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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- ArtikelZur Jahreswende 1929-1930 1
- ArtikelVertrauen - Gleichgültigkeit oder Hoffnungslosigkeit? 2
- ArtikelDen Deutschen Uhrmachern zum Neuen Jahr! 4
- ArtikelBessere Betriebsführung durch die neue Einheitsbuchführung! 4
- ArtikelDas Schulersche Ausgleichspendel 5
- ArtikelAus eigener Sammlerwerkstätte (III) 6
- ArtikelErinnerung aus meiner Gehilfenzeit 9
- ArtikelDie Rechtsabteilung 10
- ArtikelSteuerfragen 11
- ArtikelVerschiedenes 12
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 13
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 13
- ArtikelGeschäftsnachrichten 14
- ArtikelBüchertisch 14
- ArtikelPatentschau 15
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 16
- ArtikelEdelmetallmarkt 16
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 27
- ArtikelAnzeigen 28
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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12 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 1 fertigen, wenn die Unterschiede erheblich sind und eine Erklärung nicht gefunden werden kann. Wirtschafls- freundlich ist besonders das in Nr. 50 der UHRMACHER- KUNST unter „Buchprüfung und Buchbeweis“ erwähnte Urteil. Bei Betrieben, wo der Ertrag viel von der Art der Kalkulation, dem Einkauf und der Ausnutzung der Konjunktur abhängt, soll es zur Verwerfung der Bücher aus sachlichen Gründen nicht genügen, ein Mißverhältnis zu Erfahrungssäßen festzustellen. Zwei Entscheidungen, die für uns auch von Bedeutung sind, seien noch erwähnt. sind Ausgaben Beherbergung und Beköstigung eines den Haushalt des Vaters teilenden Kindes auch dann nicht abzugsfahig, wenn das Kind im väterlichen Geschäft angestellt bzw. als angestellt zu betrachten ist. Wenn es sich bei einer Buchprüfung eines freiwillig buchfuhienden Minderkauf manns lediglich um die Wahrnehmung dei Steueraufsicht — nicht um ein Steuerermittelungsverfahren — handelt, so ist es unzulässig, die Prüfung auf alle Steuerarten auszudehnen; sie hat sich darauf zu beschränken, ob die Vorschriften des Umsaßsteuergeseßes eingehalten sind. tili! 4) Besondere Fälle ausgenommen, sind Ausgaben für die iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiMiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiimiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiHiiiiiiiiiiii V erschiedenes Antrag auf 5 - Uhr - Ladenschluß an den Wochentagen vor allen Sonntagen sowie den übrigen best- und Feiertagen. Die Abgeordneten Strecker und Genossen der Kommunistischen Frak tion haben am 10. Dezember 1929 im Reichstag einen Antrag (Nr. 1470) emgereicht, wonach „offene Verkaufsstellen, auch solche von Konsum- und ähnlichen Vereinen, auch wenn in ihnen keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, an den Wochentagen vor allen Sonntagen sowie den übrigen Fest- und Feiertagen nur in der Zeit von 7 Uhr morgens bis 5 Uhr nachmittags für den geschäft lichen Verkehr geöffnet sein dürfen”. Der Reidisverband des Deutschen Handwerks hat sich mit einem vordringlichen Schreiben vom 21. Dezember an die dem Handwerk nahestehenden Reichs tagsabgeordneten gewandt mit der bitte, dafür einzutreten, daß der Antrag keine Annahme findet. Zur Begründung wird darauf verwiesen, daß eine solche Regelung nicht im Interesse der mit einem Ladengeschäft verbundenen Handwerksbetriebe hegen würde. Die Lohnzahlungen erfolgen zumeist am Freitagabend, aber auch noch am Sonnabendnachmittag. Erfahrungsgemäß pflegen die Flausfrauert nach Erhalt des Lohnes den bedarf für den Sonntag und für die folgende Woche einzudecken. Wenn die Läden bereits um 5 Uhr geschlossen werden mußten, würden in sehr vielen Fällen die Hausfrauen gar nicht in der I.age sein, die notwendigen Einkäufe zu tätigen. Damit würde ein erheb licher Verdienstausfall für die Ladeninhaber verbunden sein. Im übrigen erscheint es auch nicht angebracht, den Laden schluß in so weitgehender Weise losgelöst von den gesamten Fragen des Arbeitsschußgeseßes zu erledigen. — Es laßt sich kein wirtschaftlicher Unsinn denken, für den es in diesem Reichstag .nicht einen Antragsteller gibt. Wenn wir weiter so Wirtschafts politik treiben, werden wir bald unsere Läden überhaupt schließen müssen! (VI 1 909) Aufrechterhaltung der Anwartschaft in der Angesfellten- versicherung. Das Reichsversicherungsamt für Angestellte teilt uns folgendes mit: Für die Zeit vom 1. Januar 1929 an ist es zur Aufredit- erhaltung der Anwartsdiaft erforderhdi, daß jeder Versicherte vorn 2. bis 11. Kalenderiatire seiner Versicherung jährlich mindestens acht, vom 12. Kalenderjahre