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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (18. April 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Ehrentag für Direktor Ernst Sackmann
- Autor
- Brinkmann
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- ArtikelPreisfestsetzung und Preisinserierung 297
- ArtikelAus Uhrmacher Daseckers Briefen an seinen Sohn 300
- ArtikelZur Lage in der Schweizer Uhrenindustrie 302
- ArtikelDie einstweilige Verfügung gemäß § 25 Satz 2 des ... 303
- ArtikelDer Ehrentag für Direktor Ernst Sackmann 305
- ArtikelSteuerfragen 306
- ArtikelSprechsaal 306
- ArtikelVerschiedenes 308
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 310
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 312
- ArtikelGeschäftsnachrichten 316
- ArtikelBüchertisch 318
- ArtikelPatentschau 318
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 319
- ArtikelEdelmetallmarkt 319
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 320
- ArtikelAnzeigen 320
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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306 DIE UHRMACHERKUNST Ni. 16 sei eine Möglichkeit, Planwirtschaft zu treiben, eine Hamburg-Altonaer Uhrmacher - Fachschule werden zu lassen. Herr Frier brachte ein kräftiges „Gut Zeit“ auf die Uhrmacherei aus. In seiner Ehrenrede betonte Herr Finder auch hier die Verdienste Sackmanns als Kollege und als Mensch. Nie solle Trübnis den schönen Abend himmel unseres Sackmann färben. — In witzig - launigen Worten beleuchtete Direktor König den „Praktiker“ Sack mann. Seine Worte fanden regen Beifall. Herr Kersting (Wedel) sprach den Dank der Nachbarinnungen aus und feierte Sackmann auch als vorzüglichen Kollegen. Mit diesem wohlgelungenen Abend hatte die Innung ihrem Ernst Sackmann eine große Freude bereitet. In den Dankesworten des Gefeierten kam dies deutlich zum Ausdruck. (I 150) Brinkmann. immimiiiiiiiimiiiiiiiMMiiiimiiiimiiiiimiiiiiiimmmiimiiiiiiiiiiiimmiiiiiMimmmiiiiimiiiMiiMimimiiiiiiiiiMimiiiiiMmiiiiiiMiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiimiiMiiiiiiiiimiiMimiiiiimiimiiiiiiimiiiiiiiiiiii Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Sleucrsyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Unbegründete Verwerfung der Buchführung. Ein drastischer Fall, der zu ordnungsmäßiger Buchführung mahnt Unter demselben Titel brachten wir in Nr. 7, S. 130, der UHRMACHERKUNST einen sehr interessanten, einen Kollegen betreffenden Fall. Das Finanzamt hatte die Einkommensteuererklärung beanstandet troß anerkannt formell richtigen Buchergebnisses. Es schäßte den ge werblichen Gewinn um etwa 100 ° 0 höher, mit der Be gründung, der buchmäßige Gewinn stehe in offenbarem Mißverhältnis zu Erfahrungssäßen. Das Vorliegen be sonderer Umstände wurde, obwohl sie recht deutlich dar getan waren, nicht anerkannt. Das Finanzgericht entschied zugunsten des Kollegen; gegen die Entscheidung legte das Finanzamt Rechtsbeschwerde beim Reichsfinanzhof ein. Nach Lage der Sache nahmen wir Stellung zugunsten des Kollegen. Der Reichsfinanzhof hielt in seinem Urteil vom 26. Februar 1930 (VI A 130 30) das Urteil des Finanz gerichts aufrecht mit folgender Begründung: Die Rechtsbeschwerde des Finanzamts richtet sich dagegen, daß das Finanzgericht, der Berufung des Pflichtigen stattgebend, die Steuer nach dem Ergebnis der vom Pflichtigen geführten Geschäftsbücher fest- seßte, wiewohl dieses Buchergebnis in einem offenbaren Mißverhältnis zu dem nach Erfahrungssäßen zu er wartenden Geschäftsgewinn stehe. Der Rechtsbeschwerde muß der Erfolg versagt werden. Das Finanzgericht geht unter Hinweisung auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats davon aus, daß von dem Ergebnis einer formell einwandfreien Buchführung nur abgewichen werden dürfe, wenn ein offenbares Mißverhältnis zu Erfahrungssäßen vorliege und dieses Mißverhältnis sich nicht durch das Vorbringen besonderer Umstände erklären lasse. Das