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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 28 (11. Juli 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäftsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- ArtikelAus Uhrmacher Daseckes Briefen am seinen Sohn 557
- ArtikelDie Entwicklung der zeitgemäßen Uhr 558
- ArtikelGleichgewicht der Unruh, oder: Wer hat recht? 559
- ArtikelIst die Nitrierhärtung für das Uhrmachergewerbe anwendbar? 560
- ArtikelDie Rechtsabteilung 561
- ArtikelSprechsaal 562
- ArtikelVerschiedenes 564
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 568
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 569
- ArtikelGeschäftsnachrichten 571
- ArtikelBüchertisch 573
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 574
- ArtikelEdelmetallmarkt 574
- ArtikelEine neue Preisfrage -
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMAChERKUNST 573 Neuhaldensleben. Die Handwerkskammer Magdeburg hat dem Kollegen Ludwig Schäbing für langjährige Selbständigkeit eine Ehrenurkunde verliehen. (VI 3 61) Rofjlau (Anh.). Herr Kollege Gustav Bölke feierte am 15. Juli das 45 jährige Bestehen seines Geschäfts. (VI 3,73) Ruhla. Betriebsdirektor Emil Dürer bei Gebrüder Thiel G.m.b.H. 70 Jahre alt. Am 27. Juli 1860 wurde in Blankenburg in Thüringen Emil Dürer als Sohn eines Gutsinspektors geboren. Nach Besuch der höheren Knabenschule in Bad Liebenstein er lernte er 1873 bis 1876 das Schlosserhandwerk in Koburg. Seine weitere Ausbildung als Maschinenschlosser und Mechaniker fand er in Gieren, Zürich, Nürnberg und Wien. Im Jahre 1881 trat Herr Dürer als Werkzeugschlosser in die Dienste der Firma Gebrüder Thiel, Ruhla in Thüringen. An der Entstehung der Ruhlaer Taschenuhrenindustrie und mittelbar an der Erzeugung billiger Taschenuhren in anderen Teilen Deutschlands ist Herr Dürer in ganz hervorragendem Majje beteiligt. Er war es, der Ende der 1880er Jahre für die Firma Gebrüder Thiel die erste Ruhlaer Uhr konstruierte und die Werkzeuge für deren Her stellung mit eigenen Händen erzeugte. — Mit der Entwickelung der Taschenuhrenfabrikation in Ruhla ist Emil Dürers Stellung in der Firma Thiel gewachsen. Fast alle Modelle, die die Firma auf den Markt brachte, sind von Herrn Dürer konstruiert. Ihm untersteht heute die gesamte Taschenuhrenfabrikation der Firma Thiel. TroJsdem Herr Dürer nunmehr die Schwelle des biblischen Alters erreicht hat, leistet er seine umfangreiche, anstrengende Arbeit in voller körperlicher und geistiger Frische. Mögen ihm noch viele Jahre rüstigen Schaffens in körperlicher und geistiger Frisdie besdiieden sein. (VI 3/70) Stuttgart. Als die schwäbischen Uhrmachermeisler vor zwei Jahren in Schwäbisch Hall tagten, vergab ich zu sagen, da| in dieser schönen Stadt die Uhrmacherfamilie di Centa schon seit über 100 Jahre weilt. Das heijjt, hat geweilt. Denn der jebt noch lebende Träger dieses Namens lebt und wirkt als Uhrmacher schon seit 25 Jahren in Stuttgart; er kann also in diesen Tagen sein 25jähriges Geschäftsjubiläum begehen. Das Geschlecht der di Centa stammt aus Italien und mag wohl 300 Jahre alt sein. Der Gro&vater machte Uhren, der Vater auch, und es war selbst verständlich, dab der Sohn das gleiche tat. Nachdem er sich zuerst