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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51/52 (19. Dezember 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Zeitmessung in der Heerestechnik (Schluß)
- Autor
- Reichenbach-Hoffmann, H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- ArtikelAn die Rabattkollegen 1033
- ArtikelÜber das Einsetzen der Uhrwerke in Holzgehäuse 1036
- ArtikelDie Zeitmessung in der Heerestechnik (Schluß) 1037
- ArtikelSteuerfragen 1039
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 1040
- ArtikelSprechsaal 1042
- ArtikelVerschiedenes 1044
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 1047
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 1048
- ArtikelGeschäftsnachrichten 1048
- ArtikelBüchertisch 1049
- ArtikelPatentschau 1049
- ArtikelEdelmetallmarkt 1049
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 51,52 DIE UHRMACHERKUNST 1039 Nuten, die die eigentlichen Hemmungen bzw. Ankerflachen bilden. Außerdem sind auf der Unruhwelle selbst zwei senkrecht zur Welle stehende Räder mit Winkelverzahnnng angebracht. Diese Räder stehen ähnlich wie beim Differenzialgetriebe in Eingriff mit einem schräg ver zahnten Rad, das der Unruhwelle gegenüber parallel angeordnef ist. An diesem lebten Rad ist die eigent liche Unruh bzw. der Schwingkörper, der hier als Reifen oder auch als doppelarmiger Hebel ausgebildet ist, auf gebracht. Um sich die Wirkungsweise klarzumachen, mu& man sich vergegenwärtigen, daB bei einer solchen Hemmungsanordnung die Unruhwelle, die man hier wohl richtiger als Hemmnngsnockenwelle ansprechen könnte, beim Werkablanf ständig nach einer Richtung dreht. Die Steigradzähne fallen wechselweise gegen die Hemmungs- flächen, während die Unruh oberhalb der Hemmungs nockenwelle durch den Reibradeingriff rotiert. Abb. 30 zeigt uns eine solche schematische Hemmungs anordnung von Tavannes. a ist die in Körner laufende Hemmungsnockenwelle, b die Hemmungsnocken selbst, c die auf der Welle aufgebrachten, senkrecht stellenden Reibräder, d die Unruh mit angeordnetem Winkeleingriffs rad und e das Steigrad. Soviel wir feststellen konnten, ist eine solche Hemmungsanordnung im eigentlichen Uhren bau wohl nicht verwandt worden. Auch die Eirma Ge brüder Thiel hat eine ganze Reihe solcher Zeitzünder mit Uhrwerk herausgebracht, doch gründen sich deren Kon struktionen weniger auf originale Gang- und Werk ausführungen; vielmehr beziehen sie sich in der Haupt sache auf wohlfeile und fabrikatorische Anordnungen. Neufeld & Kühnke haben bei einer Zeitzünderhemmung die beim Chronoskop vorgeschriebene Hippsehe Zunge als Hemmung angewandt. Heute kann man wohl sagen, daB die Hemmungs anordnung bei den Zeitzündern vom uhrentechnischen llllllllllllllllllllllll IIIIIMI llllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIlllllllllllllllllll Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Sleuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Gesichtspunkte für die steuerliche Beweiskraft der Buchführung Die den steuerlichen Vorschriften formell entsprechen den Bücher und Aufzeichnungen, deren sachliche Richtig keit nicht zu beanstanden ist, sind der Besteuerung zu grunde zu legen. Das ist im § 218 RAO. ausgesprochen. Liegen somit diese Voraussetzungen vor, so besteht im allgemeinen eine Verpflichtung der Veranlagungsbehörde und ein Recht des Steuerpflichtigen, daB die Veranlagung auf das Buchergebnis gegründet wird. Liegen die Vor- aussefeungen nicht vor, so schlieBt die Vorschrift des § 208 RAO. nicht aus, daB bei der erfolgenden Schätzung doch in weiterem oder weniger weitem Umfang auf die Aufzeichnungen als Anhaltspunkte Rücksicht genommen wird. Auch wenn das in den Büchern ausgewiesene Er gebnis nicht für die Veranlagung verwendbar ist, weil es den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht, so können doch die Eintragungen im einzelnen gewisse, für die Schätzung bedeutsame Umstände ersehen lassen (Urt. REH. vom 30. 6. 