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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (14. April 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Dr.-Finckh-Verfahren schützt Silber vor Anlaufen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- Artikel1. Bericht. Die Arbeitssitzung des kommissarischen Vorstandes ... 199
- ArtikelWarenhauspreise - Uhrmacherpreise 200
- ArtikelDas Dr.-Finckh-Verfahren schützt Silber vor Anlaufen 200
- ArtikelWir stellen vor 201
- ArtikelDas Dr.-Finckh-Verfahren schützt Silber vor Anlaufen 202
- ArtikelSteuerfragen 202
- ArtikelSprechsaal 203
- ArtikelVerschiedenes 204
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 206
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 206
- ArtikelGeschäftsnachrichten 209
- ArtikelBüchertisch 210
- ArtikelAus unserer Auskunftmappe 211
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 211
- ArtikelDas Pfandleihunwesen 211
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 211
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 212
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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20 2 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 16 handelte Platte wurde tiierauf lange Zeil den wechselnden Einflüssen der Luft eines chemischen Laboratoriums aus- gesefet. Wie das Bild erkennen läbt, ist nacti dieser un gewöhnlichen Behandlung die geschürte Hälfte in Farbe und Glanz noch unverändert, während die ungeschälte sehr stark dunkel verfärbt wurde. Die Arbeitsweise bei diesem Verfahren ist so einfach und billig, dab seiner Einschaltung in den normalen Linke Hälfte gelaudil, rechte Hälfte nicht getaucht und angelaufen. Fabrikationsgang keinerlei Sdiwierigkeiten entgegenstehen. Die zu schützenden Waren können fast ohne Ausnahme unmittelbar nach der lebten Oberflächenbehandlung, dem Kraben oder Polieren, dem Dr. Finckh-Verfahren unter worfen worden, so dab sich die Waren nach dem Taudien in verkaufsfertigem Zustand befinden. Die getauchten Gegenstände können dann ohne weiteres aufs Lager ge geben oder im Schaufenster ausgelegt werden. iiiiiiiimimiiiiiiiiiiiiiiiiiimiimimiiiiimiiimiiimiiiiiiiiiiiiimiiimiiimiiiiimimiiiiMimiiiiMiiiiiiiimiiimiiiiiiiiimiiiiiiimimiiimiiiiiimiiimiiiMiiimiimmimiiiiimmimiiiiiiiMimiiiiiiiimiiiiiiiiiii Ein nicht unerheblicher Vorteil liegt darin, dab die getauchten Waren, die etwa als Musterkollektionen auf der Reise, durch häufige Berührung etwas verschmuben, mit einem Wattebausch oder mit dem Wolltuch abgewischt werden können. Naturgemäb hat dies mit einigerVorsicht zu geschehen, da durch zu starke mechanische Abnubung der Oberflächenschub mit der Zeit durch gerieben wird, so dab die Schubwirkung dadurch ver lorengeht. Die getauchten Gegenstände können auch mit warmem Wasser abgespült werden, wenn das nach folgende Trocknen mit Vorsicht erfolgt. Ist durch häufigen Gebrauch oder unvorsichtiges Abreiben der Oberflächen schub stellenweise durchgescheuert worden, so können die betreffenden Stücke ohne längere Vorbehandlung durch er neutes Tauchen wieder vollkommen geschübt werden. Von grober Wichtigkeit ist, dab die zur Verwendung kommenden Lösungen vollkommen geruchlos und unbrennbar sind. Diese Eigenschaft und die lange Lebensdauer der Lösungen bei verhältnismäbig niedrigem Anschaffungspreis und geringen Einrichtungskosten ge statten eine wirtschaftliche Durchführung des neuen Ver fahrens sowohl im Grob- als auch im Kleinbetrieb. Auberdem ist das Verfahren äuberst vielseitig in seinem Anwendungsgebiet. Man taucht heute nicht nur Silber oder versilberte Waren, Gold-, Weibgold-, Golddouble oder vergoldete Waren, sondern auch die Erzeugnisse der Bijouteriebranche, wie etwa Uhrarmbänder, Uhrgehäuse, Ringe, Kolliers, Broschetten, Armbänder, Nadeln, Klipse, Crayons, Geldbörsen usw., die man heute vielfach aus den sogenannten Ersabmetallen anfertigt, werden seit der Einführung des Dr.-Finckh-Verfahrens in den süddeutschen Erzeugerpläben in steigendem Mab getaucht. Selbst Galalith- oder Kunstharzkombinationen lassen sich viel fach in verkaufsferligem Zustand tauchen; ebenso hat sich das Verfahren bereits in der Metallporzellanindustrie als unentbehrlich erwiesen. (I 103) Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zenlralverbandes der Deutschen Uhrmacher (tinheitsverband) Wann erfolgt Neuveranlagung bei der Vermögensteuer und wann Neufeststellung von Einheitswerten? Abweichend von dem früheren Zustand wird seit 1931 die allgemeine Veranlagung der Vermögensteuer für drei Rechnungsjahre vorgenommen und die Steuer selbst grundsätzlich audi nach Rechnungsjahren erhoben. Als Rechnungsjahr gilt der Zeitraum vom 1. April bis 31. März. Einer solchen Hauptveranlagung wird der Wert des Ge samtvermögens zugrunde gelegt, der auf den Beginn des dem Veranlagungszeitraum vorangegangenen Kalender jahres ermittelt worden ist. Der Vermögensstand vom 1. Januar 1934 wird also für die in der Zeit vom 1. April 1935 bis 31. März 1938 zu entrichtende Vermögensteuer mabgebend sein. Die letztvorgenommene Feststellung des Gesamtver mögens, welche für den Zeitraum vom 1. Januar 1931 bis 31. März 1935 gilt, erfolgte nach einer Ausnahmevorschrift, um ohne Lücke den Übergang vom Kalenderjahr zum Rechnungsjahr auszugleichen; ferner wurde das Vermögen nach dem Stande vom 1. Januar 1931 ermittelt. Man mub unterscheiden Ermittlung des Wertes des Gesamtvermögens und des Wertes der zu diesem Ver mögen gehörenden Bestandteile, für welche ein Einheits wert gesondert festzustellen ist. Das ermittelte Gesamt vermögen stellt den Vermögensteuerwert dar, wonach sich die Vermögensteuer richtet, während die festgestellten Einheitswerte für die Einheitswertsteuern, nämlich die Ge werbesteuer und die Grundsteuer, gelten sollen. Die Einheitswerte für das Grundvermögen und die ßetriebsgrundstücke sollen in Zeitabschnitten von je sechs Jahren feslgestellt werden. Für das Betriebsvermögen wird dagegen eine Hauptfeststellung alle drei Jahre vor genommen. Neben der bisher hier erwähnten Hauptfeststellung kommen die Nachfestslellung sowie die Neufeststellung in Betracht, und dabei besteht wiederum eine unter schiedliche Behandlung hinsichtlich der Reichsver mögensteuer einerseits und den Einheitswertsteuern andererseits. Bei der Vermögensteuer erfolgt eine Nach veranlagung, wenn die Steuerpflicht durch Überschreiten der Ver mögensteuerfreigrenze von 20000 'Ji)l neu begründet wird. Vom Beginn des nächsten Rechnungsjahres ist dann Steuer zu zahlen. Fällt umgekehrt innerhalb eines Ver anlagungszeitraumes die Steuerpflicht weg, sei es, dab das gesamte Vermögen bis auf die Freigrenze von 20000 1R)1 bzw. von 30000 Jl)l bei Alter über 60 Jahre sinkt, oder sei es, dab die Steuerpflicht durch Tod er lischt, so wird die Steuer bis zum Schlub des Rechnungs jahres, in dem die Steuerpflicht weggefallen isf, noch weiter erhoben. An Stelle der bestehenden Veranlagung wird ab 1. Januar 1932 die Vermögensteuer nur neu veranlagt, wenn sich nach dem Stand des 1. Januar eines Jahres das Gesamtvermögen gegenüber dem Stand des Wertes am 1. Januar des Vorjahres — jejzt wäre das der 1. Januar
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