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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (7. Februar 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Rechtsabteilung
- Autor
- Heßler
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- ArtikelDie kommende Zifferblattkalamität 99
- ArtikelDie gegenwärtige Wirtschaftslage in den Vereinigten Staaten und ... 100
- ArtikelLitauen als Absatzmarkt für Uhren 101
- ArtikelPatriarchen der Schwarzwälder Uhrenindustrie 102
- ArtikelSingende Uhren 104
- ArtikelDie Rechtsabteilung 106
- ArtikelSteuerfragen 107
- ArtikelSprechsaal 108
- ArtikelVerschiedenes 109
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 115
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 117
- ArtikelGeschäftsnachrichten 120
- ArtikelPatentschau 121
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 121
- ArtikelEdelmetallmarkt 121
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 122
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 6 DIE UHRMACHERKUNST 107 slande geblieben sind. Die Begründung zur Handwerks novelle sagt dazu folgendes: „. . . . Innungsmitglieder , die aus nicht ent schuldbaren Gründen mit der Zahlung mehrerer auf einanderfolgender Beiträge im Rückstände geblieben sind und damit einen Mangel an Gemeingeist an den Tag legen, haben keinen Anspruch darauf, an den Geschäften der Innung teilzunehmen. Es kann jedoch der Innung überlassen werden, darüber zu befinden, ob diese Personen vorübergehend von der Teilnahme an den Geschäften der Innung und von dem Wahlrecht ausgeschlossen werden sollen. Die Regelung hat durch das Innungsstatut zu erfolgen “ (I 22) iiiiimiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiimiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiii Steuerfragen iWcii bellet von Dr. Hornung, Steuersyndiku'' des Zenlralverbnndes der Deulsdicn UImhiciUui d.inluilsserbtindl Aufbringungslast für 1930 Erste Rate fällig am 20. Februar 1930 Zur Verzinsung und Tilgung der auf Grund des Industriebelastungsgeseßes ausgestellten Obligationen ist zum 1. April 1930 ein Betrag von 130 Mill. ‘.R)l an den Treuhänder abzuführen. Nach dem Young-Plan ist zwar der Fortfall der Industriebelastung als besondere Reparationsguelle vorgesehen. Für den Fall der Annahme dieses Planes läßt sich noch nicht übersehen, zu welchem Zeitpunkt die betreffenden Geseßesänderungeri in Kraft treten könnten. Es bedarf daher zunächst noch einer Neuumlegung der Jahresleistungen nach dem Aufbrmgungs- geseß. Zu den Jahresleistungen für 1930 werden alle Unter nehmer herangezogen, die fiir 1929 mit einem auf bring ungs- pflichtigen Betriebe vermögensteuerpflichtig sind, d. h. also alle Unternehmer, die einen aufbringungspfliditigen Betrieb am 1 Januar 1929 unterhalten oder innerhalb des Jahres 1929 eröffnet haben. Bemessungsgrundlage ist bei den Jahresleistungen für 1930 der der Vermögensteuerveranlagung für 1929 zugrunde gelegte Einheitswert, in der Regel also der auf den 1. Januar 1928 festgestellte Einheitswert. Demnach wird im allgemeinen die Bemessungsgrundlage für 1930 dieselbe sein, wie es die im vorhergehenden Jahre war. Hier war der Betrag der Jahresleistungen gleicli 7,5 vom Tausend des Betriebsvermögens; für das Jahr 1930 wiid er niedriger berechnet, nämlich nach einem Saße von 6,5 vom Tausend. Für die Entrichtung der Jahresleistungen 1930 werden in den Aufbringungsbescheiden, die spätestens bis zum 8. Februar 1930 abgesandt sein sollen, zwei gleiche Teilbeträge festgesetzt. Der erste Teilbetrag bzw. die Hälfte der Aufbringungsleistungen ist bis zum 20. Februar 1930 an die Finanzämter abzuführen. Uber den Zahlungstermin für den zweiten Teilbetrag, sofern dessen Entrichtung noch nötig werden sollte, bleibt be sondere Anordnung Vorbehalten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden Verzugszinsen wie bei der Vermögen steuer erhoben. Was ist bei Tätigkeit des Sohnes im väterlichen Geschäft hinsichtlich der Arbeitsvergütung zu beachten? Nach dem bürgerlichen Recht ist es die Regel, daß hausangehörige Kinder auch nach Volljährigkeit, wenn sie im Hause unterhalten werden, unentgeltlich in dem Geschäftsbetriebe des Vaters bzw. auch der Mutter den Verhältnissen entsprechende Dienste zu leisten haben. Das kann aber auch anders sein in Fällen, wo die An nahme eines entgeltlichen Arbeitsverhältnisses in gewerb lichen Betrieben je nach der Einordnung in den Erwerbs betrieb den allgemeinen Anschauungen entspricht, wie dies der Reichsfinanzhof am Schlüsse seines Urteils vom 5. Juni 1929 (VI A 744 29) ausdrückt. Unter Umständen liegt entgeltliche Tätigkeit vor, wenn nach dem Aller und den Fähigkeiten des Sohnes (oder auch der Tochter) für den gegebenen Fall an zunehmen ist, daß das Kind anderwärts dem Erwerbe nachgehen konnte und es dann im Sinne der Beteiligten liegen kann, daß die Tätigkeit auch zu Hause nicht un entgeltlich ausgeübt wird. Um das anzunehmen, bedarf es nicht stets der Feststellung eines ausdrücklichen, besonderen Arbeilsvertrages. Ein solcher kann auch anzunehmen sein, wenn stillschweigend eine regelmäßige Vergütung gewährt wird und daraus zu erkennen ist, daß sie beiderseits als Entgelt für Arbeitsleistung gemeint ist. Beweistatsache für den Arbeitsvertrag ist im Falle einer an sich gegebenen Lohnsteuerpflicht (wenn eine Vergütung die lohnsteuerfreien Beträge übersteigt), ob die Lohnsteuer entrichtet ist und ob die Beiträge zu den geseßlichen Versicherungen geleistet worden sind. Aus Unterlassungen in dieser Richtung wird man häufig darauf schließen können, daß bei Zahlungen keine Arbeitsver gütung gemeint war. Immer wird es daher zweckmäßig sein, um den Beweisanforderungen zu genügen, daß man einen ernstlich gemeinten Arbeilsvertrag mit dem Sohne in jeder Be ziehung so behandelt wie den eines anderen Angestellten. Zwar ist es so, daß zur Zeit die Abzüge beim Sohn einen steuerlichen Vorteil nur bei der Gewerbeertragsteuer in Erscheinung treten lassen, )edoch kann sich dies anders gestalten, wenn, wie beabsichtigt und nach der heutigen politischen Einstellung auch wahrscheinlich, die Freigrenze bei der Einkommensteuer erheblich erhöht wird, ein Ver fahren, das insofern bedenklich ist, weil ia dann das Gros der heute noch Steuerpflichtigen künftig ganz von der Einkommensteuer befreit bleibt. (11/28) iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Der Houptousscliuss des Verbandes erkannte in seiner Sißung am 16. Januar in Halle an, daß die Beteiligung an der Verbandsstatistik jedem Mitgliede zum Vorteil gereicht! Begeisterte Zuschriften der Teilnehmer be sagen dasselbe. Nehmen auch Sie daran teil, Herr Kollege! Wir machen es Ihnen leichi. Alle Schreibarbeit nehmen w ir Ihnen ab. Schicken Sie noch heute eine Postkarte an den Zentralverband der Deutschen Uhrmacher Halle (Saale) — Königstraße 84 I \ *
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