in der Karlsstrabe niedergelassen hatte, zog er in die Eberhardstrafje 2, wo ihm mehr Raum zur Entfaltung zur Ver fügung steht. In den Läden prangt nun die Zahl 25. H. B. (VI 3/40) Breslau. Verstorben ist der Kollege Martin Fischer, Neue Schweidniber Strafe 13. (VI 3/63) Hagen bei Bremen. Am 5. Juni ist der Kollege Theodor Reielts an den Folgen eines Kraftradunfalles gestorben. (VI 3,80) Leipzig. Der Ehrenobermeister der Zwangsinnung, Herr Kollege Robert Freygang, ist am 6. Juli verstorben. (VI 3/72) Konkurse und Geschäftsaufsichten Frankfurt a. M. Uber das Vermögen des Kaufmanns Georg Briese, alleinigen Inhabers der Firma Th. Briese vormals J. Eck hardt (Uhrenhandlung), Geschäftslokal Goethestrabe 34, Wohnung Beethovenstrabe 58, ist am 30. Juni das Konkursverfahren er öffnet worden. Der Rechtsanwalt Wreschner, Bockenheimer An lage 50, ist zum Konkursverwalter ernannt worden. (VI 4 74) Leipzig. Das am 26. Mai 1930 eröffnete Vergleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Frau Lucie verwitwete Herzberg, geborene Dietrich, Löhrstrabe 2, alleinigen Inhaberin einer Uhrengrobhandlung unter der handels- gerichtlich eingetragenen Firma „Herzberg & Dietrich” in Leipzig, Reichsstrabe 33-35, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichs- termin vom 27. Juni 1930 angenommenen Vergleichs durch Be- schlub vom gleichen Tage aufgehoben worden. (VI 4/75) Scheinfeld. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Uhrmachers August Haas wurde nach Abhaltung des Schlub- termins am 27. Juni aufgehoben. (VI 4/76) iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiimiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Büchertisch Warneyer, Kommentar zum Bürgerlichen Gesebbuch für das Deutsdie Reich. Zweite, in Verbindung mit Oberlandesgerichts rat Dr. Buchwald bearbeitete Auflage. 1929. Zwei Bände. Verlag von J. C. W. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen. Preis: 140 'Jl)l, in Halbfranz gebunden. An die Geschäftsführer und Syndizi unserer Verbände treten täglich Fragen aus dem bürgerlichen Recht heran, die sie weder auf Grund blober Textausgaben noch kurzer Anmerkungen oder Verweisungen zu den einzelnen Paragraphen des Bürgerlichen Gesebbuches beantworten können. Ein „Kommentar zum Bürger lichen Gesebbuch" ist für sie unentbehrlich. Diesem Bedürfnis entsprechen jedoch nicht die umfangreichen Erläuterungswerke, wie der Staudinger’sche, Planck’sche oder Kommentar der Reichsgerichtsräte. Sie brauchen vielmehr einen Kommentar, der „die Mitte zwischen den groben Erläuterungsbüchern einer seits und den kommentierten Handausgaben andererseits” hält. Diese Bedingungen erfüllt in geradezu vollendeter Weise der „Warneyer’sche Kommentar”, der vor kurzem in zweiter Auflage erschienen ist. Die äubere Ausstattung ist dem im gleichen Verlage er schienenen klassischen Kommentar zur Zivilprozebordnung von Stein-Jonas angepabt. In allen Fragen des bürgerlichen Rechtes ist der Kommentar ein zuverlässiger Ratgeber, ins besondere verdient die Vollständigkeit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und die Reichhaltigkeit der Literaturangaben gröbte Anerkennung. Die „vielen neuen, insbesondere durch die wirtschaftliche Lage hervorgerufenen Probleme” werden nicht nur