°/ 0 niedriger sein. Wenige Betriebe werden den Unkostenfaktor dem Umsabrückgang haben anpassen können; so mancher, angeregt durch die unter allerlei Hinweisen oft gehörte Phrase von der „Ankurbelung der Wirtschaft", hatte sich dem Glauben hingegeben, dab wir vor einem Konjunkturaufschwung stehen, und hatte des halb gezögert, einen durchgreifenden Abbau seiner Un kosten, wo es nur möglich gewesen sein mag, durch zuführen. Bisher sind die Erwartungen eines Konjunktur aufschwunges immer noch enttäuscht worden. Alle solche Gesichtspunkte spielen bei der Aufstellung der Richtsäbe für das Jahr 1932 eine besondere Rolle. Wir haben so unnormale Zeiten hinter uns, dab schon aus dieser Erwägung heraus an die Aufstellung von Normalsäben kaum gedacht werden kann. Unseres Er achtens kann es bei den Richtsäben sich heute nur darum handeln, im allgemeinen für die einzelnen Warengruppen Verschiedenes Eingabe des Reichsausschusses für das Zugabeverbol. Der Reichsausschub für das Zugabeverbol e. V., Berlin, hal an den Deutschen Industrie- und Handelstag, an die deutschen Industrie- und Handelskammern und an die deutschen Handwerks- und Ge werbekammern eine Eingabe gerichtet, in der er in Überein stimmung mit dem kürzlichen Beschlub des Einzelhandelsaus schusses des Deutschen Industrie- und Handelstages die Organi sationen auffordert, tür eine sofortige Streichung der Ausnahme des § 1 Abs. 2e der Notverordnung vom 9. Marz 1932 einzulreten. Es handelt sich hierbei um die Bestimmung, die die Zugabe in Form einer besonderen Weltbewerbshandlung weiterhin gestattet, wenn der die Zugabe Gewährende sich erbietet, an Stelle der Zugabe einen festen Betrag wahlweise bar auszuzahlen. Eine Streichung dieser Bestimmung würde die von verschiedenen Seiten behaupteten Schädigungen des Arbeitsmarktes nicht zur Folge haben. Bei der Zugabe handele es sich in der Regel um Bedarfsgüter, nach denen immer ein Bedürfnis bestehe und auch weiterhin bestehen werde. IV! 1/52) Auf Kosten der Steuerzahler! Weitere Subventionen? Wenn ein grober Betrieb heruntergewirtschaftet und faul ist, spekuliert er auf die Subventionsfreudigkeit der öffentlichen Hand — und sehr oft mit verblüffendem Erfolge. Der Konzern (Banken), der aus den Gläubigern der Firma Wagner & Moras besteht, unter nimmt jefet den Versuch, von der Stadt Zittau und dem Land Sachsen Subventionen zu erlangen. Der erste Versuch wurde abgewiesen - jebt versucht man es erneut. Eine in Zittau „von mabgebender Seite" ausgegebene Verlautbarung stellt fest, dab keine Bank und keine Stelle bereit ist, neue Risiken durch Inbetriebnahme der Fabriken einzugehen. Die Träger der Subventionswunsche nennen es deshalb „verständlich”, dab neues verantwortliches Kapital nur dann in diese Fabriken investiert werden könne, wenn der Staat die entsprechenden Kredite und Unterstübungen zur Verfügung stelle. Sie meinen also, der Staat könne seinen Bürgern jedes beliebige Risiko aufpacken, selbst wenn jeder andere wohlweislich die Finger davon labt. . Auch bei der Mansfelder wird jebt versucht, den faulen Betrieb abzutrennen, um ihn dem Staate aufzuhangen oder doch weiter vom Staate die Verluste tragen zu lassen. Man verselbständigt den subventionierten Betrieb, weil — dann der verbleibende Betrieb, der sich noch lohnt, frei wird von der den Leitern recht un- der Wirtschaftslage angepabfe Kalkulationssäbe fest zulegen und danach einen Bruttogewinn in^ Auge zu fassen. Der Reingewinn mub in den einzelnen Betrieben schon deswegen ganz auberordentlich verschieden sein ~ abgesehen von der Höhe des Umsabes und auch ab gesehen von dem Unkostenfaktor —, weil die auberordent lich unnormalen Verhältnisse in gewib nicht vereinzelten Fällen den Uhrmacher gezwungen haben werden, von der normalen Kalkulationsweise ganz erheblich abzuweichen. Der beste Schub gegen die Anwendung unzuverlässiger Richtsäbe bei der Schäbung des Gewinnes ist stets der, dab man seinen Gewinn selbst zuverlässig ermittelt und die Ordnungsmäbigkeit seiner Buchführung dem Finanz amt gegenüber darzutun vermag. Jedem, dem ein durch ordnungsmäbige Buchführung ermitteltes Gewinnergebnis zur Verfügung steht, kann nur dringend geraten werden, sich niemals Schäbung gefallen zu lassen. Sollte sie ihm gleichwohl widerfahren, so wird er gewib guttun, sich an den Zentralverband zu wenden, um von dort eine gutachtliche Äuberung zu bekommen. Hier wird es sich insbesondere darum handeln, etwa zu der Bewertung des Warenlagers Stellung zu nehmen. Wer es darauf an kommen läbt, infolge Unachtsamkeit für die Notwendig keit der Buchführung gleichwohl geschäht zu werden, der mub sich sagen, dab cs sein eigenes Verschulden ist, wenn ihn dann die mit einer Schäbung verbundene Härte trifft, denn es ist unmöglich, Schäbungsmerkmale so aufzustellen, dab sie für jeden einzelnen Fall passen. Schäbungen sind stets nur ein Notbehelf; auf diesen Not behelf ist aber die Finanzbehörde angewiesen, wenn die in der Einkommensteuererklärung gemachten Angaben sich auf nichts weiter stüben als eben auch auf Schäbung oder wenn die Angaben nachgewissermaben sich nicht mit dem tatsächlich erzielten Gewinn decken. Ul/7) bequemen Bestimmung über die Begrenzung der Gehälter. Schlub mit allen Subventionen! (VI 1/4Ö) Unerfreuliche Zustande bei Markenartikeln. Schleuderei aus Selbsterhaltungstrieb. In Berlin und Hamburg wird ein grober Slrabenhandel mit kosmetischen Markenartikeln getrieben. Die Strabenliändler richten sich nicht nach den vorgesdinebenen Preisen, sondern unterbieten ganz erheblich. Die Fabrikanten sehen ruhig zu — denn ihnen liegt zunächst am Umsab- Der Fachhandel wird aber ruiniert. Alle Hilferufe verhallen. Nun hat die Berliner Drogisten-Innung beschlossen, mit allen Marken artikeln zu schleudern, die im Slrabenhandel zu haben sind. Die Folge wird sein, dab diese Fabrikate in den Fachgeschälten ver schwinden werden, denn niemand hat ein Interesse am Verkauf von Waren, an denen nichts verdient wird. Der Beschlub tritt am 1. Januar in Kraft. Offenbar will man den Fabrikanten noch Zeit geben, sich zu besinnen. Zunächst bezieht sich der Beschlub auf die Erzeugnisse der Odolweike, der Firma Mousson, Beiers dorf, Leowerke. Das Beispiel zeigl, wie notwendig ein festes, geregeltes Zusammenarbeiten zwischen Industrie und Handel ist, wie es der Zentralverband durch den Franklurter Vertrag erreicht hat. Eine Gruppe ist heute mehr als je auf die andere Gruppe angewiesen. (VI1/7Ö) Aus dem Inhalt früherer Nummern: Ist Ihr Geschäft rentabel? . . Nr. 45 Seife 651 Die neuen Uhrenzölle .... 46 „ 665 Aussichten des Weihnachtsge schäftes 1932 47 „ 673 Rabattverkäufe „ 48 „ 690 Sfeuergutscheine 48 „ 690 Was ist mit den Uhrenpreisen los 49 „ 701 und 50 „ 713
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