Finanzgericht erachtet dieses Mißverhältnis als durch das Vorbringen des Steuerpflichtigen hin reichend aufgeklärt und deshalb die Vorausseßung für eine Schäßung nicht als gegeben. Diese Auffassung steht im Einklang mit der den §§ 208, 210 der Reichsabgabenordnung vom Reichs finanzhof gegebenen Auslegung. Da auch ein weiterer Rechtsbeschwerdegrund im Sinne des § 267 der Reichs abgabenordnung nicht gegeben ist, muß die Entscheidung des Finanzgerichts aufrechterhalten bleiben. Dieser Fall bringt mit nicht zu überbietender Deutlich keit den Kollegen die zwingende Notwendigkeit einer ordnungsmäßigen Buchführung vor Augen. Man muß sich nur vergegenwärtigen, was es heute bedeutet, mit 100 () / 0 mehr Einkommen veranlagt zu werden, als man tatsächlich hat. Ohne eine den steuerlichen Vorschriften gerecht werdende Buchführung wäre der Kollege gezwungen ge wesen, den um 100 °/ 0 zu hoch veranlagten Steuerbetrag zu zahlen. Und nicht nur dies; es würde ein Mißtrauen gegen ihn bestehen, daß er vereinnahmte Entgelte nicht gebucht hat. Für den Nichtbuchführenden bleiben Er fahrungssäße — diese Bezeichnung verdienen sie übrigens nur mit großer Einschränkung — ein Notbehelf der Ver anlagungsbehörde. Dieser Notbehelf kann aber nur in Frage kommen, wenn ein Gewinn entweder überhaupt nicht ermittelt ist oder wenn der Steuerpflichtige aller Wahrscheinlichkeit nach gänzlich unglaubwürdige Buch ergebnisse vorlegt. Das tatsächliche Einkommen soll ver anlagt werden, nicht mehr — nicht weniger. Steuer drückeberger sind eine Klasse für sich, denen wir nicht das Wort reden. Geschüßt werden müssen aber die jenigen, denen man mehr Steuern abverlangt, als sie entsprechendes Einkommen haben. Und das ist in diesem Falle durch die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes geschehen. Wer mit seiner Buchführung im Rückstände ist oder damit Schwierigkeiten hat, möge sich an den Zentral verband wenden, vielleicht auch unentgeltlich den Artikel aus der UHRMACHERKUNST „Zu hoch veranlagt?“ von dort anforden. Die Herren Obermeister aber werden gebeten, auf die hier wiedergegebene, einen Kollegen betreffende Entscheidung aufmerksam zu machen und auf die Unentbehrlichkeit einer steueriechnisch ordnungs mäßigen Buchführung hinzuweisen. Die Anleitung dazu gibt der Zentralverband bzw. dessen Buchstelle. (II 144) lllllllMllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllIlllllllllllllllllinilllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll llllllllllllllllllllllltllllllMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMI Sprechsaal Das Nebengeschäft des Uhrmachers. Die heutige schlechte Geschäftslage drückt ganz besonders auf den Absaß von Luxusgegenständen, zu denen außer Gold- und Silberwaren leider auch die Uhren gezählt werden. Dazu eine scharfe Konkurrenz aus den eigenen Reihen und von Außenseitern — was Wunder, wenn die große Masse der Uhrmacher den Verkauf einer Uhr bereits als ein Erreignis besonderer Art ansieht, im übrigen aber aus dem Reparaturertrag lebt. Energische Geschäfts inhaber haben sich schon in Vorkriegszeiten nach Neben artikeln umgesehen. Ihr Vertrieb wird den Reingewinn stets erhöhen, wenn zweckentsprechend verfahren wird. Die nächstliegenden Artikel waren immer optische Waren, Nähmaschinen und Fahrräder, sofern es sich um Geschäfte in mittleren und kleinen Orten handelt. In der Optik hat die Krankenkassenwirtschaft das Geschäft sehr ge schädigt, an Fahrrädern wird wenig mehr verdient, und Nähmaschinen werden zum großen Teil auf Abzahlung gekauft. Nur die seit vielen Jahren in diesen Artikeln gut eingeführten Uhrmacher, besonders die Geschäfte mit guter Landkundschaft, werden noch einen nennenswerten Absaß erzielen. So wird sich mancher Uhrmacher überlegen, wie er den ausfallenden Uhrenabsaß durch einen Vertrieb von Nebenartikeln ausgleichen kann. Nebenartikel müssen sich in den Rahmen des Geschäftes einfügen, und des-
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