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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 50 (12. Dezember 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- ArtikelGeht's mit den elektrischen Uhren vorwärts? 1015
- ArtikelEinladung zur 11. Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes ... 1016
- ArtikelWarum fehlt im neuzeitlichen Wohn- und Werkraum die Uhr? 1018
- ArtikelDie Rechtsabteilung 1018
- ArtikelSteuerfragen 1019
- ArtikelZeitschriftenschau 1021
- ArtikelDas rechte Weihnachtsgeschenk für jedes Uhrmachergeschäft 1023
- ArtikelSprechsaal 1024
- ArtikelVerschiedenes 1025
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 1027
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 1029
- ArtikelGeschäftsnachrichten 1031
- ArtikelBüchertisch 1031
- ArtikelPatentschau 1032
- ArtikelEdelmetallmarkt 1032
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 50 DIE UHRMACHERKUNST 1025 tragenden die Übung eines amerikanischen Warenhauses empfohlen wurde; nämlich einen gekauften Gegenstand auf Wunsch des Kunden anstandslos gegen Rückgabe des Kaufpreises zurückzunehmen, also einen fest ab geschlossenen Kauf rückgängig zu machen. Man denke doch einmal an die Folgen, wenn solche Theorien eine Anhängerschaft fänden oder in großen Geschäfts- und Warenhäusern zur Gepflogenheit würden! Damit wäre ein untragbarer Druck auf mittlere und kleine Geschäfts leute ausgeübt, der sich bis zur Existenzgefährdung ver dichten könnte. Schon dieses eine Beispiel mag zeigen, wie weit es führen kann, wenn man nur den einen Leitsaß gelten 1 äfet: unter allen Umständen den Wunsch der Kundschaft zu erfüllen. Darf nicht auch der Geschäftsmann seinen Standpunkt behaupten? Dem Ansehen seines Standes könnte es nur zum V orteil gereichen. Treu und Glauben müssen im Handel auf Gegenseitigkeit beruhen, sie bilden die Grundlage )edes erfolgreichen Geschäftsvorganges. Bleiben wir bei dem angezogenen Beispiel: das Ruck gängigmachen eines bereits abgeschlossenen Kaufes. Es darf doch als Mindestmaß kaufmännischen Wissens vor ausgesetzt werden, daß jedem Verkäufer bekannt ist, von welchem Augenblick an ein Kauf rechtlich als ab geschlossen gilt. An diesem Grundsaß ist unter allen Umstanden festzuhalfen. Es wäre vielleicht richtiger, die hierfür bestellenden geseßhehen Bestimmungen der All gemeinheit bis zur Sei bvei stand lieh keil geläufig zu machen, als Abwegiges zu befürworten. Oder soll auch das Bürgerliche Geseßbucli eine Verbeugung vor „Seiner Majestät dem Kunden" machen? Vom Kaufmann kann als weitestes Entgegenkommen nur zugestanden werden: Umtausch oder Rücknahme gegen Ausstellung eines Gutscheines. Von dieser wohl bisher auch meist bestehenden Sitte darf auch in Zu kunft nicht abgewichen werden, troß allen Ausbaues des „Kundendienstes". Damtier eine Verständigung aller beteiligten Kreise herbeizufuhren, erscheint nach den angeführten Schilde rungen durchaus nicht überflüssig, um ungeschickten Be strebungen den Boden zu entziehen. Man unterschäße solche nicht in ihren Auswirkungen, sie könnten neben der allgemeinen Wirtschaftskrise nocti weiteren un absehbaren Hemmungen im Geschäftsleben Eingang ver schaffen und zu mancher Existenzgefahrdung fuhren. I.eßten Endes muß aber auch noch dem kleinen und mittleren Geschäftsmann zugestanden werden, sein Standes- tiewußtsein hochzuhalten, troß aller schweren Zeiten, und es muß sogar respektiert werden von „Seiner Majestät dem Kunden". (VW/I) Andreas Huber. nun iiiiiu in im mumm V erschiedenes Gebührensenkung bei der Reichspost. Nachdem sich auch einige Handelskammern tiir eine Gebührensenkung bei der Reichspost ausgesprochen hatten, hat nunmehr der Deutsche Industrie- und handelstag in seinem Postausschuß diese An gelegenheit behandelt und einstimmig folgenden Beschluß gefaßt: „Der Postausschuß des Deutschen Industrie- und Handels tages ist der Ansicht, daß es aus gleichen Erwägungen, aus denen die Reichsregierung von der Privatwirtschaft eine allgemeine Preissenkung verlangt, unabweisbare E-Mhcht der Reichspost verwaltung ist, mit einer sichtbaren und wirkungsvollen Senkung ihrer Tarife nicht mehr zurückzuhalten. Eine Verabsäumung dieser Pflidit gerade seitens dieses großen Wirtsdiaflsunlernehmens des Reiches müßte die Gesamtaktion der Reichsregierung aufs schwerste schädigen und die von der Privatwirtschaft gebrachten und nocti zu erwartenden Opfer ihrer Wirkung weitgehend be rauben. Die durch die Gehaltskürzungen eintretenden Ersparnisse sind dabei in vollem Umfange für die Gebührenermäßigung mit zur Verfügung zu stellen.” Der Hauptausschuß des Deutschen Industrie- und Handels tages trat diesem Beschluß einstimmig bei. (VI 1 915) Giroverkehr. Vom Reichsbankdirektorium wird uns mitgeteilt, daß am 1. Dezember 1950 geänderte Bestimmungen über den Giroverkehr mit der Reichsbank in Kraft treten, die bei den Reichsbankanstalten erhältlich sind. Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf das Unterschriften- und Vollmaditenwesen im Verkehr zwischen Reichsbank und Kunden. Jede Unterschrift wird fortan der Reichsbank auf einem besonderen Blatt mit geteilt. Die besonderen Vollmachten für die Reichsbank fallen fort. Persönliches Erscheinen der Kunden und der Bevollmäch tigten zur Unterschriftsniederlegung ist nicht mehr erforderlich, Beglaubigung nur noch in Ausnahmefällen. Am Reichsbankgiroverkehr können auch in das Etandels- usw. Register nicht eingetragene Handel - und Gewerbetreibende und sonstige Privatpersonen, die einen entsprechenden Zahlungs verkehr haben, teilnehmen. Nähere Auskünfte über die Ände rungen erteilen die Reichsbankanstalten. (VI 1 914) Handelsverkehr mit Italien. Eür den Verkauf von Bijouterien, Edelsteinen, Kleinsilberw'aren usw. in Italien ist die vorherige Er laubnis der italienischen Polizeibehörde einzuholen. Diese Erlaubnis wird nicht der Firma, sondern der Person erteilt, die in Italien reist, und gilt in der Regel für das Kalenderjahr; sie k^nn anfangs jeden Jahres erneuert werden. Die Erlangung der Erlaubnis ist mit einigen Schwierigkeiten verbunden. Der Antrag muß von dem Reisenden persönlich bei einer italienischen Ouastur ein gereicht werden (der Antrag kann z. B. für ganz Italien bei der Quästur in Mailand gestellt werden). Dem Antrag sind folgende Papiere beizufügen: Geburtsurkunde, Leumundszeugnis des Reisenden, Bescheinigung der dortigen Handelskammer, daß die vertretene Firma eingetragene Firma und zum Handel von Bijou terien und Silberwaren berechtigt ist. Die Bescheinigungen müssen überseßt und von dem zuständigen italienischen Konsul beglaubigt sein. Ferner noch ein Zeugnis der italienischen orthdien Einanz- behorde, daß die Firma oder der Reisende entweder in Italien Steuern zahlen, oder daß und warum sie in Italien keine Steuern zahlen. Die Gebühr für die Erlaubnis wird etwa 50 bis 100 Lire betragen. f ür die von dem Reisenden mitgefuhrten Artikel sind, wie bisher, bei der Einfuhr die Zollabgaben zu hinterlegen; sie werden lur die wiederausgeführten Artikel zurückerstattet. Ferner ist bei der Einfuhr die Hmsaßsteuer in Hohe von 1,5% des Wertes zu erlegen. Eür Perlen, Brillanten, farbige Edelsteine, harte Steine und imitierte Edelsteine wird, wenn sie von Reisenden vertrieben werden, die Umsaßsteuer endgültig vereinnahmt; für die wlederausgefutirten Perlen usw. findet dann also keine Er stattung der Steuer statt. Nur dann, wenn die genannten Perlen usw. an in Italien ansässige Kaufleute gesandt werden, wird für die von diesen wlederausgefutirten Stucke die bei der Einfuhr hinterlegte Umsaßsteuer zurückgezahlt. Zu dieser Notiz ist von seiten der Handelskammer Pforzheim noch zu bemerken: Die Handelskammer ist der Ansicht, daß die ausdrückliche Sonderbehandlurig des Edelstem - und Perlenhandels im Gegensaß zu allen anderen Waren den Bestimmungen des deutsch-italienischen Handelsvertrages zuwiderlauft, und hat des halb die deutsche Regierung gebeten, dagegen Einspruch zu er heben. (VI 1 939) Werbebericht des Zentralausschusses für Deutsche Schmuck kultur. Leider muß zunadist festgestellt werden, daß die Hoff nungen auf einen Zusammenschluß aller beteiligten Verbände zum Zwecke einer Gemeinschaftsreklame sidi nidit erfüllt haben. Obwohl allerseits Bereitwilligkeit zur Beteiligung an gemein- sdiaftlicher Propaganda vorhanden ist, haben die Verhandlungen über die Einzelheiten ihrer Durdiführung keine Einigung ergeben. Die Schwierigkeiten finden ihren Ausgangspunkt in der Tatsadie, daß sowohl im Einzelhandel wie in der Herstellung widitige Firmengruppen außerhalb der Verbände stehen, die damit Nuß- nießer der Werbung würden, ohne für ihre Finanzierung heran gezogen werden zu können. Ein leßter Versuch, der von anderer Seite her an die Frage heranzugehen sich bemüht, wird in den nächsten Tagen unternommen, worüber noch genauere Mitteilungen erfolgen werden. Für die Weihnadifswerbung sind vom Zentralaussdiuß bisher folgende Maßnahmen durchgeführf worden: 1. Inserate. Größere Anzeigen erscheinen in der Vor weihnachtszeit in je zwei Ausgaben der „Dame”, der „Berliner Illustrirten”, der Zeitschrift „Neue f rauenkleidung und Erauen- kultur” und der Zeitschrift „St. Georg”. Die Durchführung weiterer Insertionen scheiterte an der Geldfrage. Die Inserate stehen unter dem Sinnspruch „Erst denken — dann schenken!” und verweisen auf ein Geschenkbüchlein von Franz Blei. Sie haben,
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