Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (23. Dezember 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wir stellen vor
- Untertitel
- Ernst Meyer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- ArtikelDas Warenhaus von heute als Konkurrenz des Uhrmachers 741
- ArtikelKann man bei Kurzpendel-Federzuguhren den Einfluß der in ihrer ... 743
- ArtikelSteuerfragen 744
- ArtikelWir stellen vor 745
- ArtikelVerschiedenes 745
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 747
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 748
- ArtikelGeschäftsnachrichten 748
- ArtikelBüchertisch 749
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 749
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 749
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- BandBand 57.1932 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 52 DIE UHRMACHERKUNST Dienstleistung ohne Barlohn und Erbschaftsteuer Wer nach Vollendung des 15. Lebensjahres im Haus halt oder Betriebe des Erblassers ohne Barlohn Dienste geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart hat, kann beantragen, daß ein der Arbeit und der Dienst zeit angemessener Betrag von seinem Erbanfall ab gezogen wird. Bei Berechnung oder Schäßung des abzugsberechtigten Betrags bleibt Wohnung, freie Kost und Kleidung unberücksichtigt, wohl aber kann ein ge währtes Taschengeld beim Abzug in Ansaß gebracht werden. Bei einem Erwerb vom Vater darf das Kind an seinem Erbteil vom Vater nicht mehr abziehen, als dem Vater durch die unentgeltliche Tätigkeit erspart worden ist; ebenso darf das Kind andererseits an seinem Erwerb von der Mutter nicht mehr, als der Mutter erspart worden ist, abziehen. Auch die Ehefrau als Erbin ist, wenn sie im Geschäft ihres Mannes ohne Barlohn Dienste geleistet hat, abzugs berechtigt. Sie kann beantragen, daß ein der Arbeit und der Dienstzeit angemessener Betrag von dem Erbanfall abgezogen wird. Nach dem zur Zeit in Geltung be findlichen Erbschaftsteuergeseß kann dies für die Ehe frau nur Bedeutung haben, wenn die Ehe kinderlos war. Die Steuerbehörde muß mit der Möglichkeit rechnen, dafj von ihr eingeholte Auskünfte auch unrichtig sein können Die Namen von Auskunftspersonen braucht das Finanzamt nicht bekannizugeben. Die Steuerbehörde muß aber bei der Verwendung solcher Aussagen mit besonderer Vorsicht die von der einen und der anderen Seite vor liegenden Angaben abwägen. Der Gedanke des Rechts- schußes für den Steuerpflichtigen darf auch in solchen Fällen nicht ganz zurücktreten hinter dem Schuße der Auskunftspersonen gegen persönliche Nachteile und den Belangen des Reichs mit seinem Interesse an der Er langung zweckdienlicher Auskünfte. Insbesondere muß auch in Erwägung gezogen werden, ob nicht die Aus kunftspersonen selbst sich geirrt haben oder gar einen steuerlichen oder sonstigen Grund für eine unrichtige Angabe haben konnten. Die Verwendung von für den Steuerpflichtigen namen losen und ungreifbaren Auskünften zur Verwerfung der Buchführung ist daher nur angängig, wenn die Abweichung der Angaben der Zeugen von denen des Steuerpflichtigen so offensichtlich und einwandfrei und von so wuchtiger Beweiskraft ist, daß dagegen die Angaben des Pflichtigen nicht in Betracht kommen. (Aus dem Urteil vom 2. Juni 1932, VI A 604/32.) mimmiHimiiiiiiiiiiiiiimimimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiHiiiHmiiiiimiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiii V erschiedenes Der Außenhandel der Schweiz mit Uhren im November 1932. Der abgelaufene Monat November brachte eine abermalige Be lebung des Uhrenaußenhandels. Es wurden im November wesent lich