an jährlich mindestens vier beilrags- monate nachweist. Die Anwartschaft erlischt zunadist, wenn diese Mindestzahl nicht erreicht wird. Sie lebt aber wieder auf, wenn der Versicherte so viel freiwillige beitrage, als zur erforder lichen Mindestzahl von Beitragsmonaten fehlen, innerhalt) der zwei Kalenderjahre nadientriditet, die dem Kalenderjahre der Fälligkeit folgen. Es können also die etwa noch erforderlichen beilrage für das Jahr 1927 noch bis zum 31. Dezember 1929 nadientriditet werden. Der Entwurf eines Geseßes zum Ausbau der Angestelllen- versidierung sieht allerdings vor, daß alle Anwartschaften bis zum 31. Dezember 1929 als aufrechlerhallen gelten, audi wenn in einzelnen Jahren zuwenig oder keine beitrüge entrichtet wurden. Da es aber nodi ungewiß ist, ob dieser Entwurf Geseß wird, bleibt es empfehlenswert, die zur Aufrechterhallung der iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiini,,,,,,,,, Bei Adressenänderungen bitten wir stets auch die trübere Adresse anzugeben, da uns nur dann eine Berichtigung der Adresse möglich ist. Verlag der UHRMACHERKUNST Halle (Saale), Mühlweg 19 Anwartschaft erforderlichen Beiträge bis zum Schlüsse des Jahres nachzuentrichten, denn nach Eintritt des Versicherungs- falles ist die Nachentrichturig freiwilliger beitrage regelmäßig unzulässig. Die freiwilligen beitrage werden nicht zurückgezahlt, auch wenn sie wegen einer etwa spateren Geseßesänderung nidit notwendig gewesen wären. Freiwillige beitrage für die Zeit vom 1. April 1928 an, sind in der dem jeweiligen Einkommen entsprechenden Gehaltsklasse, mindestens aber in Klasse B zu entrichten. In Klasse b können beitrage nur von solchen Versicherten geleistet werden, die ohne Einkommen sind, oder deren Einkommen im Monat den betrag von 100 RM. nicht übersteigt. Für die Zeit vor dem 1. April 1928 sind freiwillige Beiträge mindestens in dei Gehaltsklasse zu entrichten, die dem Durchschnitt der leßten vier Pflichtbeiträge entspricht oder am nächsten kommt. In einer niedrigeren bei- tragsklasse ist die treiwilhge Weiterversicherung Itir diese dann zulässig, wenn diese Gehaltsklasse dem Einkommen Versicherten entspricht. Personen, die in eine nach §11, § 12 Nr. 1—ö, § 17 Angestelltenversichernngsgeseßes versictierungsfreie Beschäfti gung übergetreten sind, können nach Artikel 4 des Geseßes vom 29. Marz 1928 (Reichsgeseßblatt I, Seite 117) freiwillige Beiträge für die Zeit vom 1. Oktober 1925 an abweichend von den all gemeinen Bestimmungen noch bis zum 31. Dezember 1929 für jeden Monat nachentiichten. (VI 1 895) R. H. Verbesserungen der funkentelegraphischen Nauener Zeitsignale für November 1929 Mitgeteilt von der Deutschen Seewarte zu Hamburg + : Signal zu spät; —: Signal zu früh. Zeit des des No\. l'> M. E. Z. No\ P> M. E. Z. Nov. 1 1h M. E. Z. 102*) nachts | nachm. 1 020 | ' nachts nachm. 1020 j 1 nachts nachm. 1. — 0,29 — 0,29 12. + 0.03 -t- 0.06 23. + 0,07 i 0,01 2. — 0,28 ! — 0,26 13. + 0,04 0,00 24. 0,03 | + 0,05 3. 0,23 1 -0,18 14. 0,00 0,02 25. c 0,01 — 0,01 4. 0,12 - 0,12 15. 0,01 - 0,07 26. + 0,02 — 0,03 5. — 0,10 0,07 16. — 0,06 0,07 27. — 0,22 — 0,07 6. i°’ 05 i i 0,02 17. 0,06 - 0,04 28. 0,03 + 0,04 /. + 0,11 0,00 18. 0,02 — 0,05 29. T 0,10 + 0,07 8. i 0,09 ! •) 19. 0,02 — 0,07 30. + 0,09 + 0,03 9. 0,00 0,01 20. 0,08 - 0,03 i 10. 0,00 I 0,01 21. 0,07 — 0,10 11. I - 0,03 I + 0,06 22. + 0,04 o!()2 l Signal wegen Ivabel- storung ausgelallen Koinzidenzsignale: Anfang des ersten Slrichsiynals l 1 ' .. lebten „ 11 1 ■gebenen Korrektionen zu addieren W elle abgegebenen Signale I lier/n sind die angi Im die aut der 18060-in- ! ,n 0,28 sec 5 1,1 WW sec Alle Angaben gel (VI I f Jedem Uhrmacher sein Fachblatt! Das ist kein fromr Vrunsch, den allein Innung und Verband betonen, sondern e wirtschaftliche Notwendigkeit. Wer sie vernachlässigt, muß Folgen tragen. Erst kürzlich haben zwei Gerichte in höhe Instanz übereinstimmend dargelegt, daß ein Gew ei betreibenc der die im Fachblalt seines berufszweiges veröffentlichten ai liehen Verlautbarungen nicht kennt, weil er das Fachorgan m liest, sich nicht aut Unkenntnis berufen kann, sondern die Folc seiner unangebrachten Sparsamkeit tragen muß. In der I grundung des zuleßt gefällten Urteilsspruches heißt es ausdruckl es sei Pflicht des beschuldigten gewesen, sein Fachblatt zu les Die Folgen der Unterlassung habe er auf sich zu nehmen da Ausrede der Unkenntnis heute nicht mehr statthaft sei. (VI 1 8 Uhreiifabrikanten gegen Zugabler. Die deutsche llhrenlal Popiß & Co., Leipzig, wurde von der Süddeutschen \\ aschefah (Nürnberg) gebeten, ein Angebot auf Uhren als Zugabearti
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