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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (24. Oktober 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- ArtikelWie weit kann man "Kundendienst" treiben? 879
- ArtikelIst die flache oder die Bréguet-Spirale bei kleinen ... 880
- ArtikelDie 60-Reichsmark-Uhr 883
- ArtikelAus der Tätigkeit der Steuerausschüsse 884
- Artikel"Schumag" 885
- ArtikelSprechsaal 886
- ArtikelVerschiedenes 887
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 891
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 891
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelGeschäftsnachrichten 893
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 893
- ArtikelEdelmetallmarkt 893
- ArtikelAnzeigen 894
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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888 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 43 Uberhandnehmen der Schwarzarbeit gewandt haben (vgl. unsere berichte in Nr. 35 und Nr. 41 der UHRMACHERKUNSl), ist es nunmehr auch der Hessischen Handwerkskammer Darmstadt ge lungen, nachstehenden Erlaß des Hessischen Ministers für Arbeit und Wirtschaft vom 1ö. September, betreffend bekampfung der Schwarzarbeit, an die hessischen Kreisämter zu erreichen: „Troß des Runderlasses des Landesarbeits- und Wirtschafts amtes vom ß. November 1921 zu Nr. L. A. u. W. 16378 lassen die Klagen über die zunehmende Schwarzarbeit nicht nadi. Mit Recht wehrt sich das geordnete, den steuerlichen Verpflichtungen genügende Gewerbe, insbesondere das Handwerk, gegen die schwere Schädigung, die ihm durch den mit ungleichen und oft geseßwidrigen Mitteln geführten Wettbewerb der Schwarzarbeit fortdauernd bereitet wird. Diesem Mißstand muß mit allen zu Gebote stellenden Mitteln entgegengetreten und alle bekannt werdenden Fälle von Schwarzarbeit sorgfältig darauf geprüft werden, ob nidit Merkmale anzeigepfhditiger gewerbsmäßiger Nebenarbeit vorliegen. Sofern begründeter Verdacht der Ver legung der Anzeigepflidit besteht, ist die strafrechtliche Ver folgung einzuleiten sowie dafür Sorge zu tragen, daß die Unternehmer solcher Nebengewerbe ihren steuerlichen Ver pflichtungen nachkommen. Es mag sein, daß das behördliche Vorgehen bis ]eßt deshalb zu keinem erheblichen Erfolg gefütirt hat, weil die beteiligten örtlichen Polizei- und Steuerbehörden vielfach auf die Schwarzarbeiterbetriebe nidit aufmerksam werden. Es ist datier erforderhdi, daß sich Maßnahmen nicht nur auf die Verfolgung der den Behörden bekanntgewordenen Fälle der Verleßung der Anzeigepflicht beschränken, sondern sich auf die Ausfindigmachung der Schwarzarbeiterbetriebe über haupt erstrecken. Hierzu empfiehlt sich, insbesondere für die Ortspolizeibehörde, eine fortgeseßte enge Fühlungnahme und ein planmäßiges Zusammenarbeiten mit den beteiligten örtlichen Gewerbekreisen, denen die Schwarzarbeitsbetriebe am ehesten bekannt sind und die zweifelsohne in der Lage und bereit sind, den Behörden das Material in die Hand zu geben, auf dessen Grundlage ein Einschreiten möglich ist. Soweit aber der Anzeigepflicht (§ 14 GO.) von Personen, die sidi in einem Arbeitsverhältnis befinden, genügt wird, sollten diese von den Bürgermeistereien auf die wirtschaftlichen Nach teile der Schwarzarbeit für die Allgemeinheit hingewiesen werden, geht dodi durch diese Sdiwarz- oder Nebenarbeit aucli in ganz erheblichem Umfange Arbeits- und Verdienstgelegenheit für zahlreiche Arbeitslose verloren. Ich empfehle, die Bürger meistereien hierauf hinzuweisen und sie zu beauftragen, keines falls Gewerbescheine mit dem Zusaß »für den Betrieb nadi Feierabend« oder »als Nebenarbeit« auszustellen, um jeden An schein zu vermeiden, als ob behördhdierseits gegen diese Art Arbeit nichts eingewendet werde. In Vertretung: Dr. Karcher.” Es bleibt nur zu hoffen, daß nunmehr auch die Lander, die bislang keine Schritte gegen die Nebenarbeit unternahmen, diesem Beispiel folgen. )e größer die Arbeitslosigkeit, um so größer leider auch die Beeinträditigung des selbständigen Handwerks durch Übernahme von Schwarzarbeit, die noch me im gesamten Handwerk so drückend empfunden werden mußte, wie gerade im Zeitpunkt der gegenwärtigen Wirtschaftskrisis. RH. (VI 1 634) Zur Durchführung der neuen Vorschriften in der Kranken versicherung. In einem Rundschreiben vom 24. September wendet sich der Reichsarbeitsminister an die Regierungen der Länder wegen verschiedener Einzelheiten der neuen Vorschriften in der Krankenversicherung. Die Krankenkassen werden erneut auf die Beachtung der neuen Bestimmungen hingewiesen. Uber die Gebühr für den Krankenschein und das Verordnungsblatt wird ausgeführt, daß sie die rechtliche Natur eines Sonderbeitrages hat. Das Geseß halt diese Auflagen für notwendig, um die Kasse vor Eigennuß zu schiißen und die Kosten in der Krankenversicherung auf das natürliche Maß zurückzuführen. Die Kasse kann den Sonderbeitrag nidit im voraus erlassen. Sie wird aber bei der Einhebung ein bewegliches Verfahren anwenden, die Gebühr im Falle edder augenbhcklidier Not stunden und bei Uneinbringlich keiten niedersdilagen. Ein soldies Verfahren mildert Harten, die sich im Einzelfalle ergeben können, ohne daß dadurdi der Zweck des Geseßes gefährdet wird. Die verschiedentlidi von den Kassenärzten abgegebene Erklärung, daß sie bei der Behandlung von Versidierten von der Vorlage eines Krankensdieines grund- säßlich absehen würden, wird als ein Verstoß gegen die Ver- tragspfhditen erklärt. Nach den neuen Vorsdiritten kann das Kranken- und Hausgeld wegen des Familienstandes durdi Zu- sdiläge ergänzt werden. Krankengeld und Zuschlag bilden das saßungsmäßige Krankengeld. Bei der Bemessung des Hausgeldes ist von dem Krankengeld ohne den Eamilienzusctilag auszugehen; anderenfalls würde der Familienstand doppelt berücksichtigt werden. Der Bezug des Hausgeldes kann nidit früher beginnen als der des Krankengeldes. Audi das Hausgeld beginnt erst mit dem vierten Tage der Arbeitsunfähigkeit. Nadi den dem Reichsarbeitsminister zugegangenen Beriditen haben viele Kassen sdion im August dieses Jahres den Beitrag erheblidi herabgeseßt. Es entspridit der Absidit des Geseßes, wegen des neuen Beitrages in der Arbeitslosenversidierung den Krankenkassenbeitrag so bald wie möglich zu mindern; der 27. Oktober 1930 bildet nur das Ende der Frist. Die Landes regierungen werden gebeten, die Oberversictierungsämter an zuweisen, das Genehmigungsverfahren besdileunigt durdizuführen. (VI 1/633) Zur Frage des Mitgliederbestandes einer Innungskranken kasse. Durdi die Notverordnung vom 26. Juli 1930 tiat § 279 der Reichsversicherungsordnung eine neue Ziffer 1 erhalten, nadi der Innungskrankenkassen gesdilossen werden, wenn ihr Mitglieder bestand nicht nur vorübergehend weniger als 150 beträgt. Diese Bestimmung war zum Teil dahin ausgelegt worden, daß hiernadi sämtliche Innungskrankenkassen, die am 28. Juli 1930 — dem Tage des Inkrafttretens der Notverordnung — weniger als 150 Mit glieder hatten, von selbst gesdilossen seien und eine Vereinigung soldier Kassen nidit mehr in Frage käme. Dieser Auffassung kann nicht beigepflichtet werden, da die Vorsdirift eine längere Prüfung des Mitgliederbestandes der betreffenden Kasse voraus- seßt und die Feststellung an einem Stiditage aussdiheßt. Auf eine entsprechende Anfrage des Reidisverbandes des deutschen Handwerks tiat das Reictisarbeitsministerium hierzu nunmehr folgenden Besdieid gegeben : „Für die Beurteilung der Frage, ob der Mitgliederbestand einer Innungskrankenkasse »nidit nur vorübergehend weniger als 150 beträgt«, kann nicht der Mitgliederbestand an einem Stichtage allein maßgebend sein. Aus der Fassung der Vor sdirift des § 279 Nr. 1 Reichsversidierungsordnung ergibt sich, daß die Entwickelung des Mitgliederbestandes während eines gewissen Zeitraumes für die Entscheidung berücksiditigt werden muß. Solange eine Innungskrankenkasse nicht tatsächlidi ge schlossen ist, kann sie nadi § 276 Reichsversidierungsordnung mit einer anderen Kasse vereinigt werden.” Für das Handwerk ergibt sich hieraus die Folgerung, daß Innungskrankenkassen, die dauernd weniger als 150 Mitglieder haben, möglichst bald mit anderen Innungskrankenkassen ver einigt werden, damit ihre Erhaltung dem Berufsstand gesidiert wird. RH. (VI 1 632) Ausschußsißungen beim Kammertag und Reichsverband. Am Donnerstag, 23. Oktober, nadimittags 3 Uhr, tritt im Ver waltungsgebäude des Deutsdien Handwerks- und Gewerbe kammertages zu Hannover der Arbeitsausschuß des beim Deutsdien Handwerks- und Gewerbekammertag und Reichs verband des deutschen Handwerks bestehenden Rationalisierungs- ausschusses zu einer Sißung zusammen. Die Tagesordnung umfaßt nadistehende Punkte: 1. Beridit über die Gesdiäftslage. 2. Vorberidit über die Vereinheitlichung der berufsständisdien Presse. 3. Vorberidit über die Vereinheitlichung der berufs ständischen Versidierungsunternehmungen. 4. Ausbildung der Beamten für die beruflichen Körperschaften des Handwerks. Am Freitag, 24. Oktober, vormittags 10 Uhr, sdiheßt sidi eine Sißung der gemeinsamen Ausschüsse für Sozialpolitik und Wirtschaftspolitik an. Die Verhandlungen werden sidi mit einem Bericht und einer Aussprache über das Regierungsprogramm vom 30. September 1930 beschäftigen. Ferner stellen nadi- genannte Punkte zur Verhandlung: 1. Bericht des Arbeits ausschusses für soziale Fürsorge. 2. Preissenkungsmaßnahmen der Reidisbahn und Reidispost. 3. Versduedenes. Am Sonnabend, 25. Oktober, vormittags 10 Uhr, folgt nodi eine Sißung des Ausschusses für Berufsstandspohtik, die sich zunächst mit der Anerkennung versduedener Gewerbezweige als selbständiges Handwerk befassen wird, und zwar liegen Anträge auf Genehmigung der Beschlüsse des Unteraussdiusses vom 15. und 16. April und 25. September 1930 für folgende Ge werbe vor: Wasdiesdineiderei, Wäsdierei und Plätterei, Zahn techniker, Glas- und Gebäudereiniger, Firmen- und Reklame- sdnlderhersteller, Vulkaniseure, Holzsdiuhmadier und Holz- pantoffelmadier, Haussdilachter, Lackierer, Radiomechamker, Parkettleger, Treppenbauer, Offsetdruck und Kraftfahrzeug reparaturgewerbe. Audi mit der Ausgestaltung der Zuständigkeit des Unteraussdiusses für die Anerkennung von Gewerbezweigen als selbständiges Handwerk wird sich die Sißung besdiäftigen. Zur Verhandlung stellen weiter: Handwerksrolle und Handels register (Änderung des tlandelsgeseßbudies) sowie ein Bericht über die Junghandwerkerbewegung. RH. (VI 1 631) Ministerialrat Hoppe mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Reichskommissars für das Handwerk beauftragt. Der im Reichswirtschaftsministerium mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragte Staatssekretär Dr. Trendelenburg hat dem Deutsdien Handwerks- und Gewerbekammertag unter dem 7. Oktober 1930 Kenntnis davon gegeben, daß Ministerialdirektor Dr. Reichardt von der Führung der Gesdiäfte des Reichskommissars für das Handwerk und das Kleingewerbe vorläufig entbunden und Mini sterialrat Hoppe unter Befreiung von seinen bisherigen Dienst-
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