mehr Uhren ein- und ausgeführt als im Oktober. Die Zahlen vom Vorjahr konnten aber nicht erreicht werden. Im November 1932 wurden im ganzen 21Ö24 Stück Uhren usw. und 266 dz Uhren waren im Gesamtwerte von 312554 Fr. eingeführt gegen 16997 Stück und 248 dz = 256097 Fr. im Oktober 1932 und 44194 Stück und 361 dz = 517368 Fr. im November 1931. Exportiert wurden dagegen 1160916 Stück und 145 dz = 10299311 Fr. gegen 1092754 Stück und 114 dz = 8678411 Fr. im Oktober 1932 und 1492034 Stück und 171 dz = 15959390 Fr. im November des Vorjahres. Hieraus errechnet sich für November ein Ausfuhrüberschuß von 9976757 Fr. gegen 8642314 Fr. im Oktober 1932 und 15442002 Fr. im November 1931. An der Einfuhr von Uhren nach der Stückzahl waren Deutschland mit 20985 Stück, Frankreich mit 630 Stück, |apan mit 168 Stück und Großbritannien mit 11 Stück beteiligt. Die Aus fuhr richtete sich unter anderem nach: Großbritannien mit 451075 Stück, den Vereinigten Staaten mit 68428 Stück, nach Frankreich Wir stellen vor Ernst Meger wurde um 14. Oktober 1879 in Magde burg geboren. Nach dem Besuch des Ggmnasiums und einer \w(ijährigen t 'hr macherlehre bereitete er sich xwei Jahre auf der Staatlichen Maschinenbauschule. xttm Turmuhren fa'h vor. Ernst Meger nnter'.og sich 19(14 der Meisterprüfung und übernahm 1905 das väterliche Geschäft, das von seinem Großvater im Jahre 1835 gegründet wurde. Seit 1905 wurde die Turmuhrwerkstatt weiter ausgebaut und im Jahre 1927 das Ladengeschäft aufgegeben, so daß sich Kollege Meger heute hauptsächlich dem Tunnnhrenbau widnut. 1904 und 1925 bekam er auf Magdeburger Handwerksausstellungen für Turmuhren goldene Medaillen. Von 1912 bis 1911 war Kollege Meger Schriftführer der Magdeburger Innung. 1914 wählte man ihn \um Ober meister. Seit 1924 ist Ernst Meger Vorsitzender des Uhr- marlwrrcrbantles der Provinz Sachsen und bereits seit 1914 Mitglied der Handwerkskammer Magdeburg. Er nahm 1919 an der Gründung des Einheitsrerbandes in Eisenach regen Anteil. Für Verdienste um das llandirerk verlieh ihm 1929 die Handwerkskammer Magdeburg die silberne Medaille Der Zentralverband der Deutschen Uhrmacher ehrte ihn durch Verleihung der Großmann- Plakette. (115) iMmMMmimiiiiiiimiiiuimillimiiiiHmimimmmmuimimmmiHmimiaiiilmimmiiiMmiliiili Strafverfahren und Schäßung Sind dieBesfeuerungsgrundlagen für Steuernachforde rungen durch Schäßung ermittelt, so hat der Reichsfinanz hof lediglich zu entscheiden, ob die Schäßung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt war. Ob damit der zur strafrechtlichen Verurteilung erforderliche Nachweis der Steuerverkürzung gebracht ist, hat nicht der Reichsfinanz hof, sondern ausschließlich das Strafgericht zu entscheiden. (Beschluß vom 16. Juni 1932, III F. 1 32.) In dem diesen Beschluß betreffenden Fall war Schäßung der Waren vorräte erfolgt. Die Richtigkeit einer abgegebenen Steuererklärung muß bekanntlich auf Verlangen des Finanz amtes nachgewiesen werden. mit 99953 Stück, Italien mit 53426 Stück, Spanien mit 53151 Stück, die Tschecho-Slowakei mit 49474 Stück, Holland mit 44466 Stück, Kanada mit 41897 Stück, China mit 29261 Stück, Britisch-Indien mit 30734 Stück, Belgien mit 24634 Stück, Deutschland mit 24533 Stück und Australien mit 24171 Stück. iiiiiiiiiiiiuiiiiiiiiiiiiiiiiinniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Aus dem Inhalt früherer Nummern: Isf Ihr Geschäft rentabel? . . Nr. 45 Seite 651 Rabattveikäufe 48 „ 690 Steuergutscheine 48 „ 690 Was ist mit den Uhrenpreisen los „ 49 „ 701 und 50 „ 713 Gewinnrichisäße für Uhrmacher ohne Buchführung .... Nr. 51 „ 732
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