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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (15. April 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- ArtikelHermann Uhlig 70 Jahre 321
- ArtikelDie Begegnung mit dem Glück 322
- ArtikelAus eigener Sammlerwerkstätte 322
- ArtikelWeshalb Nebenuhren bei starken Strömen versagen 326
- ArtikelPuppen ins Fenster! 327
- ArtikelSteuerfragen 328
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 330
- ArtikelSprechsaal 331
- ArtikelVerschiedenes 332
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 335
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 337
- ArtikelGeschäftsnachrichten 339
- ArtikelEdelmetallmarkt 339
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 340
- ArtikelAnzeigen 340
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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330 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 17 Nach der Preußischen Gewerbesteuerverordnung gilt als Gewerbebetrieb jede fortgesetzte, auf Gewinn erzielung gerichtete selbständige Tätigkeit, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dar stellt. Ob bei einem Verein oder Verband hiernach Gewerbesteuerpflicht in Frage kommt, wird nach den obigen Darlegungen zu beurteilen sein. (II 145) * Sanierungen, ihre Ursachen und steuerlichen Folgen Sanierungen durch außergerichtlichen oder durch Zwangsvergleich sind heute an der Tagesordnung. Ihre Ursachen liegen in der allgemeinen Wirtschaftslage, die eine so gewaltige Arbeitslosigkeit herbeigeführt und die Kaufkraft bedeutend gemindert hat. Bei den Inhabern von gemieteten Läden kann man außerdem die Beobachtung machen, daß unverantwortlich gesteigerte Mieten dem Einzelhändler sein Dasein derartig erschweren, daß er sich zunächst nicht anders zu helfen weiß, als auf Kosten seinerGläubigereineSanierungzuversuchen. DerRückgang des Umsaßes tritt in Geschäften, die für den Lebensunterhalt entbehrliche Artikel, wie z. B. die Uhrmacher, zu verkaufen haben, jeßt besonders scharf in Erscheinung. Frei werdende Läden mit hohen Mieten werden von Geschäften, die mit lebensnotwendigen Waren, vornehmlich solchen, die den Magen angehen, beseßt. Erfährt die Wirtschaftslage eine weitere Verschärfung, so wird auch wohl bei diesen Geschäften die Umsaßhöhe zu sinken beginnen. Im Uhr machergewerbe ist die Umschlagsziffer des Warenlagers gering, das im Lager angelegte Geld dagegen verhältnis mäßig recht hoch, ln Zeiten des wirtschaftlichen Nieder gangs und dessen Begleiterscheinung, des zurückgehenden Umsaßes, muß man der Zusammenseßung und dem Um fang des Warenlagers erhöhte Aufmerksamkeit zuwenden. Man wird das Warenlager der Wirtschaftslage und deren voraussichtlichen Entwickelung anzupassen haben, um nicht in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten. Ist eine Sanierung unter Umgehung des Konkurses durch einen Forderungsnachlaß der Geschäftsgläubiger erreicht, so liegt die Frage nahe, wie sich ein solcher Vergleich bei der Einkommensteuer auswirkt. Formell liegl eine Vermehrung des geschäftlictien Reinvermögens vor, und zwar in Höhe des Betrags, um den der außer gerichtliche oder der Zwangsvergleich eine Abnahme der Schulden herbeigeführt hat. Man könnte zu dem Schlüsse kommen, daß die Herabseßung der Schulden beim Ver mögensvergleich des Schuldners Einkommensteuerpflicht herbeiführt, weil ja bei dem Nachlaß gewährenden Gläubiger der betreffende Betrag zweifellos als Geschäftsverlust anzusehen ist. Und was bei leßterem Verlust, sollte bei ersterem Gewinn sein. Zwar wird das Geschäftsvermögen des Schuldners in der Weise berührt, daß ein Teil der Schuld verschwindet, gleichwohl ist eine steuerpflichtige Vermehrung des Geschäftsvermögens nicht anzunehmen. Ebenso wie z. B. Schenkungen, Erbschaften, Kapital empfänge aus Lebensversicherungen und Lotteriegewinne von der Besteuerung des Einkommens ausgeschlossen sind, unterliegt auch nicht der gänzliche oder teilweise Erlaß einer Geschäftsschuld der Be steuerung nach dem Einkommensteuergeseß. Der Vorgang beim Gläubigerakkord stellt sich hinsichtlich des Schuldners als ein Rechtsvorgang, der außerhalb seines Betriebes liegt, dar, weil der Schuldner an der, wenn auch von ihm angeregten, Vereinbarung der Gläubiger nicht direkt beteiligt ist. Schenkungssteuer kommt auch nicht in Betracht. Sind bei einer Sanierung Steuerrückstände vor handen, so muß es billig erscheinen, daß aus demselben Grunde, wie die Gläubiger sich bereit finden, in ihrer Forderung nachzugeben, auch der Steuerfiskus sein Scherf lein dazu beiträgt, um dem Bedürftigen den Wiederaufbau seiner Existenz zu erleichtern. Da, wo nach Lage der Sache die Steuereinziehung unbillig wäre, kann die Steuer ganz oder zum Teil erlassen werden. Ist die Einleitung des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses angeordnet, wird eine Bitte um Erlaß der Steuerrückstände beim Finanzamt meist wohlwollend Be rücksichtigung finden. (II 151) iiiiimiimiiiiiiiimmiiiimiiiiimimiiiiiiiiimiiiiimiiiiiiiiMmmmiiiiiiimiiMiiiiiiiiiiiiimimiiiiiiimimmmiiiiMimiiiiiiHimiiiimmimimiiiiiiiiiiiiiiMiimiiiiiMiiiiiimiimiiiiiimiiiiiiimiiiiiimiiiimii Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden Das Reinigen der Metallblätter an Reparatur- und Lageruhren. Vor kurzem wurde in der UHRMACHER- KUNST von einem Kollegen mit Redit bedauert, daß auch die sorgfältigste Reparatur einer Armbanduhr den Fach mann nie völlig befriedigt, wenn er mit Rücksicht auf den Reparaturpreis gezwungen ist, der Uhr schließlich die alte fleckige Maske wieder aufzuseßen. In Form, Farbe und Länge zueinander unpassende Zeiger, verbeulte Glasränder, halb entblätterte Aufzugs kronen, undichte, völlig zerkraßte Gläser und fleckige, mehrfarbig oxydierte Blätter sind sichtbare Zeichen, aus denen der Laie Schlüsse zieht auf die Ausführung der Reparatur des unsichtbaren Werkes, und sie müssen daher dem gewissenhaften Fachmanne Sorgen bereiten. Das Ausbeulen des Gehäuses, Auswechseln schlecht passender Zeiger und zerkraßter Gläser, solange es sidi nicht um Formgläser handelt, sollte daher (wenigstens bei Armbanduhren, die mehr Schmuckstücke als Zeitmesser sind) unbedingt erfolgen! Wenn man dafür auch nur den Zeitverlust berechnet, wird man um so größeren Gewinn am Ruf des Geschäftes verbuchen können. Fleckige, zerkraßte Metallblätter aber kunstgerecht auffrischen und erneuern zu lassen, ohne sich die Ein willigung des Kunden vorher ausdrücklich gesichert zu haben, führt erfahrungsgemäß leicht zu Streitigkeiten. Um diese Klippe zu umsegeln, machte ich seit Jahren alle erdenklichen Versuche, wenigstens nicht verkraßte, also nur fleckige, oxydierte Blätter zu reinigen, ohne die Ziffern zu verleßen, und heute habe ich ein Verfahren entwickelt, das nicht nur den Uhrmacher, sondern auch die Kundschaft hoch befriedigt. Es sei hier zum Nußen des Fachs wiedergegeben. Bei Lageruhren warte man nicht, bis die anfänglidi nur um die Blende des inneren Glasreifes herumlaufenden gelben Nebel sich bräunen oder gar über das Blattinnere ausstrahlen, sondern entferne das Blatf sofort, befestige an einem seiner Füße einen starken Zwirnfaden, tauche es schnell, daran hängend, in Zyankalilösung und sofort darauf in ein mit frischem Wasser reichlich gefülltes Gefäß, von dem es dann bis zum völligen Trocknen in trockenes, harzfreies Buchsbaum - Sägemehl wandert. Dieses Ver fahren isf jedoch für Radiumblätter nicht ratsam, da, je nach Zusammenseßung der Radiumsalze, diese sich ver färben oder gar lösen könnten. Bei diesen sowie dort, wo ich der Ziffernfarbe nicht recht traue, schneide ich von einer rohen Kartoffel eine Scheibe ab, entferne schnell die Schale und reibe bei Radium nur die angelaufenen Ränder, bei gewöhnlichen Blättern aber das ganze Blatt leicht mit dem Kartoffel saft ab, von oben nach unten fahrend, und wische ebenso leicht und in gleicher Richtung mit einem ganz sauberen Leinenlappen nach. Ging das Verfahren nicht schnell genug, so daß der schnell trocknende Saft leichte Streifen zog, so muß es mit einer neuen Kartoffelscheibe wieder-
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