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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (20. Juni 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- "Von Sattlern und Kollegen"
- Autor
- Kochanowski, Paul
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- ArtikelDer Umsatz des Uhreneinzelhandels im Jahre 1929 485
- ArtikelAuskünfte über Uhrmacher 491
- ArtikelVersteht der Laie etwas von der Ausstattung der Uhrmacherläden? 492
- Artikel"Von Sattlern und Kollegen" 493
- ArtikelSteuerfragen 494
- ArtikelEinladung zur Reichstagung des Zentralverbandes der Deutschen ... 495
- ArtikelSprechsaal 495
- ArtikelVerschiedenes 497
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 502
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 504
- ArtikelGeschäftsnachrichten 505
- ArtikelPatentschau 506
- ArtikelEdelmetallmarkt 507
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 508
- ArtikelAnzeigen 508
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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494 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 25 „Nun, meine Dame, Sie sind doch sicher aus Pill- kallen ?“ „O nein,“ sagt sie ganz freudig, „aus Neidenburg, ich könnte ja die Uhr hinschicken, aber das ist ja so weit!“ Nun, unsere Besprechung geht in ihrem heimatlichen Jargon weiter: „Sehen Sie mal, wo Ihr Herr Vater doch auch Uhrmacher ist, da werden Sie sicher manchmal ge sehen haben, wie mühsam und oft undankbar solch kleine Arbeit ist, es wird doch heute ein jeder nach der Zeit bezahlt und Sie werden wissen, daß solch kleines Werk nach Fertigstellung der mehrstündigen Reparatur noch manchmal Nacharbeit erfordert, um ein zuverlässiges Gehen zu gewährleisten, und alle diese viele Mühe und kunstvolle Arbeit wird gar nicht entsprechend bezahlt. Wenn nun gar solch winziges Teilchen herunterfällt, da wissen Sie ja dodi von zu Hause, wie lange man oft sucht, bis es wieder gefunden wird!“ „Och, näin,“ sagt die Dame aus Neidenburg, „heute ist ja mein Vater Sattler — er ist sogar Sattlermeisler und hat mir geschrieben, daß er jeßt zwäi Lehrjungs hat!“ Darob natürlich großes Erschrecken bei mir, und dann mußte ich mir das Lachen verbeißen, um nicht un höflich zu sein. „Ich nahm an, Ihr Herr Vater sei ein Kollege von mir und darum habe ich Ihnen schon einen billigeren Preis gemacht und er ist doch Saltlermeister.“ „Nu, fräilich, er macht auch Uhren, wenn nicht viel andere Arbeit da ist, da hat er dann janz schön Zäit, auch die Uhren zu machen, die Landläife bringen sie immer räin und der Vater bringt sie alle in Jang!“ „Ach so! — Nun ja!" „Wird denn mäine Uhr auch wieder scheen jehen, wenn Sie se machen?" Ich versicherte mit aller Bestimmtheit, daß ich alles schön mache. Die Dame liefe ihre Uhr da und ich dachte mir: „Ja, ja! So ist’s schon, Uhrmacher und Sattlermeister.“ Oder ist’s gar nicht so weltenfremd? Wir befestigen ja auch die Lederbänder an Armbanduhren, warum soll da nicht ein Sattlermeister statt Pferdegeschirre — auch mal Uhren reparieren? (I 201) Paul Kochanowski, Halle (Saale). IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIlllllllllllllllillllllllMlltllltlllllllllltlMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIKIIIIIIIIflllllllllllllllllllllllllllltlllllMllllllllllllllllllllltllllllllllllllllMllllllllllltlllVIllllllllllllllll Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, SteuersYndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (fcinheitsverbandl Preußen fordert für sich sofort 100 °/ 0 mehr Grund vermögensteuer Während bisher die Zuschläge zur staatlichen Grund vermögensteuer nur von den Gemeinden in Anspruch genommen wurden, greift jefet auch noch der Preußische Staat zu, indem er zu seinen Gunsten einen staatlichen Zuschlag von 100 ° () fordert. Aus der Grundvermögen steuer fließen ihm also alsdann 200 0 () zu. Als Ver wendungszweck wird angegeben: Förderung der Land wirtschaft, der Forstwirtschaft, des Weinbaues und des Obst- und Gartenbaues. Der Landwirtschaft ist man steuerlich schon dadurch erheblich entgegengekommen, daß ihr vom Reidi die Rentenbankenzinsen abgenommen wurden, weiter ist sie durch Zollmaßnahmen unterstüßt worden. Leßteres hatte unter anderem zur Folge, daß der Preis für den Doppelzentner Weizen von etwa 20 auf 30 .7?)/, also um rund 50 in kurzer Zeit stieg. Nun wird der Landwirtschaft, die sich ebenso wie jefet auch schon in Friedenszeiten wohl nie anders als „not- leidend" bezeichnete, ein weiteres Geschenk gemacht, indem sie von dem staatlichen Zuschlag zur Grund vermögensteuer befreit wird. Bei der Forstwirtsdiaft tritt das Privatinteresse zurück, da in Preußen die Forsten fast ausschließlich staatlicher Besiß sind. Die Grundvermögensteuer beträgt in der Regel monatlich 20 Pf. auf )e 1000 .7?)/ des Wertes, wie er für die Ergänzungssteuer 1917 — 1919 festgeslellt war. Eine fünfprozentige Verzinsung des Wertes angenommen, be deutet ein Zuschlag von 100 0 (| eine Mieterhöhung von 4 °/ 0 der Friedensmiete. Hauseigentümer sind hinsiddlich der von ihnen be wohnten sowie der von ihnen genußten gewerblichen Räume von dem Zuschlag bis zu einer gewissen Grenze befreit. Der Zuschlag wird nämlich bis zur Höhe von 4 °/ 0 des Jahresfriedensmietwerts in der Ortsklasse A von 600 .7?)/, B von 500 .7?)/, C von 400 .7?)/, I) von 300 .7?)/ nicht erhoben. Bei den eigengenußten gewerblichen Räumen beträgt die Begünstigung 4 °/ 0 von 2400 .7?)/ in den Orten der Ortsklasse A, von 2000 .7?)/ für Klasse B, von 1600.7?)/ für Klasse C, von 1200.7?)/ in den Orten der Ortsklasse D. Die Ortsklasseneinteilung ist die, wie sie je nach der Größe der Städte für die Höhe des Wohnungsgeldzusdiusses der Beamten besteht. Die Nichterhebung bzw. Ermäßigung bis zu den genannten Beträgen ist an die Bedingung geknüpft, daß der Steuer schuldner einen entsprechenden Antrag beim Kataster amt stellt, und zwar spätestens bis zum 31. Dezember 1930. Dem Antrag ist beizufügen ein Nachweis des jährlichen Friedensmietwerts der eigengenußten Wohn - und gewerb lichen Räume nebst Hofraum und Hausgarten. Bei der Feststellung des auf den eigengenußten Teil entfallenden Friedensmietwerts sind kleinliche Erörterungen zu ver meiden. Wir empfehlen, diesen Antrag sofort zu stellen, da die Mehrsteuer bereits vom 1. Juni 1930 Wirkung hat. (II 221) * Verhältnis der Werbungskosten zu Sonderleistungen Werbungskosten kommen vor den Sonderleistungen zur Berücksichtigung. So gehören Beträge, die sonst als Sonderleistungen steuerlich zu behandeln wären, dann zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben, wenn sie Werbungskosten darstellen. Als solche sind sie bei der Einkommensart, mit der sie in wirtschaftlichem Zusammen hang stehen, abzuziehen. Hängen solche Ausgaben mit dem Gewerbebetrieb zusammen, so mindern sie den gewerblichen Gewinn, betreffen sie den Grundbesiß, soweit er nicht zum Betriebsvermögen gerechnet wird, so verringern sie das Einkommen aus Grundvermögen. Handels- und Handwerkskammerbeiträge, Innungs beiträge, Verbandsbeiträge sind Werbungskosten, die als den Betrieb angehend hier abzugsfähig sind. Ebenso sind beim Einkommen aus Grundbesiß, z. B. Beiträge zu Hausbesißervereinen, Haftpflichtversicherungskosten, abzugsfähig. Die früher vertretene Auffassung, daß solche Ausgaben unter den Begriff Sonderleistungen fallen, ist nicht aufrechterhalten. Vom Gesamtbetrag der verschiedenen Einkommens arten sind zur Abgeltung der Sonderleistungen 240 !R)l pauschal in jedem Fall abzuziehen, bei besonderer Geltendmachung eventuell auch mehr. Nicht übersteigen dürfen jedoch die Sonderleistungen, zum Unterschied von Werbungskosten, eine bestimmte Höhe. Das ist 600 .7?)/, welcher Betrag sich für Frau und minderjährige Kinder um je 250 .7?)/ erhöht. Als Sonderleistungen kommen hauptsächlich in Betracht Lebensversicherungs prämien, gewisse Spareinlagen, Beiträge zu Kranken kassen für Familienangehörige und in der Regel die Kirchensteuer. Wird leßtere indessen in Anlehnung an den Gewerbeertrag oder nach dem Werte eines Grund stücks erhoben, so ist sie hier als Betriebsausgabe (Werbungskosten) abzugsfähig. (II 217)
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