im Zusammenhang mit dem Aufwertungsrecht erörtert, sondern überall, wo die aubergewöhnlichen Verhältnisse des Krieges und der Nachkriegszeit von Einflub gewesen sind. Die Fülle des gebotenen Stoffes zeigt am besten die aus zugsweise Wiedergabe einer Erläuterung. § 536. Der Vermieter hat die vermietete Sache dem Mieter in einem zu dem vertragsmäbigen Gebrauche geeigneten Zu stande zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustande zu erhalten. E I S 504; II S 481; III ij 520. M II 372. P II 130. I. Die Überlassung der Mietsache. — II. Der zum vertragsmäßigen Gebrauch geeignete Zustand. — III Erhaltung der Mietsache im vertragsmäßigen Zustande. — IV. Pechte des Mieters im Ealle der Nichterfüllung. — V. Mietnotrecht. — VI. Beweis. I 1 ). Die Überlassung der Mietsache. Die Verpflichtung zur Überlassung der Mietsache wird durch die Verschaffung der tat sächlichen Gebrauchsmöglichkeit erfüllt 2 ) (vgl. § 854 und oben § 535 IV bei N. 148). Zu überlassen ist auch das nach der örtlichen Verkehrssitte als mitvermietet zu erachtende Zubehör, z. B. Schlüssel, Winterfenster 3 ). Mitvermietet und zum Mitgebrauch zu überlassen sind ferner bei der Vermietung von Teilen oder einzelnen Räumlichkeiten eines Grundstücks die Zugänge, Treppen, Hausfluren, der Personenaufzug 4 ) sowie die zum gemeinsamen Gebrauche der Mieter bestimmten Räume und Anlagen, wie Wasch küche, Trockenboden, Aborte 5 ). Die Miete von Geschäftsräumen in grobstädtischen Geschäftshäusern umfabt beim Mangel sonstiger Vertragsbestimmungen regelmäbig auch die Aubenwand des Hauses, soweit diese den gemieteten Räumen entspricht und sich zu Reklamezwecken eignet 6 ). Der Vermieter eines Ladens hat dem Mieter im Zweifel den angrenzenden Pfeiler in dem selben Umfange zu Reklamezwecken zu überlassen, wie ihn der Vormieter benubte 7 ). Ist dem Mieter einer Wohnung die Aus übung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gestattet, so darf er am Eingänge des Hauses ein in bescheidenen Grenzen sich haltendes Schild mit seinem Namen oder mit einer auf seinen 1) Lit.: Schulze, Das Hausrecht des Vermieters, D)Z 14, 749; ders., Der stille Portier, das. 749; Mittelstein, Zeitlragen aus dem Mieirecht, D)Z ln, 1067, Sdiuftan, Zur Überlassung von Nachbarladen an die Konkurrenz des Mieters, DWohnA 28, 447 — Zur f rage, ob der Mieter zur Anbringung einer Dachantenne berechtigt ist: Peltason Pecht '44 , 259, Woller D|Z 45, 1/8; Loenmg EiseribE 43, t; loset, das. 21; ders. Bll unkr 47, S. 7, 17, 167, GewPschuß 27, 47; Silberschmidi BayrZ 2(1, 8, Zorn, BIFunkr 27, 5; Geutebrück, das. 82, Traumann DWohnA 27, 3/9. 2) Siaudinger II, 2, 412, 1. 3) Siaudinger II, 2, 412, 3 b, Planck II, 805, 5, Dernburg II, 2 , 202, Nien- dorft 100. 4) RG 5». 162, RG 26. I. 04 |W 141, KG Rsp 12. S. 62, 70, 18, 10, 22. 244, Hamburg HGZ B. 07 Nr. 85, Staudinger II, 2, 415 f, Mittelslein 186, Niendorf 99. 5) Mittelstem in N 3. Niendortt 98 f. 6) RG so, 281, KG Rsp 2, 32, 3, 26. KG |W 05. 367, Staudinger II, 2. 415 f.. Planck II, 806, 5, Enneccerus 1, 2, 394', Mittelstem, Miete 187, Niendortt 235, Wollt BlfRA 18, 317. - A. M. LG Straßburg ElsZ 2V, 33/, Eckstein BlfRA 18, 127. 7) KG Rsp 20, 100, Niendortt 235. I
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