Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (5. September 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- ArtikelDer Einfluß der Gehilfen auf die Lehrlinge 739
- ArtikelWas die Lehrlingsstatistik zu erzählen vermag 740
- ArtikelSüddeutsche Uhrmacher wandern nach Sowjetrußland aus" 743
- ArtikelDie Beziehungen deutscher Uhrmacher zur Schweiz (IV) 744
- ArtikelSteuerfragen 746
- ArtikelSprechsaal 747
- ArtikelVerschiedenes 749
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 751
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 751
- ArtikelGeschäftsnachrichten 754
- ArtikelBüchertisch 755
- ArtikelPatentschau 756
- ArtikelEdelmetallmarkt 757
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 758
- ArtikelAnzeigen 758
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
-
14
-
739
-
740
-
741
-
742
-
743
-
744
-
745
-
746
-
747
-
748
-
749
-
750
-
751
-
752
-
753
-
754
-
755
-
756
-
757
-
758
-
-
-
-
-
-
-
-
-
3
-
4
-
5
-
6
-
7
-
8
-
9
-
10
-
759
-
760
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 36 DIE UHRMACHERKUNST 731 auf, wenn sie das Zimmer betritt”, erklärte einer ihrer Arbeit geber. „Die einzige Uhr, die sidi ihrem Einfluß entzieht, ist eine Standuhr aus Großvaters Zeiten in der Diele, die auch dann weiter tickt, wenn sie ihr nahe kommt. Sie ubt die gleiche Wirkung auf die Uhren der Nachbarn aus, bei denen sie eben falls bedienstet ist." Ärzte erklärten, daß es sidi um diemische Vorgänge der Haut handele, durdi die ein Einfluß auf gewisse Metalle und Steine ausgeiibt werden kann. — Die Verantwortung für diesen Beridit, den verschiedene große Tageszeitungen wieder geben, müssen wir allerdings dem ungenannten enghsdien Reporter überlassen — ... es war in London sehr heiß, vielleicht hat dieser Umstand zum Zustandekommen des Beridites beigetragen? Unterschlagung. Vor dem Amtsgeridd Wolfach wurde vor einer zatilreidien Zuhörerschaft am 14. August in mehrstündiger Verhandlung eine umfangreiche Unlersdilagungssadie verhandelt, in die der Expedient der bekannten Firma Jos. Burger Söhne G. m. b. H. in Sdionach, Hubert Burger, als Haupturheber ver wickelt war. Der Beschuldigte tiatte als Expedient seit 35 Jahren einen Vertrauensposten inne, den er dadurch miß brauchte, daß er von 1927 ab ziemlich regelmäßig an eine Anzahl Abnehmer aus Triberg und Schonach eine größere Menge Uhren- garmluren beipackte als auf den Packzetteln verzeichnet war. Von den Abnehmern erhielt er eine Entschädigung von 30 — 40°/ o des Wertes. Der Wert der veruntreuten Ware wird auf etwa 25000 ‘.RH geschaßt, er dürfte aber diese Summe erheblich über schreiten. f ür diese Unterschlagung erhielt der Expedient Hubert Burger eine Gefungmsslrafe von 10 Monaten, während die anderen Beteiligten wegen Beihilfe zur Unterschlagung verurteilt wurden. (VI 1 331) Einbrudisdiebstahl. Am 20. Juli wurde in der Uhrmacher fachschule Altona ein Einbruch verübt und eine Kassette mit Inhalt gestohlen. In der Kassette befanden sidi unter anderem: Ein goldenes Uhrgehäuse, fünf Lecoultre-Rohwerke (Brücken werke, unfertig, unvergoldet). ferner ein fertiges I.W.C.- Werk, Nr. 55231. Höhe 0 (Meisterstück eines Schülers). Be sondere Kennzeichen hierfür sind: Steinfassungen mit hocti- aufliegendem Rand aus ftkar. Gold. Vor Ankauf dieser Sachen wird gewarnt, erforderlichenfalls ist der Uhrmacherfachschule (Altona, Bürgerstraße 99) Nachricht zu geben. (VI 1 335) iiiiiiiiiiiiiiimiimmmiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiimmmiiimmmiiimiiimimimmmiimiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiimmiiiiiiiMmiiiiiimiiiiiiiiiiimmmmiMmiimiiiiiimiiiiiiiMiimiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiim Zentralverbands - Nachrichten Walter Neuendorff, Rostock, Klosterbachstraße 4, kommt für eine Belieferung mit Uhren nicht mehr in Betradit, da er den Großhandel mit Uhren eingestellt hat und ießt mit Radio apparaten usw. handelt. (VII 599) Lauffer zu einer Geldstrafe verurteilt! Durdi vorläufig vollstreckbares Urteil des Landgeridits Rottweil vom 31. Dezember 1929 — Q 561 29 — war es Lauffer verboten worden, in seiner Reklame zu behaupten, daß die von ihm vertriebenen Haus standuhren durdi Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 