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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 28 (11. Juli 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ist die Nitrierhärtung für das Uhrmachergewerbe anwendbar?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Rechtsabteilung
- Autor
- Heßler
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- ArtikelAus Uhrmacher Daseckes Briefen am seinen Sohn 557
- ArtikelDie Entwicklung der zeitgemäßen Uhr 558
- ArtikelGleichgewicht der Unruh, oder: Wer hat recht? 559
- ArtikelIst die Nitrierhärtung für das Uhrmachergewerbe anwendbar? 560
- ArtikelDie Rechtsabteilung 561
- ArtikelSprechsaal 562
- ArtikelVerschiedenes 564
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 568
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 569
- ArtikelGeschäftsnachrichten 571
- ArtikelBüchertisch 573
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 574
- ArtikelEdelmetallmarkt 574
- ArtikelEine neue Preisfrage -
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 28 DIE UHRMACHERKUNST 501 standhält. Wenn überhaupt gehärtet wird (vielfach glaubt man, daß der verarbeitete Sfahl die genügende Härte bereits besißt), so geschieht es selten unter Luftabschluß in einem Kästchen, wobei das Verziehen noch am besten vermieden wird, sondern von einem Bindedraht über offener Flamme oder auf einer Holzkohle und Fallen lassen in Wasser oder Ol. Es gehört sehr viel Auf merksamkeit und Geschick dazu, den Gegenstand gleich mäßig zu richtiger Glut zu bringen, ohne dünne Stellen, Zapfen, Spißen oder Kanten zu verbrennen, und ihn so geschickt senkrecht und schnell in die Kühlflüssigkeit zu bringen, daß er nicht verzogen oder gerissen ist. Härte risse wird man bei unserer kleinen Arbeit nur mit scharfer Lupe erkennen. Selbst ein sehr geschickter Arbeiter wird aufatmen, wenn ihm die Härtung einer fein gemachten Welle gelungen ist; sie kann eine stundenlange Arbeit zwecklos machen. Bei Tageslicht wird der Gegenstand sehr oft verbrannt, was man ihm zunächst nicht anzusehen braucht. Dann kommt das Anlassen, um ihm die prak tische Härte zu geben. Um wieviel würde das Nitrierverfahren die Arbeit vereinfachen und selbst für einen ungeübten Arbeiter sicher machen, um wieviel näher würden wir einer wirklich rationellen Arbeit kommen, wenn wir dieses Verfahren ausüben wollten. Allerdings kenne ich nur die Ergebnisse und weiß nicht, wie es gemacht wird. Ich weiß auch nidit, ob es ein Patent der Firma Krupp ist und ob sie den Gebrauch nur gegen Lizenz gestatten würde, aber ich glaube und hoffe, daß es in irgendeiner Methode frei ist. Die Firma Krupp wird auch einem einfachen Uhrmacher darüber keine Nachrictit geben. Würde aber eine unserer Uhr macherschulen in dieser nicht unbedeutsamen Frage die Führung übernehmen, das Verfahren für unsere kleinen Uhrenteile prüfen, Abnußungs- und Bruchversuche vor nehmen, so daß jeder Einwand aller Vorsichtigen Klärung gefunden hätte, so brächte sie unser Fach auf einem für uns schwierigen Gebiete vorwärts und aus dem unsicheren Arbeiten heraus. Eine solche Schule hat eine ganz andere Befugnis, sich nach dem Verfahren zu erkundigen, als ein Einzelner, vorausgeseßt, daß sie es nicht schon kennt. Auch ihr selbst, bei ihren vielen Härtungen, könnte doch nur ge dient sein, ein veraltetes Verfahren gegen das günstigere umzutauschen. Gerade wer es weiß, wie die Stahlhärtung bei aller Wichtigkeit gewissermaßen als Nebenarbeit in unserer Uhrmacherei behandelt wird (wie das Oien), müßte es als eine Wohltat empfinden, wenn die Nitrierhärtung mit ihren Vorzügen für unser Gewerbe nußbar zu machen wäre und wenn sie auch