Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (18. Juli 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- Artikel"Herzlich willkommen!" 575
- ArtikelZehn Jahre Einheitsverband 576
- ArtikelDie alte astronomische Uhr im Dom zu Münster 578
- ArtikelVorsicht beim Nachkontrollieren von Lehrlingsprüfungsarbeiten! 589
- ArtikelAbbildungen alter Hausuhren der Zeit um 1500 590
- ArtikelNeue Synchronuhren der AEG 592
- ArtikelDas Hausuhrengeschäft 592
- ArtikelSteuerfragen 593
- ArtikelVerschiedenes 595
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 599
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 602
- ArtikelGeschäftsnachrichten 605
- ArtikelEdelmetallmarkt 606
- ArtikelAnzeigen 39
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 42
- ArtikelAnzeigen 42
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 29 DIE UHRMACHERKUNST 595 des Vermögens, nicht des Einkommens erfolgt, auber betracht. Die privatrechtlichen Beziehungen der einzelnen Ehegatten zu den verschiedenen Teilen der wirtschaftlichen Einheit im Sinne des Reichsbewertungsgesefees treten zurück. Das für den Geschäftsbetrieb des Mannes seitens der Ehefrau zur Verfügung gestellte Darlehn bzw. die Darlehnsforderung wird daher bei der Feststellung des Betriebsvermögens des Betriebsinhabers nicht, wie dies bei schuldrechtliehen Verpflichtungen Dritten gegenüber zu geschehen hat, als Geschäftsschuld in Abzug ge bracht. Wie ist nun aber die steuerliche Behandlung des Darlehns der Ehefrau an eine offene Handelsgesell schaft, woran der Mann als Gesellschafter beteiligt ist? Obwohl diese Gesellschaft steuerrechtlich selbständig ist, wird nach den Vorschriften des Reichsbewertungsgesefees das Eigentum der Gesellschaft und das Eigentum der Gesellschafter nicht geschieden. Ebenso wie daher Dar lehen der Gesellschafter dem Betriebsvermögen der Ge sellschatt hinzuzurechnen sind, können auch die von Ehe frauen der einzelnen Gesellschafter gegebene Darlehn nicht abgezogen werden. Solche Darlehn werden bei der Ermittelung des Einheitswertes des gewerblichen Be triebes der Gesellschaft so behandelt, als seien sie Dar lehn des als Gesellschafter beteiligten Ehemanns. Die Darlehnszinsen sind bei der Gesellschaft als Unkosten abzugsfähig und erscheinen als Einkommen aus Kapitalvermögen des Mannes bei der ehelichen Ver waltungsgemeinschaft, als das der Ehefrau dagegen im Falle der Gütertrennung. (11 243) ft 4. Tätigkeit der Ehefrau im Geschäft des Mannes Bei der Gewerbesteuer können Vergütungen, die an die Ehefrau für ihre Mithilfe im Geschäft des Mannes gezahlt werden, als Werbungskosten in Abzug gebracht werden. Näher ist auf diese Frage in Nummer 7 der UHRMACHERKUNST eingegangen. Zur Begründung eines solchen Arbeitsverhältnisses wurde meist von den Ge werbesteuerbehörden der Nachweis verlangt, dab eine Steuerkarte fiir die Ehefrau ausgestellt und der Steuer abzug vom Arbeitslohn erfolgt war. Neuerdings hat der Reichsfinanzhof (Urteil vom /.Mai 1930, VI A 67/30) für das Gebiet der Einkommensteuer die Auffassung ver treten, dab die Frau durch ihre Mithilfe das gewerbliche Einkommen des Mannes mitverdiene. Grundsäblich sei ein Arbeitsverhältnis trofe besonderer Abmachungen nicht anzuerkennen; Arbeitslohn der Ehefrau könne nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden, woraus von selbst sich die Folgerung ergibt, dab Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Ehefrau nicht vorzunehmen ist. Durch diese Entscheidung ist eine wichtige Zweifelsfrage zur Erledigung gebracht. Das Urteil hat aber nur Bedeutung für die Einkommensteuer als Personalsteuer; es gilt nicht für die Gewerbesteuer als Objektsteuer, wo nach wie vor unter entsprechenden Voraussetzungen der Abzug für die in Frage stehende Vergütung zugelassen ist. (II 243) iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii V erschiedenes Ende der Gmünder Tagungen. Fine Stimme über die Wichtigkeit gründlicher tech nisclier Ausbildung. Erst die Faditagung, dann die Uhrmachertagung! Und nun hat als dritte und lebte das Forschungsinstitut der höheren Fachschule einen dreitägigen Schmelzkursus abgehalten, der bei den Teil nehmern groben Beifall fand. Bergrat Dr. Moser, Direktor der Staatlichen Münze in Stuttgart, hatte die Leitung; er ist ein wissenschaftlich geschulter Praktiker, also gerade der richtige Mann in einem solchen Fall. Er besibt langjährige eingehende Erfahrungen auf dem Gebiete der Edelmetallverarbeitung. Sieben hiesige Firmen waren bei dem Lehrgang vertreten, auberdem die Firmen Bruckmann (Ueilbronn), Kollmar & Jourdan (Pforzheim), Wellner Söhne (Aue), Gabler (Schorndorf), sowie audi eine Firma aus Le Locle; ein