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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (23. Dezember 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- ArtikelDas Warenhaus von heute als Konkurrenz des Uhrmachers 741
- ArtikelKann man bei Kurzpendel-Federzuguhren den Einfluß der in ihrer ... 743
- ArtikelSteuerfragen 744
- ArtikelWir stellen vor 745
- ArtikelVerschiedenes 745
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 747
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 748
- ArtikelGeschäftsnachrichten 748
- ArtikelBüchertisch 749
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 749
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 749
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 52 DIE UHRMACHERKUNST 747 stehen, nicht noch weiter ausgedehnt wird, und in dem Augen blick für ihre Abschaffung einzutreten, in dem die ergriffenen Maßnahmen keinen Sinn mehr haben.” Ober das Handelsabkommen mit Deutschland bemerkte der Präsident: „Obgleich es nicht so ausgefallen ist, dag es uns viel Befriedigung gibt, so ergibt sich doch für unseren Uhrenhandel eine gewisse Besserung, die, so hoffen wir, eine lebendigere Wiederaufnahme der Beziehungen zu diesem Lande erlauben wird." (V11/93) Neuheiten und Kataloge werden an dieser Stelle besprochen. Firmen, denen daran gelegen ist, dag ihre neuesten Erzeugnisse schnell bekannt werden, senden Unterlagen, am besten Muster und Bild' material, umgehend an die Schriftleitung. sondern als Double bezeichnet, bliebe sie liegen. Die Ware im Schaufenster wird am Tage genau beobachtet, und hier werden nur die zu hohen Preisen ausgezeichneten Stücke herausgesucht. Nach der Arbeit waschen sich die Einbrecher sehr sorgfältig die Hände. Solange diese Einbrecherkolonne nicht gefaxt ist, sind alle Uhrengeschäfte in Gefahr! Es ist notwendig, insbesondere die hinteren Eingänge, Türen, Fenster usw. nochmals sorgfältig zu sichern. Irgendwelche Beobachtungen verdächtiger Baldowerer bitten wir der Polizei sofort mitzuteilen, damit es im Zusammen arbeiten mit der Polizei gelingt, die gefährliche Kolonne mög lichst bald unschädlich zu machen. Gegenwärtig sind in Köln Einbrecher festgenommen worden, die in München einen Einbruch verübt haben. Ob es sich hier um ein Mitglied der oben bezeichneten Kolonne handelt, konnte noch nicht festgestellt werden. (VI 1/116) Das Ziel der Schweizer Handelspolitik. Der Präsident der Schweizer Uhrenkammer hielt am 14. Dezember 1932 in Neuen burg auf der Delegiertenversammlung einen Vortrag über die allgemeine Lage der Uhrenindustrie. Wir entnehmen daraus nach der „Federation Horlogere” vom 14. Dezember folgende uns interessierende Stellen. Nach einem Bericht über die Augenhandelszahlen ver schiedener Länder, und besonders der Schweiz, geht es weiter: „So kann man sich immer mehr überzeugen, dag die Ausfuhr einer der solidesten Pfeiler unserer Volkswirtschaft ist. Es ist von eindringlicher Wichtigkeit, über ihre Grundlagen zu wachen. Sie ist eine Lebensfrage, und sie darf auf keinen Fall vielleicht ebenso beachtenswerten, aber erst in zweiter Linie kommenden Interessen geopfert werden. Der für den Binnen markt arbeitenden Industrie kann vielleicht eine kleine Hilfe daraus entstehen, aber es ist kein Heilmittel für die Gesamtheit. Daher kann das höchste Ziel der Schweizer Handels politik nicht zweifelhaft sein: Es besteht darin, die Ausfuhr zu erhalten und zu erhöhen. Es ist die Pflicht der Exporlindustrie, darüber zu wachen, dag die Liste der rund 40 Erzeugnisse, für die Kontingente be- IIIIIIMIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIMinilMIIIIIIIUIIIMIIIIIIIMIIIIIIIIllllllllllllllllltllllllMMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIINIIIIIIIIIIIIIIIIIIIllllllllllllHlllllllllllllllllllllllllllllUHNHIIIIMIIIIUIIIIIIUIIUlimillllllllllMinil Zentralverbands - Nachrichten Weiterveräugerungsbescheinigungen für Edelmetalle im Jahre 1933. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom vorigen Jahre (siehe UHRMACHERKUNST 1932, Nr. 1, S. 15) geben wir unseren Mitgliedern bekannt, dag durch einen Erlag des Reichsministers der Finanzen — S 4140 — 29111 — für das Jahr 1933 die Weiterveräugerungsbesdieinigungen ihre Gültigkeit behalten. Im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und zur Entlastung der Finanzämter wird die Gültigkeit der mit Wirkung vom 1. Februar 1932 oder einem späteren Zeitpunkt ab ausgestellten Weiter- veräugerungsbescheinigungen für Edelmetalle (§ 2 Nr. 6 UStG.) allgemein bis zum 31. Dezember 1933 verlängert. Ausgeschlossen von der Verlängerung sind jedoch diejenigen Bescheinigungen, die inzwischen vom Finanzamt etwa wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers oder aus einem sonstigen Grunde zurückgenommen werden mugten. Hat das Finanzamt im Einzelfalle Bedenken gegen die Verlängerung, so ist die Bescheinigung mit Ablauf des Jahres 1932 einzuziehen (vgl. § 96 AO.) und auf Antrag zu prüfen, ob eine neue Bescheinigung für das Kalenderjahr 1933 ausgestellt werden kann. (VII,'966) Kollektiv-Lebensversicherung. Die Prämien für die Kollek tiv-Lebensversicherung sind fällig geworden. Wir bitten, den Betrag sofort auf unser Postscheckkonto Leipzig 13953 zu über weisen. Alle Prämien, die am 1. Januar 1933 noch nichl bei uns eingegangen sind, werden in den ersten Tagen des Januar durch Nachnahme eingezogen werden. (VII/991) Unrichtige Reklame für Bestecke mit „90er Auflage“. Im Interesse der Lauterkeit des Geschäftsverkehrs und des Vertrauens des Publikums zum Handel mit versilberten Bestechen liegt es, jedwede Abwandlung der Bezeichnung „90er Auflage” zu ver hindern, wenn dadurch statt Klarheit noch mehr Verwirrung hervor gerufen wird. Das trifft vor allem auf eine Ankündigung zu „90°/ 0 schwer versilbert”. Im Wege eines Gesuches um Erlag einer einstweiligen Ver fügung nahmen wir deshalb den Besteckhändler B. in X auf Die Firma Leopold Dahmen, Uhrfurnituren- und Goldwaren- Groghandlung, Köln, hat unter dem Leitwort „Praktische Winke” einen neuen Katalog herausgegeben. Der Katalog enthält alle in der Werkstatt benötigten Werkzeuge und Furnituren; er wird auf Wunsch jedem Kollegen zugesandt. (VI 1/65) Weihnachts- und Neujahrserinnerungsgabe. Die Allgemeine Elektricitäts-Gesellschaft, Berlin, schickt ihren Freunden als Weihnachts- und Neujahrsgabe ein kleines, eiegonies, ledernes Taschenbüchlein. Es enthält einen Kalender für 1933, im Vorsag wertvolle Anweisungen und Tabellen, die Vertretungen der AEG, Posttarif usw. Beigegeben ist ein kleines, handliches Abreig- Notizbüchelchen und ein kleiner Drehbleistift. Das Taschenbuch wird den Benugern sicher viel Freude machen wegen seiner praktischen, eleganten Ausstattung. (VI 1/95) Unterlassung jener Bezeichnung für Bestecke in Anspruch, bei denen auf zwölf Eggabeln und zwölf Eglöffeln, zusammen auf 24 Teilen, 90 g Silber niedergeschlagen ist. In der Begründung des Verfügungsgesuches konnten wir mit Vorteil auf ein Inserat der Firma Wempe, Hamburg, in dem „Hamburger Fremdenblatl” vom 29. November 1932 unter der Schlagzeile „Was bedeutet 90er Auflage?” hinweisen. In diesem Inserat wird eine knappe, aber durchaus ausreichende Aufklärung mit den Worten gegeben: „Auf zwölf Eggabeln und zwölf Eglöffeln, zusammen 24 Teilen, sind 90 g Silber.” In der mündlichen Verhandlung über das Verfügungsgesuch vor dem Amtsgericht X unterwarf sich der Antragsgegner dem geltend gemachten Anträge und übernahm die Kosten des Rechts streites. Das Gericht hatte also keine Gelegenheit, in einem Urteil zu der Streitfrage (die wohl überhaupt gar keine sein dürfte) Stellung zu nehmen. Es ist aber anzunehmen, dag das Gericht den Antragsgegner darüber nicht im unklaren gelassen hat, dag es ihn verurteilen würde, wenn er es nicht vorzieht, sich freiwillig dem Antrage zu unterwerfen. (ViI/990) Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) W. König MiiimtiiiiimiimmiiiimimmiimimimiiiimiiiiMiiiiiiHiiimimimimmimmmimimimiimiiiii Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht ob es nicht möglich ist, die Käufer unserer Artikel von den Warenhäusern und Bazaren abzulenken und wieder mehr an die Fach geschäfte zu gewöhnen? Von den verschiedensten Mitteln ist das Fachzeichen nichl das schlechteste. Bestellen Sie das schöne Glasschild (Gröge 33X18 cm) zum Preise von 7,50 Mt heute noch bei der Geschäftsstelle des Zentral- verbandes der Deutschen Uhrmacher in Halle (Saale), Königstrage 64. IHIIHHIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIMI1IIIII1IU1IIUIIIIIIIIHMI1IIIII1HHHMIII
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