für unsere Anforderungen hielte, was sie nach den Erfolgen bei den größeren Maschinenteilen und Werkzeugen verspricht. Ist das Verfahren aber den Schulen bereits bekannt, so werden sie wohl auch schon Versuche gemacht haben, und wir rufen nach den Ergebnissen, um sie zu verwerten oder mindestens unser Wissen zu bereichern, wenn sie nicht verwertbar sind. Aber gewöhnlich ging die große Mechanik der Uhr macherei als Lehrmeisterin voran; nach ihren Geseßen wird heute in modernen Fabriken die Uhr erzeugt, und die Empirik, auf die bis zu einer gewissen Zeit die Uhr macherei gestüßt war, mußte der Wissenschaft weichen. Bei einem solchen Vorteil, wie ihn die Nitrierhärtung für die Technik bedeutet, sollte kein Versuch unter lassen werden, ihn uns zu sichern, selbst auf die Ge fahr erstmaliger Mißerfolge hin, die aber kaum wahr scheinlich sind. Die Fabrikation wird für ihre Werkzeuge heute schon diese Härtung benußen; von ihnen bis zum Uhrenteil ist kein großer Schrilt, in Verbindung mit nicht rostendem Stahl würde er aber einer nach oben sein. Auch in der Reparatur sind verrostete Teile ein sehr unangenehmer, zwecklos verteuernder Fehler und Ursache dauernder Minderwertigkeit, wenn sie nicht vollständig erseßt werden. Doch auf diesem Gebiete werden wir schon hören, ohne daß wir es fordern, denn hier liegt ein technischer und wirtschaftlicher Vorteil. (I 241) e. I nimm im im im Die Rechtsabteilung Jpfirbeilet vom Verbandssyndikus Rechtsanwalt Dr. Hehler Uhrmacher und Unfallversicherung U 1. Nach Artikel 42 des dritten Geseßes über Ände rungen in der Unfallversicherung vom 20. Dezember 1928 ist gegen die Aufnahme eines Betriebes in das Betriebs verzeichnis der Berufsgenossenschaft nicht mehr die Be schwerde an das Oberversicherungsamt einzulegen, sondern bei der Schiedsstelle beim Verbände der Deutschen Berufsgenossenschaften E.V. in Berlin W 9, Köthener Straße 27. 2. Der Gewerbeunfallversicherung unterliegen „Fa briken“. Als „Fabrik“ im Sinne der Gewerbeunfall versicherung gilt unter anderem ein Betrieb, der „nicht bloß vorübergehend von elementarer Kraft bewegte Trieb werke verwendet". Fiir die Entscheidung der Frage, ob hiernach das Vorhandensein eines Motors den Betrieb, dem er dient, versicherungspflichtig macht, hat das Reichs versicherungsamt folgende Richtlinien aufgestellt und ihre Anwendung empfohlen: I. Die Vorausseßungen des § 838 Nr. 3 der Reichs versicherungsordnung hegen nicht vor, wenn die Nenn leistung des Motors 78 Watt nicht ubersteigt. 1) Vgl den Aufsaß „Uhrmacher und Unfallversiche rung" in Nr. 48 der UHRMACHERKUNST des vorigen Jahrgangs. II. Die Vorausseßungen des § 838 Nr. 3 der Reichs versicherungsordnung sind ferner nicht als vorliegend an zusehen bei Geräten oder Maschinen mit Einzelantrieb, bei denen die Nennleistung des Motors 76 bis höchstens 800 Watt beträgt und bei denen eine besondere Unfall gefahr nicht gegeben ist. iii iii ■iMMiimmiiimmiiimiiiimmiimMiiHimmmiiiiimiMiMiiiiimiiiMmiiiiimmimiiiiiiiimim Wie führen Sie Buch ? Genügt Ihre Buchhaltung den Anforderungen, die im Zeichen des verschärften Wettbewerbes, der ungünstigen Wirtschaftslage und der drückenden Steuern an sie gestellt werden? Die Antwort hierauf gibt Ihnen Ihr Umsaß. Ihn zu steigern, heißt rationell Buch führen, auf einfache Weise zuverlässige Unterlagen für gewinnbringende Geschäftsführung sammeln, l esen Sie die,,AnleitungzurEinheitsbudiführung für Uhrmacher“, von Tümena (Preis 4,50 ‘.RH, 111 Seiten, mit 58 Abb.). Wenn ein Buch sidi bezahlt macht, dann ist es dieses! Zentralverband der Deutschen Uhrmacher Halle (Saale), Königstraße 84
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