Beweis dafür, dab man auch auberhalbGmiinds dem Forschungsinsfitut grobe Bedeutung beimibt. Durch Vortrage, durch theoretische Vorführungen von Apparaten, durdi Probeschmelzungen im Laboratorium in einer gut eingeriditeten Gmünder Schmelze, ferner durdi Walzproben und besonders durdi die ansdiliebenden Aussprachen wurden die Kenntnisse der Teilnehmer aufgefrischt und wesentlidi er weitert. Professor Klein wies auf den Vorteil hin, den die Gmünder haben, indem sie durch die verschiedenen Kurse und durch lederzeitige Besprechungen immer wieder hinzulernen und sich über etwaige Störungen im eigenen Betrieb unterrichten können. Wir würden uns täuschen, wenn wir glauben wollten, dab wir den tedinisdien Teil in unseren Betrieben vollkommen beherrschen. Die heutige sdilechte Wirtschaftslage zwingt manchen zu Umstellungen. Nur wer die tedinischen Verhältnisse eingehend kennt, kann solche Aufgaben erfolgreidi lösen. K. (VI 1 81) Die Staatliche Höhere Fachschule für Edelmetallindustrie Gmünd wird im laufenden Sommersemesfer von 179 Schülern, darunter 27 Schülerinnen und 31 Gästen, besucht. Aus Württemberg stammen 138, aus den übrigen deutschen Bundesstaaten 34 Schüler, aus dem Ausland 7 Schüler. Im einzelnen ist die Heimat der Studierenden: Preuben 16, Sachsen 7, Bayerns, Baden, Thüringen, Hessen, Mecklenburg, Bremen, Hamburg je 1 Schüler. Aus Dänemark, Deutsch-Österreich und der Schweiz je 2, aus Danzig 1 Schüler. — Das Winterhalbjahr beginnt am 19. September. (VI 1 105) Die Teilnehmer an der Reichstagung werden Gelegenheit haben, den Kulturfilm „Longines” im Lichtspielhaus Sdiauburg laufen zu sehen. Einlabkarten, von der Firma Paul Bauermeister G. m. b. H. (Berlin) gestiftet, werden kostenlos abgegeben. Der Zeitpunkt der Vorführung wird so gelegt, dab er wichtige Ver handlungen nicht unterbricht und die Kollegen dem Film in Ruhe folgen können. (VI 1 107) „Elu“ Arbeitsgemeinschaft für elektrische Uhren. Der nächste Kursus über elektrische Uhren findet in Zusammenarbeit mit dem Ostthüringer Uhrmacherverband, Sib Altenburg, vom 31. August bis 2. September statt, und zwar m Gera. Kollegen, die nicht dem Ostthüringer Uhrmacherverband angehören, können audi in beschrankter Zahl auf Wunsdi an dem Kursus teilnetimen. Für sie beträgt die Gebühr 20 'Jl)l. Die Hälfte ist bereits bei der Anmeldung zu entriditen. Meldungen von Mitgliedern des Ost thüringer Uhrmacherverbandes können ebenfalls nodi enfgegen- genommen werden. Zuschriften und Zahlungen sind an Herrn Kollegen Fnb Rolle, Sdiriftführer des genannten Verbandes in Altenburg, Markt 9, zu richten. Die in Mitteldeutschland wohnenden Kollegen seien auf diese günstige Ausbildungsmöghdikeit auf merksam gemadit. Der Unterriditsplan umfabt alles Notwendige, um sidi in das Gebiet einzuarbeiten. Lehrmittel, Modelle usw. stehen in grober Zahl zur Verfügung. Die Geschäftsstelle der „Elu" ist Leipzig, Talstrabe 2. (VI 1 111) Drahtloses Zeitzeichen. (Welle 1635 m.) In lebter Zeit ist darüber geklagt worden, dab der Sender Königs-Wusterhausen das Zeitzeichen setir unregelmäbig gibt, namentlich an Sonn- und Feiertagen. Insbesondere fallt das Zeitzeichen aus, wenn Rundfunkdarbietungen nicht vor 1 Uhr beendet werden können. Wie das Reichspostzentralamt nunmehr bekanntgibt, wird im Be nehmen mit der Reichsrundfunkgesellschaft probeweise die gleich zeitige Aussendung von Rundfunk- und Zeitzeichendarbietungen erprobt. Die Reichsrundfunkgesellschaft wird künftig dann, wenn das Programm des Deutschlandsenders eine Unterbrechung zu gunsten des Zeitzeichens nicht gestattet, das Zeitzeichen den Rundfunkaussendungen überlagern. Sollte sidi diese Einrichtung bewähren, wird sie für immer eingeführf werden. (VI 1 108) Die Koinzidenzsignale der Seewarte Hamburg, die über den Sender Nauen gegeben werden, geben Veranlassung zu Anfragen aus unserem Leserkreise. Es wird unsere Leser inter essieren, zu welchem Zweck diese besonderen Zeitsignale in der Hauptsache gegeben werden. Die Deutsche Seewarte teilt uns dazu mit: Die Koinzidenzsignale sind hauptsächlich für geodätische Zwecke da. Wenn z. B. Längenbestimmungen zwischen zwei Orten gemacht werden sollen, werden die Uhren der beiden Stationen an ein und dasselbe Signal angeschlossen. Mit Hilfe der Methode der Koinzidenzen läbt sich der Anschlub an das Signal sehr genau herstellen. Der absolute Lehler des Zeit signals fällt dabei vollständig heraus. Für Längenvermessungen, die sich auf einen Anfangsmeridian beziehen, also bei denen nicht gleichzeitig auf zwei Stationen beobachtet wird, ist es notwendig, die endgültigen Verbesserungen der Signale auf I
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