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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (11. April 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom richtigen und falschen Vorzeigen der Waren
- Autor
- Tümena, Hans-Willibald
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neue Vorschriften für den Handelsverkehr mit Litauen
- Autor
- Brockoff, Walter
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- ArtikelEin Weg zur Gesundung? 279
- ArtikelVom richtigen und falschen Vorzeigen der Waren 280
- ArtikelNeue Vorschriften für den Handelsverkehr mit Litauen 282
- ArtikelTechnische Symbole 283
- ArtikelHistorische Rathausuhren in Württemberg 284
- ArtikelDie einstweilige Verfügung gemäß § 25 Satz 2 des ... 285
- ArtikelSteuerfragen 287
- ArtikelSprechsaal 287
- ArtikelVerschiedenes 288
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 291
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 293
- ArtikelGeschäftsnachrichten 294
- ArtikelBüchertisch 295
- ArtikelPatentschau 295
- ArtikelEdelmetallmarkt 295
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 296
- ArtikelAnzeigen 296
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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282 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 15 „Wi eviel Waren soll man dem Kunden zeigen wird ofl in der Praxis gefragt, ohne daß es möglich wäre, auf diese Frage eine allgemeingültige Antwort zu geben. Der eine Kunde entschließt sich schon nach dem Betrachten einiger weniger Stücke, ein anderer gibt nicht eher Ruhe, bis er das ganze Lager einer gründ lichen Prüfung unterzogen hat. Eins aber ist in jedem Falle zu bedenken: Die einzelnen Stücke müssen hinter einander gezeigt und dem Kunden angeboten werden. Bietet man zu Beginn des Vorzeigens dem Kunden so gleich den Inhalt eines größeren Schrankes auf einmal Abb. 6. Das Warenangebot ist doch keine Inventuraufnahme! Auch für das Angebot von Zubehörartikeln gehört Geschick und Überlegung. Wie geschickt bietet z. B. die Verkäuferin, die wir auf der Abb. 7 erblicken, das Efui für die gekaufte Ware an. Sie weiß, daß das Etui geeignet ist, die Wirkung der verkauften Ware zu stärken, und sie richtet sich danach. < Abb. 7. „Das Armband in diesem schönen Etui, wahrlich ein prächtiges Geschenk!" an, wie wir es in Abb. 6 betrachten können, so ist als einzigster Erfolg zu verzeichnen, daß der Kunde völlig verwirrt und ratlos wird. Kommt dann noch hinzu, daß der Kunde bereits zu Beginn der Verkaufshandlung Unentschlossenheit zeigte, so ist der Verkauf nicht mehr zustande zu bringen und der Kunde verläßt mit der tröstlichen Bemerkung: „Ich will mich noch in anderen Geschäften umsehen“, verzweifelt das Geschäft. Zusammenfassend kann man sagen, daß das ge schickte Angebot der Waren genau so durchdacht und vorher überlegt sein muß wie jede andere Verkaufs tätigkeit. Vor dem Spiegel sollte sich der neuzeitliche Verkäufer üben, um zu prüfen, ob seine Waren auch den Eindruck beim Angebot machen, der den Kunden veranlaßt, voll Begeisterung den Kaufabschluß zu voll ziehen. (I 154) IIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIMIIIMIillllllllllllllllllMMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII llllllllllllllllllllltll Neue Vorschriften für den Handelsverkehr mit Litauen Von Walter Brockoff (Memel) Für die Einfuhr von Alpaka - versilberten Bestecken nach Litauen sind neue Bestimmungen herausgekommen. Wie verlautet, soll es vorgekommen sein, daß in litau ischen Geschäften solche Bestecke, die „Gowe-Silber“, „Wellner-Silber“ und „Homag-Silber“ gestempelt waren, in schwindelhafter Weise als silberne empfohlen wurden. Auch Bestecke, die nur einen Firmenstempel und da hinter die Bezeichnung „90“ trugen, sind wiederholt als 90prozentig Silber, verschiedentlich auch als 900er Silber empfohlen worden. Das Eichamt in Kowno ist darauf aufmerksam ge worden und hat dem Handelsdepartement vorgeschlagen, diese Bezeichnungen nicht mehr zu gestatten. Das Handelsdepartement hat darauf verfügt, daß von den Zollämtern Bestecke, die wie oben angegeben gestempelt sind, dem Eichamt zugeschickt werden, wo die be treffenden Stempel unkenntlich zu machen sind. Wie der Beamte des Eichamtes Memel mitteilt, sind als Ersaß für die unstatthaften Bezeichnungen die Ziffern 2, 4, 6, 9 erlaubt, es braucht dann nur die Null fortzubleiben. Die Bezeichnung Silber auf versilberten Bestecken hat über haupt zu unterbleiben. Weiter ist beobaditet worden, daß vergoldete Fabrikate mit einem Stempel „14 k“ oder „56“ versehen sind. Auch diese Bezeichnungen sind dazu benußt worden, Gold oder Silber vorzutäuschen. Fortan wird vom Eichamt auch bei diesen Fabrikaten der Stempel vernichtet; zu gelassen sind nur Feingehaltsbezeichnungen nach Tausend teilen. Bei Goldwaren kommen nur folgende Bezeich nungen in Frage: 585, 750, 855, 960; bei Silber: 800, 875, 900, 925. Andere als die angeführten Feingehalte und Stempel sind nicht erlaubt. Sehr zu beachten ist, daß sich an Waren, die wie angegeben gestempelt sind, keine un echten Teile befinden. So müssen goldene Herrenuhren auch Goldküvette und goldene Bügel haben; silberne Uhren solche in Silber. Broschetts in Silber oder Gold dürfen keine unechten Nadeln haben. Alle eingehenden
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