27 VI A 248 27 RStBl. Nr. 19/1927). Soll die Buchführung verworfen werden, so hat die Steuerbehörde nachzuweisen, aus welchen Gründen die Buchführung nicht als ordnungsmäBig anzusehen ist (Urt. vom 7. 3. 28 VI A 82 28 St. u. W. Nr. 175). Einzelne auf mangelhafter Kenntnis der Buchführung beruhende Un richtigkeiten sollen nicht berechtigen zur Beiseiteschiebung der Buchführung, vielmehr sind die Fehler zu berichtigen. Anders hegt es jedoch, wenn die Unzuverlässigkeif auf absichtlich unvollständig und unrichtig gehaltene Buch führung zurückzuführen ist. So hat der Reichsfinanzhof Standpunkt aus gelöst ist. Die Weiterentwickelung auf diesem Gebiet dürfte sich wohl nur auf Sicherungs anordnungen des Werkes beim SchuB sowie genaue und durchaus sichere Einstellung bzw. Abfall des Zündstiftes, der die Explosion des Geschosses zur gegebenen Zeit veranlaBt, erstrecken. Zeitzünder für lange Flugzeiten sind im wesentlichen ebenso wie die vorbeschriebenen Zünder ausgebildet, nur daB die Ablaufzeit des Werkes auf längere Zeit eingestellt werden kann. Wenn die eben besprochenen Uhrwerke im ersten Augenblick auch nicht vom fachlichen Standpunkte aus als Präzisionswerke betrachtet werden, so kann man doch sagen, daB solche Werke, sofern sie gut und sicher funktionieren, erstklassig ausgeführt sein müssen. Soweit festgestellt werden kann, wurden vor ungefähr 50 Jahren Versuche auf diesen Gebieten von fast allen damaligen GroBmächlen angestellt. Gebr. Vetter und Bäker haben dem Uhrwerk auf diesem Gebiet einen hervorragenden Platz angewiesen. Bäker wieder hat in Verbindung mit der Rüstungsindustrie (Krupp) den Zünder vervollkommnet, wahrend gleichzeitig die Uhrenindustrie vornehmlich in Deutschland, und während des Krieges teilweise in der Schweiz, auch die Fabrikation des Uhr werkzünders mit Erfolg aufnehmen konnte. Die vom Ausland herausgebrachten weiteren Konstruktionen sind fast alle in Anlehnung an Bäker-Krupp, junghans und Thiel gemacht worden; abgesehen von den erwähnten Tavannes - Konstruktionen. Nachdem wir so einen AbriB über den Werdegang des Uhrwerkzünders bis zur Jetztzeit gebracht haben und dabei auch die beachtenswertesten Konstruktionen auf diesem Gebiete kurz erläuterten, schlieBen wir die Auf salzfolge über die Zeitmessung in der Heerestechnik. Es folgt nunmehr eine Aufsalzreihe über die Entwickelung der ZeitmeBgeräte für besondere Zwecke. (I 390) iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiitiiiniiiiii iiiiiiiiiiiiii iiiiiiiiiiiiiiiiii Uhrmacfier (Einheitsverband) in solchem Falle z. B. im Urteil vom 20. September 1925 VI A 596 25 auch die Ausschaltung von Teilergebnissen der Buchführung bei der Schätzung für zulässig erachtet. Wenn die Aufzeichnungen ganz unklar und unbrauchbar sind, scheiden sie als Schätzungsunterlagen aus (Urt. vom 6. 4. 27 VI A 497 26 St. u. W. Nr. 138). Es würde also die Verwerfung der gesamten Buchführung möglich sein, während sonst die als richtig befundenen Teilergebnisse zu berücksichtigen sind (Urt. vom 27. 6. 28 VI A 723 28 St. u. W. Nr. 781). Im letzteren Falle handelt es sich nur um Schätzung der in der Buchführung nicht enthaltenen Beträge. Von Interesse sind hier die vom Reichsfinanzhof in seinem eben zitierten Urteil gegebenen Ausführungen. Eine Gesamtschäjzung sei jedenfalls, zumal wenn die Ver dienstquote von Sachverständigen verschieden angegeben wird, weniger zuverlässig als eine Er mittelung des Geschäftsgewinns nadi den Geschäfts büchern unter ergänzender Schätzung der fehlenden Be träge, für welche einigermaBen benufebare Unterlagen beschafft werden können. Ähnliche Auffassung geht aus dem bereits vorher erwähnten Urteil vom 30. Juni 1927 VI A 284 27 St. u. W. Nr. 464 hervor, wonach die vor handenen Aufzeichnungen insoweit bei der Schätzung zu berücksichtigen sind, als sie bestimmte Anhaltspunkte bieten. In einem uns kürzlich von einem Kollegen vorgelegten Buchprüfungsbericht eines Geschäftsbetriebes mit Umsatz über 100000.7?)/ stutzte der Prüfer seinen Vorschlag zur Verwerfung der Buchführung insbesondere auf ein Urteil vom 27. Februar 1929 VI A 41 St. u. W. Nr. 368. Der
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