Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (17. März 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Festgesetzte Verkaufspreise - Empfohlene Preise!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- ArtikelKann eine Uhrmacher Rabatt geben? 147
- ArtikelDer Käufer hat immer Recht! 148
- ArtikelWir stellen vor 149
- ArtikelSprechsaal 149
- ArtikelDie Rechtsabteilung 150
- ArtikelSteuerfragen 151
- ArtikelWichtige Beschlüsse des Wirtschaftsausschusses 152
- ArtikelFestgesetzte Verkaufspreise - Empfohlene Preise! 153
- ArtikelVerschiedenes 154
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 155
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 156
- ArtikelGeschäftsnachrichten 158
- ArtikelBüchertisch 159
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 159
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 159
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 160
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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154 DIE UHRMACliERKUNST Nr. 12 bezüglich der Verdienstspanne hinweggehen kann, dafür gibt es genügend Beweise in der optischen und kos metisch-pharmazeutischen Branche, ja sogar in der Besteckbranche. Ferner zeigt der Weg, den die W. M. F. jebt geht, eine weitere Gefahr. Diese Fragen sollen nicht weiter behandelt werden, aber es fragt sich nur, ob sich Uhren überhaupt zum Artikel mit feslgesebten Verkaufspreisen eignen. Sie sind doch jedenfalls nicht der Standardartikel, wie z. B. kosmetische Waren, die jahrein, jahraus das gleiche Gesicht tragen, keiner Mode unterworfen sind und nicht so groben Preisunterschieden infolge Qualitätsunterschiede unterworfen sind. Aus all diesen Gründen wird es seitens der Kollegen schaft wohl ohne weiteres verstanden werden, wenn der Wirt schaftsausschub zur Zeit festgesebteVerkaufspreise ablehnt. Es bedarf in diesem Zusammenhang aber noch eines Hinweises der nun dadurch in stärkerem Mabe in den Vordergrund tretenden „empfohlenen Preise“. Hier ist allergröbte Vorsicht am Plabe. Es wird für unzuverlässige Elemente ein leichtes sein - da diese Preise nicht ge- schübt sind und deren Einhaltung nicht erzwungen werden kann —, den Preis auf diesem Etikett durchzustreichen und einen niederen Preis einzuseben bzw. dem Kunden zu sagen, dab der Preis wohl so und so sein solle, aber „weil Sie es sind“ und was derartiger Mäbchen mehr sind! Daher sind empfohlene Preise, die der Zentral verband und der Wirtschaftsausschub nicht verbieten kann — unbedingt abzulehnen. Hoffentlich ist sich hierin die gesamte deutsche Uhrmacherschaft einmal einig — es wäre zu wünschen! M. A. C. (I 90) um mm um immnnim min III lllllllII INIllllllllllllMllllllIIIlllllllll Verschiedenes Für einen Vertrauensmann der mittelständischen Wirtschaft bei der Reichsregierung. Unter Bezugnahme auf die im Januar und Februar 1933 geführten mündlichen Verhandlungen hat der Reichsverband des deutschen Handwerks in einer Eingabe an den Reichskanzler den Antrag wegen Bestellung eines Vertrauens mannes für die mittelständische Wirtschaft an entscheidender Stelle und mit entsprechenden Vollmachten wiederholt. Unter Hinweis auf die durdt die lebte Reidislagswahl gegebene Be stätigung der Reichsregierung erwartet das Handwerk dringend die versprochene Bestellung dieses Vertrauensmannes, damit dieser bei den bevorstehenden wirtschaftspolltischen Mabnahmen seinen Einflub ausüben kann. Der Reidisverband des deutschen Handwerks bittet nodi, ihn über die beabsichtigten_Mabnahmen der Regelung im einzelnen zu unterriditen. Im gleichen Sinne hat sidi der Reichsverband des deutsdien Handwerks audi an den Reichspräsidenten und an Reidisminister Dr. Hugenberg gewandt. RH. (VI 1 557) Gegen die Zugabe. Der Vorstand der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels trat in seiner Sibung am 8. Marz 1933 einstimmig folgende Entschl i ebu ng gefabt: Die von uns schon unendlidi oft gerügte Entwicklung des Zugabeunwesens labt die Beseitigung der Mibsfände auf diesem Gebiet immer dringender ersdieinen. Uber die Beseitigung der Ziffer e des § 1 Abs. 2 besteht nunmehr bei der gesamten Wirtsdiaft, mit Aus nahme bei der Zugaben herstellenden Industrie, überall Einmütig keit. Die vom Hauptausschub des Deutsdien Industrie- und Handelstages empfohlene Überprüfung derZiffera hat beim Einzel handel bei ernster Nachprüfung ergeben, dab diese Bestimmungen bislang Mibstände nicht gezeigt haben, weshalb zur Änderung hier kein Anlab vorhegt. Die Reidisregierung wird demgemäb dringend gebeten, durdi Streichung der Ziffer e § 1 Abs. 2 ohne sonstige Änderung der Verordnung vom 9. März 1932 auf dem Wege der Notverordnung die bisherigen bücken der Zugaben regelung möglidist sdinell zu sdiheben. (VI 1 558) Schub dem Handwerk vor den Auswirkungen des land wirtschaftlichen Völlstreckungsschubes. Nacti der Verordnung des Reichspräsidenten über den landwirtschaftlichen Voll streckungsschub vom 14 Februar 1933 sind vorbehaltlich einiger weniger Ausnahmen Zwangsvollstreckungen wegen Geldforde rungen in Gegenstände des beweglichen Vermögens, die einem landwirtschaftlichen Betriebe dienen oder zum Hausrat des Be triebsinhabers und seiner Familie gehören, bis zum 31. Ok tober 1933 nicht zulässig. Das gleiche gilt audi für Zwangs versteigerungen landw'irtschaltlicher Grundstücke. Diese Aus dehnung des Vollstreckungsschubes bedeutet, wie neuere Berichte aus Ftessen-Nassau, Württemberg, Rheinland usw. sowie von Fachverbänden an den Reidisverband des deutsdien Hand werks beweisen, eine weitere sdiwere Schädigung der Hand- werkswirtsdiaft. Man kann unmöglidi auf der einen Seite den Sdiuldnern des Handwerks Vollstreckungsschub gewähren, den Gläubigern aber gestatten, dab sie rücksidiislos gegen das Handwerk Vorgehen, um ihm den lebten Vermögensrest, aber audi zugleidi die lebte Arbeitsmöglicilkeit zu rauben. Unter Bezugnahme auf seine zahlreidien früheren Eingaben an die zuständigen Regierungsstellen hat der Reidisverband des deutschen Handwerks in dieser Frage unmittelbar nach den Wahlen erneut die Fühlung mit dem Reidiswirtschaftsminister auf genommen. Die zunächst schriftlich übermittelten Darlegungen gipfeln darin, dab ein gleicher Vollstreckungssdiub für Hand werker vorzusehen ist, wenn und soweit den Handwerkern die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten infolge des bestehenden landwirtschaftlichen Vollstreckungsschubes unmöglich gemacht wird. Um die Schwierigkeiten für Handwerker als Wechsel schuldner zu beseitigen, wenn zu den Wechselschuldnern Land wirte gehören, die den Vollstreckungssdiub gemeben, wird eine ausdrückliche Bestimmung vorgeschlagen, dab *n derartigen Fällen Wechsel für die Dauer des landwirtschaftlichen Voll streckungsschubes zu prolongieren sind. Auberdem mub audi eine Bestimmung festgelegt werden, nach der Geldschulden der Landwirte an Ftandwerker ratenweise zu tilgen sind, auch wenn sonst der landwirtschaftliche Vollstreckungsschub Anwendung findet. Der Reidisverband des deutsdien Handwerks bittet dringend um besdileunigte Stellungnahme sowie um Gelegenheit, seine Vorsdiläge mündhdi vertreten zu können. RH. (VI 1/565) Staatsboykott gegen Warenhäuser. Nach einer Verfügung des Thüringisdien Innenministeriums dürfen staatliche Behörden und Anstalten nicht in Warenhäusern, Konsumvereinen und Einheits preisgeschäften kaufen. Etwaige bestehende Lieferungsverträge sind zum nädisten Termin zu lösen. Staatliche Aufträge seien künftighin lediglich alten Unternehmungen des guten alten Mittel standes zuzuwenden. (VI 1 550) Berufsschule für Uhrmacher in Nürnberg. Die Eignungs prüfung findet am Sonnabend, dem 18. März, vorm. 8 Uhr, in den Zimmern 9 und 10 des Schulhauses, Fürfher Strabe 77, in Nürnberg statt. Es ist die einzige Eignungsprüfung für 1933 34 in Nürnberg. Lehrlinge ohne Eignungsprüfung werden hier grundsäblich nicht angenommen. Anmeldungen sind an Oberlehrer Gruber, Nürnberg, Fürther Strabe 77, zu richten. — Wie alljährlidi, findet auch heuer eine Schulsdilub- und Ereisprechungsfeier im Saale des Künstler hauses statt, und zwar am Sonnabend, dem 8. April, abends 8 Uhr. Eintritt ist frei, alle Freunde der Uhrmacherei und der Uhrmacher schule sind freundlichst eingeladen. (VI 1 555) Appel-Gr über, für die Schule. Herrmann, für die Innung. Der Wecker im Rundfunk. Der Westdeutsche Rundfunk brachte vor einiger Zeit eine kleine Betrachtung von Jlse Korstick- Friedrich (Essen): „Mein Wecker”. Mit freundlicher Genehmigung der Verfasserin veröffentlichen wir sie im folgenden, da sie sidier unseren Lesern gefallen wird. „Wenn idi meinen Wecker ansehe, tut er mir immer ein bibdien leid. Er steht da so tapfer auf seinen kleinen X-Beindien, mit seinem ernsten weiben Gesicht und der blanken Rüstung. Er stellt da, tut eisern seine Pflicht — und wird doch meistens so glühend gehabt. Idi wübte wenigstens nicht einen Menschen, der es seinem Wecker dankt, wenn er ihn morgens wadikhngelt. Aber so sind wir Menschen: Abends befehlen wir etwas und morgens sind wir saugrob, wenn der Befetil nusgeführt wird. Aber nun erst, wenn der Wecker einmal rücksichtsvoll sein will und nicht klingelt! Dann ist es ganz aus. Ich glaube immer, audi soldi ein Wecker freut sidi auf den Sonntag. Sonnabendabend wird ihm nidits befohlen, wofür er Sonntag beschimpft würde. Er kann die ganze Nadit und den ganzen Sonntag still und vergnügt in seiner Ecke stehen und die Minuten zählen. Aber Montagmorgen beginnt sdion wieder sein Martyrium. Es ist einem Wecker wirklich nidit zu verdenken, wenn er neidisch ist auf diese kleinen, goldenen Armbanduhren. Sie brauchen nidits zu tun, nur hübsch auszusehen. Wenn sie nicht richtig gehen — und das tun sie aus Prinzip nidit — dann sdiadet es weiter nichts. Sie sind ja sooo klein und sooo niedhdi — da stellt man dann gern erst eine Dezimalredinung an. Aber ein Wecker?! — — Na ja, das ist nun mal so: alles was’nidit sdiön ist und seine Pflicht tut — wird schlecht behandelt auf dieser Erde." (VI 1 556) Metallthermometer ein gangbarer Nebenartikel; Riesen thermometer bis 1 m Durchmesser. Qued<silberthermometer haben manche Naditeile, hauplsädihdi ist es die grobe Zer-
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