29. Juni 192Ö oder des Landgerichts Karlsruhe vom 25. Juni 1929 als konkurrenzlos billig anerkannt seien und daß gleichzeitig durch verschiedene gerichthdie Sadiverständige (berühmte Persönlich keiten aus der IJlirenbrandie) die Qualität der Gehäuse und Werke als erstklassig hervorgehoben worden sei. Gleidiwohl ersduen spater in der „Hessisdien Beamtenrundsdiau” eine redaktionelle Notiz, in der die Lauffer verbotenen Ankündigungen enthalten waren. Durdi Beschluß des Landgerichts Rottweil vom 25. Juli 1930 ist deshalb gegen Lauffer eine Geldstrafe von 100 'Jl)( festgeseßt worden. Gegen diesen Besdiluß hat Lauffer Be schwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat diese Besdiwerde mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die gegen ihn verhängte Geldstrafe auf 50 Ä)i herabgeseßt worden ist. (VII 600) Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) W. König. iiiimiuiimiiimiimiimiimiNmiiimmiimimmmiiiiimiuiiuuiiimiimiiumimiiiiiiiiiiimmiiimmiiiimiMiiiiimmiiiNNiiiMi>imiiiiiiiiiimmiiiiiimiiiiiiiiimmiimiMiimmmiiimiimiiiiiiiiiimiim Innungs- und Vereinsnachrichten Uhrmacherverband der Provinz Sachsen E. V. Folgende Beschlüsse wurden auf der Unterverbandstagung in Magdeburg gefaßt: Punkt 2. Die silberne Verbandsnadel wurde nadistehenden Kollegen zugesprochen: Fornell (Weißenfels), Venßke (Halber stadt), Schüler (Stendal), Leppin (Stendal), Schildmacher (Magde burg), Eischer (Magdeburg), Schmieder (Magdeburg), Gräfe (Wittenberg), Schmidt (Helbra). Punkt 6b. Es wird beschlossen: Die Innungen sollen möglichst mit ihrer Gehilfenschaft einen Tarif abschließen, weil dadurch nur eine Regelung der Arbeitszeit über acht Stunden erfolgen kann. Auf keinen Fall darf ein Meister seine Gehilfen über acht Stunden beschäftigen, wenn nicht eine tarifliche Rege lung für den Bezirk vorhegt. Auch wenn der Gehilfe sich frei willig einer Arbeit in der Werkstatt unterzieht über die acht stündige Arbeitszeit hinaus, so wird der Meister wegen Verstoßes gegen das Arbeitszeitgeseß bestraft; es können hohe Geld- und Gefängnisstrafen festgeseßt werden. Punkt 7. Die Reparaturpreisliste, die vom Rheinisch-Westfälischen Verband herausgegeben wird, wird für den Bezirk des Uhrmacherverbandes für die Provinz Sadisen eingeführt. Sie kann von uns in Sammelbestellungen, Stück 0,45 ‘Ji)l, oder einzeln, Stück 0,50 ÄH, bezogen werden. Punkt 8a. Es wird beschlossen: Jede Innung richtet nadi dem Muster der Magdeburger Innung Zwischenprüfungen ein. Als Aufgabe kommen die vom Zentralverband alljährlich im Dezember gestellten Aufgaben zu der allgemeinen Lehrlingsprüfung des Zentralverbandes in Betracht. Die Arbeiten werden Ende Februar von einer Prüfungskommission des Unterverbandes vorge prüft. Die mit über sieben Punkten versehenen Prüfungsarbeiten werden an die Prüfungs-Kom mission der Freunde des Lehrlingswesens bzw. des Zentralverbandes weitergeleitet und können tiier von neuem prämiiert werden. Diese ganze Einriditung tiat den Vorteil, daß der Lehrmeister Manuskripte lur diesen Teil erbitten wir spätestens zum Montag leder Wodie, andernfalls ist die Aufnahme in der leweiligen Nummer fraglich. dem Lehrling mehl zu zwei, sondern nur zu einer Arbeit die Zeit gewähren muß und daß gleichzeitig der Lehrling von zwei Stellen für gute Arbeit prämiiert weiden kann. Punkt 10. Es wurde abgelehnt, in unserem Berufe Inventur oder Saisonausverkäufe zu veranstalten. Auch soll eine Orts- übhchkeit bei der Handelskammer hierfür nicht beantragt werden, so daß dieselben weiter als verboten gelten. Punkt 11 betrifft Versicherungen. Nachricht darüber er halten die Innungen unmittelbar. Punkt 12. Der Kassenbericht wird vom Kollegen Fornell und Schmidt (Helbra), die die Kasse geprüft haben, erstattet. Entlastung der Geschäftsführung wird beantragt und genehmigt. Punkt 13. Die in Münster beschlossene einmalige Umlage für einen verlorenen Prozeß gegen Lauffer von 5 Äi je Innung an die Karlsruher Innung wird in der Weise erledigt, daß der Unterverband für die Innungen eine Entschädigung von 50 ‘JiH an die vorgenannte Innung absendet. Für die Geschäftsführung des 5 Teilnehmer an der Unterverbandstagung im Herrenkrug zu Magdeburg
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht