Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (21. April 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neue, ideale Gestaltung im Uhrenbau: Die Armbanduhr "Duoplan"
- Autor
- Grenda, Hans
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- ArtikelUmbau und Aufbau 213
- ArtikelNeue, ideale Gestaltung im Uhrenbau: Die Armbanduhr "Duoplan" 214
- ArtikelWir stellen vor 215
- ArtikelNeue, ideale Gestaltung im Uhrenbau: Die Armbanduhr "Duoplan" 216
- ArtikelSteuerfragen 216
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 217
- ArtikelSprechsaal 218
- ArtikelVerschiedenes 219
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 221
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 222
- ArtikelGeschäftsnachrichten 223
- ArtikelAus unserer Auskunftmappe 225
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 225
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 225
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 226
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
216 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 17 gegen ein neues behoben. Jede „Duoplan“-Verkaufsstelle ist mit der erforderlichen Anzahl „Duoplan" -Ersaßwerke versehen, die in luftdicht verschlossenen Glasröhrchen vom Fabrikanten geliefert werden (Abb. 5). Diese Fläsch chen tragen das Datum der leßten Ölung des Werkes. Dem Einzelhändler werden alle ausgetauschten Werke ebenfalls durdi den Fabrikanten gegen neue ausgetauscht. Dadurch ist eine Möglichkeit geschaffen, in Gegenwart des Kunden innerhalb weniger Minuten die Reparatur durch das Einsehen eines vollständig neuen Werkes aus- zufiihren. Hervorgehoben muß noch werden, daß mit dem Kauf der Uhr eine Versicherung gegen Verlust, der durch Dieb- stahi, Verlieren, Feuer, Raub u. dgl. in Kraft tritt, die sich auf alle Staaten, mit Ausnahme der Sowjetrussischen Republik, erstreckt. Der Besißer einer „Duoplan“ -Uhr erhält also, sobald er durch seinen Verlustschein den Nachweis einer ordnungsmäßigen polizeilichen Anzeige des Verlustes vorlegt, eine neue Uhr durch die Ver kaufsstelle, bei der er die Uhr gekauft hat. Es wäre sehr zu wünschen, daß die ideale Konstruktion fortschrittliche Nacheiferung findet, damit durch technische Verbesse rungen dieser Art das Vertrauen des Kunden zu den kleinen und kleinsten Uhren gehoben wird. (1/116) iiiimiiiimmiiiiiiiiiiMiiiiiiiiimiiiiiimiiiiiiiiiiimMmiiiiimmiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiimimiiiiiiiiiimiiiimiiiiiiiiiMiiiMimiiiiiimiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiminiiiiimiiiiiiiimMmiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiii Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher {Einheitsverband) Gewerbeertragsteuererklärung für 1933 18. April bis 1. Mai 1933 Als Frist für die allgemeine Abgabe der Steuer erklärung zum Zwecke .der Veranlagung der preußischen Steuer nach dem Gewerbeertrag für das Rechnungsjahr 1933 ist die Zeit vom 18. April bis 1. Mai 1933 bestimmt worden. Die Veranlagung des Steuergrundbetrages erfolgt nach dem Ertrage, der in dem dem Rechnungsjahr vor angegangenen Kalenderjahr erzielt ist. Wird regelmäßig der Geschäftsabschluß für ein vom Kalenderjahr ab weichendes Wirtschaftsjahr gemacht, so ist der Veranlagung der Ertrag des Wirtschaftsjahrs, das im Kalenderjahr 1932 endete, maßgebend. Während bei der kürzlich abgegebenen Einkommen steuererklärung es sich um die Festseßung der Ein kommensteuerschuld für 1932 handelt, soll die Regelung der Gewerbesteuer für 1933 durch die jeßt eingeforderte Erklärung erfolgen. Bis zum Empfange des Veranlagungsbescheides über die Gewerbesteuer nach dem Ertrage sowie auch über die nach dem Kapital sind Vorauszahlungen nach Maßgabe des zuleßt veranlagten Steuergrundbetrages und der für das vorangegangene Rechnungsjahr be schlossenen Zuschläge zu leisten. Die nächste Gewerbe steuerzahlung ist am 15. Mai fällig. Nach der Realsteuersperrverordnung vom 31. März 1933 dürfen für das gesamte Reichsgebiet die Gewerbe steuern für 1933 in der Regel nicht höher sein als für das Rechnungsjahr 1932. Es dürfen also keine höheren als die für 1932 beschlossenen oder festgeseßten Steuer säße zugrunde gelegt werden. Eine für 1932 nicht be stehende Besteuerungsgrundlage kann für 1933 nicht ein geführt werden. Steuerbeträge können von dem Gemeindevorstand oder der mit der Heranziehung beauftragten Stelle ge stundet, eventuell auch niedergeschlagen werden. Ferner können auch veranlagte Steuerbeträge, deren Einziehung unbillig wäre, ermäßigt oder erlassen werden. Die Ermittlung des Gewerbeertrages hat ent sprechend dem gewerblichen Gewinn, wie er sich nach dem Einkommensteuergeseß ergibt, zu erfolgen. Der Gewerbeertrag verkürzt sich um die Fehlbeträge, die sich für die beiden voraufgegangenen Rechnungsjahre ergeben haben. Die Kürzung findet nicht statt, soweit im in in im,, Kleine Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge legenheilskäufe usw. gehören In die UHRHACHERKUHST hi hi „„ der Gewerbeverlust bei der leßten Veranlagung be reits in Anrechnung gekommen ist. Ebenso wie bei der vorjährigen Veranlagung ist dem gewerblichen Gewinn ein Viertel des Miet- und Pacht zinses hinzuzuseßen; dies unterbleibt jedoch, wenn der Mietzins für den Laden zum gewerblichen Gewinn des Vermieters gehört, der Laden also ein Teil seines Be triebsvermögens ist. Es sind weiter die Zinsen für Dauerschulden hinzuzurechnen; Warenschulden und Wechselkredite sind keine Dauerschulden. Die Berechnung des Steuergrundbetrages geschieht nadi folgender Zusammenstellung: 1 o 1 ’/o Für die ersten 1500 Ml für die weiteren 1200 für die weiteren 1200 „ I 1 0 „ für alle weiteren Beträge 2 Als Entgelt für die persönlichen Arbeiten und Dienste des oder der Geschäftsinhaber (Gesellschafter) bleiben 1500 Mt vom Ertrage steuerfrei. Das gilt auch für offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie G. m. b. H. Bei mehreren Inhabern oder Gesell schaftern bleiben insgesamt auch nur 1500 Mt, wie beim Einzelinhaber, steuerfrei. Die Steuersäße für die ersten 3900 7?)/ des abgabe pflichtigen Ertrages ermäßigen sich bei Lohngewerbe treibenden, insbesondere z.B. bei Hausgewerbetreibenden, auf die Hälfte der vorher angegebenen Säße. Zur allgemeinen Orientierung empfiehlt sich die An schaffung der Broschüre: „Zulässige Abzüge bei der steuerlichen Gewinnermittlung eines Uhrenfach geschäfts.“ Diese Broschüre gibt manche Winke und nüßliche Hinweise und ist für 0,80 Ml (zuzüglich 0,10 Ml Versendungsspesen) vom Zentralverbande zu beziehen. * Seit 1. April 1933 keine Zwangsvermietung mehr. Sämtliche frei werdenden Wohnungen dem Hausbesißer zur freien Vermietung überlassen. Weiterer Abbau des Mieterschußes Seit dem 1. April 1933 ist der Hauseigentümer von der lästigsten Fessel der Wohnungszwangswirtschaft be freit. Für alle Wohnungen ist das Beschlagnehmen, der Abschluß von Zwangsmietverträgen, das Erseßen der Zu stimmung der Vermieters zu einem Mietverträge jeßt all gemein ausgeschlossen, also auch für die kleinen Woh nungen. Alle frei werdenden Wohnungen kann jeßt der Hausbesißer vermieten an wen es ihm beliebt. Die Wohnungsämter haben damit keine Möglichkeit mehr, Wohnungsuchenden Wohnungen zuzuweisen. Ferner darf jeßt bei Räumungsurteilen dem ver urteilten Mieter kein Ersaßraum zugebilligt werden, wie
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder